Vgl.
auch die Stellungnahme zum Entwurf der Rahmenrichtlinien für das Gymnasium, Jahrgänge 7 – 10 im Fach Werte und Normen.
1998
Allgemeine kritische Einschätzung des Entwurfs der Rahmenrichtlinien für das Fach
Werte und Normen in der
gymnasialen Oberstufe
Zu den Aufgaben und Zielen des Faches Werte und Normen
Zu den fachbezogenen Reflexionen
Fachliche Voraussetzungen der Lehrerschaft und die an sie gestellten
Anforderungen
Die Fachrepräsentation der Bezugswissenschaften in der
Rahmenrichtlinien-Kommission
Unterrichtsbezogene Reflexionen:
Zu den Rahmenthemen und ihrer didaktischen Konzeption
Kritik der religionskundlichen und philosophischen Einseitigkeit
Kritik des Fehlens der aktuellen Mythenforschung
Anmerkungen
Impressum
dieser Seite
Der Verband der Politiklehrenden
(Verband der Politiklehrer e.V., Hannover) legt nachfolgend eine kritische
und in Teilen ablehnende Stellungnahme zum Entwurf der Rahmenrichtlinien für
das Fach Werte und Normen in der gymnasialen Oberstufe (Niedersächsisches
Kultusministerium in der Fassung vom Juni 2002 / Az.: 201-82 165/2-22) vor.
Die im Folgenden näher bestimmten
Einwände beziehen sich auf
-
inhaltliche Einseitigkeiten, die die Bestimmungen zur
Konzeption des Faches Werte und Normen im Niedersächsischen Schulgesetz als
nicht erfüllt erscheinen lassen,
-
spezialisierte fachliche
Anforderungen an Lehrer und Schüler aus dem philosophischen und
religionskundlichen Bereich, die es erschweren wenn nicht
verunmöglichen, diesen Unterricht kompetent durch Kolleginnen und
Kollegen mit anderer Fachfakultas unterrichten zu lassen wie z.B. den
Gesellschafts- und Politikwissenschaften, was der Intention des
Niedersächsischen Schulgesetzes widerspricht und
-
Erziehungs-Konzepten des
Niedersächsischen Schulgesetzes ebenso widersprechen wie dem Stand der aktuellen
pädagogischen Diskurse über die Werte-Erziehung.
Zusammenfassend artikuliert der Verband der Politiklehrenden seinen
Eindruck, dass entgegen den Vorgaben des Niedersächsischen Schulgesetzes und
der Konzeption der leider nicht zu Ende geführten Weiterbildungsmaßnahmen
für das Fach Werte und Normen im vorgelegten Entwurf für die Rahmenrichtlinien
für das Fach Werte und Normen in der gymnasialen Oberstufe in Niedersachsen
nicht mehr von einer Gleichgewichtigkeit und Gleichrangigkeit sowie der notwendigen
integrativen Vermittlung der Unterrichtsinhalte und Fragestellungen
ausgegangen wird, sondern dass sich der
Entwurf stärker an süddeutschen Modellen des Ethikunterrichtes orientiert
und dass dabei auch christlich-religionskundliche Inhalte mit
bekenntnisorientiertem Charakter implantiert werden. Dieses
christlich-kirchliche Werteverständnis sollte zwar im Werte und Normen-Unterricht
thematisiert werden, darf aber dem Selbstverständnis des nicht
glaubensgebundenen laizistischen Faches zu Folge nicht zur Erkenntnisgrundlage
für spezielle Unterrichtsinhalte gemacht werden.
Der
Verband der Politiklehrenden, Hannover, hält eine grundlegende Überarbeitung
des vorgelegten Entwurfes für geboten und für dringend erforderlich. Er bietet
für die weitere Diskussion um eine Neufassung seine fachliche und personelle
Hilfe an.
Allgemeine kritische Einschätzung des Entwurfs der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der
gymnasialen Oberstufe
Zu den Aufgaben und Zielen des Faches Werte und Normen
Es
ist kaum sinnvoll, zu dem Abschnitt über die Aufgaben und Ziele des Faches Werte
und Normen (S. 11 ff. des Entwurfes)
kritische Anmerkungen zu formulieren, da die Ausführungen im Entwurf der Rahmenrichtlinien für das Fach
Werte und Normen in der gymnasialen Oberstufe so pauschal und unspezifisch
sind, dass ihnen allein legitimatorische Bedeutung zukommt ohne Bezug zu den
praktischen Unterrichtssituationen, aber auch ohne jeden Bezug zu den aktuellen
Problemfeldern der Gesellschaft und der Betroffenheit einer sich wandelnden
Schülerschaft von diesen sich wandelnden Konfliktlinien in der eigenen
gesellschaftlichen Umwelt.
Beachtenswert
und typisch für die restaurative Konzeption des Entwurfes der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der
gymnasialen Oberstufe ist das Abgehen von den in den anderen
Rahmenrichtlinien auf gestaltende Vorgaben des Kultusministeriums
zurückgehenden „Schlüsselproblemen“
zu Gunsten nicht weiter in der wissenschaftlichen Literatur verankerte „Leitprobleme“, bei denen deutlich wird,
dass ihre Funktion keineswegs, wie bei den „Schlüsselprobleme“
seit Klafki, Hilligen u.a. intendiert, in der Beschreibung gesellschaftlicher
Diskurse und Problemfelder, die Schülerinnen und Schüler wie die Schule
insgesamt mit der gesellschaftlichen Umwelt verbinden und eine recht sichere
Legitimationsbasis für die Wahl von Unterrichtsgegenständen bilden, gesucht
wird, sondern in der administrativen
Vorgabe von Themen durch eine „omnipotente
Rahmenrichtlinien-Kommission“, die nur recht oberflächlich als „Probleme“ kaschiert werden. Dies ist
eindeutig ein Schritt zurück vor die Konsenspositionen der Oberstufenreform
und die darauf aufbauenden Exemplifikationen durch das Kultusministerium.
Mit Wehmut gedenken Werte und Normen-Lehrerinnen
und -Lehrer hier der alten ersten Werte
und Normen-Rahmenrichtlinien, die – gegenüber dem vorliegenden Entwurf der Rahmenrichtlinien für das
Fach Werte und Normen in der gymnasialen Oberstufe – in ihrem integrativen Ansatz
geradezu revolutionär erscheinen! Es ist daher dringend die
Rückkehr zum Konzept der „Schlüsselprobleme“
zu fordern und dabei der integrative und fächerübergreifende Aspekt zu
beachten, auf den die Rahmenrichtlinien für Politik, Erdkunde und Geschichte
jedenfalls zum Teil verpflichtet wurden.
Grundsätzliche
Ausführungen zu einer moderneren Form der Werte-Erziehung – auch wenn die
Verfasser dieses Gutachtens diesem Begriff eher skeptisch gegenüberstehen, da
er als Werte-Indoktrination missverstanden werden könnte – finden sich in dem
bemerkenswerten Aufsatz von Hans Joas: Wertevermittlung
in einer fragmentierten Gesellschaft. Schon der Titel zeigt, dass Joas sinnvollerweise
nicht von einer normativ-kategorialen Sicht ausgeht, sondern die durchaus
kritische Gesellschaftsanalyse, die Zustandsbeschreibung der gesellschaftlichen
Umwelt, in der Werte erzeugt, tradiert und vermittelt werden, in den
Vordergrund stellt. Wir schließen uns Joas in einer kritischen Sicht des Entwurfs der Rahmenrichtlinien für das Fach
Werte und Normen in der gymnasialen Oberstufe an, indem wir fordern, die
gesellschaftliche Realität, in der das Fach Werte und Normen ebenso steht wie
die Schülerinnen und Schüler und die Lehrerinnen und Lehrer, die dieses Fach
unterrichten sollen, zum Ausgangspunkt der didaktischen Konzeption zu machen
und die Fragen, die der Unterricht zu behandeln hat, aus eben dieser Situation
und den Kontroversen um ihre Bewertung und Definition abzuleiten und nicht aus
einem den traditionellen philosophischen Denken entsprechenden abstrakt-kategorialen
Kalkül. Die scheinbar so existenziellen „Fragen“, die dann als Rahmenthemen
für die sechs Schulhalbjahre der gymnasialen Oberstufe auftauchen, sind
einmal nicht die existenziellen Fragen,
mit denen sich Schülerinnen und Schüler in ihrem Leben konfrontiert sehen,
und sind zum anderen selbst Hypostasien
philosophischer Konzepte, die eine nur aus der Philosophiegeschichte des
Abendlandes verständliche kategoriale Segmentierung der Erfahrungsrealität
voraussetzen. Diese Fragen können am Ende eines Lernprozesses stehen, sind
jedoch als Rahmenthema denkbar
ungeeignet. Das gilt auch für eine begriffliche Ebene unter diesen Rahmenthemen für einen großen Teil der
unkritisch und undifferenziert verwendeten (philosophischen) Begrifflichkeit
wie auch überhaupt für den undistanzierten und unhistorischen Umgang mit
Kategorien in dem Entwurf der Rahmenrichtlinien
für das Fach Werte und Normen in der gymnasialen Oberstufe.
