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Gelegenheitstexte und Varia: Übersicht

Veröffentlichungen und Texte: Index

   
   

 

     
   

Veröffentlichungen und Texte
Gelegenheitstexte und Varia:

»Krimi«‑Rezeption: Veränderung sozialer Werturteile?

Beilage zu dem Aufsatz:
Über den Kriminalroman und seine Rezeption

Materialien zu einer Unterrichtseinheit

- Ergänzung zum Aufsatztext -

Zu einem Projektkurs der Sekundarstufe II zum Thema »Frieden« mit einer Schwerpunktphase

»Innergesell­schaftliche Gewalt – Untersuchung von Fernsehkrimis«

M0 Phasenaufriß des Kursmodells (Auszüge)

M1 Der gesellschaftswissenschaftliche Normbegriff ‑ eine Definition

M2 Formen der Gewalt: Ein Szenario des Unfriedens

M3 Die erweiterten Begriffe von Gewalt und Frieden

M4 Drei Phasen der Forschung über Frieden

M5 Ein systematisiertes Friedens‑Paradigma (am Beispiel der BRD)

M6 Statistiken zur schichtspezifischen Kriminalität

M7 Gibt es eine »Klassenjustiz«?

M8 Abweichendes Verhalten und gesellschaftliche Normen: Sozialisation und Wertsystem

M9 Schema der Wirkungsweise der Massenkommunikation: Bedingung der Änderung von Ein­stellungen und Verhalten beim Zuschauer

M10 Beurteilungsaspekte für die Medienwirksamkeit: Gewalt im Fernsehen

M 11 Projektablaufplan zu Phase 2.2‑2.3

M12 Methoden der Feldstudien (der empirischen Arbeit)

M13 Thesen zur Gewaltdarstellung.

M14 Politische Thesen zur Erkenntnis sozialer Sachverhalte

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Quelle / Impressum dieses Aufsatzes

Material 0

Phasenaufriß des Kursmodells (Auszüge)

Die folgenden Kursanregungen geben nur Ausschnitte und einige Materialanregungen aus einem erprobten Kurskonzept (fächerübergreifender Projektkurs bzw. Zuordnung zum Unterricht, »der sich mit Wert‑ und Normfragen beschäftigt«, vgl. meinen Aufsatz in PolDi – Voigt: »Krimi«­Rezep­tion –, Anm. 15), konzentriert auf die Schwerpunktphase »Krimi«. Bei den anderen vorgeschlage­nen Phasenthemen kann z. B. auf den Text­und Materialband von Reimer Gronemeyer (»Frieden«, Baden‑Baden 1978, Signal‑Verlag) zurückgegriffen werden. Bei einer Ausweitung der empirischen Projektarbeit zur Krimirezeption kann das Teilthema »Krimi« auch für sich einen Kurs füllen. Der Ansatz der Arbeit zum Thema »Fernsehkrimi« liegt bei einer materiellen Untersuchung von Ge­genstand (Kriminalität), Produktionsbedingungen (Fernsehen), Rezeptionsbedingun­gen (Zuschauer) und den Beurteilungsgrundlagen in den herrschenden und den dargestellten Sozialisationsbedin­gungen. Die Untersuchung der Reali­tät wird mit der empirischen Untersuchung der Darstellung des Krimis und seiner sozialpsychologischen Wirkungsweise konfrontiert.

1.       Die Gewaltdiskussion: Gesellschaftliche Normen und die Bedingun­gen des Friedens (Material 1 bis 5)

2.       Arbeitsphase »Krimi« (Innergesellschaftliche Gewalt)

2.1     Plenumsdiskussion und Materialarbeit zur Einführung zu folgenden Unterthemen (Realana­lyse):

2.11   Kriminalität (Material 6)

2.12   Sozialisation, Schichtzugehörigkeit und Klassenjustiz (Material 7 und 8)

2.13   Rezeptionsbedingungen der Massenmedien (Material 9)

2.14   Produktionsbedingungen: Das Fernsehen (Material 10)

2.2     Gruppenarbeit: Ergänzende Literaturreferate zu den genannten Un­terthemen

2.3     Projektarbeit in Fortführung der Gruppenarbeit aus 2.2     Empirische Untersuchungen zum laufen­den Fernsehprogramm und Vergleich mit den bisherigen Ergebnissen der Realanalyse:

2.31  Handlungsanalyse von Krimis (Gewaltdarstellung, Normen) 2.32 Schichtspezifische Zuord­nung der Krimirollen

2.32   Schichtspezifische Zuordnung der Krimirollen

2.33   Fragebogenaktion über Sehgewohnheiten und Erinnerungsschwer­punkte bei Krimis

2.34   Befragung von Mitarbeitern von Fernsehanstalten

          ‑ (Übergreifende Texte: Material 11 und 12)

2.4     Abschlußplenum der Krimi‑Phase: Darstellung und Realität, ein kri­tischer Vergleich; politi­sche und gesellschaftliche Wirksamkeit des Krimis? (Material 13 und 14)

3.       Alternative Phasenthemen (ohne Materialien) z.B.:

          ‑ Rüstung und Abrüstung / Ost‑West‑Konflikt

          ‑ Entwicklungsländer / Neokolonialismus

          ‑ Entstehung faschistischer / aggresiver Prädispositionen

4.       Projektabschluß: zu den verschiedenen Phasenthernen (3.) bzw. Phasenschwerpunkten (2.) wer­den Arbeitsgruppen gebildet, die die Arbeitsergebnisse durch Medieneinsatz, Ausstellung, Dokumentation und durch Diskussions­veranstaltungen, Hearing bzw. Planspiel (z. B. in einer Projektwoche) über die eigene Lerngruppe hinaus vermitteln.

