|
Veröffentlichungen und Texte
Gelegenheitstexte und Varia:
Über den Kriminalroman
und seine Rezeption
Gerhard Voigt:
»Krimi«‑Rezeption: Veränderung sozialer
Werturteile?
Vorüberlegungen zu einem
didaktischen Konzept An
der Konzeption und Vorbereitung dieses Artikels nahm mein Kollege Werner
Rischmüller, Hannover, teil.
Originaltext erschien in der
Zeitschrift "Politische Didaktik"
1. Zur Problematik des Themas
2. Realität
3. Wert und Kritik
4. Gewalt
5. Die Situation: Interaktion und
Symbol
6.
Der Macher und der Konsument
7. Die politische Kultur des Krimis
8.
Der didaktische Ansatz: Das friedenspädagogische Konzept
9.
Zusammenfassung
Autorennotiz und Seitenimpressum
Materialien für den Unterricht
1. Zur
Problematik des Themas
»Krimis« sind einerseits Gegenstand derjenigen
Wissenschaften, die sich mit Literatur und Medien befassen, wie auf der
anderen Seite Gegenstand soziologischer wie sozial‑ und
individualpsychologischer Theoreme. Inhalt und Aussage sind ebenso zu
untersuchen, wie die gesellschaftliche Vermittlung, die Rezeption des
Krimis.
Im Mittelpunkt stand zeitweise – insbesondere
wenn die Diskussion in die Schule hinein gezogen wurde – eine Motivation
für die Beschäftigung mit diesem Gegenstand, die sich in – oft scharf
ablehnenden – Werturteilen begründete. Trivialität und
Gewaltverherrlichung sind dabei die bevorzugten Einwände. Beide bedürfen
jedoch der Begründung. Den genannten Kriterien wurden und werden a priori
gesellschaftlich schädliche Wirkungen zugeschrieben.
Dem Trivialitätsvorwurf ist durch die
Diskussion der bürgerlichen Kultur und ihrer Symbole und durch ihre
Relativierung in der Germanistik wie der Gesellschaftswissenschaft der
eindeutig negative Wertcharakter genommen worden.
Anders der Gewaltbegriff. Empirische Untersuchungen der sozialen und
psychischen Wirksamkeit der medienvermittelten Gewaltdarstellung
lassen eine begriffliche wie situationsbezogene Differenzierung
notwendig erscheinen. Auf die Problematik dieses Gewaltbegriffes als
Werturteil soll weiter unten noch eingegangen werden.
Doch auch in diesem Zusammenhang kann eine
Literaturübersicht über die Problematik der Mediengewalt nicht Aufgabe
eines didaktischen Aufsatzes sein,
noch weniger die allgemeine Diskussion gesellschaftlicher Gewaltformen.
Doch wird im folgenden am Gegenstand selbst, dem Krimi, eine
Differenzierung des Gewaltbegriffes notwendig sein, verkürzt zunächst auf
die Unterscheidung von manifester (personenbezogener) und struktureller
Gewalt
und auf die Richtung als gesellschaftsstabilisierende (herrschaftssichernde
und legale) Gewalt gegenüber gesellschaftsbedrohender (normabweichende,
negativ sanktionierte, kriminelle ... ) oder auch, positiv gefaßt,
gesellschaftsverändernder (revolutionäre) Gewalt.
Die Spannweite möglicher Werturteile gegenüber gesellschaftlichen Formen
der Gewalt wird schon in diesem kurzen Abriß deutlich.
Sollen im Unterricht nicht nur vordergründig
mögliche Änderungen des Sozialverhaltens des Schülers bzw. – in der
Weiterung – des »Krimi-Zuschauers« durch »Krimi‑Konsum« thematisiert
werden, sondern sollen Werturteile, Normvorstellungen und Motivationen als
veränderbar verstanden werden, läßt die Empirik im konkreten Bezug auf
den » Krimi « den Unterrichtenden doch recht ratlos zurück. Ein empirisch
abgesichertes Konzept zur didaktischen Planung von Verhaltensänderungen
durch Medienunterricht ist also ebensowenig zu erwarten wie Aufschluß über
tatsächlich erfolgte Verhaltensänderungen.
Der vorliegende Aufsatz will einen Schritt
zurück gehen und die Aufmerksamkeit auf die der Empirik vorzuschaltende
begriffliche Klärung und die Diskussion von Arbeits‑ und
Untersuchungskonzepten lenken.
Dem liegt die Überzeugung zu Grunde, daß ein
rationaler Diskurs über Wertprobleme nicht auf der Ebene der abgehobenen
und vorweg abgesicherten empirischen Methodik erfolgen kann, sondern die
vollständige Einbeziehung der von den Werturteilen Betroffenen,
konzeptionelle Offenheit und Reflexion der eingehenden Interessen
voraussetzt. Für die didaktische Strukturierung des Themas »Krimi« unter
den Aspekten »Werturteil« und »gesellschaftliche Wirksamkeit« ist die
Einbeziehung des Schülers in den Planungsvorgang wie in die
Unterrichtsdurchführung aus methodischen wie inhaltlichen Gründen
unabdingbar.
Die Überlegungen sollen dabei zentrale
Begriffe, mit denen die Krimirezeption transparent gemacht wird und auch
die Wertmaßstäbe diskutiert werden können, als Probleme und Aufgaben
umreißen, ohne daraus gültige Unterrichtskonzepte abzuleiten. Nur am
Schluß soll noch knapp ein tatsächlich durchgeführtes Unterrichtsprojekt
als Beispiel herangezogen werden, bei dem die Krimithematik im Rahmen von
Kursen, die sich mit Wertund Normfragen beschäftigen, in der reformierten
Sekundarstufe II des Gymnasiums
als Bestandteil eines friedenspädagogischen Unterrichtsvorhabens
verstanden worden ist.
Ergänzt werden diese Hinweise durch die Unterrichtsmaterialien in der
Beilage zu diesem Heft.
Der unmittelbare Anlaß zu diesem Aufsatz ist
jedoch noch persönlicher zu begründen: Der Verfasser beobachtet seit
einiger Zeit mit wachsender Sorge das Wiederaufleben eines unkritischen (indoktrinären)Wertvermittlungsanspruches
an die Schule, der in der politischen Öffentlichkeit wie auch in der
Elternschaft immer selbstverständlicher vorgetragen wird. Dieser Rekurs
auf nicht weiter definierte, aber angeblich konsensfähige »Grundwerte« und
einen »Grundwissenskanon« in der Tradition des Bildungsbürgertums ist eine
Kampfansage an den politischen Unterricht, der sich mit den Zielen
»Erziehung zur Kritik‑ und Konfliktfähigkeit, Rationalität und
Emanzipation«, verbunden weiß.