Kurz
angemerkt sei zum Beispiel in Bezug auf den Abschnitt Identitätsfindung und Sinnsuche (S. 13), dass hier wissenschaftlich
sehr umstrittene und bestrittene Begriffe aus einem engen Teilbereich der
Bezugswissenschaften verwendet und normativ überhöht werden. Dazu gehört in
erster Linie das Konzept der Identität,
das eher als kontroverses Erklärungskonzept zu thematisieren wäre, und das eigentlich nur noch umgangssprachlich
verwendete Erklärungsmuster des Selbstwertgefühls,
das in dieser pauschal-positiven und undifferenzierten Form keinen unterrichtsrelevanten
Sinn ergibt.
Weltanschauliche, religiöse und
philosophische Orientierung (S. 13
f.) ist einerseits Ziel des Faches insgesamt, wie es durch das
Niedersächsische Schulgesetz vorgegeben ist, andererseits ist der Begriff „Orientierung“ so unspezifisch und
undifferenziert, dass Werte und Normen-Lehrerinnen
und -Lehrer hier wohl nur die affirmative Bedeutung herauslesen werden, dass
die Schule Orientierungen vorgibt,
was ein Abgehen von jeglichem schülerzentrierten und diskursiven Didaktikmodell
bedeuten würde. Altmodische und veraltete Formulierungen wie „Deutung der
Welt“ (S. 13) „religiöse Weltsicht“ (S. 14) verstärken diesen Eindruck.
„Weltdeutungen stellen ein Grundphänomen menschlicher
Erkenntnisbemühungen und Daseinsbewältigung dar.“ Dieser Satz (S. 14) ist
als Banalität akzeptabel, verliert
aber seinen Erkenntniswert, wenn nach der Geschichtlichkeit dieser
„Weltdeutungen“ gefragt werden. Durch diese kritische Distanz wird erfahrbar,
dass nicht die Inhalte dieser „Weltdeutungen“ wesentlich und relevant sind,
sondern die Prozesse, die zu diesen Inhalten hinführen und die gleichermaßen
heutige „Weltdeutungen“ bestimmen und gestaltbar machen. „Weltdeutungen“,
ob religiöser, philosophischer oder „wissenschaftlicher“ Konvenienz, sind
Momentaufnahmen gesellschaftlicher Diskurse, bei denen „Erkenntnisbemühungen“
Teil gesellschaftlicher Kommunikationsmuster sind. Die knappen
Beschreibungen der „Weltdeutungsmuster“ von Religion(swissenschaften),
Philosophie und „Wissenschaft“ sind so verkürzt, undifferenziert und von einer
solchen Reduktion der Komplexität des Themas, dass letztlich kaum ein nicht zu
bestreitender, konsensfähiger Satz bestehen bleibt, in dem sich die in diesen
Wissenschaften Arbeitenden wieder finden könnten. Der gesamte Abschnitt sollte
ersatzlos gestrichen werden.
Zu den fachbezogenen Reflexionen
Die
selbstgewisse immanente Perspektive
der vorgestellten Themenzugänge ist grundsätzlich in Frage zu stellen und zu
kritisieren. Das gilt für die fachlichen Reflexionen und Zuordnungen im Kontext
der Vorstellung der Rahmenthemen im Entwurf der Rahmenrichtlinien für das Fach
Werte und Normen in der gymnasialen Oberstufe für die im Niedersächsischen
Schulgesetz angesprochenen Bezugsfächer Philosophie (vgl. S. 55 ff), Religionskunde
(vgl. 11.2, S. 38-53) und Gesellschaftswissenschaften (vgl. z.B. S. 56-58),
für letztere aber durch einen offensichtlich nur marginalen Zugang der
Rahmenrichtlinien-Kommission zu diesem Wissenschaftsbereich in verstärktem
Maße.
Es
ist zumindest sehr einseitig, religionskundliche Fragen aus der Kategorie des
„Heiligen“ und dualistischer Weltvorstellungen heraus zu entwickeln (zur
fachlichen Kritik weiter unten mehr). In einem laizistisch fundierten Fach wie
Werte und Normen ist dieser Begriff vor allem als Glaubenskategorie vor allem der christlich-katholischen Theologie
darzustellen, deren Gültigkeit für andere Religionen sehr in Zweifel zu ziehen
ist.
Auch
die Darstellung der Religionen im vorliegenden Entwurf zeigt eine sehr
begrenzte analytische Perspektive, die für das Christentum eine kategoriale
Innenperspektive, für die anderen Religionen aber die von europäisch-abendländischen
Kategorien geprägte Außensicht bevorzugt. Dabei werden die Religionen als abgeschlossene
Systeme und Entitäten begriffen und vorgestellt, was zwar ihrem Selbstbild
entgegenkommen mag, nicht aber als funktionaler Teil einer dynamischen
Geschichte des gesellschaftlichen Wandels und des Kulturkontaktes und des
kulturellen Austauschs verstanden werden kann.
Damit
entfällt auch für die Schülerinnen und Schüler die Einsicht in die
Segmentierung und Verflochtenheit religiöser Traditionen, die nur durch
historische „Mehrschichten-Modelle“ verstanden werden können, in denen Alltagsglauben,
Tradition, Politische Kultur und religiöse Überlieferung von den theologischen
„mainstreams“ ebenso abzusetzen sind wie von den historisch besonders wichtigen
„Gegen- und Unterströmungen“, den „Ketzern“ und den „Widerständigen“.
Es
ist nicht die Aufgabe eines Gutachtens zu diesem Entwurf der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der
gymnasialen Oberstufe, im Einzelnen die sachlichen und fachlichen –
wissenschaftlichen und fachdidaktischen – Fehler und Defizite zu korrigieren
und bessere Alternativen vorzuschlagen; dazu bedürfte es einer eigenen
Beauftragung. Wir weisen auf exemplarische Fehler und Defizite hin, um die
Mangelhaftigkeit und praktische Untauglichkeit dieses Entwurfes der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der
gymnasialen Oberstufe zu belegen und eine grundlegende Überarbeitung einzufordern.
Dabei werden wir auf die einzelnen Fachbezüge einzugehen haben und gleichzeitig
feststellen, dass aus gesellschaftswissenschaftlicher Perspektive gesehen auch
die philosophischen und religionskundlichen Fachbezüge unzureichend, nicht
umzusetzen und teilweise fehlerhaft bzw. inaktuell sind.
Das
gilt z.B. für die religionskundlichen
Bereiche (11.2, S. 38-53 des Entwurfs) ebenso wie für die philosophischen (S. 55 f.) und die eher
inkompetent ausgewählten gesellschaftswissenschaftlichen
Ansätze (z.B. S. 56-58), die nicht gesellschaftswissenschaftlich
artikuliert, sondern aus einer kategorialen „philosophischen
Perspektive und Begrifflichkeit“ heraus skizziert werden.
Fachliche Voraussetzungen der Lehrerschaft und die an sie gestellten
Anforderungen
Als
Vertreter der (Politik-)Lehrerinnen und Lehrern, die an vielen Schulen das Fach
Werte und Normen regelmäßig teilweise sogar ausschließlich unterrichten,
stellen wir uns dem Problem, dass das Fach Werte und Normen trotz begonnener
Weiterbildungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren nicht vergleichbar ist mit einem
traditionellen „Fachunterricht“ mit eindeutig definiertem wissenschaftlichem
Fachbezug, sondern einen Unterricht besonderer Qualität erforderlich macht,
der nicht primär auf Fachqualifikationen und formale Lehrbefähigungen
zurückgeführt werden kann und darf. Die in den Rahmenrichtlinien erkennbare
Tendenz, verstärkt traditionelle kognitiv-fachwissenschaftliche Bezüge aus
der Philosophie, z.T. auch aus den Religionswissenschaften, bei denen sich
zudem noch das nicht gelöste Problem der bekenntnisorientierten
konfessionellen Bindung als Verstoß zum religiösen Neutralitätsgebot des Faches
Werte und Normen stellt, in den Vordergrund zu stellen, bedeutet nicht nur
eine bedenkliche Verengung und Verschiebung der gesetzlichen Ziele des Faches,
sondern ebenso eine fachliche Überforderung der das Fach aus unterschiedlicher
fachlicher Perspektive heraus unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen. Dies
führt mit Sicherheit zu erheblichen Irritationen und Konflikten in den Kollegien
und Fachkonferenzen an den Schulen. Nur dann kann der laizistisch-integrative
Anspruch des Faches eingelöst werden, wenn ganz bewusst auf kognitive Dominanz
der Wissensvermittlung verzichtet wird zu Gunsten pädagogischer Konzepte handlungs-
und schülerzentrierten Lernens, die auch vor unkonventionellen Einstiegen und
Projekten nicht zurückschrecken. Bezogen auf die fachlich-philosophischen
Setzungen und Inhalte stellen sich Politiklehrende die Frage, ob jemand etwas
leisten kann, was er zwar soll, was er andererseits aber nicht gelernt hat oder
bezüglich dessen er gelernt hat, es nun gerade nicht so zu sehen und zu
beurteilen, wie es die Vertreter diverser Ideologem-Richtungen möchten.
