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Veröffentlichungen und Texte
Gelegenheitstexte und Varia:
»Krimi«‑Rezeption:
Veränderung sozialer
Werturteile?
Beilage zu dem Aufsatz:
Über den Kriminalroman und seine
Rezeption
Materialien zu einer
Unterrichtseinheit
- Ergänzung zum Aufsatztext -
Zu einem Projektkurs der Sekundarstufe II zum Thema »Frieden« mit einer
Schwerpunktphase
»Innergesellschaftliche Gewalt – Untersuchung von Fernsehkrimis«
M0
Phasenaufriß des Kursmodells (Auszüge)
M1 Der
gesellschaftswissenschaftliche Normbegriff ‑ eine Definition
M2
Formen der Gewalt: Ein Szenario des Unfriedens
M3 Die
erweiterten Begriffe von Gewalt und Frieden
M4
Drei Phasen der Forschung über Frieden
M5 Ein
systematisiertes Friedens‑Paradigma (am Beispiel der BRD)
M6 Statistiken zur schichtspezifischen
Kriminalität
M7 Gibt es eine »Klassenjustiz«?
M8 Abweichendes Verhalten und
gesellschaftliche Normen: Sozialisation und Wertsystem
M9 Schema der Wirkungsweise der
Massenkommunikation: Bedingung der Änderung von Einstellungen und
Verhalten beim Zuschauer
M10 Beurteilungsaspekte für die
Medienwirksamkeit: Gewalt im Fernsehen
M 11 Projektablaufplan zu Phase 2.2‑2.3
M12 Methoden der Feldstudien (der
empirischen Arbeit)
M13 Thesen zur Gewaltdarstellung.
M14 Politische Thesen zur Erkenntnis
sozialer Sachverhalte
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Aufsatztext
Quelle / Impressum dieses
Aufsatzes
Material
0
Phasenaufriß des
Kursmodells (Auszüge)
Die folgenden Kursanregungen geben nur Ausschnitte und einige
Materialanregungen aus einem erprobten Kurskonzept (fächerübergreifender
Projektkurs bzw. Zuordnung zum Unterricht, »der sich mit Wert‑ und
Normfragen beschäftigt«, vgl. meinen Aufsatz in PolDi – Voigt: »Krimi«Rezeption
–, Anm. 15), konzentriert auf die Schwerpunktphase »Krimi«. Bei den
anderen vorgeschlagenen Phasenthemen kann z. B. auf den Textund
Materialband von Reimer Gronemeyer (»Frieden«, Baden‑Baden 1978,
Signal‑Verlag) zurückgegriffen werden. Bei einer Ausweitung der
empirischen Projektarbeit zur Krimirezeption kann das Teilthema »Krimi«
auch für sich einen Kurs füllen. Der Ansatz der Arbeit zum Thema
»Fernsehkrimi« liegt bei einer materiellen Untersuchung von Gegenstand
(Kriminalität), Produktionsbedingungen (Fernsehen), Rezeptionsbedingungen
(Zuschauer) und den Beurteilungsgrundlagen in den herrschenden und den
dargestellten Sozialisationsbedingungen. Die Untersuchung der Realität
wird mit der empirischen Untersuchung der Darstellung des Krimis und
seiner sozialpsychologischen Wirkungsweise konfrontiert.
1. Die Gewaltdiskussion:
Gesellschaftliche Normen und die Bedingungen des Friedens (Material 1 bis
5)
2. Arbeitsphase »Krimi«
(Innergesellschaftliche Gewalt)
2.1 Plenumsdiskussion und Materialarbeit
zur Einführung zu folgenden Unterthemen (Realanalyse):
2.11 Kriminalität (Material 6)
2.12 Sozialisation, Schichtzugehörigkeit und
Klassenjustiz (Material 7 und 8)
2.13 Rezeptionsbedingungen der Massenmedien
(Material 9)
2.14 Produktionsbedingungen: Das Fernsehen
(Material 10)
2.2 Gruppenarbeit: Ergänzende
Literaturreferate zu den genannten Unterthemen
2.3 Projektarbeit in Fortführung der
Gruppenarbeit aus 2.2 Empirische Untersuchungen zum laufenden
Fernsehprogramm und Vergleich mit den bisherigen Ergebnissen der
Realanalyse:
2.31 Handlungsanalyse von Krimis
(Gewaltdarstellung, Normen) 2.32 Schichtspezifische Zuordnung der
Krimirollen
2.32 Schichtspezifische Zuordnung der
Krimirollen
2.33 Fragebogenaktion über Sehgewohnheiten
und Erinnerungsschwerpunkte bei Krimis
2.34 Befragung von Mitarbeitern von
Fernsehanstalten
‑ (Übergreifende Texte: Material 11
und 12)
2.4 Abschlußplenum der Krimi‑Phase:
Darstellung und Realität, ein kritischer Vergleich; politische und
gesellschaftliche Wirksamkeit des Krimis? (Material 13 und 14)
3. Alternative Phasenthemen (ohne
Materialien) z.B.:
‑ Rüstung und Abrüstung /
Ost‑West‑Konflikt
‑ Entwicklungsländer /
Neokolonialismus
‑ Entstehung faschistischer /
aggresiver Prädispositionen
4. Projektabschluß: zu den verschiedenen
Phasenthernen (3.) bzw. Phasenschwerpunkten (2.) werden Arbeitsgruppen
gebildet, die die Arbeitsergebnisse durch Medieneinsatz, Ausstellung,
Dokumentation und durch Diskussionsveranstaltungen, Hearing bzw.
Planspiel (z. B. in einer Projektwoche) über die eigene Lerngruppe hinaus
vermitteln.
Zusammenstellung: G. Voigt
Material 1
Der
gesellscbaftswissenschaftliche Normbegriff – eine Definition
Soziale und rechtliche Normen: Die moderne Soziologie beschreibt soziale
Normen als geregelte Handlungerwartungen, die erst die Voraussetzung für
das gemeinsame Handeln mehrerer Menschen und Gruppen schaffen. Soziale
Normen vermitteln gemeinsame Sinnverständnisse, Handlungsorientierungen,
innere Einstellungen, Kenntnisse, Vorschriften, Rechte und Pflichten, die
von den handelnden Menschen mehr oder minder als soziale Wirklichkeit
verstanden und anerkannt werden und es ihnen ermöglichen, in regelmäßigen,
typisch ablaufenden und sicher vorhersehbaren sozialen Beziehungen
miteinander zu verkehren. Da menschliches Verhalten nicht durch
artspezifische Instinkthandlungen fixiert ist, die das Zusammenhandeln mit
anderen automatisch regeln, legen die sozialen Normen als kulturell
vermittelte Verhaltensmuster die für gemeinsames Handeln notwendige
soziale Definition von Situationen fest und verhindern, daß das einzelne
Handeln ins Leere greift und für den anderen zu einem unvorhersehbaren
Risiko wird. jeder, der als Träger einer sozialen Rolle und als Inhaber
einer sozialen Position die mit ihnen gegebenen sozialen Normen kennt und
versteht, weiß dann sicher, wie er sich, ohne den anderen Handlungspartner
persönlich zu kennen, in einer bestimmten Situation in einer bestimmten
und sozial gebilligten und erwarteten Weise verhalten wird. Der durch die
Kenntnis und Anwendung sozialer Normen vermittelte Handlungszusammmenhang
mehrerer Menschen verbindet sich dann insgesamt zu einem gemeinsam
geteilten und verstandenen Sinnsystem, das die jeweiligen Einzelhandlungen
in umfassende, übergreifende und tragende Sinnverständnisse faßt und
weiter die nähere Ausführung, Auslegung und Übersetzung in konkretes
Handeln ermöglicht und von Fall zu Fall regelt.