Diese Begriffe werden heute bis in politische Gremien hinein politisch
diffamiert. Es ist an der Zeit, an Hand der Diskussion zentraler
Wertbegriffe die Notwendigkeit der genannten Ziele zur gesellschaftlichen
wie individuellen Problembewältigung in einer kaum noch rational
beschreibbaren gesellschaftlichen Umwelt ebenso zu erweisen, wie die
Unfähigkeit unreflektierter Wertvermittlung für die Lösung der
Lebensprobleme (z. B. mangelnde Zukunftsperspektive) des Schülers zu
verdeutlichen. Das vielfach wertbeladene Thema »Krimi« ist hier
exemplarisch genommen für die unterrichtliche Auseinandersetzung mit dem
»wertorientierten Unterricht«.
Letztlich: Zentraler Punkt eines solchen
Vorgehens ist die exemplarische Bearbeitung der Gewaltproblematik, die
schon kurz angesprochen wurde. So widersprüchlich diese selbst politisch
wie didaktisch diskutiert wird, so widersprüchlich wird auch die
Beschäftigung mit »Krimis«, vor allem mit den typischen Serienkrimis des
Fernsehens, sein.
Mit diesem Aufsatz sind die möglichen
fachlichen Zuordnungen des Themas – im folgenden wird z. B. auf das
niedersächsische »Fach« »Werte und Normen«
Bezug genommen – einem fächerübergreifenden didaktischen Ansatz, der
sich aus der Friedenspädagogik herleitet, gegenüberzustellen. Es soll
dabei erwiesen werden, daß eine vordergründige normative Zielbestimmung
das Thema nicht erschließt, sondern daß nur über den schülerzentrierten
Unterrichtsansatz – der hier, wie schon gesagt, meint: Entwicklung der
Kritikfähigkeit, Stärkung der Persönlichkeit des Schülers, rationale
Auseinandersetzung mit Werturteilen – und integrative, genauer gesagt:
projektorientierte, didaktische Strategien für den Schüler einsichtige und
anwendbare Unterrichtsergebnisse erzielt werden können.
Exkursorisch soll dabei auf einge
sozialwissenschaftliche Ansätze verwiesen werden, die sich zur
Themenbehandlung erfahrungsgemäß eignen, ohne aber das Aufsatzthema in
dieser Richtung allzusehr ausweiten zu wollen. Der essayistische, z. T.
exkursorische Charakter der Ausführungen ist beabsichtigt, soll doch die
Funktion der didaktischen Diskussionsanregung betont werden.
2. Realität
im Mittelpunkt steht die Frage nach der
Realität des Krimis; für den Unterricht wird diese Frage in ihren
verschiedenen Dimensionen wichtig:
Der Krimi ist eine materielle Realität. Von
der Wahrnehmung dieser Realität hat eine materielle Analyse auszugehen.
Krimis sind Bestandteile von Medien, vor allem des Fernsehens; als solche
stehen sie in einem Umfeld, das durch andere Genres und durch gewisse
Erwartungshaltungen des Zuschauers bestimmt wird; die Wahrnehmung der
Realität des Krimis impliziert ebenso eine übergreifende
Wahrnehrnungsstruktur. Eine differenzierte Analyse hat auf diese
Einbindung in das Medium – eine stärkere Einbindung beim Fernsehen, eine
geringere beim Buch, Kinofilm und Theater – Rücksicht zu nehmen. An das
Medium richten sich Erwartungen, die mit der gesellschaftlichen Funktion
des Mediums verknüpft sind. Realität ist hier also eine gesellschaftliche
ebenso wie eine situative Kategorie. Ihre Wahrnehmung ist determiniert
durch Wahrnehmungserwartungen, die sich an das Medium wie an den Krimi
als Gattung richten.
Daraus folgt: Der Krimi ist eine funktionale
Realität. Im »Netzwerk« der öffentlichen Kommunikation, wie in den
Erwartungen der Rezipienten nimmt der Krimi eine definierbare Funktion
ein. Er hält bestimmte Bereiche der gesellschaftlichen Interaktion wie des
gesellschaftlichen Bewusstseins besetzt, worin sich seine
gesellschaftliche Wirksamkeit begründet, noch nicht aber die konkrete
Richtung dieser Wirksamkeit.
Der Krimi ist eine ideologische Realität. Er
transportiert Inhalte, Vorstellungen, Werturteile und Aussagen über
Realität. Hier wird die Beschreibung des Krimis ambivalent. Welches ist
die Intention des Krimis? Ist diese Intention umsetzbar, ist sie wirksam?
Ist der Krimi auf Aussagen über Realität gerichtet?
Der Inhalt des Krimis wird zunächst als
Realität, als durch Medien vermittelte Realität, wahrgenommen. Das gehört
zu den »Spielregeln« des Krimikonsums. Bestätigt oder erweitert der Krimi
die Kenntnisse des Zuschauers über die Realität, in der er lebt?
Konterkariert der Krimi die Realitätserfahrung und wie verändert dies die
Handlungen und Urteile des Rezipienten?
Um die Bedeutung dieser Überlegungen klar zu
machen, sollte man sich der Tatsache bewußt sein, daß in der heutigen
Gesellschaft jedem Menschen, also auch jedem Schüler, Gesellschaft oder
auch allgemeiner: gesellschaftliche Realität vor allem als durch die
Medien vermittelte Realität gegenüber tritt. Zu den Bestimmungsgrößen
unserer politischen Kultur gehört es, daß die originale Sozialerfahrung,
ja überhaupt die direkte personale Kommunikation, nur noch einen geringen
Teil dessen vermittelt, was der einzelne als seine Erfahrung, seine
Realität begreift. Hier reproduziert sich interpersonales
gesellschaftliches Realitäts‑ und Wertverständnis, das kaum je in der
Schule kritisch untersucht wird; ist doch die Schule selbst Teil dieser
»Medienrealität«; vermittelt sie doch kaum je originale Erfahrungen;
Auch die mündliche Kommunikation im Unterricht ist großenteils Exegese
schriftlicher oder visueller Medien, der Schulbücher und Arbeitsblätter,
Filme und Bilder: die heutige Schule tritt dem Schüler als Institution
komplexer, dem eigenen Zugriff entzogener Medienvermittlung entgegen.
Nicht der erlebbare Gesellschaftsbereich Schule ist Gegenstand des
Unterrichtes, sondern gerade das, was außerhalb der Schule und des vom
Schüler selbst erfahrenen Realitätsbereiches als
politisch‑gesellschaftlich »konsensfähige« Realitätsdeutung festgelegt
und normiert wird. Verwundert es, wenn die Versuche, auf Schule Einfluß zu
nehmen, Schule zu verändern, vor allem auf Veränderung der
Unterrichtsmaterialien, ihre Zensurierung und Restriktion hinauslaufen?