Zusammenstellung: G. Voigt

Material 1

Der gesellscbaftswissenschaftliche Normbegriff – eine Definition

Soziale und rechtliche Normen: Die moderne Soziologie beschreibt soziale Normen als geregelte Handlungerwartungen, die erst die Vorausset­zung für das gemeinsame Handeln mehrerer Menschen und Gruppen schaffen. Soziale Normen vermitteln gemeinsame Sinnverständnisse, Hand­lungsori­entierungen, innere Einstellungen, Kenntnisse, Vorschriften, Rechte und Pflichten, die von den handelnden Menschen mehr oder minder als soziale Wirklichkeit verstanden und anerkannt werden und es ihnen ermöglichen, in regelmäßigen, typisch ablaufenden und sicher vorhersehba­ren sozia­len Beziehungen miteinander zu verkehren. Da menschliches Verhalten nicht durch artspezifische Instinkthandlungen fixiert ist, die das Zusammenhandeln mit anderen automatisch regeln, legen die sozialen Normen als kulturell vermittelte Verhaltensmuster die für gemeinsames Handeln notwen­dige soziale Definition von Situationen fest und verhin­dern, daß das einzelne Handeln ins Leere greift und für den anderen zu einem unvorhersehbaren Risiko wird. jeder, der als Träger einer sozi­alen Rolle und als Inhaber einer sozialen Position die mit ihnen gegebenen sozialen Normen kennt und versteht, weiß dann sicher, wie er sich, ohne den anderen Handlungspartner persönlich zu ken­nen, in einer bestimmten Situation in einer bestimmten und sozial gebilligten und erwarteten Weise verhalten wird. Der durch die Kenntnis und Anwendung sozialer Normen vermittelte Handlungszu­sammmenhang mehrerer Menschen verbindet sich dann insgesamt zu einem gemeinsam geteilten und verstandenen Sinnsystem, das die jeweiligen Einzelhandlungen in umfassende, übergreifende und tragende Sinnverständnisse faßt und weiter die nähere Ausführung, Auslegung und Überset­zung in konkretes Handeln ermöglicht und von Fall zu Fall regelt.

Axel Görlitz: Handlexikon zur Rechtswissenschaft. München 1975, Ehrenwirth, Stichwort: Normen

Weiterführende Diskussionsschwerpunkte:

‑      Realität und Sinnverständnis

‑      Soziales Handeln und Sinnsystern ‑ Definition sozialer Situationen

‑      Welche Rolle spielen soziale Ungleichheit und Herrschaftsverhältnisse bei der Situationsdefini­tion und der Anerkennung sozialer Normen und Sinnverständnisse?

‑      Im weiteren Kursverlauf: Welche Situationen definiert der Krimi? Vermittelt der Fernsehkrimi soziale Normen und Sinnverständnisse? Entsprechen diese der sozialen Realität unserer Ge­sellschaft?

Material 2

Formen der Gewalt: Ein Szenario des Unfriedens

Zwei Richtungen der Friedensforschung stehen nebeneinander: Die eine, die den Ost‑West‑Konflikt, die andere, die den Nord‑Süd‑Konflikt themati­siert.

Einige Fakten zum Stand der Ost‑West‑Auseinandersetzung:

Auch 1978 wuchs das Rüstungspotential in bedrohlicher Weise, wie die Stockholmer Friedensfor­scher feststellten:

  • Die Militärausgaben wuchsen auf einen Wert von 400 Mrd. $, wovon allein 70 % im Bereich von NATO und Warschauer Pakt ausgegeben wurden. Bedrohlich ist insbesondere auch das Anwachsen der Zahl der Nuklearsprengköpfe auf 14000, was einer Sprengkraft von einer Mil­lion Hiroshima‑Bomben entspricht.

  • Käme es zu einem Krieg, wäre die nördliche Erdhemisphäre ausgelöscht und auf der südlichen Hemisphäre würden Millionen Menschen Opfer der weltweiten Verseuchung werden.

  • Die Wahrscheinlichkeit eines Krieges nimmt ständig zu, da die Verbesse­rung der Präzision und Zuverlässigkeit der Waffen die Versuchung zu einem »ersten Schlag« wachsen läßt.

  • Der SALT 11‑Vertrag bekommt dieses Problem nicht in den Griff, er ist in seinen Folgen sogar ein Aufrüstungsvertrag.

  • 22 Länder sind derzeit in der Lage, Atomwaffen zu produzieren! jeder Mensch dieser Erde gibt drei bis vier Jahreseinkommen in seinem Leben für Rüstung aus, wobei man sich vor Augen stellen sollte, daß z. B. ein Atom­-U‑Boot der Trident‑Klasse soviel kostet, wie für die einjäh­rige schulische Betreuung von 16 Millionen Kindern in der Dritten Welt benötigt würde!

  • Dieser »Tanz auf dem Vulkan« ist der reale Hintergrund unserer Bemü­hungen für eine Friedenspä­dagogik.

  • Der Nord‑Süd‑Konflikt zeigt nicht weniger erschreckende Züge:

  • McNamara wies 1976 in Nairobi darauf hin, daß ⅓ bis ½ der Bevölke­rung der »Dritten Welt« hungert, daß 25 % der Kinder vor dem fünften Lebensjahr sterben. Die Lebenserwartung in der »Dritten Welt« beträgt 20‑30 Jahre weniger, als in den Industrieländern. Die Menschen in den Entwicklungsländern werden um ein Drittel ihrer Lebensjahre betrogen.

  • 800 Millionen Analphabeten leben in Ländern der »Dritten Welt«.

  • Achtzehn Arme in der »Dritten Welt« verbrauchen nur soviel Ressour­cen wie ein Reicher in den Industrieländern!

    Innergesellschaftliche Unfriedensbedingungen

    Die großen internationalen Konfliktpotentiale sind Hintergrund unserer gesellschaftlichen Situa­tion; sie betreffen uns unmittelbar.

    Daß 113 des jährlichen Etats der BRD für Rüstungsaufwendungen ausge­geben wird, erscheint der Bevölkerung längst nicht so erschreckend und anomal, wie es tatsächlich ist. Wie kommt es zu einer solchen den realen Bedürfnissen zuwider laufenden Einschätzung?

    Der West‑Ost‑Konflikt wird zum Anlaß der Abschreckungspolitik genommen, die den Aufbau von Gewaltapparaten voraussetzt. Dies kann nicht ohne Legitimation durch die Bevölkerung geschehen, welche durch den gezielten Aufbau von Feindbildern herbeigeführt wird. Dazu dient u. a. der Anti­kommunismus (entsprechende Ideologie in der UdSSR).

    In einem Jahr z. B.:

    • ⅓ des Etats der BRD für Rüstung,

    • 2,5 Millionen DM für Friedensforschung,

    • 8 Millionen DM für Preisausschreiben Nachwuchswerbung der Bundeswehr

    • Die Erziehung zum Unfrieden!

    Die Existenz der Armeen und die Aufrüstungspolitik können nur beste­hen durch bewußte Mobili­sierung von Angst und Furcht und die Erziehung zur alltäglichen Aggressivität. Senghaas vergleicht den Charakter der »Auf­rüstungsgesellschaften« (USA, UdSSR, BRD ... ) mit dem Krankheitsbild des »Autismus«: In Abschreckungsgesellschaften sind die Rüstungskom­plexe nicht mehr aufeinan­der bezogen; der militärisch‑industrielle Kom­plex entwickelt eine Eigendynamik unabhängig von realen außen‑ und weltpolitischen Gegebenheiten. Abrüstung ist daher nicht in erster Linie ein außenpolitisches, sondern ein innenpolitisches Problem.