Schwierig
ist der unterrichtliche Umgang mit zentralen Begriffen aus den einzelnen
Bezugswissenschaften, die dort wissenschaftsgeschichtlich verankert in aktuelle
Diskurse einbezogen sind, deren Sinn und Problematik sich jedoch aus dem
Alltags-Sprachgebrauch nicht erschließt. Es muss noch einmal betont werden,
dass Werte und Normen als Fach nicht unterrichtet wird von Kolleginnen und
Kollegen, die alle drei Bezugswissenschaften studiert und in ihnen die Fakultas
erworben haben, dass aber in vielen Schulen vor allem die Politik-Lehrenden
den Werte und Normen zu übernehmen haben. Auch muss betont werden, dass das in
der Fundierung laizistische Fach Werte und Normen nicht gleichzusetzen ist mit
in anderen Bundesländern konzipierten Ethik-Fachkonzeptionen, die eine primär
philosophische Schwerpunktsetzung intendieren und damit auch ausgebildete
Philosophielehrer erforderlich machen. Wir exemplifizieren diese Problematik
mit dem Hinweis auf den als Rahmenthema für 13.1 in dem Entwurf der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der
gymnasialen Oberstufe verankerten „Wahrheits-Begriff“. Er ist als Ausdruck
der bürgerlichen Erziehung seit dem 19. Jahrhundert oder als legitim definiert
und damit Ausdruck zurückliegender Sozialisations-Prinzipien bzw.
»Zivilisations-Prozesse«.
Über
einen mythischen-religiösen „Wahrheits-Begriff“ zu reflektieren, der zudem noch
über die Organisationsformen des zugehörigen Symbol-Systems reklamiert wird
– insbesondere von der katholischen Fraktion – was andererseits durchaus als
Anmaßung und damit als Ausdruck von Macht-Ansprüchen angesehen wird, ist für
nicht-theologisch ausgebildete Didaktiker nicht möglich.
Die
Inaktualität der Behandlung dieses philosophischen Konzeptes im Entwurf der Rahmenrichtlinien für das Fach
Werte und Normen in der gymnasialen Oberstufe werden wir im
unterrichtspraktischen Teil noch ausführen und mit einigen Literaturverweisen
belegen.
Fragen
nach Begriffen wie definierbaren Inhalten von „Sein“, „Wahrheit“,
„Wirklichkeit“, und „Erkenntnis“ sind zweifellos wichtige Kategorien des
Philosophie-Unterrichtes, stellen sie doch zentrale Fragen der Menschheit dar.
Doch muss hier auf ein verbreitetes Missverständnis hingewiesen werden, dass Philosophie angeblich immer wieder neue
Antworten auf alte Menschheitsfragen geben würde. Das ist so nicht richtig
und dient eher der Selbstlegitimation. Die Fragen ändern sich und der „philosophische Fortschritt“ ist
keineswegs das Finden neuer, besserer und „wahrerer
Antworten“, sondern die Suche nach neuen
Fragen. Wesentlich ist dann aber die mögliche Definierbarkeit
dieser zunächst nur als Leerformeln zu verstehenden „zentraler Kategorien“. Dazu gehört die Einordnung in die
Definitionsgewalt und damit die Einordnung in Herrschaftsprinzipien.
Die
heutige Philosophie nähert sich in grundsätzlichen Arbeiten psychologischen, kulturwissenschaftlichen und
ethnographischen Fragestellungen, um das Problem des „Verstehens“ zu
thematisieren.
Für
Nicht-Fachleute, die diese Kategorien und ihre über religiöse Texte vermittelte
Gedanken-Systeme nicht kennen, verunmöglicht sich so aber der Zugang und die
Möglichkeit, kompetenten Fach-Unterricht zu erteilen. Wie sollen unter diesen
Voraussetzungen bei der Lehrerschaft in Klausuren fachlich einwandfreie
Interpretationsübungen konzipiert und damit Inhalte abprüfbar gemacht werden?
Welcher
Lehrer ist in der Lage, sich die verständnisnotwendigen Theorien und Theoreme,
die in der Wertegeschichte aufscheinenden Ideologeme, Mythen und Dogmen sowie
die für die Normrepräsentation, Tradition und Durchsetzung funktionalisierten
Symbol-Systeme wissens- und verständnismäßig anzueignen? Wenn dies zu fordern
ist, dann wären kompetente und zeitlich aufwendige Hilfestellungen der
Psychologie bzw. auch Psychoanalyse und der Soziologie angebracht.
Um
es noch einmal zu konkretisieren und zu überspitzen: Von den genannten
Beispielen können Politiklehrer vielleicht das Thema „Zeit“ bearbeiten, zu den
anderen haben sie keinen Zugang.
Zu: 12/2 … „Die Soziologie erfasst …“ (S. 6): Daraus könnte man
etwas machen. Wer aber ist Jonas (als einziger herangezogener
Fachrepräsentant – wir kommen noch einmal weiter unten darauf zurück)? Wo
bleiben Habermas, Adorno, Horkheimer u.a.? Es kann doch wohl nicht angehen,
dass zufällig ausgesuchte Autoren eines Teils einer kleinen Wissenschafts-Sparte
über eben diese Autoren Inhalte präferieren und bestimmen! Wer weiß bei den
„Nicht-Philosophen“ eigentlich was „Praktische Philosophie“ bedeutet? Auf
keinen Fall ist damit die Umsetzung in der Gesellschaft gemeint, also auch
keine Sozialphilosophie.
Es
sei hier deutlich gemacht, dass es sich hierbei nicht um eine inhaltliche
Detailkritik handelt, sondern um ein grundsätzliches Infrage-Stellen des von
der Rahmenrichtlinien-Kommission gewählten didaktisch-fachlichen Konzeptes,
das für die schulische Praxis als ebenso ungeeignet anzusehen ist wie als
Ausdruck eines aktuellen Wissenschafts- und Didaktik-Verständnisses.
Diese
Beispiele für Ungleichgewichte in der fachlichen Repräsentation, Fundierung und
begrifflichen Präferenz ließen sich noch an vielen Stellen im Entwurf der Rahmenrichtlinien für das Fach
Werte und Normen in der gymnasialen Oberstufe aufzeigen. Einiges wird noch
kritisch zu den Ausführungen zu den sechs Rahmenthemen
zu sagen sein. Insgesamt zeigt sich aber erneut, dass dieser Entwurf weder die
aktuellen fachlichen Möglichkeiten repräsentiert, noch eine sinnvolle
didaktische Konzeption aufweist, die sich in Werte und Normen-Unterricht im
Sinne des Niedersächsischen Schulgesetzes umsetzen lässt. Über die Ursachen
lassen sich begründete Vermutungen vor allem in Hinblick auf die fachliche
Zusammensetzung der Rahmenrichtlinien-Kommission anstellen.
Die Fachrepräsentation der
Bezugswissenschaften in der
Rahmenrichtlinien-Kommission
Im
Entwurf der Rahmenrichtlinien für die gymnasiale Oberstufe im Fach Werte und
Normen in Niedersachsen wird erkennbar aber nicht hinreichend offen gelegt,
dass, den Vorgaben des Niedersächsischen Schulgesetzes folgend, drei Ansätze
betreffend ihrer Bezugswissenschaften vorliegen:
-
der
philosophische, hineingetragen über die Vertreter des
Schulphilosophen-Verbandes;
-
der
religiöse, hineingetragen über Vertreter etablierter Religionsgemeinschaften, die
zugleich als Repräsentanten der sog. Religionswissenschaften, die sich mit
anderen (konkurrierenden) Symbolsysteme beschäftigen: dem »Islam« und den in Westeuropa so genannten
»asiatischen Religionen«, dem »Hinduismus«, dem »Buddhismus« und weiteren
»Unterreligionen«;
-
der
sozialwissenschaftliche Aspekt, vertreten – wahrscheinlich – nur durch
einzelne, im Gesamtbereich auch vereinzelte, Kolleginnen und Kollegen des
Faches Politik, nicht aber eine adäquate und systematische Integration ihrer
das Fach betreffenden klassischen und aktuellen Diskurse.
Auf
den ersten Blick ist erkennbar, dass eine eindeutige Dominanz vorliegt: die der
Philosophie-Fachgruppe. Es ist offenkundig, dass die Fachvertreter aus dem
Bereich der Philosophie zusammen mit Vertretern der Kirchen und der Religionswissenschaften ihre
fachpolitischen Terrains abgesteckt haben.
Vertreter
des traditionellen, kirchlich orientierten Religionsunterrichtes haben es dabei
offenkundig verstanden, über die ihnen zweifellos zustehende Kompetenz im
Fach „Religion“ Einfluss auf den Entwurf der Rahmenrichtlinien für die
gymnasiale Oberstufe im Fach Werte und Normen in Niedersachsen zu nehmen, was
sich in didaktischer Hinsicht ausdrückt in einem verengten Verständnis
religionsgeschichtlicher und religionssoziologischer, aufklärerischer
Problemfelder und in einer religiös bestimmten Komplexitätsreduktion der
historisch-soziologischen Realitätsbezüge, die sogar hinter den Stand der
kritischen protestantischen Theologie der Gegenwart zurückfallen.
Resultierend aus jeweils spezifischer verengter Weltsicht sind auch die
interkulturellen und interreligiösen Themen vorwiegend immanent-religiös und
kategorial, nicht aber kritisch-prozessorientiert gefasst.
Damit
waren die Mehrheitsverhältnisse klar. Dies ist u.a. daran erkennbar, dass die
Sozialwissenschaften in den Ansätzen, in denen die religionsspezifischen
Aussagen (Postulate, Lehrmeinungen, Glaubensgrundsätze etc.) enthalten sind,
nicht zum Ausdruck kommen – keine Berücksichtigung finden oder gar ignoriert
werden. Analytisch und ideologiekritisch arbeitende Fachdidaktiker und
-wissenschaftler sind offenkundig nicht zum Zuge gekommen.
Deprimierend
ist, dass durch Ausblendung und Ignoranz wesentlicher Wissens-Bereiche modernes
Denken ausgeklammert und die Diskussion in Schulen verhindert wird. Kann das
wirklich gewollt sein?