Die erbittertsten schulpolitischen Kontroversen der letzten Zeit gingen
um den Einsatz bestimmter Unterrichtsmaterialien. Kaum je aber entzündet
sich die Diskussion an den Sozialformen des Lernens, an den oft viel
kritikbedürftigeren Sozialerfahrungen, die der Schüler in seiner Schule
macht. Verhaltensänderungen und Veränderungen sozialer Werturteile, wie
sie auch in den Lernzielen und Schulgesetzen als Aufgaben der Schule
festgeschrieben sind, werden vom Einsatz bestimmter Materialien und Medien
erwartet, die Vermittlungssituation, d. h. allgemeiner der Charakter der
Informationsvermittlung durch Medien, wird aus dem Gesichtskreis verloren.
Auch das ist eine typische Restriktion der Diskussion der Wirksamkeit des
Krimis auf den Schüler, der Diskussion, wie diese Wirksamkeit in den
Unterricht einbezogen, thematisiert und ggf. genutzt werden kann. Vor
allen orientiert sich die Diskussion daher am zweiten Realitätskriterium,
das wir genannt haben: dem Krimi als ideologischer Realität. Um einen
umfassenderen Realitätsbegriff zur Grundlage der didaktischen Konzeption
zu machen, darf aber gerade auch der andere Charakter des Krimis, seine
materielle Realität, nicht vernachlässigt werden. Diese Differenzierung
des Realitätsbegriffes liegt einer realitätsbezogenen didaktischen
Analyse zu Grunde:
Die materiale Analyse befaßt sich mit der
gesellschaftlichen Funktion des Krimis als Teil eines Massenmediums und
seiner Produktions‑ und Distributionsbedingungen, mit seinen
Voraussetzungen und seinen Wirkungen. Dieser Ansatz bleibt offen, wenn
nicht eine inhaltliche Bestimmung die evidente Eignung des Krimis für die
von ihm eingenommene Funktion verständlich machen würde.
Hier tritt die Inhaltsanalyse als zweiter
Schritt der didaktischen Arbeit in die ihr zugedachte Rolle. Auch hier
steht wieder der Realitätsbegriff im Mittelpunkt der Untersuchung. Inhalte
werden nur aufgenommen, verständlich und wirksam, d.h. sie werden nur
wahrgenommen, wenn sie Realität vermitteln und an Realitätserfahrungen
anknüpfen. Doch hier tritt die grundsätzliche Ambivalenz auf, die den
kritischen Umgang mit Medien im Unterricht so erschwert: Vermittelte
Realität ist nicht zunächst und vor allem Darstellung von interpersonal
objektivierbarer gesellschaftlicher Erfahrung, wie sie der
Gesellschaftswissenschaftler als Objekt seiner Untersuchungen verwertet,
sondern knüpft an als Realität begriffene Vor‑Erfahrungen, Wertungen und
Erwartungen an. Sie wird zunächst gemessen an subjektiven Bedürfnissen, an
der als Realität genommenen »Innenwelt« des Betrachters.
Diese doppelte Brechung der Realität in den
Medien verführt leicht zu individualistischen Werturteilen und
Wertkriterien. Doch ist es umso wichtiger, interpersonal vermittelbare
Beurteilungsmuster zu entwickeln, kritische Methoden zu erlernen. Es
zeigt sich dabei sehr deutlich, daß der äußerliche normative Anspruch
einer kritischen Methode nicht standhält. Die Dialektik von »Außenwelt«
und »Innenwelt« ist durch eine vordergründige Inhaltskritik an dem Medium
nicht zu erfassen. Daher rühren auch die kontroversen Ergebnisse einer
pauschalen Wirkungsforschung, die situative gesellschaftliche Kriterien
nicht einführt.
Im folgenden soll nun aus diesem Ansatz heraus
versucht werden, didaktische Überlegungen aus einer Kritik des
Wertvermittelungsanspruches, der an die Schule gestellt wird, zu
entwickeln und dabei die Kategorien Gewalt, Interaktion und
gesellschaftliche Situation als möglichen Beurteilungsrahmen für die
kritische Auseinandersetzung mit dem Krimi in Wert zu setzen.
3. Wert und
Kritik
Das Wertproblem steht im Mittelpunkt der
schulischen Aufgaben; Ziele und Richtlinien der Schule werden als Normen
gesetzt und auf Werte zurückgeführt. Die gesellschaftswissenschaftlichen
Fächer, insbesondere die politische Bildung, konnten nun im Verlauf der
Bildungsreform und Curriculumrevision die Wertansprüche der Gesellschaft
in der Schule selbst zum Gegenstand des kritischen Unterrichts machen und
damit die schulische Situation selbst thematisieren, schulische
Konflikte und Auseinandersetzungen als Sozialerfahrungen vermitteln.
Das bedeutet nicht Verzicht auf Wertentscheidungen, im Gegenteil, solche
werden bewußter als vorher getroffen und die Kritik gilt angeblich
»wertneutralen« fachlichen Zielsetzungen,
dem verdeckten Curriculum der Schule;
doch hat jetzt der Betroffene, der Schüler, die Chance, sich mit Herkunft,
Bedeutung und Funktion von Werturteilen kritisch auseinanderzusetzen und
letztlich seine eigenen Wertentscheidungen in Kenntnis der
gesellschaftlichen Konsequenzen selbst zu treffen. Die Fähigkeit zur
bewußten Wertentscheidung wurde funktional verknüpft mit der Erziehung
zur Kritikfähigkeit.
Die Renaissance eines Unterrichtes, der sich
mit »Wert‑ und Normfragen« beschäftigt,
greift im Prozeß der bildungspolitischen Restauration über den Bereich
Religions‑ und »Alternativ«‑Unterricht hinaus auf andere Fachbereiche. Da
die dahinter stehende Problematik zunehmend auch beim Schüler
Aufmerksamkeit und Interesse findet, sind kritische didaktische Ansätze
notwendig, die über das Aufzeigen der Gefahren einer konservativen
Re-Ideologisierung hinausgehen; vor allem gilt es, die Gefahr zu sehen,
daß sich im Bereich der »Wertfächer« politischer Eskapismus ausdrückt,
daß Schüler also in einer konservativen Wertbesetzung eine Möglichkeit
sehen, sich aktuellen gesellschaftlichen Konflikten zu entziehen. Amtliche
Verlautbarungen zeigen, daß ein solches Verhalten nicht ungern gesehen
würde,
unkritische Vermittlung »traditioneller Werte« ersetzt die Erziehung zu
Selbständigkeit und Kritikfähigkeit. (Erhofft man sich davon, daß sich
dadurch der soziale Sprengstoff in der heutigen Jugend entschärfen ließe?
Das dürfte ein folgenschweres Mißverständnis sein.)