    Zusammenfassung eines Referates von Reimer Gronemeyer durch G. Voigt, in:
    Zur Funktion der Politischen Bildung in Schule und Gesellschaft. Hannover 1979
    (GEW Landesverband Niedersachsen. Neue Reihe Heft 2). S. 44f.

    Diskussionsschwerpunkte:

        Welche Gewaltformen werden von der Gesellschaft toleriert?

  • Ursachen der innergesellschaftlichen Gewalt?

  • Finden die genannten Gewaltformen in den Massenmedien eine hinrei­chende Darstellung und Erklärung?

Material 3

Die erweiterten Begriffe von Gewalt und Frieden

Material 4

Drei Phasen der Forschung über Frieden

 

Die klassische Tradition

Friedensforschung in der Anfangsphase

Friedensforschung heute

1. Der Friedens-begriff

Abwesenheit direkter Gewalt

negativer versus positiver Frieden

Abwesenheit di­rekter und struk­tureller Gewalt

2. Beteiligte Ebenen

ausschließlich Ebene der Inter­nationalen Be­ziehungen

mehrere Ebenen erfassender Ansatz

Individuum als Grundeinheit

3. Beteiligte Disziplinen

klassische Sozialwissenschaften, Rechtswis­senschaft

moderne Sozialwis­senschaft, interdiszi­plinär

Naturwissenschaf­ten, Geis­teswis­senschaften, Phi­loso­phie

4. Identifikation

national, regional asymmetrisch

transnational, symmetrisch, global

Identifikation mit den Op­fern von struktureller Ge­walt

5. Methodologie

Rationalismus,

Dogmatismus

Empirismus

Kritizismus, Kon­struktivis­mus

6. Ziel

»Output« ist Forschung für na­tionalen/regionalen Konsum

»Output« ist Forschung für globalen Konsum

transnationale Pres­sure‑groups und Aktionen zu­gunsten des Frie­dens

(Mat. 3 und 4: Johan Galtung: Strukturelle Gewalt. Reinbek 1975, rororo Aktuell, S. 33 und S. 57)

Aufgabe: Diskussion der Wirkungsdimensionen der Gewalt; welches sind die innergesellschaftli­chen Voraussetzungen für den Frieden? In welcher Weise wirken die Massenmedien mit, Friedens­voraussetzungen zu vermit­teln und die Ursachen struktureller Gewalt zu erkennen?

Material 5

Ein systematisiertes Friedens‑Paradigma (am Beispiel der BRD)

Reimer Gronemeyer: Frieden. Texte zur politischen Bildung.
Hrsg. von F. Neumann. Baden‑Baden 1978, Signal‑Verlag, S. 21

Diskussionsaufgabe: Die Aussagen der Materialien 3 und 4 sollen an Hand des Schemas konkreti­siert und auf die Situation in der BRD angewandt werden. Wie ist ihre gegenwärtige Wirksamkeit? An dieses Schema knüp­fen sich im folgenden die Phase 2 und die Phasenalternativen 3 inhaltlich an.

Material 6

Statistiken zur schichtspezifischen Kriminalität

In dieser Untersuchung wurden alle in einer Großstadt des Ruhrgebiets während eines Monats (15. 11. 1968‑15. 12. 1968) von der Polizei aufge­griffenen Personen erfaßt, denen eine strafbare Hand­lung zum Vorwurf gemacht wurde (N = 1306).

Die einzelnen Schichten sind mit den folgenden Anteilen vertreten:

Oberschicht (O)

0,4 %

Obere Mittelschicht (OM)

1,0 %

Mittlere Mittelschicht (MM)

3,0 %

Untere Mittelschicht (UM)

6,0 %

Obere Unterschicht (OU)

34,0 %

Untere Unterschicht (UU)

56,0 %

 

Schichtverteilung

der Befragten (Scheuch) in %

der Bevölkerung von NRW (Moore/Kleining) in %

Oberschicht (O)

0,4

 

 

0

 

Obere Mittelschicht (OM)

1

 

 

6

 

Mittlere Mittelschicht (MM)

3

 

 

11

 

Untere Mittelschicht (UM)

6

= 40

67

 

Obere Unterschicht (OU)

34

Untere Unterschicht (UU)

56

   

16

 

 (Chi² = 1750; Chi

2

 = 18,47 – Signifikanzniveau von 0,1%)

c

Verteilung einzelner Deliktgruppen über die Schichten

(Schichtverteilung der Bevölkerung von NRW in Klammern)

  • Schichtverteilung aller Befragten, denen Diebstahlsdelikte (wie auch: Ladendiebstahl, Kfz‑Diebstahl, Hehlerei) zur Last gelegt werden (nl = 554; unvollständige Angaben bei 23% der Fälle; im folgenden erfaßte Fälle: 427 = 100%)

O und OM
und MM

1

 

 

(17)

UM

3

= 33

(87)

OU

30

UU

65

 

 

(16)

  • Schichtverteilung aller Befragten, denen Aggressionsdelikte (Körperver­letzung, Nötigung, Bedro­hung etc.) vorgeworfen werden (n2 = 253; unvollständige Angaben bei 25% der Fälle; im folgenden erfaßte Fälle: 190 = 100%)

O und OM

1

 

 

(6)

MM

4

 

 

(11)

UM

5

= 40

(67)

OU

35

UU

56

 

 

(16)

  • Schichtverteilung aller Befragten, denen die Polizei Betrugsdelikte (Kre­ditbetrug, kaufm. Be­trug, Unterschlagung) vorwirft (n3 = 258; unvoll­ständige Angaben bei 25% der Fälle; im fol­genden erfaßte Fälle: 194 100%)

O

2

 

 

(0)

OM

4

 

 

(6)

MM

7

 

 

(11)

UM

12

= 55

(67)

OU

43

UU

32

 

 

(16)

  • Schichtverteilung der Vorbestraften (insgesamt 623; unvollständige Angaben zur Schichtlage bei 19%; erfaßt: 505 = 100%)

O und OM

1

 

 

(6)

MM

2

 

 

(11)

UM

4

= 32

(67)

OU

26

UU

66

 

 

(16)

Verteilung der erfaßten Personen nach einzelnen Schichtindikatoren

  • nach der Stellung im Beruf (1111 = 1 00'/o)

69 %

Arbeiter, davon:

 

47 %

Gelegenheitsarbeiter und ungelernte Arbeiter

 

23 %

angelernte Arbeiter

 

29 %

einfache Facharbeiter

 

1 %

hochqualifizierte Facharbeiter

24 %

Angestellte

0,9 %

Beamte

6 %

Selbständige

  • nach der Ausbildung (1175 = 100%)