Axel Görlitz:
Handlexikon zur Rechtswissenschaft. München 1975, Ehrenwirth, Stichwort:
Normen
Weiterführende Diskussionsschwerpunkte:
‑ Realität und Sinnverständnis
‑ Soziales Handeln und Sinnsystern ‑
Definition sozialer Situationen
‑ Welche Rolle spielen soziale
Ungleichheit und Herrschaftsverhältnisse bei der Situationsdefinition und
der Anerkennung sozialer Normen und Sinnverständnisse?
‑ Im weiteren Kursverlauf: Welche
Situationen definiert der Krimi? Vermittelt der Fernsehkrimi soziale
Normen und Sinnverständnisse? Entsprechen diese der sozialen Realität
unserer Gesellschaft?
Material 2
Formen der Gewalt: Ein
Szenario des Unfriedens
Zwei
Richtungen der Friedensforschung stehen nebeneinander: Die eine, die den
Ost‑West‑Konflikt, die andere, die den Nord‑Süd‑Konflikt thematisiert.
Einige Fakten zum Stand der Ost‑West‑Auseinandersetzung:
Auch
1978 wuchs das Rüstungspotential in bedrohlicher Weise, wie die
Stockholmer Friedensforscher feststellten:
-
Die Militärausgaben wuchsen auf
einen Wert von 400 Mrd. $, wovon allein 70 % im Bereich von NATO und
Warschauer Pakt ausgegeben wurden. Bedrohlich ist insbesondere auch das
Anwachsen der Zahl der Nuklearsprengköpfe auf 14000, was einer Sprengkraft
von einer Million Hiroshima‑Bomben entspricht.
-
Käme es zu einem Krieg, wäre die
nördliche Erdhemisphäre ausgelöscht und auf der südlichen Hemisphäre
würden Millionen Menschen Opfer der weltweiten Verseuchung werden.
-
Die Wahrscheinlichkeit eines
Krieges nimmt ständig zu, da die Verbesserung der Präzision und
Zuverlässigkeit der Waffen die Versuchung zu einem »ersten Schlag« wachsen
läßt.
-
Der SALT 11‑Vertrag bekommt
dieses Problem nicht in den Griff, er ist in seinen Folgen sogar ein
Aufrüstungsvertrag.
-
22 Länder sind derzeit in der
Lage, Atomwaffen zu produzieren! jeder Mensch dieser Erde gibt drei bis
vier Jahreseinkommen in seinem Leben für Rüstung aus, wobei man sich vor
Augen stellen sollte, daß z. B. ein Atom-U‑Boot der Trident‑Klasse soviel
kostet, wie für die einjährige schulische Betreuung von 16 Millionen
Kindern in der Dritten Welt benötigt würde!
-
Dieser »Tanz auf dem Vulkan« ist der reale Hintergrund unserer Bemühungen
für eine Friedenspädagogik.
-
Der
Nord‑Süd‑Konflikt zeigt nicht weniger erschreckende Züge:
-
McNamara wies 1976 in Nairobi
darauf hin, daß ⅓ bis ½ der Bevölkerung der »Dritten Welt« hungert, daß
25 % der Kinder vor dem fünften Lebensjahr sterben. Die Lebenserwartung in
der »Dritten Welt« beträgt 20‑30 Jahre weniger, als in den
Industrieländern. Die Menschen in den Entwicklungsländern werden um ein
Drittel ihrer Lebensjahre betrogen.
-
800 Millionen Analphabeten leben
in Ländern der »Dritten Welt«.
-
Achtzehn Arme in der »Dritten
Welt« verbrauchen nur soviel Ressourcen wie ein Reicher in den
Industrieländern!
Innergesellschaftliche Unfriedensbedingungen
Die großen internationalen Konfliktpotentiale sind
Hintergrund unserer gesellschaftlichen Situation; sie betreffen uns
unmittelbar.
Daß 113 des jährlichen Etats der BRD für
Rüstungsaufwendungen ausgegeben wird, erscheint der Bevölkerung längst
nicht so erschreckend und anomal, wie es tatsächlich ist. Wie kommt es zu
einer solchen den realen Bedürfnissen zuwider laufenden Einschätzung?
Der West‑Ost‑Konflikt wird zum Anlaß der
Abschreckungspolitik genommen, die den Aufbau von Gewaltapparaten
voraussetzt. Dies kann nicht ohne Legitimation durch die Bevölkerung
geschehen, welche durch den gezielten Aufbau von Feindbildern
herbeigeführt wird. Dazu dient u. a. der Antikommunismus (entsprechende
Ideologie in der UdSSR).
In einem Jahr z. B.:
-
⅓ des Etats der BRD für Rüstung,
-
2,5 Millionen DM für Friedensforschung,
-
8 Millionen DM für Preisausschreiben Nachwuchswerbung
der Bundeswehr
-
Die Erziehung zum Unfrieden!
Die Existenz der Armeen und die Aufrüstungspolitik
können nur bestehen durch bewußte Mobilisierung von Angst und Furcht und
die Erziehung zur alltäglichen Aggressivität. Senghaas vergleicht den
Charakter der »Aufrüstungsgesellschaften« (USA, UdSSR, BRD ... ) mit dem
Krankheitsbild des »Autismus«: In Abschreckungsgesellschaften sind die
Rüstungskomplexe nicht mehr aufeinander bezogen; der
militärisch‑industrielle Komplex entwickelt eine Eigendynamik unabhängig
von realen außen‑ und weltpolitischen Gegebenheiten. Abrüstung ist daher
nicht in erster Linie ein außenpolitisches, sondern ein innenpolitisches
Problem.