Es
drängt sich der Eindruck auf, dass der Bedeutungsverlust der etablierten
Religionsgemeinschaften, die sinkende Akzeptanz von religiösem Denken und
Wissen, (der so genannten geistigen Dimension), durch abnehmende Teilnahme
am Religions-Unterricht einen „Rettungsanker“ sieht im Fußfassen im »Werte und Normen-Unterricht«. Für Vertreter
wissenschaftlicher Randbereiche, wie der Religions-Wissenschaften (die sich bekanntlich
mit den „anderen Religionen“ befassen, scheint ein hoher Legitimationsdruck zu
herrschen und ihre Existenzberechtigung in Frage zu stehen, dass über den
»Werte und Normen-Unterricht« versucht wird, d.h. über die Transponierung von
Inhalten der von diesen Disziplinen erforschten und beschriebenen Symbolsysteme
Zugang zu finden in der Lehrer-Ausbildung, d.h. in der Besetzung eines
Sektors der für die Lehrer-Ausbildung zuständigen Universitäts-Fächer.
Es geht also auch um „Lehr-Stühle“, „Assistenten-Stellen“, und Chancen
für „Absolventen“. Deren Sorge ist zweifelsohne berechtigt. Kann es aber
legitim sein, ein Unterrichtsfach dergestalt zu instrumentalisieren? Bedrückend
ist, dass die originalen Vertreter der „Anderen“ offensichtlich nicht originär
zu Worte kommen durften. Nicht in Frage gestellt werden dürfen und sollen die
in langen Phasen der historisch überschaubaren Menschheits-Geschichte
entstandenen Regel-Systeme selbst, die zweifellos in ihren jeweiligen Gesellschaften
jeweils historisch notwendiger Ordnungssicherheit geführt haben und deren Aussagen
als grundlegende Werte definiert werden können.
Unterrichtsbezogene Reflexionen:
Zu den Rahmenthemen und ihrer didaktischen Konzeption
Zu 5.1 „Die Frage nach Werten und
Normen“ (Kurshalbjahr 11.1) (S. 32
ff.): Für die Ausführungen zum Gegenstand
gelten die grundsätzlich kritischen Anmerkungen des letzten Abschnittes. Auch
hier „überhebt“ sich die Rahmenrichtlinien-Kommission, wenn sie meint, in der
Lage zu sein, in wenigen exkursorischen Anmerkungen einen Überblick über die
fachliche Zuordnung des Themas Werte und
Normen geben zu können.
Dadurch
erschließt sich letztlich auch die pädagogische Unsinnigkeit eines solchen „Einführungsthemas“, das noch nicht
einmal in einer wissenschaftlich-didaktischen Untersuchung Sinn machen würden. Übersichtsthemen ohne weitere
exemplarische Konkretisierung, ohne diskursive schülerzentrierte Ausgestaltung
führen in die „pädagogische Steinzeit“ zurück.
Zu
dem Konzept von „Rahmenthemen“ sind
grundsätzlich kritische Anmerkungen angebracht, die hier nicht vertieft werden
können. In den Rahmenrichtlinien auch in den Fächern Politik und Erdkunde wurde
als akzeptierter Kompromiss eigentlich unvereinbarer Positionen das
Nebeneinander von „Schlüsselproblemen“ und „Rahmenthemen“ gewählt,
wobei der Begriff „Rahmenthema“
deutlich macht und deutlich machen soll, dass es sich dabei nicht um Unterrichts- und Kursthemen handeln
soll und darf, sondern um inhaltliche Schwerpunkt-Setzungen, die einer rein
willkürlichen „exotischen“ Themenwahl zu den einzelnen „Schlüsselproblemen“
Grenzen setzen sollte. Diese eingeschränkte Bedeutung der Rahmenthemen wird im Entwurf
der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der gymnasialen
Oberstufe nicht angewandt, sondern die Rahmenthemen
sind funktional Kursthemen
gleichzusetzen. Das müsste korrigiert und deutlich pädagogisch liberalisiert
werden, um der pädagogischen Verantwortung der Unterrichtenden gerecht zu
werden.
Vom
philosophischen Ansatz her wird eine deutliche kantianische Präferenz deutlich,
die den philosophischen Teil dieses Entwurfes
der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der gymnasialen
Oberstufe durchzieht. Dass bis hin zum Kategorischen
Imperativ aus der historischen Distanz heraus wesentliche kritische
Anmerkungen gegenüber einer unmittelbaren Übertragung kantscher Kategorien und
Postulate in heutige philosophische Paradigmen notwendig sind – was die
philosophiegeschichtliche Bedeutung Kants keineswegs schmälert, sondern seinen
spezifischen Stellenwert im Prozess der europäischen Entwicklung der
Staatsgesellschaft hervorhebt –, ist in der Philosophie des Pragmatismus ebenso verdeutlicht worden
wie in den Skeptizistischen Positionen
des Konstruktivismus und des
antithetischen Dekonstruktivismus.
Die Positionen der französischen Schule um Foucault, Bourdieu oder Legendre wären hier ebenso einzubeziehen
wie die schon erwähnten Arbeiten von Wright
oder Rorty.
Nur
am Rande sei den „Philosophen“ ins „Stammbuch geschrieben“, dass die aktuelle
vor allem in den angelsächsischen Länder sich abzeichnende „Renaissance der
wissenschaftlichen Philosophie“, die sich sowohl als kritische wie als
pragmatische Philosophie versteht, ebenso wenig Eingang in den Entwurf der Rahmenrichtlinien für die
gymnasiale Oberstufe im Fach Werte und Normen in Niedersachsen gefunden hat
wie die notwendige Reflexion über den „Science
Wars“ zwischen natur- und gesellschaftswissenschaftlicher Erkenntnistheorie. Es fehlt somit die notwendige
Auseinandersetzung mit aktuellen Autoren, die eben unmittelbarer die
gegenwärtigen gesellschaftlichen Problemlagen und Irritationen in der
fragmentierten Wahrnehmung der Realität als es eine historisch-kategoriale und
kognitiv strukturierte Konzentration auf klassische Autoren und Paradigmen es
vermöchte.
Sinnvoll
wäre es, erneut zu überlegen, welche unmittelbaren Erfahrungsbereiche der
Schülerinnen und Schüler der Vorstufe
angesprochen und im Unterricht thematisiert werden können, wobei eine sinnvolle
didaktische Strukturierung die verschiedenen Realitätsebenen der Konfrontation
mit Wert- und Norm-Vorstellungen konzeptuell und kontextuell einbezieht. Die Vorstufe ist in der gymnasialen Oberstufe ein Zeitpunkt der Neuzusammensetzung der Lerngruppen
und des Schulwechsels. In vielen Gymnasien ist die Zahl der neuen Schülerinnen
und Schüler aus der Realschule so groß, dass eigene Realschulklassen aufgemacht
werden. Der Werte und Normen-Unterricht
wird hier in Kursen erteilt und ist damit ein Ort der Integration in das neue
schulische Sozialsystem. Die insgesamt hohen Migrantenanteile aus Osteuropa
und dem Nahen Osten einschließlich der Türkei bilden ein weiteres Feld von
Konfliktmöglichkeiten, kultureller Konfrontation und Integrationsanforderungen.
Durch die hohe Zahl der Realschüler wird der Migrantenanteil im Gymnasium noch
erhöht.
Was
in dieser Situation ein kategorial-affirmativer Unterricht, der Werte und Normen zur Kenntnis bringen soll, für eine weiterführenden pädagogischen
Sinn haben soll, bleibt weitgehend unerfindlich und es ist bedauerlich, dass
die Chancen einer pädagogischen
Umbruchsituation gerade in dem Fach nicht genutzt werden, in dem
persönlichkeits-bezogenes konkretes, exemplarisches und diskursives Arbeiten
die besten fachlichen Lernerfolge verspricht. Zu fordern ist, dass das Rahmenthema für 11.1 neu überdacht und
den pädagogischen Voraussetzungen der Vorstufe und der sinnvollen Gestaltung
des Faches Werte und Normen
entsprechend als Rahmen für einen modernen,
exemplarischen und schülerorientierten Unterricht formuliert wird, ohne in die
kognitiv dominierten Konzepte einer rein wissensmäßigen Orientierung, wie sie der Entwurf
der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der gymnasialen
Oberstufe impliziert, zu verfallen.
Zu 5.2 „Die Frage nach der Welt und dem
Heiligen“ (Kurshalbjahr 11.2) (S. 38
ff.). Die Vorstellungen der Rahmenrichtlinien-Kommission entwickeln sich hier
ins Abstruse, wenn man nicht annehmen soll, dass dieses Schulhalbjahr das
geschützte Refugium der Religionskundler sein soll. Beziehungen zur Realität
der Schülerinnen und Schüler der Vorstufe
werden ebenso wenig erkennbar wie der Bezug zu ernst zu nehmenden Schlüsselproblemen. Dieser Ansatz
impliziert eine Ab- und Ausgrenzungsfunktion, die nur aus der Interessenlage
der katholischen und orthodoxen „In-Group“ verständlich ist.
Ein
großes Problem dieser neuen RRL stellen die Begriffe „Heilig“ [11/1] und der
„Wahrheit“ dar, die religionswissenschaftlich
(in der Diskussion über das „Sacrrum“ und die eschatologische Dimension des
Glaubens) und philosophisch (als
umstrittenster Kern der Erkenntnisphilosophie und der „Letztreferenz“) zentrale
Kategorien sind, außerhalb dieser engen Fachbindung weder ohne Weiteres
verständlich oder im Alltagsgebrauch banal und weitgehend als Leerformeln
gebraucht werden.