20 %

Sonderschule oder nicht abgeschlossene Volksschulbildung ohne sonstige Fortbildung

33 %

Volksschule, vollständig, ohne Lehre oder sonstige Fortbildung

8 %

Volksschule, unvollständig, mit Lehre

33 %

Volksschule, vollständig, mit Lehre

6 %

Handelsschule oder mittlere Reife

1 %

Höhere Fachschule mit Abschluß oder Abitur, Hochschule mit und ohne Abschluß

  •  nach dem Einkommen (netto) (1120 = 100%)

19 %

kein Einkommen oder Einkommen unter 199 DM im Monat

14 %

= 200 ‑ 449 DM im Monat

28 %

= 450 ‑ 699 DM im Monat

26 %

= 700 ‑ 949 DM im Monat

6 %

= 950 ‑ 1199 DM im Monat

3 %

= 1200 ‑ 1449 DM im Monat

2 %

= 1450 ‑ 1699 DM im Monat

2 %

= 1700 DM und darüber

Feest / Lautmann (Hrsg.): Die Polizei. Opladen 1971, Westdeutscher Verlag, S. 153)

Aufgaben: Über‑ und Unterrepräsentationen der Kriminalität in den verschiedenen Bevölkerungs­schichten sollen ermittelt werden. Hieran knüpft die Arbeitsgruppendiskussion 2.11 und die Pro­jektarbeit 2.31/2.32 an, wobei ein Vergleich mit den schichtspezifischen Zuordnungen von Krimi‑Rollen erarbeitet werden soll.

Material 7

Gibt es eine »Klassenjustiz«?

Der Autor hat dargelegt, daß die Richter zu über 90 % aus den Mittel­schichten stammen, während nur 45 % der Bevölkerung unter diese Sozial­kategorie zu zählen sind.

Wenn gerade bei Richtern der Oberschichtanteil in den Vordergrund gerückt wird, wenn wir von einer Klassenjustiz, aber – noch – nicht von einer Klassenmedizin, sprechen, so nicht aus Aversion. Zwar wissen wir heute, daß auch Krankheiten schichtspezifisch sein können; aber in der Regel hat es der Arzt doch allein mit physischen Merkmalen, mit der bei allen Schichten gleichen Gattung Mensch zu tun; der Philologe wiederum, der Studienrat, bewegt sich noch heute in seinem Beruf, nicht nur unter Kollegen, sondern auch unter Schülern, in der Schicht, aus der er stammt. Der An­teil der aus der Unterschicht stammenden Abiturienten liegt noch unter 10%. Der Richter hingegen muß sich mit Verhaltensweisen der Angehörigen aller Schichten auseinandersetzen, sie beurteilen und ein­ordnen.

Diese Schwierigkeiten können nicht mit der These weggeschafft werden, der Richter wende nur das Gesetz an, er sei, nach Montesquieu »la bouche, qui prononce les paroles de la loi«. Mag auch der rechtliche Tatbestand noch klar zu beurteilen sein – das Verhalten eines bei der Tat gefaßten und geständigen Diebes – , so kommt der Richter bei der Frage, welche Strafe dem Täter zuzumessen sei, in die Wertung hinein, in die Wertung der Persönlichkeit des Angeklagten. Was unterscheidet diesen von anderen Menschen, von allen anderen Menschen; was unterscheidet ihn von seiner un­mittelbaren Umgebung; wie verhält sich überhaupt seine unmittelbare Umgebung?

Nicht weniger bedeutend ist die Wertung im Zivilverfahren. Inwieweit hat eine Partei eine Vor­stellung der von ihr getroffenen Rechtsvorgänge; bedeutet Sittenwidrigkeit – die Meinung aller Bil­lig‑ und Gerechtdenken­den – bei allen Schichten das gleiche? Der Richter muß sich sogar fragen, ob nicht Aufnahme und Wiedergabe von Tatsachenvorgängen bei den einzelnen Schichten unter­schiedlich erfolgt; ob also ein Zeuge der Unter­schicht über ein und denselben Tatsachenvorgang – ein Vertragsgespräch zwischen zwei Personen – nicht anderes wahrgenommen und zum Gegen­stand seiner Aussage macht als ein Zeuge der Mittelschicht.

Dabei soll die Frage der Macht in diesem Beitrag möglichst ausgeklam­mert werden. Natürlich impliziert der Begriff Klassenjustiz die Machtfrage. Hier ist mit Karl Marx festzustellen:

»Die Gedanken der herrschenden Klasse sind in jeder Epoche die herr­schenden Gedanken, d.h. die Klasse, welche die herrschende materielle Macht der Gesellschaft ist, ist zugleich ihre herrschende geistige Macht. Die Klasse, die die Mittel zur materiellen Produktion zur Verfügung hat, disponiert damit zugleich über die Mittel zur geistigen Produktion, so daß ihr damit zugleich ... die Gedanken derer, denen die Mittel zur geistigen Produktion abgehen, unterworfen sind. Die herrschenden Ge­danken sind weiter nichts als der ideelle Ausdruck der herrschenden materiellen Ver­hältnisse ... ; also die Verhältnisse, die eben die eine Klasse zur herrschen­den machen, also die Gedanken ihrer Herrschaft.«

Die häufigsten und nachhaltigsten Kontakte zwischen Richter und Unterschicht gibt es verständli­cherweise im Strafverfahren. Wie die Ober­schicht die Richter stellt, so die Unterschicht die Ange­klagten. Aus den Angaben im Statistischen Jahrbuch 1970 über die Schulbildung der verur­teilten jugendlichen – vergleichbare Angaben bei Erwachsenen gibt es nicht – geht hervor, daß 96,2 % nur eine Volks‑ oder Sonderschule besucht haben. Bezogen auf alle Verurteilten – allerdings unter Ausklammerung der Verkehrs‑ und Bagatellkriminalität – wird dies bedeuten, daß 99 % aus der unteren Unterschicht kommen. Zu dieser Schicht gehören aber nur 1 % der Berufsrichter und kaum mehr Schöffen, obgleich diese ja die gesamte Bevölkerung repräsentieren sollen. Hier wird die wahre Bedeutung des Ausspruchs von Ralf Dahrendorf offenbar, bei der Justiz sitze eine Schicht über die andere zu Gericht.