In dieser Situation können konkrete
Unterrichtsprojekte, wie z.B. die hier diskutierte Thematik »Krimi«,
Ansätze zur inhaltlichen und methodischen Korrektur sein. Die
Fachzuordnung des Projektes wird nach diesen Vorüberlegungen
nebensächlich; aus der Beschäftigung mit Krimis lassen sich eindeutige,
unkritisch hinzunehmende Wertmaßstäbe und Urteile nicht ohne weiteres
herleiten. Ohne eine nicht‑fachspezifische, kritische Methode, die
gesellschaftliche Perspektiven mit inhaltlicher Diskussion verbindet,
scheitert die Aufarbeitung des Themas im Unterricht. Daher auch die
Schwierigkeiten, Krimis allein zum Gegenstand inhaltlicher Analyse im
Deutschunterricht zu machen.
4. Gewalt
Der zentrale Wertbegriff, an dem Krimi‑Kritik
festgemacht wird, ist die Gewalt, d.h. hier die Darstellung der Gewalt im
Medium. Der Unterricht würde es sich zu leicht machen, würde er aus der
Ablehnung der Gewalt – wenn dies als zunächst konsensfähige Wertsetzung
angenommen werden sollte – kurzschlüssig die Ablehnung des Krimis
begründen. Hier sind, ohne Frage, differenziertere Ansätze notwendig, die
wieder zunächst auf die Diskussion des Realitätsbegriffes zurück geführt
werden.
Das Problem der Gewaltrezeption durch
Vermittlung in den Medien als empirisch faßbares (sozial‑)psychologisches
Problem soll an dieser Stelle nicht noch einmal aufgerollt werden;
Ergebnisse dieser Diskussion können und müssen als Inhalte im Unterricht
vermittelt werden oder in der Projektarbeit vom Schüler selbst erarbeitet
werden. Für die didaktische Strukturierung des Themas soll das
Gewaltproblem von einer anderen Seite her betrachtet werden.
Gewalt strukturiert die Gesellschaft in
vielfältiger Weise, als Herrschaftsanspruch, als
gesellschaftszerstörende wie als progressive transitorische Gewalt.
In diesem weiteren Sinne ist die Wertentscheidung »Gewaltfreiheit«
irreal, utopisch oder sie dient der Verschleierung struktureller Gewalt in
der Gesellschaft. Diese Erkenntnis ist Ausgangspunkt der didaktischen
Überlegungen zum Thema Krimi. Schon ein kurzer Überblick zeigt die
vielfältigen Gewaltformen, in die der Krimi einbezogen ist:
–
strukturelle Gewalt der Medien
als Normvermittler, Faszinendum, das einen unmittelbaren Einfluß auf das
Alltagsverhalten des Zuschauers nimmt; der Krimi als ein regelmäßiger
Programmbestandteil verstärkt insgesamt die Wirksamkeit des Mediums;
–
inhaltliche Gewalt durch die
vielfältigen gesteuerten wie unbeabsichtigten Rezeptions‑ und
Adaptionsvorgänge beim Zuschauer; rezeptionsverstärkende regelmäßige
Programmbestandteile fördern einen positiv verstärkenden Regelkreis der
Aufnahmebereitschaft für das Medium insgesamt;
–
die Situation, in der der Krimi
angesiedelt ist, wird insgesamt durch drohende oder manifeste Gewalt
definiert.
Durchgängiges Merkmal aller dieser
Gewaltformen ist aber die Privatisierung und Personalisierung von Gewalt.
Die strukturelle Gewalt des Mediums dringt in den privaten Lebensraum des
Zuschauers ein, stellt eine fiktive Zweierbeziehung zwischen Zuschauer
und Medium her: Fernsehen ist »Privatsache«.
Dem entspricht eine mediengeeignete
inhaltliche Struktur, die Konflikte und Gewalt ebenfalls privatisiert,
d.h. auf die persönliche und personalisierte Konkurrenz von
Gesetzesbrecher und Verfolger reduziert und damit dem Zuschauer in seinem
privaten Raum vermittelt werden kann. Nicht zufällig ist die – von der
Realität sicher nicht gedeckte – Häufigkeit des persönlichen Rachemotivs
des Ermittlers, der ein Verbrechen in seinem Bekanntenkreis bearbeitet.
Emanzipatorische Krimirezeption muß nun gerade
diese Reaktionsmechanismen durchschauen und umkehren: die Privatisierung
auflösen und den öffentlichen, gesellschaftlichen Charakter von Gewalt
und Kriminalität verdeutlichen. In bezug auf das Medium bedeutet das,
Produktionsbedingungen und ‑interessen ebenso aufzudecken, wie die
Struktur der Distribution der Inhalte, die den Charakter als Bestandteil
des Massenmediums ausmachen, d.h. also, eine materielle Analyse des
Krimis vorzunehmen und die Ursachen der Privatisierung gesellschaftlicher
Erscheinungen aufzudecken.
5. Die
Situation: Interaktion und Symbol
Im letzten Abschnitt haben wir versucht,
deutlich zu machen, daß der Gewaltbegriff für sich genommen noch kein
Schlüssel zur didaktischen Aufbereitung sein kann. Auch eine
Gewalt-Diskussion im Unterricht braucht Kriterien, um die
gesellschaftliche Wirkung von Gewalt verständlich machen zu können.
Dabei ist die meist zu beobachtende Freude an der Diskussion dieses Themas
bei vielen Schülern ein Zeichen für die gefühlsmäßige Betroffenheit, die
auf reale Gewalterfahrungen zurückgeführt werden kann.
Als Gegenentwurf zu einer abstrakt‑normativen
Gewaltdiskussion, wie sie in unseren Schulen vorherrscht und bei der
Gewalt nicht als universelles gesellschaftliches sondern als individuelles
moralisches Phänomen begriffen und damit in der Bedeutung reduziert wird
(die Parallele zur Gewaltbehandlung im Krimi wird deutlich!), soll nun
versucht werden, die Gewaltproblematik aus der Analyse gesellschaftlicher
Situationen heraus zu erarbeiten. Dabei knüpft der Unterricht an
selbsterfahrene gewaltbestimmte Situationen in der Schülerbiographie oder
an allgemein bekannte aktuelle Gewaltmanifestationen in der
Öffentlichkeit an.
Zugang zur Situationsanalyse gewinnt der
Schüler durch eine zweifache Fragestellung:
– wie kann die konkrete Situation als
»Momentaufnahme« gesellschaftlicher Prozesse verstanden werden
(Konfliktgenese) und ‑
– inwieweit äußern sich in der manifesten
Gewalt, im Ablauf der Konfliktaustragung, strukturelle Gewaltbeziehungen,
Herrschaftsverhältnisse und Legitimitätsglauben?
Die Beschreibung der situationsbestimmenden
gesellschaftlichen Prozesse erfolgt über eine Darstellung des
Interaktionsgefüges der Konfliktsituation. Die Situation selbst wird so
nicht nur zum Ergebnis, sondern in ihrer Beschreibung und Deutung auch zum
Ausdruck und Symbol der gesellschaftlichen Wirkungsfaktoren und damit
schließlich auch zum Spiegelbild der dahinter stehende
Herrschaftsverhältnisse.
Dieser Ansatz ist nun im konkreten Fall der
»Krimi«‑Thematik zu brechen und auf zwei Ebenen zu behandeln:
–
Die Inhaltsanalyse begreift die
Handlung des Krimis als Darstellung eines gesellschaftlichen Prozesses,
der von einer Situation her definiert ist, die im üblichen
Krimiverständnis als von normverletzender manifester Gewalt bestimmt
angesehen wird. Dem Realitätsanspruch liegt ein prinzipiell
vorausgesetzter Normkonsens zwischen Autor und Zuschauer zu Grunde, ohne
den sich die Krimihandlung nicht erschließt.
Realitätswahrnehmung wird hier unhinterfragt auf ein normatives
Vorverständnis zurückgeführt (die Gattungsbezeichnung »Krimi« wäre sonst
auch nicht einsichtig).
–
Die Rezeptionsanalyse befaßt
sich mit den Situationen, in denen Krimis als Medienereignisse
wahrgenommen und verwertet werden. Die vordergründige Tendenz zur
»Privatisierung« der Kommunikation in den Massenmedien, die Surrogat für
gesellschaftliche Interaktion wird, ist schon angesprochen worden und ist
nicht nur für den Krimi, sondern für das Medium Fernsehen insgesamt
typisch. Doch ist sie Voraussetzung zum Wirksamwerden des Krimis. Zudem
spricht ein guter, d.h. hier: wirkungsvoller Krimi abstrakte Erfahrungen
und diffuse emotionale Bedürfnisse an, die auf die konkrete Handlung
projiziert werden können und die damit im Krimi ausgedrückt und in einer
für den Zuschauer einsichtigen Weise bestätigt werden. Auch hier ist die
spezifische Form der nicht in Interaktionsbeziehungen eingebundenen
Kommunikation über das Massenmedium – d. h. die scheinbar private
Wahrnehmung des Krimigeschehens – Voraussetzung für den Projektionsvorgang
und die Identifikation mit dem »Krimi‑Helden«.
Sieht man beide Ebenen zusammen, erscheint der
Krimi als ein medientypischer »Glücksfall«: Die Rezeptionsbedingungen des
Massenmediums fördern einen Abbau rationaler
Realitätsüberprüfungsmöglichkeiten für den Zuschauer (vereinbarungsgemäß
werden Aussagen des Fernsehens zunächst als wahr aufgenommen) zu Gunsten
affektiver und projektiver psychischer Realitäten, die sich gegenüber
gesellschaftlicher Realität verselbständigen und diese schließlich auch
verdrängen und umdeuten können, so wie sich der Inhalt des Kriminalfilmes
ebenso der gesellschaftlichen Realität verweigert zu Gunsten normativer
und – in der spannenden und personalisierten Handlung – ebenfalls affektiv
orientierter und projektiver Aussagestrukturen.
Diese Situation ist jedoch nur vordergründig
zu verurteilen, ein darauf aufbauender Unterrichtsansatz greift zu kurz.
Erst indem diskutiert wird, wie diese Situation entstanden ist, was auch
heißt: wie sie sich in unserer Gesellschaft hat entwickeln können, und
welche gesellschaftlichen Kräfte und Interessen diese Situation bestimmen,
können Beurteilungskriterien für den Krimi gefunden werden.
Der Krimi ist in dieser Perspektive ein Symbol
für einen gesellschaftlichen Vorgang, der auf der einen Seite die
Entindividualisierung der Kommunikation und ihre Abtrennung von realen
Interaktionsbeziehungen und auf der anderen Seite eine Privatisierung der
Rezeption und damit des Sinnverständnisses verbindet. Damit läßt sich
ein Charakteristikum unserer politischen Kultur erklären: Wert‑ und
Sinnfragen werden objektiv immer stärker kollektiven und manipulativen
Instanzen unterworfen, während sie subjektiv immer stärker als
»Privatsache« empfunden und in die Privatsphäre zurückgenommen werden.
Einer objektiven Vergesellschaftung steht die subjektive Privatisierung
entgegen, womit das Individuum seiner eigenen Existenz entfremdet wird.
Der Krimi ist damit ein Symbol für eine wirkungsvolle gesellschaftliche
Realität.
Für die unterrichtliche Umsetzung ist eine
solche allgemeine Aussage aber noch nicht hinreichend; sie führt eher zu
einer fatalistischen, unpolitischen Perspektive. Es müssen Kriterien zur
Beurteilung der Funktion des Krimis gefunden werden. Die
Auseinandersetzung greift hier beim verwendeten Realitätsbegriff ein. Und
hier ist zu differenzieren, inwieweit die inhaltliche
Realitätsdarstellung des Krimis die herrschende Situation transparent
macht oder verschleiert. Auch ein Krimi, der in oben genanntem Sinne
entfremdete Situationen inhaltlich symbolisiert, der damit an die
subjektive Realitätswahrnehmung des Zuschauers anknüpft, kann objektiv
realitätshaltig sein; er vermittelt dem Zuschauer nicht nur eine
Bestätigung seiner subjektiven Erfahrung, sondern stärkt seine
Reflexionsfähigkeit, indem die Handlung Zusammenhänge aufzeigt und
argumentativen Abläufen offen bleibt; hier wird auch der Begriff Gewalt
seiner unreflektierten Funktion als Wertetikett entkleidet und in den
gesellschaftlichen Zusammenhang, dem er entstammt, zurückgestellt.
Der Krimi ist aber nicht nur insgesamt ein
Symbol einer existenten politischen Kultur; auch einzelne inhaltliche
Charakteristiken tragen Symbolcharakter; oft gesehene
Handlungsstereotypen (der einsame Detektiv, der Widersacher im Dunkeln,
die Verfolgungsjagd, die Falle und der Lockvogel, die korrupte
Polizeiautorität) sind im Serienkrimi hochritualisierte Versatzstücke,
die beinahe beliebig in verschiedene Handlungsabläufe eingebunden werden
können. Gerade diese stereotype Anwendung weist darauf hin, daß diese
Handlungselemente weniger aus den Notwendigkeiten der konkreten
Krimidramaturgie zu erklären sind, als daß sie auf über den einzelnen
Krimi hinausreichende Sinnvermittlungsinstanzen hinweisen. Ist der Krimi
in seiner gesamtgesellschaftlichen Funktion
als Träger symbolischer Interaktion
und damit als Instrument der Wertvermittlung erkannt worden, kann auch
eine differenziertere Inhaltsanalyse, orientiert an den germanistischen
Vorarbeiten,
gesellschaftswissenschaftliche Relevanz erlangen.
Die funktionale Bestimmung des Krimis verleiht
diesem seine Glaubwürdigkeit in der Definition sozialer Situationen, d.h.
seine Sinngebungskompetenz. Gerade dadurch, daß der Zuschauer den
fiktionalen Charakter des Krimis leicht durchschaut, werden ihm Stereotype
und Rituale als die Realität der eigenen Umwelt erweiternde, überhöhende
und sinngebende Realitätsdeutungen begriffen. Durchaus nicht unbegründet
– wie wir gesehen haben –, aber unkritisch und unterhalb der rationalen
Erkenntnis wird der Krimi als Ausdruck herrschender gesellschaftlicher
Kräfte verstanden. Indem hier aber nur die subjektive Realitätserfahrung
als sinngebende Instanz akzeptiert und funktionalisiert wird, bleibt
zumindest beim üblichen Serienkrimi die objektive gesellschaftliche
Dimension unberücksichtigt; indem sie als irrelevant verdrängt wird,
öffnet sich der Zuschauer manipulativen, auf direkte affektive Wirkung
abzielenden Wertdefinitionen und Problemlösungsangeboten.
In dieser Weise wirkt der Krimi
antiaufklärerisch und die gesellschaftliche Realität verschleiernd. Doch
ist dies nicht die notwendige Funktion des Krimis; indem seiner objektiven
Vermittlungspotenz bewußt Rechnung getragen wird, könnte der Krimi auch
eine gegenteilige Funktion einnehmen. In Ansätzen ist dies schon bei
einigen Fernsehkrimis festzustellen, z. B. bei der behutsamen Näherung an
gesellschaftliche Realitäten und einer argumentativen Rücknahme der
Indoktrinationstendenz im Werturteilsbereich bei der französichen
»Maigret«‑Serie, bei »realistischen« und differenzierten Folgen von »Task
Force Police« oder »Van der Valk« u.a. Im literarischen Bereich sind
weitaus mehr solche Beispiele zu finden, auch abgesehen von
Krimi‑Klassikern wie Chandler, wie die sozialkritischen Romane von Sjöwall/Wahlöö
oder Boileau/Narcejac, die reflexiven Gesellschaftsdarstellungen eines
Kemelman, die die Grenzen des Genres weit überschreiten, oder auch die
ironischen, vielschichtigen Spiele mit Realität und Fiktion in
klassisch‑literarischer Tradition bei Edmund Crispin (»Der Mond bricht
durch die Wolken«) belegen. Hier durch Vergleich und Analyse rationale
Wert‑ und Qulitätskriterien zu erarbeiten, ohne denunziatorischen
Pauschalverurteilungen der Gattung »Krimi« zu verfallen, kann Ergebnis
eines gesellschaftswissenschaftlichen Zugangs zum Thema Krimi sein.
Dadurch wird der Wertbegriff in seiner gesellschaftlichen Bedeutung
selbst diskutabel und transparent gemacht.
6.
Der Macher und der Konsument
Die behauptete Grundstruktur der Kommunikation
via Massenmedium ist eine direkte, wenn auch einseitig gerichtete,
zwischen dem »Macher« des Fernsehprogramms (Autor, Redakteur, Produzent u.
a.) und dem Fernsehzuschauer:
Doch lassen sich in der Realität kaum solche
Kommunikationsbeziehungen zwischen den genannten Gruppen nachweisen;
eine Medienanalyse nach diesem Muster führt zu Fehldeutungen und
Mißverständnissen; überlagert wird die postulierte Kommunikationsstruktur
durch die kommunikative Einbindung beider beteiligten Gruppen in
vertikal statt horizontal strukturierte soziale Beziehungen (s. Abb.).
Beide Gruppen sehen sich einbezogen in
subjektiv wahrnehmbare, dominante hierarchische
Kommunikationsbeziehungen, die beim Zuschauer Surrogatcharakter tragen
und in der Fernsehanstalt als Herrschaftsbeziehungen definiert sind. Das
Programm wird seines Kommunikationscharakters entkleidet; an dessen
Stelle tritt eine entfremdete Warenbeziehung, die die Inhalte prägt.
Auch hieran erweist es sich, daß das
Massenmedium Fernsehen repräsentativ für Grundmuster unserer
Gesellschaft ist; es kann geradezu als Symbol entfremdeter Produktions‑
und Konsumptionsbedingungen verstanden werden. Indem der Scheincharakter
der Medienkommunikation instinktiv wahrgenommen wird, sinkt der
individuelle Wert der direkten Kommunikation für den Zuschauer;
Entfremdung wird als gegebene und unveränderliche Existenzvoraussetzung
wahrgenommen und durch das Medium verstärkt.
Der Krimi ist als Programmbestandteil typisch
für diese entfremdeten Kommunikationsbeziehungen:
a) er ist von der Produktion her unpersönlich,
nur nach abstrakten Richtlinien und zensurierender Kontrolle verantwortet
(Massenware: besser pünktlich als gut produziert); personalisiert wird nur
der Darsteller wahrgenommen, d.h. eine produzierte Rolle;
b) inhaltlich wird jede Möglichkeit
kommunikativen und argumentativen Umgangs mit der gesellschaftlichen
Realität vermieden durch eine Auflösung der Handlung in mehr oder weniger
spontane Aktionen und ‑recht einseitige und durch manifeste Gewalt
strukturierte – situationsgebundene Interaktionen (»action«), die
gegenüber der Kommunikation Surrogatcharakter tragen.
Kritik kann also nicht vordergründig an
einzelnen Handlungselementen festgemacht werden, sondern muß die
Produktions‑ und Entfremdungsbeziehungen mit einbeziehen.

7. Die politische Kultur des Krimis
Nicht nur sind Krimis wichtige und im
Bewußtsein der Gesellschaft fest verankerte Bestandteile
gesellschaftlichen Lebens, sie repräsentieren auch typische Strukturen
dieser Gesellschaft, sie symbolisieren die politische Kultur. So
erweitert sich die Fragestellung dieses Abschnittes, inwieweit am Krimi
typische Charakteristiken der politischen Kultur dieser Gesellschaft
abgelesen werden können. Was läßt sich davon im Unterricht erarbeiten?
Aus den bisherigen Ausführungen lassen sich –
zusammenfassend ‑folgende Thesen entwickeln:
1. Der Krimi steht in und entsteht aus den
entfremdeten Produktions‑ und Konsumptionsstrukturen der Massenmedien, vor
allem des Fernsehens.
2. Sowohl in inhaltlicher als auch in
rezeptiver Hinsicht repräsentiert der Krimi die Privatisierung und
Individualisierung gesellschaftlicher Konflikte.
3. Fiktionale Interaktion wird zum Surrogat
gesellschaftlicher Kommunikation; das Bewußtsein orientiert sich an
vermittelten gesellschaftlichen Stereotypen mehr als an realer
Sozialerfahrung.
4. Einseitige hierarchisch geordnete
Kommunikation wird handlungsbestimmend; dem Zuschauer tritt nicht der
»Macher« des Programms in einer gleichberechtigten kommunikativen
Situation sondern das Fernsehen als abstrakte Autoritätsinstanz
gegenüber und repräsentiert so die gleichartigen Produktionsbedingungen
des Programms. –
Und auf die Inhalte des »Serienkrirnis«
bezogen:
5. Die Handlung verweigert sich argumentativen
und konfliktgenetischen Situationsdefinitionen und stellt an deren Stelle
ritualisierte, stereotype Aktionsabläufe, die damit den Charakter
symbolischer Interaktionen auch gegenüber dem Zuschauer beanspruchen.
6. Konflikte werden personalisiert und
emotionalisiert; strukturelle Herrschafts‑ und Gewaltbeziehungen werden
transponiert auf persönliche Konflikte; Personalbeziehungen und ‑interaktionen
symbolisieren gesellschaftliche Konflikte, ohne sie zu erklären.
Der Krimi wird dadurch zu einem Symbol der
herrschenden politischen Kultur, die parallel zu den Ausführungen zum
Krimi zu charakterisieren ist mit den Stichworten: Entfremdung der
Interaktion und der gesellschaftlichen Kommunikation; Entstehen
personalisierter gesellschaftlicher Mythen, die nur in Ausnahmefällen die
repräsentierten gesellschaftlichen Zwänge aufdecken, meist jedoch
verschleiern und auf persönliche Moral- und »Schicksals«‑Kategorien
zurückführen; Bestimmen des Realitätsbewußtseins und der Sozialerfahrung
durch medial vermittelte Inhalte und Beurteilungskategorien, die damit im
hohen Maße manipulativen und herrschaftsbestimmten Einflüssen unterliegen.
Daraus läßt sich die Bedeutung der in den Medien vermittelten
Beurteilungsmuster, Handlungsstereotypen und Problemlösungsangebote für
die Beurteilung und Entwicklung der eigenen Werturteile ebenso wie der
situativ in Betracht zu ziehenden eigenen Handlungsstrategien ableiten.
Dies rechtfertigt schließlich auch die thematische Fragestellung dieses
Aufsatzes, auch wenn er sich einfachen Antworten verweigert.
Der literarische Krimi kann sich diesen
Kriterien der politischen Kultur – deren historische und soziodkonomische
Fundierung und Genese in anderem Zusammenhang diskutiert werden muß – in
aufklärerischer und emanzipativer Weise bedienen. Es ist also nicht so,
daß die problematischen Erscheinungsformen des üblichen Serienkrimis im
Fernsehen notwendigerweise Charakteristiken des Genres sein müßten! Der
literarische Krimi setzt neben die verschleiernden die aufdeckenden,
bewußtseinserweiternden Mythen, begründet Personalisierungen in
gesellschaftlichen Situationen und benutzt mediale Vermittlung, um
effizienter Kritikfähigkeit und Reflexion zu provozieren. In einem
solchen Falle ist die didaktische Untersu‑
chung recht unproblematisch und folgt gängigen
sprach‑ und literaturwissenschaftlichen Ansätzen, auch wenn sie auf
gesellschaftliche Ziele hin orientiert ist; sie lenkt die Aufmerksamkeit
des Schülers auf stoffimmanente Intentionen und Aussagen; die kritische
Auseinandersetzung kann hier zwischen literarisch‑verarbeitender,
wertender und gesellschaftlichmaterialer Realitätsebene recht unbefangen
wechseln und daraus Beurteilungsmuster ableiten. Die Wertproblematik wird
hier an realistischen Kriterien zu erörtern sein.
Anders der übliche Serienkrimi: Seine
verschleiernde Funktion ist aufzudecken. Die Analyse bedarf eines
reflektierten didaktischen Ansatzes auf mehreren Realitätsebenen:
– Realitätsebene der Wahrnehmungssituation
(Rezeptionsanalyse),
– Realitätsebene der inhaltlichen Aussagen
(Handlungsanalyse),
– Realitätsebene der Produktions‑ und
Distributionsbedingungen,
– Realitätsebene der gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen.
8.
Der didaktische Ansatz: Das friedenspädagogische Konzept
Die didaktische Aufbereitung der
Reflexionsergebnisse hat sich schon im Verlauf dieses Aufsatzes
angedeutet. Auf das Thema »Krimi« konzentriert, läßt sich dieser Ansatz in
einem Schema darstellen:
Diese materielle Untersuchung wird nun zu
beurteilen sein. Die differenzierte Diskussion des Gewaltbegriffes steht
dabei im Mittelpunkt einer
Inhaltsanalyse, die auch an die
materiell‑funktionale Darstellung des Inhaltes anknüpft:
– Welchen Stellenwert haben Gewaltbeziehungen
im Handlungsablauf des Krimis? Sind sie vorausgesetzt oder entwickelt
worden?
– Welche Gewaltformen (manifeste oder
strukturelle, legitime oder kriminelle Gewalt) werden im Krimi
ausgedrückt und dargestellt?
– Welche Gewaltformen, die in einer
Situationsanalyse notwendige erklärende Faktoren wären, verschweigt die
Darstellung?
– Welche Gewaltfolgen individueller wie
gesellschaftlicher Art werden im Krimi gezeigt, welche verschwiegen?
– Wo wird – bei Handlungsalternativen – auf
Gewalt verzichtet zu Gunsten von Kompromissen und differenzierten
Konfliktregelungen?
– Inwieweit wird Gewalt und Gewaltdrohung als
selbstverständliche und notwendige Voraussetzung für gesellschaftlichen
Frieden angesehen und damit positiv bewertet?
Daß eben diese Fragen in nur leicht
modifizierter Form auch auf andere gesellschaftliche Bereiche, wie z. B.
die Analyse der internationalen Beziehungen, angewendet werden kann,
zeigt zum einen die übergreifende gesellschaftliche Bedeutung der
Gewaltproblematik, deren zentrale Stellung im Unterricht damit begründet
wäre, und zum anderen auch die Eignung der auf den Krimi konzentrierten
Medienanalyse als exemplarischer Einstieg in allgemeinere
gesellschaftspolitische und wertorientierte Fragestellungen, wie sie am
Thema Gewalt vor allem die Friedenspädagogik fordert.
So sollte verallgemeinernd auch noch gefragt werden:
– Welche normativen Vorstellungen leiten und
motivieren die Handlungen der Protagonisten? Werden diese überhaupt
plausibel gemacht?
Es wird festzustellen sein, wie wir schon
gesehen haben, daß der Serienkrimi eine sehr eingeschränkte Sichtweise
gesellschaftlicher Gewaltformen besitzt. Diese Defizite aufzudecken,
verlangt eine Diskussion gesellschaftlicher Gewaltformen. Am
Untersuchungsgegenstand »Krimi« läßt sich das methodisch durch einige (an
Holtmann
orientierte) Leitfragen durchführen:
– Welche politisch‑ökonomischen Interessen
drücken sich in Inhalt und Vermittlungsweise des Krimis aus?
– Welche Differenzen lassen sich bei einem
Vergleich von Anspruch und Wirklichkeit des Mediums wie des Genres
aufdecken?
– Inwiefern kann von Inhalt und Vermittlung
des Krimis auf das herrschende Wirtschafts‑ und Gesellschaftssystem
geschlossen werden?
– Welche Interessen und Bedürfnisse
repräsentieren sich in Inhalt und Vermittlung des Krimis, wie stehen diese
Interessen zu den Bedürfnissen des Zuschauers?
Der Lehrer wird sich (orientiert an der
gleichen Quelle) noch zusätzlich fragen müssen,
– ob der Schüler am gewählten Gegenstand
lernt, »vereinfacht, aber wissenschaftlich korrekt, Informationen zu
sammeln, zuzuordnen und zu beurteilen« und Theorien und Modelle an der
Wirklichkeit zu überprüfen, und
– ob der Schüler lernt, seine »eigene
Argumentationsweise auf Interessen und jeweilige
Sozialisationsbedingungen hin zu befragen«.
Die jetzt entwickelte, über die inhaltliche
Rezeption hinausgehende Konzeption verlangt eine didaktische Einbindung
in übergeordnete Zusammenhänge. Stellen wir die kritische Diskussion der
Wertproblematik und ihrer gesellschaftlichen Folgen in den Mittelpunkt und
bleiben wir nicht bei der gesellschaftswissenschaftlichen Analyse stehen,
stellt sich die Frage nach vermittelbaren und transparenten Wertaussagen,
die eine offene und kritische Diskussion ermöglichen. Gerade die in
unseren Überlegungen zentral liegende Gewaltthematik führt zu einem
übergreifenden friedenspädagogischen Ansatz, wie ihn z. B. Gronemeyer
entwickelt und diskutiert hat.
Dabei können mehrere interdependente Beurteilungsebenen übereinander
gestellt werden:
1. Zwischenstaatliche Ebene:
a) Internationale Konflikte, Aufrüstung
(O‑W‑Konflikt)
b) Internationale Ungleichheit, Ausbeutung
(N‑S‑Konflikt)
2. Innergesellschaftliche Ebene:
a) Strukturelle Gewalt, Herrschaft, Repression
b) Soziale Ungleichheit, verringerte
Lebenschancen
3. Individuelle Ebene:
a) Manifeste Gewalt, mangelnde
Konfliktbewältigung
b) Vorurteile und Diskriminierungen,
Elitedenken (Herrschaftsmythos und Stigmatisierungen)
Zu diesen Elementen und Betrachtungsebenen –
bei denen noch der »Krieg gegen die Umwelt« als interpersonelle
Gewaltmanifestation hinzugerechnet werden müßte – sind inhaltliche
Konkretisierungen zu finden und ist der Krimi‑Rezeption ein funktional
eingebundener Stellenwert zuzuordnen. In einem »Friedensprojekt«, zu dem
Materialien in der Beilage vermittelt werden, ließen sich selbstständige
Projektarbeitsgruppen zu folgenden Themenkonkretisierungen finden, die
von einer gemeinsamen Gewaltdiskussion ausgingen und ihre Ergebnisse
wieder in eine gemeinsame Abschlußdiskussion einbrachten, die die
inhaltliche Konsistenz des Konzepts erwies:
1. Aufrüstung und Politik der Drohung
2. Entwicklungshilfe und Neokolonialismus
3. Gewalt in der Schule – Sozialerfahrungen
4. Gewalt im Krimi – Medienerfahrungen
5. Planspiel: Wie entsteht gewalttätiges
Handeln (am Beispiel faschistischer Problemlösungsideologien)
6. Gruppendynamik: Wie entsteht gewalttätiges
Denken in einem Diskurs zwischen Gleichberechtigten?
Jedes dieser Themenbeispiele entwickelt
allgemeine Aussagen, die als Kriterium und Maßstab an die Situation der
übrigen Gruppen angelegt werden konnten.
9.
Zusammenfassung
Ergebnis der Überlegungen dieses Aufsatzes ist
es, daß die direkte Wirksamkeit der »Krimi«-Rezeption auf soziale
Werturteile vor allem im affektiven und entfremdeten Wahrnehmungsbereich
stattfindet. Eine eindeutige und allgemeingültige Wirkungsweise ist
nicht festzustellen, da die Wirksamkeit situativ differenziert ist,
abhängig von den gültigen Produktions‑ und
Distributionsbedingungen, dem medialen Umfeld und der
gesellschaftlichen Situation des Rezipienten. Die Wirkungspotenz des
Krimis wird aber erhöht durch die Übernahme symbolischer
Interaktionsstereotypen, die gesellschaftliche Entfremdung und
personalisierende Realitätswahrnehmung verfestigen und strukturelle
Gewaltbeziehungen verschleiern. Hieraus entwickelt sich der didaktische
Ansatz, materielle Analyse und Inhaltsanalyse als dialektisch aufeinander
zu beziehende Unterrichtsbestandteile zu verstehen, die, eingebunden in
ein friedenspädagogisches Gesamtkonzept, die Widersprüche auf eine
höhere analytische Ebene transponieren und als Widerspruch zwischen
objektivierbarer Realitätserfahrung und subjektive Bedürfnisse und
Realitätsdeutungen aufgreifenden Werthaltungen verstehen, an denen sich
die Frage nach einer Veränderung sozialer Werturteile neu stellt.
Autorennotiz
und Seitenimpressum
Gerhard Voigt ist Studienrat (Politik,
Erdkunde, Werte u. Normen), an einem Gymnasium in Hannover und derzeit
Vorsitzender des Verbandes der Politiklehrer e.V., Hannover.
Erstausgabe (seit langem vergriffen):
Gerhard Voigt: »Krimi« Rezeption: Veränderung sozialer Werturteile?
Vorüberlegungen zu einem didaktischen Konzept. In: Politische
Didaktik. September 1981: Krimis. Hg. Ernst-August Roloff.
Stuttgart (J.B.Metzler): 18-36.
Materialien für den Unterricht |