Zusammenfassung eines Referates von Reimer
Gronemeyer durch G. Voigt, in:
Zur Funktion der Politischen Bildung in Schule und Gesellschaft. Hannover
1979
(GEW Landesverband Niedersachsen. Neue Reihe Heft 2). S. 44f.
Diskussionsschwerpunkte:
Welche Gewaltformen werden von
der Gesellschaft toleriert?
Material
3
Die erweiterten Begriffe
von Gewalt und Frieden

Material
4
Drei Phasen der Forschung
über Frieden
|
|
Die klassische
Tradition |
Friedensforschung
in der Anfangsphase |
Friedensforschung
heute |
|
1. Der
Friedens-begriff |
Abwesenheit
direkter Gewalt |
negativer versus
positiver Frieden |
Abwesenheit
direkter und struktureller Gewalt |
|
2. Beteiligte
Ebenen |
ausschließlich
Ebene der Internationalen Beziehungen |
mehrere Ebenen
erfassender Ansatz |
Individuum als
Grundeinheit |
|
3. Beteiligte
Disziplinen |
klassische
Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaft |
moderne
Sozialwissenschaft, interdisziplinär |
Naturwissenschaften, Geisteswissenschaften, Philosophie |
|
4. Identifikation |
national, regional
asymmetrisch |
transnational,
symmetrisch, global |
Identifikation mit
den Opfern von struktureller Gewalt |
|
5. Methodologie |
Rationalismus,
Dogmatismus |
Empirismus |
Kritizismus,
Konstruktivismus |
|
6. Ziel |
»Output« ist
Forschung für nationalen/regionalen Konsum |
»Output« ist
Forschung für globalen Konsum |
transnationale
Pressure‑groups und Aktionen zugunsten des Friedens |
(Mat. 3 und 4: Johan
Galtung: Strukturelle Gewalt. Reinbek 1975, rororo Aktuell, S. 33 und S.
57)
Aufgabe: Diskussion der Wirkungsdimensionen der Gewalt; welches sind
die innergesellschaftlichen Voraussetzungen für den Frieden? In welcher
Weise wirken die Massenmedien mit, Friedensvoraussetzungen zu vermitteln
und die Ursachen struktureller Gewalt zu erkennen?
Material
5
Ein systematisiertes
Friedens‑Paradigma (am Beispiel der BRD)

Reimer Gronemeyer:
Frieden. Texte zur politischen Bildung.
Hrsg. von F. Neumann. Baden‑Baden 1978, Signal‑Verlag, S. 21
Diskussionsaufgabe: Die Aussagen der Materialien 3 und 4 sollen an
Hand des Schemas konkretisiert und auf die Situation in der BRD angewandt
werden. Wie ist ihre gegenwärtige Wirksamkeit? An dieses Schema knüpfen
sich im folgenden die Phase 2 und die Phasenalternativen 3 inhaltlich an.
Material 6
Statistiken zur
schichtspezifischen Kriminalität
In dieser Untersuchung wurden alle in einer
Großstadt des Ruhrgebiets während eines Monats (15. 11. 1968‑15. 12. 1968)
von der Polizei aufgegriffenen Personen erfaßt, denen eine strafbare Handlung zum Vorwurf gemacht wurde
(N = 1306).
Die
einzelnen Schichten sind mit den folgenden Anteilen vertreten:
|
Oberschicht (O) |
0,4 % |
|
Obere Mittelschicht (OM) |
1,0 % |
|
Mittlere Mittelschicht (MM) |
3,0 % |
|
Untere Mittelschicht (UM) |
6,0 % |
|
Obere Unterschicht (OU) |
34,0 % |
|
Untere Unterschicht (UU) |
56,0 % |
|
Schichtverteilung |
der Befragten (Scheuch)
in % |
der Bevölkerung von
NRW (Moore/Kleining)
in % |
|
Oberschicht (O)
|
0,4 |
|
|
0 |
|
|
Obere Mittelschicht (OM) |
1 |
|
|
6 |
|
|
Mittlere Mittelschicht (MM) |
3 |
|
|
11 |
|
|
Untere Mittelschicht (UM) |
6 |
 |
= 40 |
67 |
|
|
Obere Unterschicht (OU) |
34 |
|
Untere Unterschicht (UU) |
56 |
|
|
16 |
|
|
(Chi² =
1750; Chi |
2 |
= 18,47 –
Signifikanzniveau von 0,1%) |
|
c |
Verteilung einzelner Deliktgruppen über die Schichten
(Schichtverteilung der Bevölkerung von NRW in Klammern)
-
Schichtverteilung aller Befragten,
denen Diebstahlsdelikte (wie auch: Ladendiebstahl, Kfz‑Diebstahl,
Hehlerei) zur Last gelegt werden (nl = 554; unvollständige Angaben bei 23%
der Fälle; im folgenden erfaßte Fälle: 427 = 100%)
|
O und OM
und MM |
1 |
|
|
(17) |
|
UM |
3 |
 |
= 33 |
(87) |
|
OU |
30 |
|
UU |
65 |
|
|
(16) |
-
Schichtverteilung aller Befragten, denen
Aggressionsdelikte (Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung etc.)
vorgeworfen werden (n2 = 253; unvollständige Angaben bei 25% der Fälle;
im folgenden erfaßte Fälle: 190 = 100%)
|
O und OM |
1 |
|
|
(6) |
|
MM |
4 |
|
|
(11) |
|
UM |
5 |
 |
= 40 |
(67) |
|
OU |
35 |
|
UU |
56 |
|
|
(16) |
-
Schichtverteilung aller Befragten, denen die
Polizei Betrugsdelikte (Kreditbetrug, kaufm. Betrug, Unterschlagung)
vorwirft (n3 = 258; unvollständige Angaben bei 25% der Fälle; im
folgenden erfaßte Fälle: 194 100%)
|
O |
2 |
|
|
(0) |
|
OM |
4 |
|
|
(6) |
|
MM |
7 |
|
|
(11) |
|
UM |
12 |
 |
= 55 |
(67) |
|
OU |
43 |
|
UU |
32 |
|
|
(16) |
|
O und OM |
1 |
|
|
(6) |
|
MM |
2 |
|
|
(11) |
|
UM |
4 |
 |
= 32 |
(67) |
|
OU |
26 |
|
UU |
66 |
|
|
(16) |
Verteilung der erfaßten Personen nach einzelnen Schichtindikatoren
|
69 % |
Arbeiter, davon: |
|
|
47 % |
Gelegenheitsarbeiter und ungelernte
Arbeiter |
|
|
23 % |
angelernte Arbeiter |
|
|
29 % |
einfache Facharbeiter |
|
|
1 % |
hochqualifizierte Facharbeiter
|
|
24 % |
Angestellte |
|
0,9 % |
Beamte |
|
6 % |
Selbständige |
|
20 % |
Sonderschule oder nicht
abgeschlossene Volksschulbildung ohne sonstige Fortbildung
|
|
33 % |
Volksschule, vollständig, ohne Lehre
oder sonstige Fortbildung |
|
8 % |
Volksschule, unvollständig, mit Lehre
|
|
33 % |
Volksschule, vollständig, mit Lehre
|
|
6 % |
Handelsschule oder mittlere Reife
|
|
1 % |
Höhere Fachschule mit Abschluß oder
Abitur, Hochschule mit und ohne Abschluß |
|
19 % |
kein Einkommen oder Einkommen unter
199 DM im Monat |
|
14 % |
= 200 ‑ 449 DM im Monat |
|
28 % |
= 450 ‑ 699 DM im Monat |
|
26 % |
= 700 ‑ 949 DM im Monat |
|
6 % |
= 950 ‑ 1199 DM im Monat |
|
3 % |
= 1200 ‑ 1449 DM im Monat
|
|
2 % |
= 1450 ‑ 1699 DM im Monat
|
|
2 % |
= 1700 DM und darüber |
Feest / Lautmann
(Hrsg.): Die Polizei. Opladen 1971, Westdeutscher Verlag, S. 153)
Aufgaben: Über‑ und Unterrepräsentationen der Kriminalität in den
verschiedenen Bevölkerungsschichten sollen ermittelt werden. Hieran
knüpft die Arbeitsgruppendiskussion 2.11 und die Projektarbeit 2.31/2.32
an, wobei ein Vergleich mit den schichtspezifischen Zuordnungen von
Krimi‑Rollen erarbeitet werden soll.