Dabei zeigt die moderne Kriminalsoziologie, daß die Kriminalität nicht eine Frage des Schicksals, des Erziehungsmilieus, ist, wie es die Milieutheo­rie wahrhaben will; Kriminalität also sei Schicksal der Unterschicht, wofür die Zahl der 99 % aus der Unterschicht stammenden Verurteilten sprechen könnte. Tatsächlich dürfte die Kriminalität in allen sozialen Schichten nicht sehr verschieden sein. Wer von uns hat nicht schon betrogen, ist mit falschen Ausweisen mit Verkehrsmitteln gefahren? Die Kriminalität ist nach amerikanischen Untersuchungen bei Managern besonders hoch und na­türlich auch besonders gesellschaftsschädlich. Bert Brecht: »Was ist ein Dietrich gegen eine Aktie? Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?« In dem grobmaschigen Netz der Strafverfolgung bleibt nicht der Gesellschaftsschädlichste, sondern derjenige hängen, dem es an Intelligenz, Geschick und Einfluß mangelt, der arme Mann, der aus der Unterschicht. Selbst der Richter selektiert noch.

Beispiel: Zwei Frauen sind bei Entwendungen im Selbstbedienungsladen gefaßt worden und haben einen Strafbefehl über eine Geldstrafe erhalten. Die Arbeiterfrau bemüht sich, die Strafe über Raten abzuzahlen; die andere, eine Arztfrau, legt Einspruch ein mit einem psychiatrischen Gut­achten, aus dem hervorgeht, daß sie wegen eines Erschöpfungszustandes nicht verantwortlich war. Diese Frau wird freigesprochen – oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Theo Rasehorn: Rechtslosigkeit als Klassenschicksal. In: Vorgänge 12, Nr. 1, S. 5‑9 [Auszüge]

Aufgaben: Untersuchen Sie die Gründe und Voraussetzungen, die zu einer Verurteilung, d.h. zu einer Definition des Angeklagten als Kriminel­len führen. Vergleichen Sie die Ergebnisse (in der Projektphase 2.31 / 2.32) mit den aus den Krimis ersichtlichen Gründen, die hier zu einer kriminel­len Handlung und einer Überführung als Kriminellen führen. Überprüfen Sie damit den Realitäts­bezug der Krimihandlung!

Material 8

Abweichendes Verhalten und gesellschaftliche Normen: Sozialisation und Wertsystem

»Jedes Jahr werden in den USA 20.000 Menschen ermordet [...] jede Minute wird ein Gewalt­verbrechen begangen, alle 22 Minuten ein Raub­überfall, alle 19 Minuten eine Vergewaltigung. Die Kriminalität wächst 6mal schneller als die Bevölkerung.« (Stern 26/1970, S. 76ff.)

Es liegt nahe, die zu beschreibenden allgemeinen Aussagen über den gesellschaftlich hergestellten Zwang zur Benutzung illegitimer (krimineller) Wege zur Erreichung gesellschaftlich determinierter Erfolgsziele am Bei­spiel der US‑Gesellschaft darzustellen. Dies liegt nahe, weil (1) diese Gesell­schaft nahezu idealtypisch‑ungebrochen die innere Struktur einer monopolkapitalistisch organi­sierten Gesellschaft widerspiegelt; (2) sich die USA teils real, teils selbsternannt als »Führungs­macht der westlichen Welt« begreifen (»Was gut ist für Amerika, ist gut für die Welt«); (3) viele Erscheinungen zunächst in den USA auftreten und sich (als Folge von 2) über den Einflußbereich der USA zeitlich versetzt ausbreiten, und (4) zudem das umfangreichste Forschungsmaterial und die ausgedehnteste wissenschaftliche Diskussion zum Thema in den USA über die USA vor­liegt.

Die amerikanischste Form dessen, was als Verbrechen im landläufigen Sinne bezeichnet wird, ist das Gangstertum. Hans Magnus Enzensberger hat in seiner »Chikago‑Ballade« (1964, S. 97ff.) nachgewiesen, daß Män­ner wie der sagenumwobene Al Capone viel eher als Prototyp des cleveren Geschäftsmannes begriffen werden müssen, denn als der des Verbrechers. »Wie jede andere Indu­strie unterlag das Alkohol‑Geschäft (in der Ära der Prohibition Capones Geschäftsgrundlage – G. S.) den Gesetzmäßigkeiten der kapitalistischen Entwicklung. Der Trend zur Konzentration des Ka­pi­tals war offensichtlich. Die Konkurrenz der Außenseiter beunruhigte nicht nur den Markt, sie wi­dersetzte sich den Wachstumstendenzen der Industrie und hielt sie im Stadium des anarchischen Konkurrenzkampfes gefangen [...] Capone (sah) die Möglichkeiten, die eine monopolitische Wirt­schafts­form bot. Als Vorstufe bot sich ein Oligopol der marktbeherrschenden Firmen an«.

Wilfried Gottschalch u.a.: Sozialisationsforschung. Frankfurt 1971, Fischer Taschenbuch, S. 167

Diskussionsschwerpunkte: Welche für die gesellschaftlichen Lebensbe­dingungen typischen Soziali­sationsfaktoren verursachen die Prädisposition zur Kriminalität? Welche Widersprüche im Wert­system der USA führt zu der genannten Dialektik von ökonomisch‑gesellschaftlichem Erfolg und moralisch abweichendem Verhalten? (Aufgabe für die Gruppenarbeit 2.12: Kapitalismuskritik.) Wieweit lassen sich die »Amerikanismen« der Serien­krimis im Fernsehen aus eben denselben ge­sellschaftlichen Voraussetzun­gen ableiten? Werden sie selbst im Krimi transparent gemacht? (Auf­gabe der Projektarbeit in 2.31 / 2.32.)

Material 9

Schema der Wirkungsweise der Massenkommunikation:

Bedingung der Änderung von Einstellungen und Verhalten beim Zuschauer

Diskussion der Voraussetzungen des Wirksamwerdens von Krimis. Wel­ches sind die sozialen und psychischen Vorbedingungen? Sind diese schicht­und altersstufenabhängig?

Franz Petermann: Modelle der Massenkommunikationsforschung.
Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Bd. 28, 1976. S. 75

Material 10

Beurteilungsaspekte für die Medienwirksamkeit: Gewalt im Fernsehen

Durchschnittlich fielen 1970 auf jeden Bundesbürger täglich 375 Minu­ten Freizeit. Davon wurden 113 Min. fürs Fernsehen, 73 Min, für Radiohö­ren und 35 Min. für Tageszeitung lesen genutzt (Un­holzer 1972, S. 193).

73 % der Rezipienten glauben, einen vollständigen Überblick über alle wichtigen Entwicklungen in Politik und Zeitgeschehen durch das Fernse­hen zu bekommen (Rundfunk 58 %, Tageszeitung 53 %), 71 % finden, daß Fernsehen für Entspannung und Ablenkung sorgt (Rundfunk 66 %, Tages­zeitung 39 %), 56 % glauben, daß es wahrheitsgetreu berichtet und die Dinge immer so wiedergibt, wie sie in Wirklichkeit sind (Rundfunk 47 %, Tageszeitung 23 %), 40 % halten das Fernsehen oft für eine wertvolle Hilfe, wenn man sich eine eigene Meinung bilden will (Rundfunk 37 %, Tages­zei­tung 38 %) (Unholzer 1972).