Der
Begriff »Heilig« ist in den Gesellschaftswissenschaften wie Alltagssprache
nicht (mehr) existent, zumindest nicht explizit verständlich. Auch
Kirchgänger habe ein eher vages Verständnis, das über Ritualprozeduren wie
„Heiligsprechungen“ in der katholischen Kirche oder abergläubische
Heiligenlegenden und -verehrungen geprägt ist. Die Einschätzung der kürzlichen
„Heiligsprechung“ des Gründers des ›Opus
Dei‹ zeigt, dass der katholische Begriff des „Heiligen“ für Nichtkatholiken
kaum nachvollziehbar oder sogar grundsätzlich abzulehnen ist; auch innerhalb
der Katholischen Kirche breitet sich zusehends eine gewisse Skepsis gegenüber
der „Heiligsprechungs-Politik“ des
derzeitigen Papstes aus, die vielleicht ein erster Schritt auch des
In-Frage-Stellens des Heiligkeitskonzeptes dieser Religionsgemeinschaft ist.
Der Protestantismus kennt diese Kategorie nicht bzw. steht sie nicht im
Zentrum seiner Theologie. Das was über das „Heilige“ in den anderen Weltreligionen
in dem Entwurf der Rahmenrichtlinien für
das Fach Werte und Normen in der gymnasialen Oberstufe ausgesagt wird, ist
zumindest fraglich und reproduziert streckenweise eine katholisch-theologische Weltsicht. Für den Islam zumindest ist die
Konzentration auf den Begriff des „Heiligen“ in der orthodoxen sunnitischen
Philosophie schlichtweg falsch. Ist die Hervorhebung des Begriffs des „Heiligen“ im
Entwurf der Rahmenrichtlinien für das
Fach Werte und Normen in der gymnasialen Oberstufe einerseits Ausdruck von
Funktionalisierungen fachlicher Dominanzen, insbesondere der christlichen
Diktion römisch-katholischer Prägung, so stellt er andererseits gerade in
diesem Kontext einen Ausdruck von Unwissenschaftlichkeit dar. Es wird deutlich,
dass nicht der Begriff des „Heiligen“ distanziert thematisiert werden soll,
sondern dass das Konzept des „Heiligen“ als religiöse Entität eigentlich aller Weltreligionen postuliert und
vorausgesetzt wird.
Interreligiöses
und Interkulturelles Lernen kann aber gerade nicht auf der Basis geschehen,
dass die christlich-abendländische Konzeption von Religion mit ihren Charakteristiken, Prioritäten und Kategorien in den anderen Religionen gesucht und wieder
gefunden werden kann. Religion kann auch etwas ganz anderes sein, was Islamwissenschaftler
ebenso wie Kenner des Buddhismus und Hinduismus bestätigen werden. Hier liegt
auch der, politisch überaus korrekte,
Denkfehler der Vertreter einer „Weltethik“, die nicht offen legen, dass sie
letztlich nicht die Einheit der
Religionen finden, sondern ein neues Religionsverständnis
weltweit initiieren wollen.
Hier
stellt sich die Gewissensfrage. Kann man es verantworten in einer
mythenspezifischen Transponierung über das Vokabular „gesellschaftlicher
Inseln“ mitzuwirken – oder muss man gerade dieses zum Anlass nehmen,
Instrumentalisierungen von Sprachfloskeln aufzuarbeiten.
Wieweit
der Begriff des „Heiligen“ hier zu einer, wenn auch Denkmuster ragenden
„Sprachfloskel“ herabgekommen ist, zeigt der Einleitungssatz zum Thema
„Hinduismus“: „Im Hinduismus gibt es keine Trennung zwischen der Welt und dem
Heiligen“ (S. 39). Wenn dieser Satz stimmt, kennt die ganzheitliche Weltsicht
des Hinduismus grundsätzlich nicht den Dualismus von Transzendenz (dem
„Heiligen“) und Diesseitigkeit; dann aber ist der Begriff an sich in Bezug auf
den Hinduismus deplaziert und missverständlich.
Zu
thematisieren wäre unter interreligiös-interkulturellen Perspektive die
historisch-gesellschaftliche Grundlage der Entwicklung dualistischer,
monistischer und pluralistischer Weltbilder und Religionskonzepte. Mythengeschichtlich
hoch interessant ist, wie vor allem im Kontakt mit der
indoeuropäisch-iranischen Welt, in bestimmten religionsgeschichtlichen Phasen
dualistische Denkmuster in eher monistische Religionen des Judentums und des
Islam, noch stärker aber ins Christentum Eingang gefunden haben. Im Laufe der
christlichen Geschichte haben sich Dualismen ideologisch in den Vordergrund
geschoben, womit die Ablösung vom nahöstlich-jüdischen Kulturkreis beschleunigt
wurde.
Thematisch
ließe sich hier erarbeiten, welche Rolle die Funktionalisierung dualistischen
Denkens, fußend zunächst auf dem theologisch zunächst ephemeren, später aus
politischen Gründen in den Vordergrund gerückten Diktum, dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist, und Gott zu geben, was Gottes
ist, für die neuzeitliche Saecularisierung des Abendlandes spielte, und damit zu einem Modernisierungs-Agens
wurde, das in der islamisch-nahöstlichen Welt nicht in dieser Form entwickelt
wurde. Andererseits prägen seither Dualismen das europäische Weltbild in
hoch-ideologisierter Form: Widersprüche zwischen Natur und Kultur, Zivilisation
und Kultur, Ökonomie und Ökologie sind fundamental für das Alltagsbewusstsein
in der Politischen Kultur Europas und der europäisierten Welt der Industriellen
Zentren. Die abendländische Philosophie entwickelt daraus dialektische
Realitäts- und Geschichts-Ideologien, die praktische Politik stilisiert daraus
die „Zweigeteilte Welt“, ob es sich nun um den verflossenen Ost-West-Konflikt
handelt oder den „Endkampf“ zwischen dem „Reich des Bösen“ der
„Schurkenstaaten“ auf der einen und der amerikanischen Hegemonialmacht auf der
anderen Seit handelt.
Wenn
das Fach Werte und Normen darauf
anweisen ist, den Begriff des „Heiligen“ an zentraler Stelle zu thematisieren,
dann böte sich hier ein exemplarischer Hintergrund an – heute 2002: Die
Heiligkeit des „Opus Dei“ und der „Clash of Civilizations“ mit Bush und Saddam
als makabren Hauptakteuren.
Was
sollen aber diejenigen Werte und Normen-Lehrerinnen
und -Lehrer tun, die von ihrer fachlichen Herkunft her in der Kategorie des
„Heiligen“ einzig einen nicht definierbaren Begriff sehen, die mangels
religionskundlicher Fachausbildung die Diskussion um das „sacrum“ nicht kennen
und auch diese Begrifflichkeit nicht sinnvoll nutzen können? Auch in diesem
Kontext gibt es dann Gewissensvorbehalte – selbst für brave Kirchensteuerzahler.
Zusammenfassend
ist zu diesem Kurshalbjahr zu fordern, dass die explizite Thematisierung des
„Heiligen“ wegen grundsätzlicher und aus dem Konzept eines laizistischen
Faches her unübersehbarer Untauglichkeit der Kategorie wie ihres
historisch-ideologischen Hintergrundes aufgegeben wird und höchstens als ein
Aspekt unter religionskundlichen Prämissen mit zu behandeln ist. Über die
Thematisierung religiösen Denkens sollen nachfolgend einige exkursorische
Anregungen gegeben werden.
Vor
allem ist es unwissenschaftlicher und unpädagogischer Formalismus, den
einzelnen Weltreligionen ein einheitliches Kategorienraster überzustülpen, das
letztlich christlich-abendländische Denktraditionen repräsentiert und keiner
distanzierenden Analyse unterzogen wird. Auch hier werden die schon genannten
Besonderheiten der Unterrichtssituation in der Vorstufe nicht berücksichtigt.
Im Abschnitt Kursthemen bzw.
Unterrichts-Schwerpunkte (S. 52 f.) bestätigen sich die genannten
Vorbehalte sowohl in inhaltlicher Hinsicht als auch in Hinblick auf die
didaktische Funktion des Rahmenthemas,
das in primär kognitiv-wissensvermittelnder Form aufgegliedert wird. Schüler-
und erfahrungs-orientierte Ansätze sind nicht zu erkennen, die Unterscheidung
zum Religionsunterricht wird nicht deutlich. Die ausschließliche Konzentration
auf die religionskundliche Problematik lässt keinen ausreichenden Raum für
Mehrebenenmodelle der Realität und für offene Fachbezüge. Diese Vorschläge
sind durch ihre restriktive pädagogische Gestaltung und durch ihre thematische
Einseitigkeit für den Unterricht im Fach Werte
und Normen in dieser Form nicht geeignet und bedürfen einer
grundsätzlichen Neufassung.
Zu 5.3 „Die Frage nach dem Menschen“
(Kurshalbjahr 12.1) (S. 54 ff.). Die
Formulierung des Rahmenthemas
spiegelt erneut die Schwächen des didaktisch-curricularen Konzeptes. Es wäre
oberflächlich zu vermuten, dass hier entsprechend dem religionskundlichen
Schwerpunkt in 11.2 eine entsprechendes Refugium
für die Gesellschaftswissenschaften geschaffen werden sollte.