Material 7
Gibt es eine
»Klassenjustiz«?
Der Autor hat dargelegt, daß die Richter zu über 90 % aus den
Mittelschichten stammen, während nur 45 % der Bevölkerung unter diese
Sozialkategorie zu zählen sind.
Wenn
gerade bei Richtern der Oberschichtanteil in den Vordergrund gerückt wird,
wenn wir von einer Klassenjustiz, aber – noch – nicht von einer
Klassenmedizin, sprechen, so nicht aus Aversion. Zwar wissen wir heute,
daß auch Krankheiten schichtspezifisch sein können; aber in der Regel hat
es der Arzt doch allein mit physischen Merkmalen, mit der bei allen
Schichten gleichen Gattung Mensch zu tun; der Philologe wiederum, der
Studienrat, bewegt sich noch heute in seinem Beruf, nicht nur unter
Kollegen, sondern auch unter Schülern, in der Schicht, aus der er stammt.
Der Anteil der aus der Unterschicht stammenden Abiturienten liegt noch
unter 10%. Der Richter hingegen muß sich mit Verhaltensweisen der
Angehörigen aller Schichten auseinandersetzen, sie beurteilen und
einordnen.
Diese
Schwierigkeiten können nicht mit der These weggeschafft werden, der
Richter wende nur das Gesetz an, er sei, nach Montesquieu »la bouche, qui
prononce les paroles de la loi«. Mag auch der rechtliche Tatbestand noch
klar zu beurteilen sein – das Verhalten eines bei der Tat gefaßten und
geständigen Diebes – , so kommt der Richter bei der Frage, welche Strafe
dem Täter zuzumessen sei, in die Wertung hinein, in die Wertung der
Persönlichkeit des Angeklagten. Was unterscheidet diesen von anderen
Menschen, von allen anderen Menschen; was unterscheidet ihn von seiner
unmittelbaren Umgebung; wie verhält sich überhaupt seine unmittelbare
Umgebung?
Nicht
weniger bedeutend ist die Wertung im Zivilverfahren. Inwieweit hat eine
Partei eine Vorstellung der von ihr getroffenen Rechtsvorgänge; bedeutet
Sittenwidrigkeit – die Meinung aller Billig‑ und Gerechtdenkenden – bei
allen Schichten das gleiche? Der Richter muß sich sogar fragen, ob nicht
Aufnahme und Wiedergabe von Tatsachenvorgängen bei den einzelnen Schichten
unterschiedlich erfolgt; ob also ein Zeuge der Unterschicht über ein und
denselben Tatsachenvorgang – ein Vertragsgespräch zwischen zwei Personen –
nicht anderes wahrgenommen und zum Gegenstand seiner Aussage macht als
ein Zeuge der Mittelschicht.
Dabei
soll die Frage der Macht in diesem Beitrag möglichst ausgeklammert
werden. Natürlich impliziert der Begriff Klassenjustiz die Machtfrage.
Hier ist mit Karl Marx festzustellen:
»Die
Gedanken der herrschenden Klasse sind in jeder Epoche die herrschenden
Gedanken, d.h. die Klasse, welche die herrschende materielle Macht der
Gesellschaft ist, ist zugleich ihre herrschende geistige Macht. Die
Klasse, die die Mittel zur materiellen Produktion zur Verfügung hat,
disponiert damit zugleich über die Mittel zur geistigen Produktion, so daß
ihr damit zugleich ... die Gedanken derer, denen die Mittel zur geistigen
Produktion abgehen, unterworfen sind. Die herrschenden Gedanken sind
weiter nichts als der ideelle Ausdruck der herrschenden materiellen
Verhältnisse ... ; also die Verhältnisse, die eben die eine Klasse zur
herrschenden machen, also die Gedanken ihrer Herrschaft.«
Die
häufigsten und nachhaltigsten Kontakte zwischen Richter und Unterschicht
gibt es verständlicherweise im Strafverfahren. Wie die Oberschicht die
Richter stellt, so die Unterschicht die Angeklagten. Aus den Angaben im
Statistischen Jahrbuch 1970 über die Schulbildung der verurteilten
jugendlichen – vergleichbare Angaben bei Erwachsenen gibt es nicht – geht
hervor, daß 96,2 % nur eine Volks‑ oder Sonderschule besucht haben.
Bezogen auf alle Verurteilten – allerdings unter Ausklammerung der
Verkehrs‑ und Bagatellkriminalität – wird dies bedeuten, daß 99 % aus der
unteren Unterschicht kommen. Zu dieser Schicht gehören aber nur 1 % der
Berufsrichter und kaum mehr Schöffen, obgleich diese ja die gesamte
Bevölkerung repräsentieren sollen. Hier wird die wahre Bedeutung des
Ausspruchs von Ralf Dahrendorf offenbar, bei der Justiz sitze eine Schicht
über die andere zu Gericht.