Durch seine Struktur (öffentlich‑rechtlicher Status, pluralistische Interes­sensvertretung) vermittelt das Fernsehen die Gesamtheit wünschenswerter Erfahrungsbereiche, es tritt nicht offen als Interes­sensvertreter einzelner Gruppen auf. In der Verbindung mit der Plastizität dieses Mediums (Zu­sammenwirken von Bild und Ton) und der leichten und lebenslangen Zugänglichkeit führt diese Struktur zu der hohen Glaubwürdigkeit des Fernsehens.

So zum Beispiel stellte sich nun die Frage, woher der Mensch sich das Wissen über Kriminalität angeeignet hat, wenn er nach seiner Meinung über Kriminalität gefragt wird. Die meisten haben ein eindeutiges Bild über dieses Phänomen und vertreten ihre Meinung mit allen Kräften, obwohl sie angeblich nichts mit Kriminalität zu tun haben oder bereits schon einmal hatten und auch keinen Verwandten oder Bekannten in ihrem Familien­kreis haben, der etwas damit zu tun hat. Sie distan­zieren sich einer Zugehörigkeit solcher Leute (Ausnahme natürlich die Polizei und ähnliche Institu­tionen).

Sie haben also nicht unmittelbar eigene Erfahrung mit Straftaten und Tätern, ihnen muß die Infor­mation vermittelt worden sein. Hier bieten sich die Schulen, Bildungsinstitutionen und Literatur an, ferner das Medium Fernsehen, das eine hohe Glaubwürdigkeit besitzt und das die Menschen ve­ranlaßt, sich durch diese Informationsvermittlung ein eigenes Urteil zu bilden.

Die Programmgestalter in der Bundesrepublik stellen ihr Programmange­bot nach bestimmten Krite­rien zusammen, da sie als öffentlich rechtliche Anstalten einen »Erziehungsauftrag« zu erfüllen ha­ben.

Ihnen ist also nicht ganz freigestellt, was sie senden. Ferner ist die Programmgestaltung auch auf die Zuschauererwartungen gerichtet, die durch die Beobachtung des Zuschauerverhaltens (Messung der Einschalt­quote) und direkte Befragung (Qualitätsurteil) ermittelt und erstellt wird.

Nach diesen Befragungen (Ergebnissen) richten sich die Einkäufe von Filmmaterialien auf dem in­ternationalen Markt und die Herstellung eige­ner Filme.

Daß sich das Filmangebot nach den Wünschen der Konsumenten richten muß, hat auch einen wirt­schaftlichen Grund, denn wenn hohe Einschalt­quoten erreicht werden, bedeutet dies einen hohen Wiederverkaufswert des jeweiligen Filmes auf dein Markt. Des weiteren sind die Fernsehanstalten grundsätzlich »zur Konformität mit tragenden gesellschaftlichen Norm­‑ und Wertvorstellungen ver­pflichtet«. Dies bedeutet, daß besondere Anfor­derungen hinsichtlich ihrer inhaltlichen und forma­len Programmgestaltung an sie gestellt werden.

Der hohe Anteil an Krimis im Fernsehen ist zurückzuführen auf die »Beliebtheit von Kriminalfil­men«, sprich hohen Einschaltquoten. Inwie­weit nun ein Kriminalfilm der Realität entspricht, hängt vom Wissen und den Bewußtseinsstrukturen des jeweiligen Produzenten ab, der seine Infor­mation aus bestimmten Quellen mit »spezifischen Verzerrungen« bezieht. Auch wenn die Bereitschaft zur realitätsgerechten Darstellung vorhanden ist, ist ein neuer Erkenntnisstand zu einzelnen Problemen häufig nicht einfach zu ermitteln, so daß wissenschaftlich nicht haltbare Laientheorien in die je­weiligen Fernsehbeiträge »eingehen können« und diese auch häufig nicht die Erwartungen der Zu­schauer trifft.

Grundsätzlich aber muß das Fernsehen den Zuschauern eine positive Identifizierungsmöglichkeit mit dem Staat, seiner Rechtsordnung und zu den Instanzen sozialer Kontrolle vermitteln. Von den vorhandenen Nor­men fundamental abweichende Darstellungen (Kriminalität ist risikolos, zur Nachahmung empfohlen) würden keine Möglichkeit der Veröffentli­chung haben.

Jürgen Asche: Gewalt im Fernsehen. Unveröffentlichtes Manuskript. Han­nover 1981; Auszüge

Weiterführender Projektauftrag (2.14 / 2.34): Untersuchung der Produk­tionsbedingungen des Fern­sehprogrammes und der Auswirkungen auf die Auswahl und die Vermittlung der Inhalte am Bei­spiel des Krimis.

Material 11

Projektablaufplan zu Phase 2.2 ‑ 2.3:

Graphische Darstellung als PDF-Datei - Flussdiagramm-Projektarbeit

Die Hauptprobleme einer Projektphase mit selbstständiger empirischer Arbeit sind:

  • Wahl, Abgrenzung und Definition des Untersuchungsgegenstandes

  • Wahl geeigneter Untersuchungsmethoden, ausgehend von Fragestellun­gen und Arbeitshypothesen

  • Wahl eines Projektverlaufes, der die Möglichkeit der Ergebniskontrolle, der formalisierten Ent­scheidung zur Wiederholung von ungeeignet ver­laufenen Arbeitsschritten und zur Modifikation des Unterrichtsprogram­mes einschließlich der Fragestellungen offen läßt

Eine solche Arbeitsstruktur soll als »offener Verlauf« im nachfolgenden Projektablaufplan vermit­telt werden. Die Darstellung erschließt sich am leichtesten, wenn man konsequent den Pfeillinien und den Leseforderungen folgt und einen möglichen Projektablauf simuliert. Sinn einer solchen Darstellung ist es, rationale Entscheidungen über Arbeitsmethoden und Ergebnissicherung auch in der empirischen Gruppenarbeit zu erlernen und zu üben.

Gerhard Voigt u.a.: Sozioökologie. Handreichungen des niedersächsi­schen Kultusministers, Folge B 4, Heft 1, Han­nover 1977. S. 137‑138

Material 12

Methoden der Feldstudien (der empirischen Arbeit)

In den Feldstudien (Feldexperimenten) wird ein soziales oder sozialpsy­chologisches Phänomen in seinem normalen Umfeld, d.h. unter den »natürlichen« Alltagsbedingungen erforscht; Verände­rungsprozesse wer­den durch wiederholte Erhebungen in bestimmten Zeitabständen bzw. nach Ab­lauf einer bestimmten Zeitspanne erfaßt.