Dies
ist nicht der Fall und wird auch von den Verfassern dieser Stellungnahme, die
aus der Sicht von Politiklehrenden heraus geschrieben wurde, nicht bedauert.
Scheinbar lässt sich in dem Abschnitt „Bezugswissenschaften“
ein formales Gleichgewicht von Religionskunde, Philosophie und
Gesellschaftswissenschaften erkennen.
Ohne
dass es lohnt, in eine eingehendere Textanalyse dieses Abschnittes des Entwurfs der Rahmenrichtlinien für das Fach
Werte und Normen in der gymnasialen Oberstufe einzugehen, da die genannten
Kritikpunkte aus der allgemeinen Begutachtung wie aus den Ausführungen zu den
Semestern 11.1 und 11.2 auch hier in gleicher Weise zum Tragen kommen, ist auf
eine sehr ärgerliche Besonderheit der Darstellung dieser Fachbezüge hinzuweisen.
Die
Gegenstandsbestimmungen der verschiedenen Bezugswissenschaften sind nicht nur
wegen der gebotenen Kürze von Rahmenrichtlinien zu exkursorisch und überaus
einseitig. Die Ausführungen zu den Religionswissenschaften,
die hier typischer Weise nur im Singular herangezogen werden, rekurriert auf
die Leerformel der „Menschenbilder“, die für das Wesen der Religionen z.T.
auch dadurch ephemer sind, da sie sich in keiner der großen Weltreligionen
vereinheitlichen lassen und bis auf offene Allgemeinplätze meist nicht im
Mittelpunkt des Interesses stehen. Natürlich können zu dieser Thematik aus der
Außensicht heraus sinnvolle Aussagen gemacht werden. Doch sind die Inhalte
dieser Aussagen auch in Bezug auf ihre didaktische Umsetzung nur dann sinnvoll,
wenn das Procedere ihrer Ableitung
und Konzipierung mit gedacht und erörtert wird. Deshalb gibt es gerade in
dieser Frage überhaupt keine konsensuelle „Religionswissenschaft“; es ist daher
auch kaum sinnvoll, in dieser hervorgehobenen Position von „Menschenbildern“
einzelner Religionen zu sprechen. Dies kann nur im Kontext einer funktionale
und pluralen wissenschaftspropädeutischen Arbeit geschehen, die das Thema
Religion offen und distanziert bearbeitet.
Die
Ausführungen zu der Bezugswissenschaft Philosophie
bestätigen die schon genannte Beobachtung einer sehr traditionsorientierten,
kategorialen Philosophieauffassung, die die spannenden Kontroversen der Gegenwart
weitgehend ausblendet. Dass gerade in diesem Rahmenthema die Philosophie
eingespannt werden kann in eine Diskussion der „science wars“ erscheint nahe liegend. Soziales Gedächtnis und
Soziales Vergessen sind Aspekte der kulturellen Eigenerfahrung der
Schülerinnen und Schüler, die sehr konkret als Auseinandersetzung mit der
eigenen (Familien-) Biographie exemplifiziert werden kann. Damit ist auch ein
recht anspruchsvolles philosophisches Diskursmodell zu erarbeiten, das den
„Sinn der Philosophie“ sehr viel besser erschließt als ein Lernen, in dem die
Funktion der Philosophie zum Stichwortgeber für „Antworten“ degradiert wird,
wie es der Entwurf der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der
gymnasialen Oberstufe nahe legt. Es sollte noch einmal strikt darauf
hingewiesen werden, dass ein Werte und
Normen-Kurs in Klasse 12 kein Philosophie-Proseminar sein kann und darf!
Überaus
peinlich wegen ihrer Unangemessenheit und Oberflächlichkeit sind die
kategorialen Stichworte, mit der die „wissenschaftlichen“
in im Rahmen der Fragen nach den „Bezugswissenschaften“
insbesondere die „gesellschaftswissenschaftlichen
Beiträge“ zur Bearbeitung des Rahmenthemas charakterisiert werden. In
Stichworten werden „Modelle“ gesellschaftswissenschaftlicher Anthropologien
behauptet, die in dieser Form, Kürze und Exklusivität noch nicht einmal den
Anschein erwecken, die tatsächlichen gesellschaftswissenschaftlichen Diskurse
nachzeichnen zu können.
Ansätze
der Soziologie als moderner Wissenschaft z.B. in ihren Wurzeln der „Kritischen
Theorie“ oder der „Historischen Soziologie“ als „Menschenwissenschaft“
(nach Norbert Elias), sind schlichtweg nicht erkennbar bzw. nicht vorhanden –
also gar nicht gewollt. Vermutlich waren die Autoren aus dem Bereich der Religionswissenschaften
damit überfordert. Dies stellt sicherlich eine grundsätzliche Kritik dar –
nicht aber an den genannten Personen! Die Verfasser dieser Stellungnahme haben
auf Grund ihrer Ausbildung eine große und grundsätzliche Distanz zu den
vorliegenden Ansätzen, in denen den religionskundliche sowie auch die philosophische
Didaktikvorstellungen dominieren und in ihrer kategorialen Diktion auf die
Sozialwissenschaften übertragen werden. Zu kritisieren sind einmal diese
Ansätze aus ihren eigenen, nur unvollständig und inaktuell aufgearbeiteten
Fachbezügen heraus, was insbesondere in den fachlichen Verengungen durch die
Schulphilosophen zum Ausdruck kommt, wie auch insbesondere in dem
untauglichen Versuch, diese Denkstrukturen und didaktischen Modelle auf die
Sozialwissenschaften zu übertragen.
Zu
S. 54 „Gegenstand“: Wer hat sich mit
diesen Konzepten fachlich und didaktisch schon beschäftigt, welche Lehrkräfte
haben hierzu die fachliche Kompetenz? Sicher auch nicht der Philosoph und der
Religionskundler. Der sozialwissenschaftliche Ansatz kommt im „Behaviorismus“
vor, eine wissenschaftlichen Konzeption, die mit dem amerikanischen philosophischen Pragmatismus nach Dewey
verbunden ist, aber im gesellschaftswissenschaftlichen Studium nicht zur
Pflichtlektüre gehörte, aber wissenschaftsgeschichtlich als wichtig angesehen
werden kann. Der zweite Absatz dieses Abschnitts ist falsch, wenn die Aussage
auf die Wissenschaft bezogen werden soll; wenn sie aber normativ gemeint sein
sollte, müsste dies als „vorgeschriebenes
Fachverständnis“ auch explizit erwähnt werden. So wechselt die Darstellung
zu dem Rahmenthema 12.1 zwischen unbeholfenen und fragwürdigen Fachcharakteristiken,
normativen Einengungen, die nicht hinreichend verständlich gemacht werden, und
Ausführungen zu der Art und Weise, wie sich die Rahmenrichtlinien-Kommission
die Behandlung des Rahmenthemas vorstellt.
Zu
kurz kommen die Kompetenzfelder der Politik-Lehrerinnen und -Lehrer wie
Politologie, Soziologie, Ökonomie, Geschichte, Sozialpsychologie und
Gesellschaftsgeschichte. Kaum möglich sein wird aber wohl die Zielvorstellung,
für einen kompetenten Werte und Normen-Unterricht Politik-Lehrkräfte mit einer umfassenden fachwissenschaftlichen
Kompetenz in Philosophie und Religionswissenschaften erhalten zu können wie
umgekehrt Philosophie- und Religions(Kunde)-Lehrerinnen und -Lehrer mit der
entsprechend umfassenden wissenschaftlichen Kompetenz in den „Menschenwissenschaften“ (N. Elias), was
treffender ist als Soziologie und Politologie. Sicherlich ist von Werte und
Normen-Lehrenden zu erwarten, sich im Selbststudium einiges anzueignen und
auch mit Hilfe von Fort- und Weiterbildung zu vertiefen bzw. korrespondierende
Wissenschaftsbereiche zu erforschen. Die Beengungen im tradierten
Selbstverständnis der Bezugs-Fächer, wir wiederholen es an dieser Stelle, werden
im Entwurf der Rahmenrichtlinien für das
Fach Werte und Normen in der gymnasialen Oberstufe vorausgesetzt und
bekräftigt. Das fällt als Problem besonders ins Auge, da Aufgaben,
Voraussetzungen und Strukturen des Faches Werte und Normen die grundsätzliche
Abkehr von der traditionellen fachlichen Wissensvermittlung hin zu
exemplarischen, diskursiven und handlungsorientierten Unterrichtsmodellen unabdingbar
machen. Diese Herausforderung haben die Autorinnen und Autoren des vorliegenden
Entwurfs der Rahmenrichtlinien für das
Fach Werte und Normen in der gymnasialen Oberstufe nicht erkannt und auch
nicht in Ansätzen in ihrem Konzept umsetzen können. Dieser Entwurf ist nicht
nur immanent-fachlich, sondern auch in Hinblick auf die geforderten bzw.
vorausgesetzten Kompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer ungenügend und nicht
umsetzbar.
Zu 5.4 „Die Frage nach dem richtigen
Handeln“ (Kurshalbjahr 12.2) (S. 62
ff.): Die kritischen Einschätzungen im vorangegangenen Teil gelten auch für
dieses Rahmenthema. Zu Grunde liegt ein philosophisch konzipierter kategorialer
Ethik-Begriff.