Dabei
zeigt die moderne Kriminalsoziologie, daß die Kriminalität nicht eine
Frage des Schicksals, des Erziehungsmilieus, ist, wie es die
Milieutheorie wahrhaben will; Kriminalität also sei Schicksal der
Unterschicht, wofür die Zahl der 99 % aus der Unterschicht stammenden
Verurteilten sprechen könnte. Tatsächlich dürfte die Kriminalität in allen
sozialen Schichten nicht sehr verschieden sein. Wer von uns hat nicht
schon betrogen, ist mit falschen Ausweisen mit Verkehrsmitteln gefahren?
Die Kriminalität ist nach amerikanischen Untersuchungen bei Managern
besonders hoch und natürlich auch besonders gesellschaftsschädlich. Bert
Brecht: »Was ist ein Dietrich gegen eine Aktie? Was ist ein Einbruch in
eine Bank gegen die Gründung einer Bank?« In dem grobmaschigen Netz der
Strafverfolgung bleibt nicht der Gesellschaftsschädlichste, sondern
derjenige hängen, dem es an Intelligenz, Geschick und Einfluß mangelt, der
arme Mann, der aus der Unterschicht. Selbst der Richter selektiert noch.
Beispiel: Zwei Frauen sind bei Entwendungen im Selbstbedienungsladen
gefaßt worden und haben einen Strafbefehl über eine Geldstrafe erhalten.
Die Arbeiterfrau bemüht sich, die Strafe über Raten abzuzahlen; die
andere, eine Arztfrau, legt Einspruch ein mit einem psychiatrischen
Gutachten, aus dem hervorgeht, daß sie wegen eines Erschöpfungszustandes
nicht verantwortlich war. Diese Frau wird freigesprochen – oder das
Verfahren wird zumindest eingestellt.
Theo Rasehorn:
Rechtslosigkeit als Klassenschicksal. In: Vorgänge 12, Nr. 1, S. 5‑9 [Auszüge]
Aufgaben: Untersuchen Sie die Gründe und Voraussetzungen, die zu einer
Verurteilung, d.h. zu einer Definition des Angeklagten als Kriminellen
führen. Vergleichen Sie die Ergebnisse (in der Projektphase 2.31 / 2.32)
mit den aus den Krimis ersichtlichen Gründen, die hier zu einer
kriminellen Handlung und einer Überführung als Kriminellen führen.
Überprüfen Sie damit den Realitätsbezug der Krimihandlung!
Material 8
Abweichendes Verhalten und gesellschaftliche Normen: Sozialisation und
Wertsystem
»Jedes Jahr werden in den USA 20.000 Menschen ermordet [...] jede Minute
wird ein Gewaltverbrechen begangen, alle 22 Minuten ein Raubüberfall,
alle 19 Minuten eine Vergewaltigung. Die Kriminalität wächst 6mal
schneller als die Bevölkerung.« (Stern 26/1970, S. 76ff.)
Es
liegt nahe, die zu beschreibenden allgemeinen Aussagen über den
gesellschaftlich hergestellten Zwang zur Benutzung illegitimer
(krimineller) Wege zur Erreichung gesellschaftlich determinierter
Erfolgsziele am Beispiel der US‑Gesellschaft darzustellen. Dies liegt
nahe, weil (1) diese Gesellschaft nahezu idealtypisch‑ungebrochen die
innere Struktur einer monopolkapitalistisch organisierten Gesellschaft
widerspiegelt; (2) sich die USA teils real, teils selbsternannt als
»Führungsmacht der westlichen Welt« begreifen (»Was gut ist für Amerika,
ist gut für die Welt«); (3) viele Erscheinungen zunächst in den USA
auftreten und sich (als Folge von 2) über den Einflußbereich der USA
zeitlich versetzt ausbreiten, und (4) zudem das umfangreichste
Forschungsmaterial und die ausgedehnteste wissenschaftliche Diskussion zum
Thema in den USA über die USA vorliegt.
Die
amerikanischste Form dessen, was als Verbrechen im landläufigen Sinne
bezeichnet wird, ist das Gangstertum. Hans Magnus Enzensberger hat in
seiner »Chikago‑Ballade« (1964, S. 97ff.) nachgewiesen, daß Männer wie
der sagenumwobene Al Capone viel eher als Prototyp des cleveren
Geschäftsmannes begriffen werden müssen, denn als der des Verbrechers.
»Wie jede andere Industrie unterlag das Alkohol‑Geschäft (in der Ära der
Prohibition Capones Geschäftsgrundlage – G. S.) den Gesetzmäßigkeiten der
kapitalistischen Entwicklung. Der Trend zur Konzentration des Kapitals
war offensichtlich. Die Konkurrenz der Außenseiter beunruhigte nicht nur
den Markt, sie widersetzte sich den Wachstumstendenzen der Industrie und
hielt sie im Stadium des anarchischen Konkurrenzkampfes gefangen [...]
Capone (sah) die Möglichkeiten, die eine monopolitische Wirtschaftsform
bot. Als Vorstufe bot sich ein Oligopol der marktbeherrschenden Firmen
an«.
Wilfried Gottschalch u.a.:
Sozialisationsforschung. Frankfurt 1971, Fischer Taschenbuch, S. 167
Diskussionsschwerpunkte: Welche für die gesellschaftlichen
Lebensbedingungen typischen Sozialisationsfaktoren verursachen die
Prädisposition zur Kriminalität? Welche Widersprüche im Wertsystem der
USA führt zu der genannten Dialektik von ökonomisch‑gesellschaftlichem
Erfolg und moralisch abweichendem Verhalten? (Aufgabe für die
Gruppenarbeit 2.12: Kapitalismuskritik.) Wieweit lassen sich die
»Amerikanismen« der Serienkrimis im Fernsehen aus eben denselben
gesellschaftlichen Voraussetzungen ableiten? Werden sie selbst im Krimi
transparent gemacht? (Aufgabe der Projektarbeit in 2.31 / 2.32.)
Material 9
Schema der Wirkungsweise
der Massenkommunikation:
Bedingung der Änderung von Einstellungen
und Verhalten beim Zuschauer
Diskussion der Voraussetzungen des Wirksamwerdens von Krimis. Welches
sind die sozialen und psychischen Vorbedingungen? Sind diese schichtund
altersstufenabhängig?

Franz Petermann:
Modelle der Massenkommunikationsforschung.
Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Bd. 28, 1976. S.
75
Material 10
Beurteilungsaspekte
für die Medienwirksamkeit: Gewalt im Fernsehen
Durchschnittlich fielen 1970 auf jeden Bundesbürger täglich 375 Minuten
Freizeit. Davon wurden 113 Min. fürs Fernsehen, 73 Min, für Radiohören
und 35 Min. für Tageszeitung lesen genutzt (Unholzer 1972, S. 193).