Feldstudien arbeiten vorrangig mit dem Forschungsinstrument der Befra­gung (teils standardisierte, teils nicht‑standardisierte Interviews); erst in zweiter Linie werden auch Beobachtungsverfahren (Eigen‑, Fremdbeobach­tung) und ergänzende Tests herangezogen.

Feldstudien haben gegenüber Laboratoriumsexperimenten den Vorteil, daß die Verallgemeinerung der Untersuchungsergebnisse auf die soziale Realität aus zwei Gründen wenig problematisch ist:

  • Natürlichkeit der Untersuchungssituation:

  • Felduntersuchungen werden unter »natürlichen« sozialen Bedingungen durchgeführt. Untersu­chungssituation und Realität sind im eigentlichen Sinn gar nicht verschieden. (Es sei dahinge­stellt, inwieweit der Interview­situation selbst eine gewisse »Künstlichkeit« zugesprochen wer­den muß.)

  • Größe und Zusammensetzung der untersuchten Personengruppen:

  • Feldstudien arbeiten in der Regel mit relativ großen, wenn auch nicht immer repräsentativen[1] Samples (in den hier referierten Studien liegt die Zahl der Versuchspersonen um 2000). Das erlaubt eine vielfältige Unter­gliederung der Befragten hinsichtlich verschiedener Merkmale und Merkmalskombinationen.

  • Feldstudien weisen gegenüber Laboratoriumsexperimenten auch Nach­teile auf:

  • Genauigkeit der Aussagen:

  • Aussagen von Feldstudien über Relationen zwischen einzelnen Variablen eines komplexen Sach­verhaltes haben einen geringeren Genauigkeits­grad. Gerade die Belassung des zu untersu­chenden Phänomens in seinem »natürlichen« sozialen Umfeld schränkt die Möglichkeit, ein­zelne Fakto­ren zu kontrollieren, stark ein; es ist in Feldstudien nicht möglich, die eine oder an­dere Variable systematisch zu verändern, um dadurch Art und Ausmaß ihrer Wirkung zu te­sten.

  • Felduntersuchungen sind meist »nachträgliche« Experimente; d.h. man schließt von einem festge­stellten Befund auf in der Realität vorab stattge­habte (aber nicht beobachtete) Vorgänge. Nur selten bietet sich, wie in den hier referierten Studien, die Gelegenheit zu einem Vor­her‑Nachher‑Experiment, in dem die Auswirkung einer neuen Variablen in einer spezifisch strukturierten sozialen Situation vom Zeitpunkt ihrer Einfüh­rung über einen längeren Zeitraum systematisch verfolgt werden kann.

  • Adäquanz der dominierenden Untersuchungsinstrumente:

  • Die Mehrzahl der hier referierten Feldstudien bevorzugt das Untersu­chungsinstrument der Befra­gung. Man verläßt sich also auf die Antwor­ten der Befragten und schließt daraus auf den in Rede stehenden Sachver­halt. Diese Vorgehensweise ist zumindest für den Bereich sozial­psycholo­gischer Problemkomplexe (wie die Wirkungen des Fernsehens) nur bedingt geeignet. Sobald z. B. sozial tabuierte bzw. individuell verdrängte Dimensionen eines Sachverhalts be­rührt werden, ist mit dem Untersu­chungsinstrument nicht viel auszurichten.

Hella Kellner / Imme Horn: Gewalt im Fernsehen Literaturbericht über Medienwirkungsforschung.
Schriftenreihe des ZDF Heft 8. Mainz 19 775 . S. 20f.

Verwendung des Textes: Kritische Diskussion der in der eigenen empirischen Projektphase vorge­schlagenen Untersuchungsmethoden.

Material 13

Thesen zur Gewaltdarstellung im Fernsehkrimi

  1. Strukturelle Gewalt (in Form von sozialer Ungerechtigkeit) ist in den Unterhaltungssendungen nur von untergeordneter Bedeutung. Gewalt wird nahezu ausschließlich in Verbindung mit Einzelschicksalen präsen­tiert, wobei auf eventuelle soziale Mißstände etc. nicht eingegangen wird. Die Gewaltdarstellungen sind ausgesprochen personenorientiert, wobei typischerweise die jeweilige Soziaistruktur weder in Frage gestellt wird, noch irgendwelche in der Sozial­struktur begründeten Motive gezeigt werden. Erfolg oder Mißerfolg bei der Erreichung ange­strebter Ziele (z.B. Wohlstand, Macht, Prestige, Gerechtigkeit) wird als vom einzelnen abhän­gig gezeigt.

  2. Die meisten Gewalttäter, die dem Zuschauer im Fernsehen gezeigt werden, sind unverheiratete Männer mittleren Alters. Gewalt wird also als typisch mit der maskulinen Rolle verknüpft ge­zeigt. Weibliche Gewalttäter sind im Vergleich zu männlichen Akteuren deutlich unterre­prä­sentiert. Ist die Welt der Fernsehunterhaltung eine männliche Welt?!

  3. Gewaltakte in den Fernsehsendungen ereignen sich typischerweise zwi­schen einander fremden Gewalttätern, die in Sprechweite voneinander entfernt sind. Diese Darstellungsform der fikti­ven Gewaltakte ist ausge­sprochen unrealistisch. Gewaltakte finden im allgemeinen nicht zwi­schen einander vollkommen fremden Individuen statt. Gewalt tritt nicht blind und rein zufällig auf, sondern ist in den meisten Fällen das Ergebnis einer Interaktionsfolge zwischen einander bekannten Indivi­duen wie z.B. zwischen Familienmitgliedern.

  4. Die Darstellung des Gewaltaktes selbst ist extrem unrealistisch. Zwar kann ein Gewaltakt zum Tode des Gewaltempfängers führen, aber Leiden des Opfers, Blut und Wunden werden nur sehr selten gezeigt.

  5. Gewalt wird als annehmbares Instrument zur Zielerreichung oder zur Konfliktlösung gezeigt. Wenn ein Gewaltanwendender (negativer) Hauptakteur bestraft wird, so geschieht dies meist am Ende einer Filmhandlung, nachdem vorher violentes Verhalten in vielen Einzelse­quenzen erfolgreich eingesetzt worden ist. Gewaltopfer sind typischer­weise die Nebenakteure, die als Indentifikationsobjekte eine untergeord­nete Rolle spielen, d. h. deren potentieller Einfluß von vornherein gering ist.

  6. Gewalt wird nicht nur von den gewaltsamen Akteuren eingesetzt, sondern genauso von den Ver­tretern von Recht und Ordnung (Polizisten oder Privatdetektiven), um dem Gesetz zur Geltung zu verhelfen. Hier­bei vertreten die Privatdetektive und Polizisten oftmals die Werte einer heilen und intakten Welt in einer kranken bzw. gewaltsamen Umwelt. Privatdetektive und Polizisten in den Massenmedien sind nur noch mit einer anderen Berufsgruppe vergleich­bar, die in der Trivialliteratur zu ähnlichen Übermenschen hochstilisiert wird, nämlich den Ärzten. Fer­ner hat derjenige, der aus Gesetzestreue violent (gewalttätig) wird, nichts zu be­fürchten. Er ist zwar gefährdet, übersteht aber alle Gefahren letztlich schadlos. Demgegenüber stehen die »Bösen«, die egoistische Ziele verfolgen. Sie haben bei der Durchsetzung der Eigeninteressen zwar kurzfristige Erfolge, jedoch stehen sie am Ende des Filmes als Verlierer da.

  7. Bei Gewaltakten anwesende Zeugen versuchen nicht, den Streit zu schlichten, oder in irgend­einer Weise einzugreifen bzw. zu helfen, sondern verhalten sich in den meisten Fällen passiv.

Insgesamt wird also gewalttätiges Verhalten in den Unterhaltungssen­dungen des Fernsehens als normale, alltägliche Verhaltensstrategie gezeigt, auf die auch moralische integre Individuen ohne Skrupel zurückgreifen.

Eine qualitative Analyse der Fernsehsendungen hat zur Erstellung eines Katalogs von Gewaltnor­men geführt, die in den Fernsehsendungen als »Botschaft« an die Zuschauer enthalten sind, indem man versucht hat, die Gewaltmitteilungen in den Sendungen auf ihren normativen Charakter hin abzuhören.

In den folgenden Beispielen werden die wichtigsten Ergebnisse aufgeführt:

unverheiratete junge Männer sind gewöhnlich gewalttätig

erwarte von dieser Gruppe Gewalttätigkeit!

Farbige bzw. Fremde sind häufiger gewalttätig als Weiße bzw. Amerikaner

die meiste Gewalt ereignet sich zwischen Fremden in Hörweite voneinander entfernt

hüte dich vor Fremden in zu großer Nähe; von Fremden kann man eher Gewalt erwarten als von Freunden: wenn du Gewalt vermeiden willst, hüte dich vor Fremden!

Gesetzeshüter sind oft involviert in gewaltsame Auseinandersetzungen mit der amerikanischen Öffentlichkeit

man kann erwarten, daß Gesetzeshüter genauso gewalttätig sind wie die meisten anderen (ge­walttätigen) Bürger

die Reaktion eines Gesetzeshüters auf Gewalt ist öfter gewalttätig als gewaltlos

Gesetz und Gewalt sind keine Gegensätze; Gesetz ist nur durch Gewalt zu schützen

obgleich Gewalttätigkeit zum Tode führen kann, ist sie nur selten mit sichtbarer Qual ver­bunden

Gewalttätigkeit kann zwar töten, aber sie verletzt nicht: Töten tut nicht weh, ist also gar nicht so schlimm!

Ulrich Bartelt: Analyse von Fernsehgewalt und ihre Auswirkungen auf den Zuschauer. Projektgruppenbericht. Unveröffentlichtes Manuskript, Hannover 1981, Auszüge

Arbeitsaufträge: Die Thesen aus Material 13 sollen in einer empirischen Untersuchung mit dem laufenden Fernsehprogramm verglichen werden (Projektgruppen 2.31 / 2.32). Wie nimmt der Zu­schauer das Programmgeschehen wahr, welche Einzelheiten bleiben ihm im Gedächtnis, welches Sinnverständnis produziert er und entspricht dieses den Thesen? (Projekt­gruppe 2.33.) Sehen Mit­arbeiter des Fernsehens die inhaltlichen Angaben der Thesen in gleicher Weise und wie begründen oder legitimieren sie solche spezifischen Differenzen zur gesellschaftlichen Realität? (Projekt­gruppe 2.34.)

Wird durch die Wahrnehmung des Fernsehkrirnis eine neue Deutung der gesellschaftlichen Realität gegeben, wird von der unmittelbaren Erfahrung abweichendes Sinnverständnis produziert? Gibt das Sozialbild des Krimis, seine Konfliktsstrukturen und Rollen, eine hinnehmbare Wert‑ und Hand­lungsorientierung für reale Konflikte in der Gesellschaft? (Plenumsdiskus­sion 2.4.)

Material 14

Politische Thesen zur Erkenntnis sozialer Sachverhalte

Individuelles Erkennen, Empfinden und Handeln sind voneinander abhängige und gesellschaftlich vermittelte Wahrnehmungs‑ und Hand­lungsbereiche; Theorie und Praxis bedingen sich im Erkennt­nisprozeß gegenseitig.

Gesellschaftliche Sachverhalte sind menschliche Praxis; sie sind abhängig von spezifischen Interes­sen; sie können nur abhängig von den eigenen Interessen und damit wertend wahrgenommen wer­den.

Das Wesen gesellschaftlicher Erscheinungen ist nicht erfahrbar, wenn sie isoliert angesehen wer­den. Ihre sachgerechte Wahrnehmung ist nur im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang möglich.

Sachzwänge und Abhängigkeiten im gesellschaftlichen Bereich sind auf ihre Notwendigkeit in der jeweils gegebenen historischen Situation zu überprüfen und auf das notwendige Maß zu beschrän­ken.

Gesellschaftliche Verhältnisse sind veränderbar.

Didaktische Notizen von Antonius Holtmann in: Politik im Unterricht, Unterricht in Beispielen: Konjunkturpolitik. Filmbegleitbeft. Opladen 197S, Leske, S. 15

[1]        Eine repräsentative Zusammensetzung der Samples wird angestrebt, ist jedoch aus erhebungstechnischen Gründen nicht immer realisierbar (insbe­sondere in sogenannten Vorher‑Nachher‑Studien).

Zurück zum Aufsatztext

Quelle: Politische Didaktik. Zeitschrift für Theorie und Praxis des Unterrichts. Heft 3 / September 1981: Krimis. Hg. E.-A. Roloff. Beiheft: Materialien zu den Unterrichtsentwürfen zum Thema »Krimis« zusammengestellt von Elke Pardey, Peter Pozorski, Ursula Schulze u. Gerhard Voigt. Stuttgart (J. B. Metzler).

   
   

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