Dass
die Rahmenrichtlinien Politik mehr zur Diskussion „richtigen Handelns“
beitragen als dieser Entwurf der
Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der gymnasialen Oberstufe ist
ein Trauerspiel und ein Erweis für die pädagogische und fachliche Inkompetenz
der eingesetzten Rahmenrichtlinien-Kommission. Damit ist verbunden, dass in
durchaus „süddeutscher Konzeption“ die Anmerkungen zur Bezugswissenschaft „Philosophie“
dominieren und in einem kategorialen „Proseminar“ philosophischer Ethik
begründet werden, das überflüssig ist, da es keine relevanten
Unterrichtsbezüge vermittelt, es sei denn, es wäre ein Einleitungskurs „Philosophie“
gefordert. Die fachlichen Grenzen des philosophischen Konzepts sind schon
weiter oben bezeichnet worden. Dass als einziger herangezogener moderner Autor
der – durchaus wichtige und lesenswerte – Autor Jonas Erwähnung findet, ist
wohl eher auf persönliche Vorlieben von Kommissions-Mitgliedern zurück zu
führen.
In
Bezug auf die Gesellschaftswissenschaften werden die wichtigsten Problemkreise,
in denen die historische Soziologie die Entstehung und Wandlung von
Realitätsdefinitionen und Wertvorstellungen behandelt, ausgeklammert. Hier
wäre gerade ein neuer Zugang zu den nicht in Frage gestellten Kategorien des guten und des richtigen Handelns zu finden, der sich in der heutigen polemischen
Diskussion in viel zu oberflächlicher Weise zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik manifestiert.
Zugänge
zu diesem Konflikt lassen sich in einer sozialpsychologischen und
zivilisationstheoretischen Ableitung des Topos der Gesinnung ebenso finden, wie in der Mehrdeutigkeit und Offenheit
des Begriffes Verantwortung. Eine
Trennung der Bezugswissenschaften wäre hier sicher nicht mehr möglich, die
Bearbeitung drängt aber zum Konkreten und Erlebbaren mit einer unmittelbaren
Handlungsdimension.
Nicht zufrieden stellend ist der Wechsel in der Terminologie zwischen ethisch und moralisch, wozu sehr viel tiefer reichende wissenschaftliche
Perspektiven erforderlich wären, auch um die mögliche Einschätzung von Moral als gesellschaftlicher Gefahr, also als unethischem Verhalten zumindest diskussionsfähig zu machen.
Zu 5.5 „Die Frage nach der Wahrheit“
(Kurshalbjahr 13.1) (S. 73 ff.). Es
genügt, hier auf die oben schon genannten aktuellen Autoren Rorty und Wright hinzuweisen, die u.a. als Defizite in der
philosophischen Konzeption des vorliegenden Entwurfs gekennzeichnet wurden
und bei denen sich ausführliche weitere Literaturverweise finden lassen. Die
Ausführungen zum Wahrheitsbegriff sind entweder wissensbetont bezogen auf
traditionelle philosophische Kategorien, oder banal und oberflächlich, vor
allem wenn sie sich auf gesellschaftswissenschaftliche Forschungsansätze
beziehen sollen.
Zu 5.5 „Die Frage nach der richtigen
Ordnung“ (Kurshalbjahr 13.2) (S. 84
ff.). Gesellschaftsphilosophie unter ethisch-normativen Prämissen ist
wissenschafts- und philosophiegeschichtlich interessant, als Unterrichtskonzept
aber denkbar ungeeignet. Hier macht sich das Fehlen echter „Schlüsselprobleme“ störend bemerkbar. Andererseits ist erkennbar,
dass, bis auf die wiederum dominierenden philosophisch-kategorialen Skizzierungen,
der Elan der Kommission bei diesem Rahmenthema sichtlich erlahmt und durch
Kürze auch einige sonst üblichen Peinlichkeiten vermeidet.
Die
Frage nach der „richtigen Ordnung“ ist insofern interessant, als man in ihr die
Genese von Legitimations-Ideologien ableiten kann. Dieses wäre dann Aufgabe
und nicht das Hineingleiten in Ebenen, die nun gerade selbst „Ideologien“
bedeuten.
Die
weiteren Themen sind moderater und scheinen bearbeitbar zu sein, z.B. »Ökonomie
und Moral«. Schwierig ist es aber, die Frage zu diskutieren, warum beide
Kategorien nicht kompatibel sind und Moral als aufgesetztes Ideologem sich
entpuppt.
Nur
so sind die entscheidenden Fragen beantwortbar: Warum haben Moral oder Ethik
eine Alibifunktion in allen die Wirtschaft betreffenden Zusammenhängen? Warum
hat Religion und Sozialethik im
Wirtschafts-Liberalismus eine Alibi-Funktion? Der
Sozialwissenschaftler fragt nach dem »Warum«!
Dass
dieses Rahmenthema eine ganz andere Zugehensweise verlangt, sei nur noch
marginal vermerkt. Dass hier der normative Ansatz grundsätzlich versagt und
versagen muss, dürfte den erfahrenen Pädagogen, insbesondere den
Politik-Lehrenden, offensichtlich sein. Konfliktreiche Problemfelder der
staatlichen Gegenwart – These vom „Staatsversagen“, „Politikverdrossenheit“,
„Krise des Nationalstaates“, Globalisierung und Universalisierung,
„Herrschaft der Konzerne“ – sind hier sinnvolle und notwendige Ansätze, sich
auf Diskurse über das Rahmenthema „Die Frage nach der richtigen Ordnung“
ein zulassen. Ein normativ-kategorialer Ansatz, der sich auf die Texte der
klassischen Staatsphilosophie stützt, ist aber frustrierend weit von der
Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler entfernt und pädagogischer Nonsens.
Noch einmal: es kann im Fach Werte und Normen nicht darum gehen, philosophiegeschichtliches Wissen anzuhäufen,
sondern es müssen die Problemfelder aus der Erlebnis- und Erfahrungswelt der
Schülerinnen und Schüler thematisiert und diskursiv in die gesellschaftlichen
Auseinandersetzungen eingebunden werden.
Kritik der religionskundlichen und philosophischen
Einseitigkeit
Das
mindeste, was man hätte erwarten können, wäre z.B. im Bereich »Religion«, Ansätze
der »Religionssoziologie« einzubringen. Wenn diese Vokabel im Entwurf der
Rahmenrichtlinien für die gymnasiale Oberstufe im Fach Werte und Normen in
Niedersachsen auch als Bezugsdisziplin Erwähnung findet, so ist aus dem
Kontext heraus erkennbar allerdings die »Pastoralsoziologie« gemeint und
erweckt zudem den Eindruck, wesentlich als Alibifunktion zu dienen und eben
nicht im kritisch-hinterfragendem Sinne der die Religion betreffenden Soziologie. Zivilisationstheoretische Analysen der Entwicklung
der Religionen sind gerade vor dem heute dominierenden Ideologemen des „Clash
of Civilizations“ (Huntington, Fukuyama, in Ansätzen auch Tibi) und der dagegen zu setzenden Diskurse über
Interkulturalität.
Das
Politikum besteht nun darin, dass ein Entwurf vorliegt, in dem eine durch
verbündete Lobbyisten konstruierte Auswahl- und Schwerpunktsetzung erfolgt
ist, verbunden mit einer Ausgrenzung konkurrierender Wissens- und
Wissenschaftsbereiche. Inwieweit das vorliegende
Ergebnis Ausdruck ist einer Erfüllung von Vorgaben aus der „Südschiene“ und
damit zugleich Erfüllung konservativer Unterdrucksetzungsversuche, sei dahingestellt.
Es ist zu vermuten bzw. nicht auszuschließen – gleichwohl: die Verantwortung
für die RRL liegt hier in Niedersachsen selbst. Gerade die absolute
Perspektive immanent-religiösen Denkens verbietet sich im Fach Werte und Normen
und ist als kontingentes Phänomen selbst zu thematisieren.
Teilweise
erweckt die Lektüre des Entwurfes der
Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der gymnasialen Oberstufe,
vor allem in den allgemeinen Aussagen zu den religionskundichen Fachbezügen,
den Eindruck einer Reproduktion theologischer Lehrmeinungen, die wesentlich
von Angehörigem definierter kirchlicher Glaubensdoktrinen vertreten werden und
einen Einstieg in die notwendige Erarbeitung von Mehrschichtenmodellen der Realität nicht erfolgt.
Die
Auseinandersetzung mit religiösen
Traditionen und Vorstellungen ist gesellschafts-historisch faszinierend
und stellt einen hohen Bildungswert dar. Fragen lassen sich pädagogisch
ergiebig stellen nach den historischen und soziologischen Voraussetzungen der
Entstehung monotheistischer Vorstellungen, nach der Funktion religiöser
Geschichtsmythen, die Geschichte z.B. als Heilsgeschichte
interpretieren, und nach den zivilisatorischen Funktionen religiöser
Verhaltensmodellierung.
Zweifellos
ist die Geschichte des Denkens eine wichtige und aufschlussreiche Erfahrung für
Schülerinnen und Schüler. Oft aber herrscht die Auffassung vor, dass
historische Denk- und Glaubenssysteme unmittelbaren Aufschluss über heutige
Realitätskonzepte geben könnten – Philosophie als Lebenshilfe?!
Das
verkennt die grundsätzliche Gesllchafts- und Zeitgebundenheit jeder
Realitätserschließung und Wertorientierung. Solange nicht „Glauben indoktriniert“ werden soll, ist
Philosophiegeschichte kontextuell zu
strukturieren. Diese Ansätze fehlen in dem Entwurf der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der
gymnasialen Oberstufe völlig.