73 %
der Rezipienten glauben, einen vollständigen Überblick über alle wichtigen
Entwicklungen in Politik und Zeitgeschehen durch das Fernsehen zu
bekommen (Rundfunk 58 %, Tageszeitung 53 %), 71 % finden, daß Fernsehen
für Entspannung und Ablenkung sorgt (Rundfunk 66 %, Tageszeitung 39 %),
56 % glauben, daß es wahrheitsgetreu berichtet und die Dinge immer so
wiedergibt, wie sie in Wirklichkeit sind (Rundfunk 47 %, Tageszeitung
23 %), 40 % halten das Fernsehen oft für eine wertvolle Hilfe, wenn man
sich eine eigene Meinung bilden will (Rundfunk 37 %, Tageszeitung 38 %)
(Unholzer 1972).
Durch
seine Struktur (öffentlich‑rechtlicher Status, pluralistische
Interessensvertretung) vermittelt das Fernsehen die Gesamtheit
wünschenswerter Erfahrungsbereiche, es tritt nicht offen als
Interessensvertreter einzelner Gruppen auf. In der Verbindung mit der
Plastizität dieses Mediums (Zusammenwirken von Bild und Ton) und der
leichten und lebenslangen Zugänglichkeit führt diese Struktur zu der hohen
Glaubwürdigkeit des Fernsehens.
So
zum Beispiel stellte sich nun die Frage, woher der Mensch sich das Wissen
über Kriminalität angeeignet hat, wenn er nach seiner Meinung über
Kriminalität gefragt wird. Die meisten haben ein eindeutiges Bild über
dieses Phänomen und vertreten ihre Meinung mit allen Kräften, obwohl sie
angeblich nichts mit Kriminalität zu tun haben oder bereits schon einmal
hatten und auch keinen Verwandten oder Bekannten in ihrem Familienkreis
haben, der etwas damit zu tun hat. Sie distanzieren sich einer
Zugehörigkeit solcher Leute (Ausnahme natürlich die Polizei und ähnliche
Institutionen).
Sie
haben also nicht unmittelbar eigene Erfahrung mit Straftaten und Tätern,
ihnen muß die Information vermittelt worden sein. Hier bieten sich die
Schulen, Bildungsinstitutionen und Literatur an, ferner das Medium
Fernsehen, das eine hohe Glaubwürdigkeit besitzt und das die Menschen
veranlaßt, sich durch diese Informationsvermittlung ein eigenes Urteil zu
bilden.
Die
Programmgestalter in der Bundesrepublik stellen ihr Programmangebot nach
bestimmten Kriterien zusammen, da sie als öffentlich rechtliche Anstalten
einen »Erziehungsauftrag« zu erfüllen haben.
Ihnen
ist also nicht ganz freigestellt, was sie senden. Ferner ist die
Programmgestaltung auch auf die Zuschauererwartungen gerichtet, die durch
die Beobachtung des Zuschauerverhaltens (Messung der Einschaltquote) und
direkte Befragung (Qualitätsurteil) ermittelt und erstellt wird.
Nach
diesen Befragungen (Ergebnissen) richten sich die Einkäufe von
Filmmaterialien auf dem internationalen Markt und die Herstellung
eigener Filme.
Daß
sich das Filmangebot nach den Wünschen der Konsumenten richten muß, hat
auch einen wirtschaftlichen Grund, denn wenn hohe Einschaltquoten
erreicht werden, bedeutet dies einen hohen Wiederverkaufswert des
jeweiligen Filmes auf dein Markt. Des weiteren sind die Fernsehanstalten
grundsätzlich »zur Konformität mit tragenden gesellschaftlichen Norm‑ und
Wertvorstellungen verpflichtet«. Dies bedeutet, daß besondere
Anforderungen hinsichtlich ihrer inhaltlichen und formalen
Programmgestaltung an sie gestellt werden.
Der
hohe Anteil an Krimis im Fernsehen ist zurückzuführen auf die »Beliebtheit
von Kriminalfilmen«, sprich hohen Einschaltquoten. Inwieweit nun ein
Kriminalfilm der Realität entspricht, hängt vom Wissen und den
Bewußtseinsstrukturen des jeweiligen Produzenten ab, der seine
Information aus bestimmten Quellen mit »spezifischen Verzerrungen«
bezieht. Auch wenn die Bereitschaft zur realitätsgerechten Darstellung
vorhanden ist, ist ein neuer Erkenntnisstand zu einzelnen Problemen häufig
nicht einfach zu ermitteln, so daß wissenschaftlich nicht haltbare
Laientheorien in die jeweiligen Fernsehbeiträge »eingehen können« und
diese auch häufig nicht die Erwartungen der Zuschauer trifft.
Grundsätzlich aber muß das Fernsehen den Zuschauern eine positive
Identifizierungsmöglichkeit mit dem Staat, seiner Rechtsordnung und zu den
Instanzen sozialer Kontrolle vermitteln. Von den vorhandenen Normen
fundamental abweichende Darstellungen (Kriminalität ist risikolos, zur
Nachahmung empfohlen) würden keine Möglichkeit der Veröffentlichung
haben.
Jürgen Asche: Gewalt
im Fernsehen. Unveröffentlichtes Manuskript. Hannover 1981; Auszüge
Weiterführender Projektauftrag (2.14 / 2.34): Untersuchung der
Produktionsbedingungen des Fernsehprogrammes und der Auswirkungen auf
die Auswahl und die Vermittlung der Inhalte am Beispiel des Krimis.
Material 11
Projektablaufplan zu
Phase 2.2 ‑ 2.3:
Graphische Darstellung als
PDF-Datei - Flussdiagramm-Projektarbeit
Die
Hauptprobleme einer Projektphase mit selbstständiger empirischer Arbeit
sind:
-
Wahl, Abgrenzung und Definition des
Untersuchungsgegenstandes
-
Wahl geeigneter Untersuchungsmethoden, ausgehend von
Fragestellungen und Arbeitshypothesen
-
Wahl eines Projektverlaufes, der die Möglichkeit der Ergebniskontrolle,
der formalisierten Entscheidung zur Wiederholung von ungeeignet
verlaufenen Arbeitsschritten und zur Modifikation des
Unterrichtsprogrammes einschließlich der Fragestellungen offen läßt
Eine
solche Arbeitsstruktur soll als »offener Verlauf« im nachfolgenden
Projektablaufplan vermittelt werden. Die Darstellung erschließt sich am
leichtesten, wenn man konsequent den Pfeillinien und den Leseforderungen
folgt und einen möglichen Projektablauf simuliert. Sinn einer solchen
Darstellung ist es, rationale Entscheidungen über Arbeitsmethoden und
Ergebnissicherung auch in der empirischen Gruppenarbeit zu erlernen und zu
üben.
Gerhard Voigt u.a.: Sozioökologie. Handreichungen des niedersächsischen
Kultusministers, Folge B 4, Heft 1, Hannover 1977. S. 137‑138
Material 12
Methoden der
Feldstudien (der empirischen Arbeit)
In
den Feldstudien (Feldexperimenten) wird ein soziales oder
sozialpsychologisches Phänomen in seinem normalen Umfeld, d.h. unter den
»natürlichen« Alltagsbedingungen erforscht; Veränderungsprozesse werden
durch wiederholte Erhebungen in bestimmten Zeitabständen bzw. nach Ablauf
einer bestimmten Zeitspanne erfaßt.
Feldstudien arbeiten vorrangig mit dem Forschungsinstrument der Befragung
(teils standardisierte, teils nicht‑standardisierte Interviews); erst in
zweiter Linie werden auch Beobachtungsverfahren (Eigen‑,
Fremdbeobachtung) und ergänzende Tests herangezogen.
Feldstudien haben gegenüber Laboratoriumsexperimenten den Vorteil, daß die
Verallgemeinerung der Untersuchungsergebnisse auf die soziale Realität aus
zwei Gründen wenig problematisch ist:
-
Natürlichkeit der Untersuchungssituation:
-
Felduntersuchungen werden unter
»natürlichen« sozialen Bedingungen durchgeführt. Untersuchungssituation
und Realität sind im eigentlichen Sinn gar nicht verschieden. (Es sei
dahingestellt, inwieweit der Interviewsituation selbst eine gewisse
»Künstlichkeit« zugesprochen werden muß.)
-
Größe und Zusammensetzung der untersuchten
Personengruppen:
-
Feldstudien arbeiten in der Regel mit relativ
großen, wenn auch nicht immer repräsentativen
Samples (in den hier referierten Studien liegt die Zahl der
Versuchspersonen um 2000). Das erlaubt eine vielfältige Untergliederung
der Befragten hinsichtlich verschiedener Merkmale und
Merkmalskombinationen.
-
Feldstudien weisen gegenüber
Laboratoriumsexperimenten auch Nachteile auf:
-
Genauigkeit der Aussagen:
-
Aussagen von Feldstudien über Relationen
zwischen einzelnen Variablen eines komplexen Sachverhaltes haben einen
geringeren Genauigkeitsgrad. Gerade die Belassung des zu untersuchenden
Phänomens in seinem »natürlichen« sozialen Umfeld schränkt die
Möglichkeit, einzelne Faktoren zu kontrollieren, stark ein; es ist in
Feldstudien nicht möglich, die eine oder andere Variable systematisch zu
verändern, um dadurch Art und Ausmaß ihrer Wirkung zu testen.
-
Felduntersuchungen sind meist »nachträgliche«
Experimente; d.h. man schließt von einem festgestellten Befund auf in der
Realität vorab stattgehabte (aber nicht beobachtete) Vorgänge. Nur selten
bietet sich, wie in den hier referierten Studien, die Gelegenheit zu einem
Vorher‑Nachher‑Experiment, in dem die Auswirkung einer neuen Variablen in
einer spezifisch strukturierten sozialen Situation vom Zeitpunkt ihrer
Einführung über einen längeren Zeitraum systematisch verfolgt werden
kann.
-
Adäquanz der dominierenden
Untersuchungsinstrumente:
-
Die Mehrzahl der hier referierten
Feldstudien bevorzugt das Untersuchungsinstrument der Befragung. Man verläßt sich also auf die Antworten der Befragten und schließt daraus auf
den in Rede stehenden Sachverhalt. Diese Vorgehensweise ist zumindest für
den Bereich sozialpsychologischer Problemkomplexe (wie die Wirkungen des
Fernsehens) nur bedingt geeignet. Sobald z. B. sozial tabuierte bzw.
individuell verdrängte Dimensionen eines Sachverhalts berührt werden, ist
mit dem Untersuchungsinstrument nicht viel auszurichten.
Hella Kellner / Imme
Horn: Gewalt im Fernsehen Literaturbericht über Medienwirkungsforschung.
Schriftenreihe des ZDF Heft 8. Mainz 19 775 . S. 20f.
Verwendung des Textes: Kritische Diskussion der in der eigenen
empirischen Projektphase vorgeschlagenen Untersuchungsmethoden.
Material 13
Thesen zur
Gewaltdarstellung im Fernsehkrimi
-
Strukturelle Gewalt (in Form von
sozialer Ungerechtigkeit) ist in den Unterhaltungssendungen nur von
untergeordneter Bedeutung. Gewalt wird nahezu ausschließlich in Verbindung
mit Einzelschicksalen präsentiert, wobei auf eventuelle soziale Mißstände
etc. nicht eingegangen wird. Die Gewaltdarstellungen sind ausgesprochen
personenorientiert, wobei typischerweise die jeweilige Soziaistruktur
weder in Frage gestellt wird, noch irgendwelche in der Sozialstruktur
begründeten Motive gezeigt werden. Erfolg oder Mißerfolg bei der
Erreichung angestrebter Ziele (z.B. Wohlstand, Macht, Prestige,
Gerechtigkeit) wird als vom einzelnen abhängig gezeigt.
-
Die meisten Gewalttäter, die dem Zuschauer im
Fernsehen gezeigt werden, sind unverheiratete Männer mittleren Alters.
Gewalt wird also als typisch mit der maskulinen Rolle verknüpft gezeigt.
Weibliche Gewalttäter sind im Vergleich zu männlichen Akteuren deutlich
unterrepräsentiert. Ist die Welt der Fernsehunterhaltung eine männliche
Welt?!
-
Gewaltakte in den Fernsehsendungen ereignen
sich typischerweise zwischen einander fremden Gewalttätern, die in
Sprechweite voneinander entfernt sind. Diese Darstellungsform der
fiktiven Gewaltakte ist ausgesprochen unrealistisch. Gewaltakte finden
im allgemeinen nicht zwischen einander vollkommen fremden Individuen
statt. Gewalt tritt nicht blind und rein zufällig auf, sondern ist in den
meisten Fällen das Ergebnis einer Interaktionsfolge zwischen einander
bekannten Individuen wie z.B. zwischen Familienmitgliedern.
-
Die Darstellung des Gewaltaktes selbst ist
extrem unrealistisch. Zwar kann ein Gewaltakt zum Tode des
Gewaltempfängers führen, aber Leiden des Opfers, Blut und Wunden werden
nur sehr selten gezeigt.
-
Gewalt wird als annehmbares Instrument
zur Zielerreichung oder zur Konfliktlösung gezeigt. Wenn ein
Gewaltanwendender (negativer) Hauptakteur bestraft wird, so geschieht dies
meist am Ende einer Filmhandlung, nachdem vorher violentes Verhalten in
vielen Einzelsequenzen erfolgreich eingesetzt worden ist. Gewaltopfer
sind typischerweise die Nebenakteure, die als Indentifikationsobjekte
eine untergeordnete Rolle spielen, d. h. deren potentieller Einfluß von
vornherein gering ist.
-
Gewalt wird nicht nur von den
gewaltsamen Akteuren eingesetzt, sondern genauso von den Vertretern von
Recht und Ordnung (Polizisten oder Privatdetektiven), um dem Gesetz zur
Geltung zu verhelfen. Hierbei vertreten die Privatdetektive und
Polizisten oftmals die Werte einer heilen und intakten Welt in einer
kranken bzw. gewaltsamen Umwelt. Privatdetektive und Polizisten in den
Massenmedien sind nur noch mit einer anderen Berufsgruppe vergleichbar,
die in der Trivialliteratur zu ähnlichen Übermenschen hochstilisiert wird,
nämlich den Ärzten. Ferner hat derjenige, der aus Gesetzestreue violent
(gewalttätig) wird, nichts zu befürchten. Er ist zwar gefährdet,
übersteht aber alle Gefahren letztlich schadlos. Demgegenüber stehen die
»Bösen«, die egoistische Ziele verfolgen. Sie haben bei der Durchsetzung
der Eigeninteressen zwar kurzfristige Erfolge, jedoch stehen sie am Ende
des Filmes als Verlierer da.
-
Bei Gewaltakten anwesende Zeugen versuchen
nicht, den Streit zu schlichten, oder in irgendeiner Weise einzugreifen
bzw. zu helfen, sondern verhalten sich in den meisten Fällen passiv.
Insgesamt wird also gewalttätiges Verhalten in
den Unterhaltungssendungen des Fernsehens als normale, alltägliche
Verhaltensstrategie gezeigt, auf die auch moralische integre Individuen
ohne Skrupel zurückgreifen.
Eine
qualitative Analyse der Fernsehsendungen hat zur Erstellung eines Katalogs
von Gewaltnormen geführt, die in den Fernsehsendungen als »Botschaft« an
die Zuschauer enthalten sind, indem man versucht hat, die
Gewaltmitteilungen in den Sendungen auf ihren normativen Charakter hin
abzuhören.
In
den folgenden Beispielen werden die wichtigsten Ergebnisse aufgeführt:
|
unverheiratete junge Männer sind gewöhnlich
gewalttätig |
erwarte von dieser Gruppe Gewalttätigkeit!
|
|
Farbige bzw. Fremde sind häufiger gewalttätig als
Weiße bzw. Amerikaner |
|
die meiste Gewalt ereignet sich zwischen Fremden in
Hörweite voneinander entfernt |
hüte dich vor Fremden in zu großer Nähe; von
Fremden kann man eher Gewalt erwarten als von Freunden: wenn du Gewalt
vermeiden willst, hüte dich vor Fremden! |
|
Gesetzeshüter sind oft involviert in gewaltsame
Auseinandersetzungen mit der amerikanischen Öffentlichkeit |
man kann erwarten, daß Gesetzeshüter genauso
gewalttätig sind wie die meisten anderen (gewalttätigen) Bürger |
|
die Reaktion eines Gesetzeshüters auf Gewalt ist
öfter gewalttätig als gewaltlos |
Gesetz und Gewalt sind keine Gegensätze; Gesetz ist
nur durch Gewalt zu schützen |
|
obgleich Gewalttätigkeit zum Tode führen kann, ist
sie nur selten mit sichtbarer Qual verbunden |
Gewalttätigkeit kann zwar töten, aber sie verletzt
nicht: Töten tut nicht weh, ist also gar nicht so schlimm! |
Ulrich Bartelt:
Analyse von Fernsehgewalt und ihre
Auswirkungen auf den Zuschauer. Projektgruppenbericht. Unveröffentlichtes
Manuskript, Hannover 1981, Auszüge
Arbeitsaufträge: Die Thesen aus Material 13 sollen in einer
empirischen Untersuchung mit dem laufenden Fernsehprogramm verglichen
werden (Projektgruppen 2.31 / 2.32). Wie nimmt der Zuschauer das
Programmgeschehen wahr, welche Einzelheiten bleiben ihm im Gedächtnis,
welches Sinnverständnis produziert er und entspricht dieses den Thesen?
(Projektgruppe 2.33.) Sehen Mitarbeiter des Fernsehens die inhaltlichen
Angaben der Thesen in gleicher Weise und wie begründen oder legitimieren
sie solche spezifischen Differenzen zur gesellschaftlichen Realität?
(Projektgruppe 2.34.)
Wird durch die Wahrnehmung des Fernsehkrirnis eine neue Deutung der
gesellschaftlichen Realität gegeben, wird von der unmittelbaren Erfahrung
abweichendes Sinnverständnis produziert? Gibt das Sozialbild des Krimis,
seine Konfliktsstrukturen und Rollen, eine hinnehmbare Wert‑ und
Handlungsorientierung für reale Konflikte in der Gesellschaft?
(Plenumsdiskussion 2.4.)
Material 14
Politische Thesen zur
Erkenntnis sozialer Sachverhalte
Individuelles Erkennen, Empfinden und Handeln sind voneinander abhängige
und gesellschaftlich vermittelte Wahrnehmungs‑ und Handlungsbereiche;
Theorie und Praxis bedingen sich im Erkenntnisprozeß gegenseitig.
Gesellschaftliche Sachverhalte sind menschliche Praxis; sie sind abhängig
von spezifischen Interessen; sie können nur abhängig von den eigenen
Interessen und damit wertend wahrgenommen werden.
Das
Wesen gesellschaftlicher Erscheinungen ist nicht erfahrbar, wenn sie
isoliert angesehen werden. Ihre sachgerechte Wahrnehmung ist nur im
gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang möglich.
Sachzwänge und Abhängigkeiten im gesellschaftlichen Bereich sind auf ihre
Notwendigkeit in der jeweils gegebenen historischen Situation zu
überprüfen und auf das notwendige Maß zu beschränken.
Gesellschaftliche Verhältnisse sind veränderbar.
Didaktische Notizen von Antonius Holtmann in: Politik im Unterricht,
Unterricht in Beispielen: Konjunkturpolitik. Filmbegleitbeft. Opladen
197S, Leske, S. 15
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Aufsatztext
Quelle: Politische Didaktik. Zeitschrift für Theorie und Praxis des
Unterrichts. Heft 3 / September 1981: Krimis. Hg. E.-A. Roloff. Beiheft:
Materialien zu den Unterrichtsentwürfen zum Thema »Krimis«
zusammengestellt von Elke Pardey, Peter Pozorski, Ursula Schulze u.
Gerhard Voigt. Stuttgart (J. B. Metzler). |