Es
ist aus der Sicht des laizistischen Faches Werte und Normen nicht interessant, was ein Philosoph oder „Prophet“ gesagt
oder gedacht hat, sondern warum er es
in seiner konkreten Situation sagen
konnte oder musste.
Kritik des Fehlens der aktuellen
Mythenforschung
Philosophie-
und Religionsgeschichte muss grundsätzlich eine kritische Reflexion der dogmatisierten Glaubensinhalte wie der
bildhaften Mythen mit einschließen. Aber es findet sich in dem Entwurf der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und Normen in der gymnasialen
Oberstufe kein Wort über Mythen-Bildung, ihre Ableitungen, vielfältigen
Konstruktionen und Reproduktionen etc.; weiterhin kein Wort über
Ex-post-Konstruktionen von zu glaubenden und im Nachhinein gebildeten und z.B.
in die christlichen Lehren eingefügten Inhalten, die Immanenz von geistigem
Dissenz, von Machtkämpfen und ihren Folgen in diversen Kirchenspaltungen der
systematischen Verfolgungswahl Anders-Meinender, -fühlender und ‑glaubender
– letztlich die Immanenz von geistiger Notwendigkeit des
Reform(ations)-Prinzips. Interessant sind hier – um nur ein Beispiel zu nennen
– die historischen Kontexte, aus denen
heraus etwa 300 Jahre nach Christus der Drei-Königs-Mythos
als Legitimations- und Superioritätsideologem gegenüber dem erstarkenden
Sassanidenreich, dessen Symbol- und Adorationssemantik hier verwendet wird, entwickelt und in die biblischen Schriften eingefügt
wird.
Es
wäre im Kontext des Werte und Normen-Unterrichts interessant und könnte dem
exemplarischen Erarbeiten dienen, solche in das Christentum eingegangene
bzw. eingefügte Mythen wie das erst 1952 dogmatisierte Marienpostulat zu
thematisieren. Die Dogmatisierung der mythologische Vorstellung der „Himmelfahrt“
Marias ist sicherlich Ergebnis jahrhundertelanger Entwicklungen des
Marienkultes in einigen Regionen Europas und des Nahen Ostens, der
vorchristliche Muttergottesvorstellungen aufgreift.
Die
Orthodoxie feiert z.B. am 22. September den „Geburtstag Marias“. Im Werte und
Normen-Unterricht zu besprechen wäre dann z.B. die Frage der historischen
Einordnung von Genese und Installierung dieses Glaubenskonstruktes, seine
Bedeutung und Funktion im Alltagsglauben der Bevölkerung einiger europäischer
Regionen, die Bezugsetzung zur Erhöhung durch den Geburtstagsvergleich
(Bezug: Geburt Jesu); daran anschließend die Hervorhebung und
Funktionalisierung des gesamten Marienkultes, seine unterschiedliche regionale
Entwicklung auch innerhalb der einzelnen Fraktionen christlicher Glaubenszugehöriger
sowie ihr Verhältnis beispielsweise zu „germanischen“, mythische Vorstellungen
über die Jahreszeiten. Die spezifische Zuordnung und Funktionalisierung in
Machtbalancen etc.
Die
Frage nach den weiblichen Elementen
in den christlichen Glaubensvorstellungen, die in ihrem offiziellen, vor allem
dem paulinischen Erscheinungsbild stark patriarchalisch geprägt sind, ist ein wichtiger Ansatz der Beschäftigungen mit
Religionen im Fach Werte und Normen. Konkrete historische Beispiele finden
sich dazu reichlich, wenn die Subtexte der Überlieferung lesbar gemacht werden.
Man denke hier z.B. an Ephesus, wo das Griechentum auf einer vorantiken
Kybele-Mysterienstätte den Artemistempel baut, der zu einem der Weltwunder wird. Die
Matriarchats-Unterströmung findet aber in christlicher Zeit eine Fortsetzung,
indem hier eines (von mehreren) „Sterbehäusern
der Jungfrau Maria“ gefunden und als Wallfahrtsort seit byzantinischer Zeit
verehrt wird.
Die
Himmelfahrtsvorstellung ist ein –
nach einem von uns nicht quellenkritisch geprüften SPIEGEL-Bericht –
Standardmythos in einer Reihe von mindestens fünfzig Religionsgemeinschaften
in aller Welt und als solcher sicherlich historisch und sozialpsychologisch
zu untersuchen. Verbunden ist dies mit Wiederkehr- und Messias-Vorstellungen,
die für das Christentum konstituierend wurden, im Judentum eine
eschatologischen Bedeutung haben und im Islam vor allem in der Schia mit der Mahdi-Vorstellung vom wiederkehrenden
Imam aufgegriffen werden. Diese Vorstellungen werden im Volksglauben vielfältig
aufgegriffen und trivialisiert, wenn z.B. die Kyffhäuser- und Barbarossa-Sagen
untersucht werden. Gerade hier ist aber auch die politisch-gesellschaftliche
Funktion von Himmelfahrts- und
Wiederkehr-Mythologemen gut nachzuweisen, wenn dargestellt werden kann, wie
gerade diese „Alltagsmythen“ national-politisch wiederbelebt und
nationalistisch als Superioritäts-Mythen funktionalisiert werden. Der Schritt
zur bewussten „Mythen-Produktion“ im 19. Jahrhundert ist dann auch nicht mehr
weit. Der laizistische Hintergrund des Faches Werte und Normen muss es daher
erlauben, auch zentrale Glaubenstatbestände der Religionen mit dem
ideologiekritisch-historischen Instrument der Mythenforschung zu untersuchen,
was bei geeigneter didaktischer Umsetzung keineswegs den Respekt vor den Gläubigen dieser Religionen mindert oder tangiert.
Ein
anderes treffendes Beispiel für kirchliche Mythenproduktion im christlichen
Bereich wäre die Installation des Fronleichnams-Festes in einer kritischen
Machtphase Roms, verbunden mit dem Selbstverherrlichungsdrang eines
Kirchenoberhauptes, der sich offenkundig ‚unsterblich’ machen wollte.
In
einem Fach, das an sich nicht durch etablierte Religions-Vertreter dominiert
werden darf, sollte nach dem Zustandekommen von Mythen gefragt werden, ihren
Bezügen in archaischen Gesellschaften, ihren frühen Legitimationsfunktionen
für Herrschafts-Systeme früherer Figurationen, die sich nach Stämmen zu Völkern
(im Altertums-Zusammenhang) zu anderen Herrschafts-Einheiten, zu frühstädtischen
und daraus resultierend frühstaatlichen Agglomerationen zu vor- bis
frühstaatlichen relativ hohen Organisationsformen herausbildeten und historisch-gesellschaftliche
erforschbare Zivilisations-Standards entwickelten. Es bedeutete einen hohen Reiz
und Anspruch, die jüdisch-alttestamentarischen Mythen, wie: „Flucht aus Ägypten“,
„Gefangenschaft“, „Sprachverwirrung“ u.v.a. mehr ob dieser frühen Staatenbildungs-Prozesse
im östlichen Mittelmeer-Raum einzuordnen.
Der
wesentliche Anspruch: die „Rolle von Religionen“, die „Funktion ihrer Träger“,
findet nicht statt. Wurden Chancen historisch-soziologischer Forschung „nur“
vergeben, sollten wesentliche Bereiche der modernen Wissenschaften
anathematisiert werden oder sind Beteiligte auch überfordert gewesen?
Wenn letzteres zutrifft fragt sich, wer dafür verantwortlich ist, dass
auch in Niedersachsen vorhandener Sachverstand nur partiell genutzt wurde,
zumal unser Bundesland allen Anlass hat, sein Licht gegenüber der „Südschiene“
nicht zurückzustellen.
Auf Grund der erfolgten exemplarischen Einlassungen
und argumentativen Zurückweisungen kann es als hinreichend belegt angesehen
werden, dass der „Entwurf der Rahmenrichtlinien für das Fach Werte und
Normen in der gymnasialen Oberstufe“, abgesehen von den oben benannten
pädagogisch-didaktischen Restaurationstendenzen, sowohl von der Konzeption als
auch von der geplanten unterrichtlichen Thematisierung her
– dem Gebot der Wissenschaftsorientierung
widerspricht sowie
– gegen das
Überwältigungsverbot und das Kontroversengebot, die nicht nur für
den Politikunterricht, sondern für Unterricht in einer demokratischen
Gesellschaft gelten müssen, verstößt; hier ist in Sonderheit hervorzuheben, dass dieser
Verstoß nicht nur gegenüber den Schülerinnen und Schülern zu verzeichnen ist,
sondern auch gegenüber den Lehrkräften, die dieses Fach unterrichten sollen.
Aus diesem Grunde wird
eine umfassende Überarbeitung bzw. Neufassung dringend angeraten, und zwar
unter Hinzuziehung entsprechender und angemessener Fachkompetenz.
Hannover,
23.10.02, Dr. Lothar Nettelmann, OStR / Gerhard Voigt, OStR
Gerhard Voigt ist
Vorsitzender des Verbandes der Politiklehrer e.V., Hannover
Dr. Lothar Nettelmann ist Vorstandsmitglied im
Verband der Politiklehrer e.V.,
Hannover,
Verband der Politiklehrenden (Verband der Politiklehrer e.V., Hannover)
Anmerkungen: