Persönliche Homepage von Gerhard Voigt

Home Was gibt's Neues? Inhalt Begrüßung Biographie UNESCO-Club Reisen Türkei Skandinavien Osteuropa Ungarn Naher Osten Iran In memoriam Schule und Politik Publikationen Soziologie Deutschland Staatsgesellschaft Globalisierung Artist's page Ronnenberg Weblinks Impressum

http://www.voigt-bismarckschule.de

 

Zur Seitennavigation
Seiteninhalt
Impressum zu der Buchveröffentlichung
Impressum zu dieser Seite
Zu den weiteren Aufsätzen des Bandes

   
   

 

     
   

Gerhard Voigt 

Zur Begriffsbestimmung von ‚Staat‘ und ‚Staatsgesellschaft

Anmerkungen zur begrifflichen Differenzierung*

Nimmt man nun zu der natürlichen Neigung der Menschen, sich gegenseitig Schaden zuzufügen, einer Neigung, die aus ihren Leidenschaften, hauptsächlich aber aus ihrer eitlen Selbstüberschätzung hervorgeht, dies Recht aller auf alles hinzu, nach welchem der eine mit Recht angreift und der andere mit Recht Widerstand leistet, und aus welchem stetes Misstrauen und Verdacht nach allen Seiten hin hervorgeht, und erwägt man, wie schwer es ist, gegen Feinde, selbst von geringer Zahl und Macht, die mit der Absicht, uns zu unterdrücken und zu vernichten, uns angreifen, sich zu schützen: so kann man nicht leugnen, dass der natürliche Zustand der Menschen, bevor sie zur Gesellschaft zusammentraten, der Krieg gewesen ist, und zwar nicht der Krieg schlechthin, sondern der Krieg aller gegen alle. (Thomas Hobbes: De Cive. 1642)

Die Gesetze und die Gesellschaften, die auf diese Art entweder wirklich entstanden oder wenigstens entstehen konnten, hielten die Armen noch fester im Zaume und den Reichen legten sie neue Kräfte bei, richteten unsere natürliche Freiheit ohne Rettung zugrunde, setzten das Gesetz des Eigentums und der Ungleichheit auf ewig fest, verwandelten eine geschickte Usurpation in ein unwiderrufliches Recht, und einigen Ehrsüchtigen zum Besten verdammten sie das ganze menschliche Geschlecht zu Arbeit, Dienstbarkeit und Jammer. Sobald nur eine einzige Gesellschaft erst gestiftet war, so sieht man leicht, dass ihr alle anderen haben nachfolgen müssen. Man musste sich auch zusammentun, um jener mit vereinigten Kräften die Spitze bieten zu können. So vermehrten sich die Gesellschaften oder breiteten sich schnell aus und bedeckten bald die ganze Erde. Da war schon kein Winkel mehr auf dem ganzen Erdboden, da man von dem Joche frei sein und sein Haupt dem nicht selten schlecht geführten Schwerte entziehen konnte, das ein jeder Mensch unaufhörlich über sich schweben sah. Das bürgerliche Gesetz wurde zur allgemeinen Richtschnur aller Bürger, und das natürliche Gesetz fand nirgends mehr als zwischen verschiedenen Gesellschaften statt, oder man wurde stillschweigend darüber einig, das natürliche Gesetz durch eine Art von Völkerrecht gewissermaßen einzuschränken, die Gemeinschaft zwischen den Gesellschaften zu erleichtern und dadurch dem natürlichen Mitleiden aufzuhelfen. Denn dieser Trieb hatte zwischen Gesellschaft und Gesellschaft fast alle Kraft verloren, die sich zwischen Mensch und Mensch zu äußern pflegt, und nur die großen Geister einiger Weltbürger überschritten die eingebildeten Grenzen, durch die sich die Völker trennten, und umfassten nach dem Beispiele ihres Schöpfers das ganze menschliche Geschlecht mit ihrer Wohltätigkeit. (Jean-Jaques Rousseau: Discours sur l’origine de l’inégalité parmi les hommes. 1755).

1. Nationalmythen: Die Entstehung des Staates in der Vorstellung

Jeder glaubt zu wissen, was damit gemeint ist, wenn von ,Staat‘ und ,Gesellschaft‘ die Rede ist. Doch teilen diese Begriffe den Charakter von zentralen philosophischen Wertkategorien, so dass sie einerseits als Tatsachen wahrgenommen und als selbstverständlich verstanden werden, andererseits als normative Kategorien und Wertnormen sich gerade diesem Tatsachencharakter verweigern. Objektiv gesehen – soweit diese Formulierung erkenntnistheoretisch zulässig ist – sind ,Staat‘ und ,Gesellschaft‘ keine Entitäten; innerhalb des menschlichen Kommunikationszusammenhanges, also intersubjektiv, aber durchaus. Philosophisch ist diese Position dezidierter zu fassen, wenn diese ,Werte‘ als institutionelle Tatsachen beschrieben werden. „Moralische Tatsachen sind danach keine an sich bestehenden Tatsachen, sei es in der physischen oder in einer unsichtbaren metaphysischen Welt, wie der Kognitivismus nahe legt. Sie sind auch nicht nur subjektive psychische Tatsachen, wie der deskriptive Emotivismus unterstellt. Sie sind aber auch nicht inexistent... Insofern die Institution aber von einer sprachlichen Gemeinschaft konstituiert ist, ist sie nicht in dem starken Sinne objektiv, dass sie unabhängig von einer sprachlichen Gemeinschaft besteht. Sie ist vielmehr nur objektiv im Sinne von intersubjektiv... “ [Ferber 1998: 171-172]. Die Sprachgemeinschaft universalisiert sich heute nach Ferber [175] in Bezug auf moralische Basistatsachen als „offizielle Sprache fast aller Staaten und ist in der Konvention der Menschenrechte kodifiziert... Die Sprachgemeinschaft... umfasst hier beinahe die ganze Gemeinschaft der Menschen“ [ibid.].

Um so wichtiger ist es daher, sich Klarheit über das Spannungsverhältnis dieses Sprechens von ,Staaten‘ und ,in Staaten‘ bzw. ,Gesellschaften‘ und den tatsächlichen gesellschaftlichen und kulturellen Befindlichkeiten in den verschieden institutionalisierten Gesellschaftsformen nachzugehen.1 Die Begriffe ,Staat‘ und ,Staatsgesellschaft‘ werden in den folgenden Überlegungen primär als didaktisches Problem für den Politikunterricht untersucht. Dabei wird ausgegangen von kritischen Anmerkungen zum umgangssprachlichen wie zum uneinheitlichen wissenschaftlichen und unterrichtlichen Gebrauch des Begriffes ,Staat‘, um daraus Kriterien für einen enger gefassten Staatsbegriff abzuleiten, ohne letztlich eine neue Begriffskonvention vorschlagen zu können.

Zur sachlichen und fachlichen Fundierung der Kritik werden abschließend in systematisierterer Form Vorschläge zur begrifflichen und inhaltlichen Füllung der sozialwissenschaftlichen Kategorie ,Staatsgesellschaft‘ zusammengestellt, die vor allen an den theoretischen Konzeptualisierungen der Zivilisationstheorie von Norbert Elias wie der Weltsystemtheorie von Immanuel Wallerstein orientiert sind und sich in hohem Maße der Arbeit von Hans-Peter Waldhoff (1995) verpflichtet sehen.

Es stellt sich nun eine doppelte Frage. Zum einen: wie und wodurch, d.h. durch welche intersubjektive Kommunikation verfestigt sich die Vorstellung vom ,Staat‘ zur institutionellen Tatsache ,Staat‘; zum anderen: durch welche gesellschaftlichen, d.h. intersubjektiv vermittelbare Erfahrungen entsteht die Vorstellung vom ,Staat‘ in dem Sinne, wie er allgemein heute verstanden wird?

Durch diese Fragestellungen wird deutlich, dass weder ein staatsphilosophischer Ansatz, der der Fragestellung nach dem ,besten Staat‘ nachgeht, hinreichend sein kann, noch ein empiristischer Ansatz, der das historisch jeweils Vorfindliche als hinreichende Erklärung für diese zentrale Kategorie nimmt. Es ist vielmehr zunächst davon auszugehen, wie sich ,Staat‘ im Bewusstsein der Menschen ausprägt und als ,selbstverständlichte‘ Kategorie verstetigt.

Das nicht unmittelbar Wahrnehmbare repräsentiert sich gesellschaftlich und intersubjektiv in Symbolen. Symbole machen abstrakte Kategorien, die sich einer unmittelbaren Umsetzung in gesellschaftliches Handeln und in handlungsleitende Werte und Normen sperren, kommunikations- und vermittlungsfähig über die Grenzen von sozialen Schichten und Gruppen hinweg. Gleichzeitig macht die symbolische Interaktion die Inhalte und Umsetzungspotentiale dieser zentralen Begriffe, von denen uns hier die Kategorie ,Staat‘ besonders interessiert, offen für bewusste und strategische Inbesitznahme und Funktionalisierungen im Machtprozess.

Staatliche Symbolik beschränkt sich dabei nicht auf evokative und plakative Symbole wie Flaggen, Wappen, Titel und Repräsentationsanlässe, die gleichzeitig und unmissverständlich auch immer Herrschaftssymbolik ist. Indem diese Doppelgesichtigkeit offensichtlich ist, demonstriert sie die postulierte Einheit von staatlicher Integration, das heißt: der gesellschaftlichen Fundamentierung der Staatsinstitution, und der als notwendig und unerlässlich erachteten Herrschaftsordnung als Garant der Ordnungssicherheit und Stabilität der Institution.

Staatliche Symbolik geht jedoch tiefer und bestimmt eine symbolische kulturelle Tiefenschicht, die durch den Prozess der gesellschaftlichen Homogenisierung zivilisatorisch durchgesetzt 2 und mit sprachlichen, narrativen und bildlichen Symbolinhalten gefüllt wird. Es entsteht eine unterschwellige symbolische Semantik der Staats- und Gesellschaftsbildung, die vor allem in einem sich vereinheitlichenden Geschichtsverständnis, vor allem auch in den Nationalmythen ihren Ausdruck findet. Mythen sind entdistanzierende, entrationalisierende gemeinschaftliche Überlieferungen, bei denen die gesellschaftliche Funktion der Integration und des kollektiven Erlebens und Handelns die reale historische Überlieferung verdrängt. Dieser Prozess hat eine starke affektive Komponente, die auch als ,kollektives Gefühl‘ verstanden und wahrgenommen wird, auch wenn sich diese Kategorisierung einer rationalen Analyse nur schwer erschließt. Dass Nationalmythen ganz bewusst im Interesse der jeweiligen Herrschaft konstruiert und durchgesetzt werden können, zeigen die europäischen Nationalmythen vor allem des 19. Jahrhunderts ebenso wie der Kossovo-Mythos der Serben, der erst im Zerfallsprozess Jugoslawiens durch aktuelle Machtkonflikte neu konzipiert und im Bürgerkrieg funktionalisiert worden ist.

In letzter Zeit – sicherlich auch gerade in einer historischen Situation, die äußerlich von der europäischen Integration, von der bevorstehenden Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung, ebenso bestimmt ist wie durch Konflikte, Transformationskrisen und Bürgerkriegen an den Rändern dieses neuen Blocks ,Europa‘ – beginnt eine breitere historische und öffentliche Auseinandersetzung mit der Geschichte der Nationalismen in Europa, damit auch der Nationalmythen. Bezeichnend ist die große Ausstellung ,Mythen der Nationen – Ein Europäisches Panorama‘ 3, von der Roland H. Wiegenstein 1998 schreibt: „Von Opfern sonder Zahl künden die Bilder weiß Gott, der aus dem Französischen als ‚Solidargemeinschaft‘ modern übersetzte Terminus würde hierzulande wohl eher ‚Schicksalsgemeinschaft‘ heißen und hätte damit seine Unschuld verloren. Was so schlecht gar nicht wäre. Denn diese ‚Mythen‘ waren nur insoweit ‚unschuldig‘, als ihre Erfinder, Intellektuelle zumeist: Historiker, Pamphletisten, Künstler, 4 sich im Recht wähnten, wenn sie sich die geschichtlichen oder legendären Ereignisse herauspicken (auf fünf für jedes Land haben sich die Katalogautoren geeinigt: Gerechtigkeit schafft Frieden), die den eigenen nationalen Anspruch begründen sollten und den anderer Nationen abzuweisen geeignet waren. Der ‚Kult der Geschichte‘ und der ‚Kult der Nation‘ seien unzertrennlich, schreiben die Historiker Etienne François und Hagen Schulz in ihrem gemeinsamen Essay über das ‚emotionale Fundament der Nationen‘; auf ein verbindliches Gefühl hin inszenierte Geschichte also, geeignet, ‚Identität, Kontinuität und Gemeinschaft‘ zu bilden. Die derart ‚erfundene‘ Nation ist untrennbar mit der Idee der Unabhängigkeit und der Ablehnung von fremder Herrschaft verbunden.

Wenn es für die häufig zerstrittenen europäischen Nationen einen gemeinsamen Feind gab (schon seit dem Ende des Römischen Reiches, das, als ‚heilig‘ getauft, seine verbindende Kraft noch lange behielt und folgerichtig bei der Herausbildung der Nationalmythen keine Rolle spielte), so ist es der Islam, der in immerhin neun der vertretenen Nationen die Rolle des grundbösen Feinds übernimmt. Natürlich bei den Österreichern, Serben, Griechen, aber auch bei den Spaniern. Die Türken vor Wien – das war nur der letzte Akt einer versuchten Landnahme, die rund ums Mittelmeer viele Jahrhunderte als Drohung gegenwärtig war.“

Bedeutsam erscheint dann der staatlich-gesellschaftliche Prozess der Ritualisierung der Staatsmythen in ,Heldengedenktagen‘, Feiern, Festen etc., in denen sich die gesellschaftliche, staatliche Integrationsforderung institutionell und affektiv Ausdruck verleiht. Dietmar Schiller (1993) charakterisiert die Funktion dieser ,Heldengedenktage‘ in exemplarischer Weise: „Politische Gedenktage thematisieren und verinnerlichen öffentlich kollektiv erlebte Ereignisse, die in spezifischer Weise für die Konstitutionsbedingungen und den Bestand politischer Systeme von außerordentlichem Belang waren oder noch sind. Diese relativ weit gefasste Umschreibung meint den Rückbezug; auf Vergangenes schlechthin, sofern unter dieser Rekurrierung Schlüsselereignisse oder -erfahrungen verstanden werden, die aus Legitimitätsgründen für die Stabilität und Bestandswahrung herangezogen werden. Unter dem Begriff der Legitimität subsumiert sich die Auffassung von der Rechtmäßigkeit politischer Gemeinwesen, die primär auf einem Ensemble allgemein anerkannter Wertüberzeugungen und Grundnormen beruht. Grundvoraussetzung von Legitimität ist das Vorhandensein bzw. die Erzeugung und Sicherung von Massenloyalität.

Aus diesem Verständnis heraus gehören politische Gedenktage zu jenen staatlichen Ausdrucksmitteln, die die anzuerkennenden Grundwerte des Gesellschaftssystems zur Anschauung bringen sollen und gemeinhin als Nationalsymbole bezeichnet werden. (...) Die wichtigsten politischen Funktionen, die Nationalfeier- und Gedenktage erfüllen sollen, sind: Staatsintegration, Identifikation mit dem politischen System, Konsensstiftung, Erschaffung von Massenloyalität und Stabilitätssicherung.“

Sehr deutlich wird der hohe reale gesellschaftliche und individuell-affektive Stellenwert, den die staatsmythische Semantik für das Zusammenleben, für die individuelle Orientierung im Staat hat. Deutlich wird aber auch, welchen Widerständen rational-distanzierte Aufklärung gegenüber den nationalen Sicherheiten zu rechnen hat. Ist das ,Projekt Aufklärung‘ für immer zum Scheitern verurteilt?

2. Die erfundene Nation

Der für uns zentrale Aspekt der Aussage von Wiegenstein ist die in der beschriebenen Ausstellung herausgearbeitete These von der „erfundenen Nation“. Das steht nun diametral gegen das gesellschaftliche Alltagsverständnis, das ,Volk‘ und ,Nation‘ als letztlich ,objektive Tatsachen‘ versteht, als unbezweifelbare Entitäten.

Wir lösen uns von diesem trivialen Nationsverständnis, indem wir die Nation als Symbolwelt verstehen, die – mehr oder weniger bewusst, mehr oder weniger historisch zwangsläufig, eher kontingent als determiniert – gemacht und im historischen Prozess der Staatenbildung entstanden ist. Nation building ist so zu verstehen als Bestandteil des Zivilisationsprozesses, in dem der Nationalstaat ebenso entstanden ist wie die Staatsgesellschaft, deren materielle Grundlagen wir nachfolgend noch zu diskutieren haben.

Die Betonung des Nationenbegriffs in den gesellschaftlichen und staatlichen Diskussionen der Gegenwart ist nicht zufällig; das Konzept der Nation ist das mentale Bindemittel, die ideologische Klammer der Staatsgesellschaft, die sich nicht materiell-historisch begreift, sondern als Idee definiert. Gesellschaftliche Wertorientierungen stehen damit unausgesprochen in der abendländisch-idealistischen Tradition. Bei einer differenzierteren Betrachtung werden dabei auch Ungleichzeitigkeiten, vor allem was die soziale Verortung der Staatsbildungsprozesse angeht, sichtbar. Nationalideologien werden als Mittel im Machtprozess ,von Oben nach Unten‘, d.h. von der Herrschaft zu den Untergebenen, durchgesetzt und funktionalisiert. Sie sind vor allem ideologischer Kristallisationspunkt der ,Hilfsorgane der Macht‘ 5 und durchaus nicht Eigenideologie und Selbstverständnis des Hofes, der sich dieser Hilfsorgane in seiner Herrschaftsdurchsetzung bedient. Der Hochadel ist – trotz seines Machtverlustes bis heute – nicht nationalistisch, sondern den mittelalterlichen Familien- und Standesideologien über alle neueren nationalen Grenzen hinweg verbunden, was mit der Verwandtschaft des gesamten Hochadels, der im frühen Mittelalter der fränkischen Grafschaftsordnung und damit letztlich vier bis fünf Adelsfamilien entstammt. Damit ist die Durchsetzung von Nationalvorstellungen in großen Teilen der Gesellschaft noch eine Phase vor- und frühstaatlicher Machtdurchsetzung, die sich vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert hinzieht. Die damit verbundene Integration, Machtzentralisation und die sich damit andeutende Durchsetzung eines zentralen Gewaltmonopols ist sowohl Voraussetzung als auch schon selbst Teil des Staatenbildungsprozesses.

Gerade die historische Dialektik von Staat und Nation zeigt die nahezu unlösliche Verknüpfung des Nationalstaatskonzeptes mit der conditio humanae der gegenwärtigen ,westlich-europäischen‘ Gesellschaften. Diese Dialektik aufzulösen und ,Nation‘ und ,Staat‘ als historische Artefakte zu erkennen und differenzierend zu analysieren, ist Voraussetzung eines aufklärerischen Zugangs zu den grundlegenden gesellschaftlichen Prozessen, die die Gegenwart und die Zukunftsperspektiven bestimmen.

Zunächst seien daher noch einige Anmerkungen zur gegenwärtigen Bedeutung der Nationalitätenideologie eingefügt, die in West- und Mitteleuropa deutliche Wandlungen gegenüber dem Nationalismuskonzept des 19. Jahrhunderts und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts durchgemacht hat, aber als Grundlage der Staatsvorstellungen als Nationalstaat durchaus noch präsent und relevant ist. Parallel zur Universalisierung des Nationalitäten- wie des Nationalstaatskonzeptes erfolgt aber eine verstärkte Nationalisierung und Ethnifizierung vor allem in den Regionen der Semiperipherien, die einen ,Abschied vom Nationalstaat‘ utopisch erscheinen lassen. Doch ist damit eine kritische Auseinandersetzung mit den Nationsvorstellungen nicht weniger notwendig, um eine distanzierte rationale und kritische Einordnung der heutigen Staatsvorstellungen vornehmen zu können.

Den aktuellen politischen Ansatz für eine erneute Beschäftigung mit diesen Nationalvorstellungen findet Dušan Reljic in der Beobachtung: „Fasziniert blickte der Westen vor fünf Jahren ins frische Antlitz der jungen Demokratien Osteuropas. In der Zwischenzeit hat man sich abgewandt, vor allem wegen der hässlichen Spuren, die der nationalistische Virus dort überall hinterlässt. Die Vorstellung, angesteckt zu werden, z.B. durch Migrationsströme, erweckt ‚in saturierten westlichen Gesellschaften... Abwehrhaltungen und Ängste‘“ [Reljic 1996]. Genau aber in diesem Zusammenhang wird deutlich, inwieweit dieser ,neue Nationalismus‘ nun tatsächlich im Machtprozess gemacht worden ist. Funktional ist dieser Nationalismus jedoch durchaus unterschiedlich einzuordnen. Ist Nationalismus in West- und Mitteleuropa zunächst einmal die Herrschaftsideologie der Etablierten, die die ,europäische Modernisierung‘ repräsentieren, dient der Nationalismus in den Ländern der Semiperipherien und der ehemaligen von Europa abhängigen Gebiete als Legitimationsbasis der Entmachteten, der Außenseiter und Revolutionäre. Der Antikolonialismus bediente sich im Kampf gegen die europäischen Kolonialmächte der ökonomischen Zentren des Mittels nationalistischer Homogenisierung und verband damit oftmals eine konkrete Utopie zukünftiger anerkannter, souveräner und durchsetzungsfähigen Staatlichkeit nach europäischem Vorbild. Der Versuch, sich in diesem Bereich ebenfalls ideologisch und gesellschaftlich vom europäischen Vorbild – die immanente Widersprüchlichkeit, ja Absurdität dieser ideologischen Orientierung an europäischen National- und Modernitätsvorstellungen war den antikolonialistischen Bewegungen der ersten Jahrhunderthälfte durchaus nicht bewusst! – zu emanzipieren, findet sich erst etwa seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts in den radikalen Bewegungen der sogenannten ,Ablehnungsfront‘ oder des radikalen politischen Islams. Doch bleiben auch hier die positiven Zielvorstellungen, die konkreten Utopien merkwürdig blass und undifferenziert; diese Bewegungen definieren sich zunächst einmal nur aus der Ablehnung und dem Hass auf den ,Westen‘. Ansätze zu einer inhaltlich kritischen konstruktiven Auseinandersetzung mit dem europäischen Staatsmodell finden sich hier kaum.

Die innere Widersprüchlichkeit verstärkt sich dann noch, wenn „erfolgreiche“ Unabhängigkeitsbewegungen Staaten konstituieren und eigene, neue Herrschaftshierarchien aufbauen, die sich des vordem ,emanzipativen, revolutionären Nationalismus‘ zur Sicherung nun eigener affirmativer, konsolidierender Herrschaftsansprüche bedienen: aus nationalistischen Außenseitern werden nationalistische Etablierte; die ,Revolution hat ihre Unschuld verloren‘ – wie z.B. bei der FLN in Algerien oder dem Titoismus und seinen ,Erben‘ von Milošević bis Tudjman oder Karadžić im zerfallenen Jugoslawien. Die Grenzen des ursprünglichen Außenseitertums nationalistischer Bewegungen ist je nach Bezugsrahmen ohnehin fließend, wenn man die Funktionalisierung des Nationalismus schon in der Kampfphase zur autoritären Sicherung der Binnenloyalität der Guerilla betrachtet.

Ljiljana Smajlovics (1995), 6 weist darauf hin, „dass ‚in ihrem Streben nach Massenunterstützung und Legitimation die Machteliten auf den Nationalismus zurückgegriffen‘ hatten. Somit wurden lange vor dem Auftauchen der jetzigen nationalen Führer ‚die Kommunisten zu hartgesottenen Nationalisten‘, und sie versahen ‚in diesem Prozess den nationalistischen Diskurs mit der Weihe der Legalität‘“.

Doch schließen sich einige Fragestellungen an, wenn nicht nur die Herrschaftsfunktion des Nationalismus zu thematisieren ist, sondern es zu problematisieren gilt, warum gerade diese Ideologie eine solche gesellschaftliche Potenz erhält. Aus einer sozialpsychologischen Perspektive wird dabei heute meist das Erklärungsmodell der gesellschaftlichen oder auch nationalen ,Identität‘ herangezogen. Doch ist dies durchaus kritisch zu hinterfragen, wie es Reinhold Schmücker und Rainer Hering (1994) darstellen: „Den rationalen Kern des Nationalpatriotismus bezeichnet offenbar der Begriff der nationalen Identität, der sich zumal bei Historikern großer Beliebtheit erfreut. Allerdings wird gerade dieser Begriff oft so unspezifisch benutzt, dass man schon geargwöhnt hat, es handele sich dabei lediglich um eine „verschämte Variante“ zum Begriff ,Nationalismus‘ (Dieter Schellong). Was also ist ,nationale Identität‘? Ist sie ein Gefühl der Zusammengehörigkeit von Menschen, die ein und dieselbe Sprache sprechen? Oder ein Bewusstsein der eigenen Besonderheit und Andersartigkeit, das die Bürger eines Staates miteinander verbindet? Hat sie etwas mit kollektiver Selbstbehauptung zu tun oder mit der Identifikation der einzelnen mit der Geschichte und Kultur ihres Volkes?“

Der Identitätsbegriff ist in seiner staatlich-gesellschaftlichen Verwendung äußerst kritisch zu beurteilen und selbst in gewissem Sinne ein auf Gefühlen aufgebautes verschleierndes Ideologem. Doch würde es zu weit führen, das an dieser Stelle ausführlicher zu diskutieren.7 Doch sollen Schmücker und Hering hier abschließend noch einmal zitiert werden mit einer sehr einleuchtenden Überlegung: „Identität ist die Einheit von Unterscheidbarem: die Gleichheit von etwas mit etwas anderem. Als personale oder Ich-Identität kann man folglich die projektive Einheit eines individuellen Subjekts bezeichnen, das sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten als es selbst identifiziert. Jürgen Habermas hat diese personale Identität vor zwei Jahrzehnten als ‚Fähigkeit sprach- und handlungsfähiger Subjekte‘ definiert, ‚auch noch in tiefgreifenden Veränderungen der Persönlichkeitsstruktur ... mit sich identisch zu bleiben‘? Für eine normale Lebensführung ist diese Fähigkeit ganz unabdingbar: Wenn sie fehlt oder verloren geht, sind seelische Krankheiten regelmäßig die Folge. Darüber hinaus besitzt die personale Identität jedoch auch eine forensische Bedeutung, auf die schon John Locke aufmerksam gemacht hat: Wenn ich derjenige bin, der in der Vergangenheit in bestimmter Weise gehandelt hat, dann bin ich für die Konsequenzen dieses Handelns verantwortlich. Die Identität eines individuellen Subjekts hat allerdings nicht nur diese durch seine Selbstwahrnehmung bestimmte Innenseite, sondern auch eine Außenseite, die von der Fremdwahrnehmung abhängig ist. Sie kann sich mit meiner Ich-Identität decken, muss es aber nicht. Analog dazu lässt sich einer Gruppe oder Gesellschaft eine kollektive Identität zuschreiben“ [Hervorhebung G.V.]. Gerade aber diese letzte Schlussfolgerung ist grundsätzlich zu bezweifeln!

3. Staatsversagen: Die fundamentale Kritik am Nationalstaatskonzept

Nachdem zunächst deutlich gemacht wird, dass das heutige Staatskonzept als homogenisierter Nationalstaat (d.h. ,Einheitsstaat‘) unlösbar mit der Entwicklung einer Staatsgesellschaft im Rahmen von lang andauernden Phasen des Zivilisationsprozesses verbunden ist und so seinen konkreten historischen Ort im neuzeitlichen Mitteleuropa hat – unabhängig von seiner gegenwärtigen Ausbreitung in Globalisierungs- und Universalisierungsprozessen –, muss ein begriffsorientierter Untersuchungsschritt zunächst diese beiden Seiten des modernen Staatskonzeptes trennen und gesondert historisch zurück verfolgen.

Eine fundamentale Beobachtung ergibt ein kritischer Vergleich zwischen dem vom Begriff ,Staat‘ gedeckten Idealtypus der Staatsgesellschaft, wie sie sich selbst in der Tradition der europäischen Staatsbildungsprozesse versteht, und der Analyse der konkreten Gesellschaft. Das Spannungsverhältnis ist zeitlich und örtlich unterschiedlich ausgeprägt. Das zeigt, dass die soziogenetischen Prozesse nicht eindimensional und gleichsinnig verlaufen bzw. verlaufen sind, sondern in bestimmten, historisch konkretisierbaren Schüben, die jeweils auch mit Verschiebungen der Machtbalancen verbunden waren und sind. Gegenläufige Prozesse und gesellschaftliche Machtansprüche unterströmen die dominanten Entwicklungstrends und verhindern so die Eindeutigkeit des Staatenbildungs- und Zivilisationsprozesses.

Die Durchsetzung der Idee der Nation ist gesellschaftlich ein Mittel der Homogenisierung der Politischen Kultur und der Alltagszivilisation. Sie setzt die Durchsetzung auch der Vorstellung der Zusammengehörigkeit in einem Volk oder in kleineren Herrschaftsverbänden einer Ethnie voraus. Beides sind herrschaftsstützende historisch-ideologisch Artefakte, Mythen über die eigene Geschichte. Die Realität sieht anders aus: Die Homogenisierung hat nie den behaupteten Wirkungsgrad erreicht, ,Volkstumsvorstellungen‘ konnten sich nur in kurzen Phasen der europäischen Nationalgeschichte dominant durchsetzen und waren unabdingbar verknüpft mit absolutistischen oder diktatorischen Herrschaftssystemen wie dem Nationalsozialismus in Deutschland. Dennoch hat diese Ideologiegeschichte Spuren im Alltagsbewusstsein der europäischen Nationen hinterlassen, die zu einem verzerrten Eigenbild ebenso wie zu an Volkstumsvorstellungen orientierten Fremdwahrnehmungen und Feindbildprojektionen geführt haben und in der europäischen Geschichte immer wieder auftauchende Rassismen alltäglich werden lassen.

Dennoch haben in der gesamten europäischen Geschichte Migrationsbewegungen zu immer neuen gesellschaftlichen Zusammensetzungen, sozialen Über- und Unterschichtungen 8 geführt, die jeglicher Homogenitätsvorstellung widersprachen und widersprechen. Dass andererseits aktuelle Migrationsschübe zu rigideren Homogenisierungsversuchen geführt haben und führen, zeigt die europäische Geschichte immer wieder. 9 Europäische Staatenbildungsgeschichte ist somit vor allem auch als gesellschaftliche Konfliktgeschichte zwischen Etablierten und Außenseitern zu verstehen (vgl. Elias / Scotson, 1993).

Auch der zweite dominante Aspekt der europäischen Staatenbildungsprozesse, die Durchsetzung der Zentralherrschaft und die Durchsetzung eines Gewaltmonopols des entstehenden Staates ist in der Realität weitaus differenzierter zu beobachten, als es die idealtypische Vorstellung suggeriert. Hervorzuheben ist zudem, dass die wichtigsten Zentralisierungsschübe geschichtlich erst recht spät gegen noch immer dominante und einflussreiche dezentrale Machtzentren durchgesetzt wurden – die wichtigsten historischen Ereignisse, die dies bewirkten, waren die Französische Revolution, die Napoleonische Herrschaft und die Gründung des Deutschen Reiches 1871. Über den tatsächlichen Erfolg dieser Zentralisierungsphasen,10 die wesentliche Regionen Europas, wie das Habsburgerreich, einschließlich des Balkans, oder Italien trotz Garibaldi weitgehend ausschlossen, ist historisch mit vielen Relativierungen und Einschränkungen zu urteilen.

Sowohl die Zentralisierungstendenzen in Mitteleuropa wie die gesellschaftliche Homogenisierung dürften kurz vor dem Ersten Weltkrieg ihren Höhepunkt, aber auch die Grenzen ihrer Durchsetzungsfähigkeit erreicht haben. Vor allem hatte die gesellschaftliche Homogenisierung der Alltagskultur ihren Preis und ihre Konsequenzen in dem systematischen Ausschluss der arbeitenden Unterschichten, anderer Minderheiten (Roma, Sinti; die jüdische nationaldeutsche Integration und Assimilierung wurde ebenfalls von Staatsseite nur marginal akzeptiert und honoriert) und ,Andersgläubiger‘ (Konfessionskonflikt unter Bismarck im ,Kulturkampf‘ gegen den Katholizismus in Preußen) aus der Partizipation im Staat und der Integration in die entstehende völkische Nationsvorstellung.

Das Scheitern dieses Nationalstaatskonzeptes an der Realität führte über den Ersten Weltkrieg zu den ,psychopathischen‘ Homogenisierungs-Nationalismen der faschistischen Ära; später aber zu einer viel allgemeineren Staatsskepsis und der Vorstellung eines generelleren Staatsversagens. Heute konkurrieren in weitaus pragmatischerer Weise zentralstaatliche Institutionen mit einem institutionalisierten Föderalismus, der das Erbe der dezentralen Machtzentren abgelöst und weitgehend neutralisiert hat. Die Europäische Integration relativiert in der anderen Richtung die einstigen Vorstellungen vom Nationalstaat, der auf einem homogenisierten Volkstum aufbaut. 11 So stellt sich, vor dem Hintergrund dieser skeptischen Realitätsbilder erneut und verstärkt die Frage nach der Gültigkeit traditioneller Begriffe von ,Staat‘ und ,Nation‘.

Festzuhalten ist zunächst, dass auch in der politischen Tradition des ,Abendlandes‘ der heutige Begriff ,Staat‘ ältere Termini abgelöst hat oder auch nur synonymisiert, die die gemeinten Sachverhalte klarer und zutreffender bezeichnen können. Begreift sich die antike griechische ,polis‘, deren Entwicklung zum ,guten und gerechten ‚Staat‘‘ im Mittelpunkt der politischen Philosophie Platons und Aristoteles’ steht, ganz konkret eine überschaubare Stadtgesellschaft, die mit den heutigen anonymisierten Massengesellschaften ebenso wenig zu tun hat wie mit den zeitgenössischen Herrschaftsverbänden der orientalischen Großreiche wie dem Perserreich der Achämeniden, 12 betonen der römische Begriff ,Imperium‘ und der im Mittelalter dominierende deutsche Begriff des ,Reiches‘ den Herrschaftscharakter und damit die Macht, Gewalt und auch den Ausbreitungs- und Eroberungswillen eines großen Herrschaftsverbandes.

Wo liegt nun im Altertum und im Mittelalter die von der heutigen Sichtweise abweichende Wahrnehmung der gesellschaftlichen Lebens- und Gestaltungsbereiche? Der lateinische Begriff der res publica, der ,öffentlichen Angelegenheiten‘ gibt uns dafür einen wichtigen Hinweis. Im antiken Rom dürfte zunächst ein Gemeinschaftsbild ähnlich dem der griechischen Polis vorherrschen, das jedoch mit der Erweiterung des Herrschaftsbereiches – letztlich also der Entwicklung zum Imperium – und mit der damit einhergehenden sozial-ethnischen Differenzierung mit vorherrschenden Überschichtungsprozessen einen neuen Lebens- und Wahrnehmungsbereich zwischen der familia, dem Haushalt und den traditionellen Ständen der Stadtgesellschaft und der militärischen Herrschaftsausübung nach außen öffnet, in dem zunehmend Regelungsbedarf entsteht. Zwar ist dies dann der spätere Anknüpfungspunkt auch moderner Staatsvorstellungen seit der Renaissance, doch darf nicht vergessen werden, dass die Gesellschaftswahrnehmung im Gegensatz zum dualistischen Prinzip seit der Aufklärung – Individuum in der und gegen die Gesellschaft – drei anders abgegrenzte Ebenen aufwies: Familie bzw. Haushalt, res publica und Militärmacht. Das Individuum spielte in den Gesellschaftskonzepten dieser Zeit noch keine Rolle, auch wenn einige Individuen als Herrscher, Philosophen oder Schriftsteller hervortraten und bis zur heutigen Zeit Kontur gewonnen haben.

Das, was wir heute als ,Staat‘ bezeichnen, ist in der Antike auf zwei öffentliche Funktionen verteilt: einmal der Bereich der ,öffentlichen Angelegenheiten‘, der ansatzweise schon in den Konzepten der Polis auftrat aber dort noch allein beschränkt war auf die personell kleinen Institutionen der städtischen zivilen Herrschaft und auch im heutigen Sinne nur wenig tatsächliche Regelungskompetenz bis auf die von religiösen Riten dominierte Blutsgerichtsbarkeit in Anspruch nehmen konnten, und die Machtausübung nach außen, d.h. die Möglichkeit und den Willen, Kriege zu führen.

Diese Zwiegesichtigkeit prägt unsere Staatsvorstellung bis heute, auch wenn die Machtausübung nach innen, Verwaltung und Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung nach zurückdrängen der Autonomie der Familienverbände und im Prozess der Beanspruchung des Gewaltmonopols 13 eine immer stärke Rolle spielt. Der ,Staat‘ ist einmal ein kriegsführender bzw. kriegsbereiter Herrschaftsverband und zum andern eine Institution, die die ,öffentlichen Angelegenheiten‘ regelt, d.h. Macht nach innen ausübt – was immer in der konkreten historisch-gesellschaftlichen Situation unter diesen ,öffentlichen Angelegenheiten‘ verstanden wird und gegen wen, Familie, Haushalt oder Individuum diese abzugrenzen sind.

Unser eigener Gebrauch den Begriffes ,Staat‘ betont die Bedeutung gerade auch der ersten, auf die Kriegsführungsfähigkeit abhebende Dimension der Begriffsbestimmung; scheuen wir uns doch, ohne viel Nachdenken und Begründung, meist, Herrschaftsverbänden, die sich nicht in erster Linie durch außenpolitische Gewaltanwendung definiert haben, als Staaten zu bezeichnen. Hier gebrauchen wir oft diskriminierend und herabsetzend konnotierte Begriffe wie ,Stamm‘, ,Stammesfürstentum‘, ,Clan‘ oder auch ganz allgemein ,Reich‘. Dabei spielen Fehden und kriegerische Auseinandersetzungen mit territorialen Nachbarn kaum eine Rolle; erst durch Eroberungskriege, systematische militärische Präsenz an den Grenzen und überhaupt ein institutionalisiertes Militärwesen wird dieses Herrschaftsgebilde in unseren Augen zum ,Staat‘. 14 So bereitet es uns weniger Schwierigkeiten, das auf kriegerischer Expansion und der Herrschaft einer Militärkaste aufbauende Osmanische Reich als ,Staat‘ zu fassen, als das klassische arabisch-islamische Kalifat von Baghdad, dessen Herrschaftskonzept und Grenzen verschwommen, dessen Verteidigungskonzept auf der Vorstellung einer umma muhamadja, einer islamischen (Rechts-)Gemeinschaft beruht, ohne dass eine einheitliche und verbindliche Militärstrategie je entwickelt worden wäre.

So stellen wir bei einer ganz allgemeinen Begriffsbestimmung der Kategorie ,Staat‘ wohl zu recht die außenpolitische Macht in den Vordergrund und konstatieren in diesem Sinne, dass der ,Staat‘ in seiner allgemeinsten und weitesten Definition ein kriegsführender und kriegsbereiter Herrschaftsverband ist (vgl. Krippendorff 1985). Dieser Charakteristik ordnen sich auch die neuzeitlichen Nationalstaaten unter, wobei die tendenzielle und partielle Ächtung des Kriegsführens in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts als Erfahrung aus der Katastrophe zweier von Europa bzw. Deutschland ausgehender Weltkriege, die das historische Bild vom Krieg als legitimen Mittel der Politik grundsätzlich in Frage gestellt haben, sowohl zur einer Veränderung des Staatsverständnisses als auch zu einer Infragestellung des Konzeptes des Nationalstaates selbst führen kann und muss.

In einem etwas engeren Sinne bezeichnen wir dann als ,Staaten‘ diejenigen Herrschaftsverbände, die sowohl ,kriegsführungsfähig‘ (d.h. außenpolitisch ,souverän‘) als auch fähig sind, die ,res publica‘ (d.h. die öffentlichen Aufgaben nach innen) durch Machtausübung zu regeln. Dieser Definition entspricht die heute gültige weiteste Fassung der Staatsdefinition des Völkerrechts, in dem ein Herrschaftsverband bzw. ein ,Volk‘ international vertrags- und vertretungsfähig ist, wenn Territorium, Staatsvolk und durchgesetzte Herrschaft gegeben sind.15

Dennoch ist der heutige Begriff ,Staat‘ wesentlich enger und konkreter gefasst, er orientiert sich an einem Bild des ,europäischen Nationalstaates‘. Für den wissenschaftlichen Sprachgebrauch ergibt sich dabei eine weitere Problematik dadurch, dass die Vorstellung vom Staat ganz im Sinne der abendländischen Staatsphilosophie als wertender Begriff vom ,guten Staat‘ geprägt ist. Einmal wird das Vorhandensein von Staaten als selbstverständlich und notwendig zur Befriedung der Gesellschaft, für ein recht- und gesetzmäßiges Alltagsleben angesehen – dadurch, dass er die persönliche Ordnungssicherheit und Zukunftsorientierung garantiert 16 wird der Staat per se als ,gut‘ legitimiert –, zusätzlich wird die europäische Geschichte der Durchsetzung von Partizipations-Chancen und Menschenrechten attributiv mitgedacht und findet in der fundamentalen Demokratieforderung ebenso seinen Niederschlag wie – in rechtlich erstaunlich verbindlichen Form – in der UNO-Charta der Völker- und Menschenrechte, die den kollektiven historischen Erfahrungsschatz europäischer Geschichte und Kämpfe widerspiegelt.

4. Kritik des üblichen Begriffsgebrauchs
und seiner didaktischen Umsetzung

Ein kritischer Überblick über die historische wie die aktuelle Verwendung des Begriffes ergibt eine das Verständnis erschwerende Konfusion und fachliche wie sachliche Entdifferenzierung, die eine Fundamentalkritik am Begriff ,Staat‘ wie am ,Staatskonzept‘ selbst nahe legt, verschiebt sich doch die politisch-ökonomische Diskussion immer stärker vom Thema der Staatsfunktionen zum Problem des ,Staatsversagens‘. Sehr unterschiedliche gesellschaftliche Gebilde und Herrschaftsverbände werden im Laufe der Geschichte und erst recht heute, retrospektiv auf historisch zurückliegende Situationen angewendet, mit dem Begriff ,Staat‘ gekennzeichnet. Das Ergebnis eines solchen kritischen Ansatzes ist, dass die heutige Verwendung des Begriffes ,Staat‘ auf historisch zurückliegende Institutionen fälschliche und das Verständnis verfälschende aktualistische Vorstellungen und Bedeutungsinhalte mit transportiert. Gerade in einem politik- und geschichtsdidaktischen Kontext kann dies problematisch und verhängnisvoll sein, da davon auszugehen ist, dass Schülerinnen und Schüler über das notwendige, differenzierende und relativierende historisch-politische Sachwissen als Korrektiv für einen entdifferenzierenden Begriffsgebrauch erst im Ansatz verfügen.

Doch dürfte ein solcher politologischer wie historiographischer Neuansatz illusorisch sein und die Forderung danach sich zu sehr am eingeführten Sprachgebrauch, aber auch an der notwendigen umgangssprachlichen Verständlichkeit stoßen, um sinnvoll gestellt werden zu können. Notwendig ist vielmehr, ein bewussteres und stärker differenzierendes politisch-historisches Fachkonzept zu entwickeln und zu vermitteln, das durch inhaltliche Differenzierung die begriffliche Entdifferenzierung aufwiegen kann. Es ist gerade dieses semantische Problem – mit seinen Gefahren einer verfälschenden, ideologisierenden oder funktionalisierenden Geschichtswahrnehmung 17 –, das den sonst unter der Gefahr einer zu weitgehenden Formalisierung differenzierter Sachverhalte und Realitäten und einer tendenziellen Entpolitisierung historischer Prozessbetrachtung stehenden Versuch einer kategorialen Begriffsbestimmung sinnvoll und auch notwendig erscheinen lässt.

,Staat‘ als Begriff, Kategorie und Gegenstand wissenschaftlicher Reflexion ist den Politikwissenschaften wie dem Politikunterricht sozusagen ‚in die Wiege gelegt‘, seit die antike griechische ,Polis‘ den Namen für die ,Politik‘ gab und – wie in Platos ,politeia‘ –als ,Staat‘ übersetzt wurde: Politik als Staatskunst und Politikwissenschaft als Staatswissenschaft.

Eine fachgeschichtliche Wurzel der Politikwissenschaft, vor allem im süddeutschen Raum noch heute in der Universitätsorganisation nachweisbar, ist das ältere Staatsrecht bzw. ist die Staatsphilosophie, die den entsprechenden juristischen und philosophischen Fakultäten zugeordnet sind. Die sozialwissenschaftliche Zuordnung, zu einem ohnehin jungen und nicht einheitlich strukturierten Fachbereich, ist uneinheitlich und auch inhaltlich oft uneindeutig. Entsprechend der zeitweise negativen Wertbesetzung des Begriffs ,Gesellschaft‘ 18 ist damit auch in der Didaktik des Politikunterrichts die sozialwissenschaftliche Fundierung des Politikbegriffes und erst recht nicht des ,Staates‘ als Unterrichtsgegenstand des Faches eindeutig und zwingend. Die Einführung eines im Kontext einer sozialwissenschaftlichen Zivilisations- und Staatstheorie unverzichtbaren korrespondierenden Begriffs einer ,Staatsgesellschaft‘ als Charakteristikum und Typkategorie ist daher unter Voraussetzung einer weiteren Reflexion des fachlichen Selbstverständnisses des Politikunterrichts notwendig und auch im Rahmen dieses Diskurses selbstverständlich.

Dementsprechend erreicht das Fach ,Politik‘ in vielen Fällen Schülerinnen und Schüler als ,Staatsbürgerkunde‘; auch spätere Fachbezeichnungen sind auffällig uneinheitlich (Sozialkunde, Gemeinschaftskunde, Gesellschaftslehre) und zeichnen die Uneindeutigkeit sowohl der didaktischen Konzepte wie der sie tragenden politischen Setzungen nach.

Damit ist die Unsicherheit gegenüber einem wertbesetzten Gegenstand und seine Einbindung in die Prozesse der Machtgewinnung und des Machterhalts ebenso zu charakterisieren, wie daraus rein äußerlich die jeweiligen (partei-) politischen Optionen der Landesregierungen als verfassungsmäßige Träger der ,Kulturhoheit‘ in der Bundesrepublik Deutschland abzulesen sind.

Entsprechend dieser institutionellen und gesellschaftlichen Vorgaben ist der Fachgegenstand von Anfang an deutlich gegenwartszentriert und aktualistisch verstanden und bewusst von einer, meist auch von aktuellen Bezügen befreiten, ,historischen Bildung‘, die vom Fach Geschichte getragen wird, abgesetzt worden. Die vom Gegenstand her nicht hinreichend begründbare strikte Fächeraufteilung in Politik, Geschichte und Erdkunde 19 bedingt einen uneinheitlichen und unscharfen Gebrauch von gemeinsamen Begriffen und Kategorien, was gerade am Beispiel des Themas ,Staat‘ sehr deutlich herausgearbeitet werden kann.

Jede der drei genannten gesellschaftswissenschaftlichen Teildisziplinen verwendet einen distinkten Staatsbegriff. Während die Geographie ihr Hauptaugenmerk auf die territorialen Herrschaftseinheiten und damit auf das Charakteristikum des Begrenzt- und Umgrenztseins richten, welches in der traditionellen Länderkunde oft mit dem Begriff ,Land‘ synonymisiert wird und vor allem darauf ausgerichtet ist, eine kategoriale Hierarchie von Raumeinheiten zu konstituieren, bei denen die jeweils nachgeordneten Teilmengen der übergeordneten Einheit sind, lenkt die Historiographie ihr Interesse auf die Herrschaftshierarchien oder auch Herrschaftsdynastien, wenn sie einem älteren, stärker personalisierten als strukturierendem Fachverständnis folgt. Wahrnehmungsbegrenzungen liegen dabei in der Prämisse, dass die eindeutige Herrschaftszuordnung die Normalität, Ambiguitäten und Machtbalancen aber als Abweichungen von geringerem historischen Interesse oder als Merkmal allein für historische Übergangsperioden zu gelten haben. Damit werden aber Herrschaftsverbände zu jeder historischen Zeit vergleichbar und ähnlich. Sie können daher leicht unter einem überzeitlichen Begriff des ,Staates‘ subsumiert werden, ohne dass eine Notwendigkeit der Analyse der fundamentalen gesellschaftlichen Unterschiede in der konkreten historischen Situation und der Prozesshaften Uneinheitlichkeiten von Herrschaft erkannt und hinreichend wissenschaftlich umgesetzt würde. Beide Fächer tradieren so die Vorstellung des grundlegenden Ausschließlichkeitscharakters des Staatsbegriffes, auch wenn die Realität der so bezeichneten Herrschaftsregionen und Herrschaftsverbände gerade dieser statischen Perspektive widerspricht. Damit verdeutlicht sich die doppelte Herleitung des Staatsbegriffes einmal aus der Staatsphilosophie, die nach der endgültigen Utopie, nach dem ,besten Staat‘ fragt und reale Prozesse als zu diesem Ziel hin- oder wegführend konzeptualisiert, und aus dem real erlebten Bild des mitteleuropäischen Staates, der sich in einem langandauernden Prozess in Richtung auf Verfestigung, Institutionalisierung und Homogenisierung entwickelt hat und über die Beanspruchung und Durchsetzung des Gewaltmonopols auch ein Definitionsmonopol über legale Herrschaftsausübung erwerben konnte, das sich seit Hugo Grotius im 17. und 18. Jahrhundert in den vereinheitlichenden Völkerrechtskonzeptionen von Territorium, Staatsvolk und effektiver, durchgesetzter Herrschaft wieder findet.

Bei einer wissenssoziologischen Analyse dieses Tatbestandes wird deutlich, dass diese begriffliche Konzeption des Staates Ergebnis eines zivilisationstheoretisch verständlich zu machenden Distanzierungsproblems ist, wobei die fachliche Distanzierung – in der Beschränkung auf ,historische‘ oder ,räumliche‘ Sachverhalte 20 – als die gesellschaftliche Ebene ausblendende ,Überdistanzierung‘ auf mangelnde Selbstdistanzierungsfähigkeit der Wissenschaft hinweist, dabei aber wissenschaftlich einen geringeren Differenzierungsgrad und ein geringeres Syntheseniveau in Kauf nimmt (Elias 1983).

Lehrerinnen und Lehrer wie Schülerinnen und Schüler verbinden mit dem Begriff ,Staat‘ unabhängig von seiner historischen oder regionalen Zuordnung unwillkürlich die Vorstellung vom ,modernen‘ in Westeuropa entwickelten ,Nationalstaat‘, der sehr viel einheitlicher verstanden und wahrgenommen wird, als er in der historischen und zeitgeschichtlichen Realität selbst in Westeuropa war oder ist: er ist ein ideelles Konstrukt, das fester Bestandteil der westeuropäischen Politischen Kultur ist und zum Selbstverständnis gerade auch der eurozentrischen Urteilsperspektiven der Gegenwart gehört. Differenzen und abweichende Wahrnehmungen werden verdrängt und im öffentlichen Bewusstsein ausgeblendet, bestenfalls als abweichende Realität, als ,Normabweichung‘ oder ,Besonderheiten‘ – Sonderwege zum Nationalstaat – wahrgenommen und beurteilt, oder auch schlicht als ,Defekte‘ oder ,Defizite‘ des konkreten Staatswesens.

Das belegt den normativen Charakter des allgemein gebräuchlichen Staatsbegriffes, der ihn als wissenschaftlich-distanzierende Kategorie weithin unbrauchbar macht. Auch hier kann zur Erhellung der gesellschaftlichen Sachverhalte ein ,Mehr-Ebenen-Modell‘ an Hand des Begriffspaares ,Engagement und Distanzierung‘ als Grundvoraussetzung einer angemessenen Realitätsverarbeitung entwickelt werden. (Elias 1981, 1983; vgl. Waldhoff 1995: 23, 26-31.)

So erscheint die Frage nach einer differenzierteren Modellbildung auf einem höheren Syntheseniveau zu den Herrschaftsverbänden, die umgangssprachlich und in anderer wissenschaftlicher Konzeptualisierung als ,Staaten‘ angesprochen werden, sowie die Frage nach den zu Grunde liegenden gesellschaftlichen Konfigurationen, die wir als ,Staatsgesellschaften‘ als sozialen Trägern des heutigen Nationalstaates, dessen Muster sich zusehends universalisiert, charakterisieren können, zu einem zentralen Problem einer angemessenen Politikdidaktik zu werden.

Der traditionelle Staatsbegriff umfasst letztlich alle einigermaßen distinkten Herrschaftsverbände von nennenswerter Dauer und Stabilität, die sich in ein System innerer und äußerer Machtbalancen und Machtkonkurrenzen einbinden lassen. Im Gegensatz zum schon angesprochenen modernen Nationalstaat ist, wie vielfältige historische Beispiele zeigen, weder eine territoriale Ausschließlichkeit noch eine effektive Durchsetzung eines Gewaltmonopols bzw. der Ausschließlichkeit der Herrschaftsgewalt für diese Verwendung des Staatsbegriffes notwendig oder als Kriterien hinreichend brauchbar.

Sehr unterschiedlichen Herrschaftsverbänden wird im geschichtlichen Überblick die Kategorisierung als Staat zuteil; um nur kurz einige Beispiele zu nennen, die die Heterogenität und Spannweite der Erscheinungsformen augenfällig machen können:

  1. Kleine, abgeschlossene ,Überlebenseinheiten‘ werden insoweit als Staaten charakterisiert, als nicht eine familiale Kohäsion als konstituierend angenommen wird, was, vor allem bei nomadischen Lebensformen zur Kategorisierung als ,Stamm‘ oder ,Clan‘ führt. Doch sind, bei dieser äußerst problematischen Zuordnung und Abgrenzung die Grenzen fließend, wie z.B. die Untersuchungen von KürÕat-Ahlers über die frühen Staatenbildungen türkischer Völker bzw. Stämme in Zentralasien zeigen.

  2. Altorientalische Reiche, die sich als ,Priesterkönigtümer‘ oder ,Hydraulische Kulturen‘ (vgl. Wittfogel 1938/1980, 1962) ansprechen lassen, entstehen auf der Grundlage der ,Zweiten landwirtschaftlichen Revolution‘ im ,Fruchtbaren Halbmond‘ Vorderasiens und werden historisch als ,Staaten‘ angesprochen (Sumer, Babylon, Akkad, Assur, Ägypten u.a.).

  3. Stadtkulturen wie die griechische ,Polis‘ oder auch das nur temporär zu einer reichsähnlichen Zentralmacht ausgeweitete, meist jedoch stadtstaatlich dezentral organisierte Hethiterreich in Anatolien (Hattuşa, Kültepe und andere städtische Siedlungen) werden in der historischen Literatur als Staaten angesprochen.

  4. Frühe und klassische Imperien wie die von Persien (Achämeniden, Sassaniden) oder Rom gelten gar als historische Musterbeispiele von Staatsbildungen.

Die offensichtliche strukturelle und historische Unvergleichbarkeit der genannten Herrschaftsverbände und die unterschiedlichen gesellschaftlichen Integrationsformen der materiellen wie kulturellen Lebensverhältnisse in den angesprochenen historischen Perioden zeigen, dass hiermit der Begriff ,Staat‘ zu einem Synonym für ,Herrschaftsverband‘ geworden ist und als distinkte analytische Kategorie nur noch wenig Bedeutung hat. Vor allem aber ist problematisch, dass dieser Begriffsgebrauch die Vorstellung nahe legt, die genannten historischen Herrschaftsverbände seien in ihrem Wesen mit dem modernen Nationalstaat vergleichbar und mit den staatsphilosophischen und staatsrechtlichen Kategorien der Neuzeit wenigstens in den Grundzügen zu charakterisieren.

Selbst die Geschichte Mitteleuropas zeigt die Problematik der gegenwartszentrierten kategorialen Perspektive nur allzu deutlich, lässt aber auch erste Kriterien zur Beurteilung der Voraussetzungen, unter denen größere Menschengruppen zu stabileren Herrschaftsverbänden zusammengeführt werden, aufscheinen, was letztlich ja gar nicht so selbstverständlich ist, wie es dem am modernen Nationalstaat entwickelten politischen Bewusstsein zunächst erscheinen mag.

Das mittelalterliche ,Heilige Römische Reich Deutscher Nation‘, hervorgegangen aus den Teilungen des in der Völkerwanderungszeit begründeten Frankenreiches unter scheinbarer Wiederaufnahme der römischen Imperiumsidee – zu deren ideologischer Überhöhung die auf Machtgewinn und Machtzentralisierung bedachte römisch-katholische Kirche des Papsttums in erheblichem Maße beitrug –, war mitnichten ein Staat im modernen Sinne, weder mit einer einheitlichen Staats und Herrschaftsform, 21 noch mit nennenswerten Ansätzen einer Vereinheitlichung regionaler Lebensverhältnisse und Machtrepräsentation. Kulturelle und sprachliche Differenzierung unterlagen noch keinem Homogenisierungsdruck einer zentralen Herrschaft in dieser noch primär landwirtschaftlich geprägten Gesellschaft.

Gellner (1990: 274f.) stellt dies in einen sehr sinnvoll erscheinenden Kontrast zur heute erfolgten nationalstaatlichen Homogenisierung in der Staatsgesellschaft: „Die kulturelle Vielfalt, die für große Agrarstaaten so typisch und nützlich (Hervorhebung G.V.) war, stellt mobile Bevölkerungen mit fast zum Allgemeingut gewordener Schriftkenntnis und Bildung vor beträchtliche Probleme. Der kulturelle Pluralismus verträgt sich gut mit der Existenz solcher bäuerlicher Gemeinschaften und mit statisch und hierarchisch geordneter berufsständischer Systeme...“, nicht jedoch, so ist hinzuzufügen, mit dem zentralen und auf die gesellschaftlich befriedende Durchsetzung eines Gewaltmonopols und Herrschaftsdefinitionsanspruches bedachten Nationalstaat (Waldhoff 1995: 55).

Waldhoff (ibid.: 77) verweist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass aus dieser kulturellen Vielfalt mitnichten eine entsprechend große Verhaltensdifferenzierung hervorgeht, die erst in späteren Phasen des Zivilisationsprozesses herausgebildet wird. Auf dieser bäuerlichen Zivilisationsstufe dominiert das extreme Machtgefälle gegenüber individualisierender Verhaltensmodellierung.

Muchembled (1990: 127), von Waldhoff in diesem Zusammenhang herangezogen, charakterisiert dieses: „Vor der Epoche der Renaissance gibt es also kaum jemanden, der aufgrund seines Verhaltens am Rand der Gesellschaft steht oder sich selbst dorthin stellt.“ Parallele Befunde werden von Rahnema (1995: 5-8) in seinen Untersuchungen zu Armut und Verelendung auch für die heutige Zeit in Beispielen aus der ,Dritten Welt‘, den heutigen Peripherien, entwickelt. Psychosoziale Verelendungsprozesse, die mit der Entwicklung gesellschaftlicher Randständigkeit und sozialer Desintegration einhergehen, finden erst mit der Phase der Inkorporation der Peripherien in das politisch-ökonomische Weltsystem (Wallerstein) statt, d.h. also im Prozess der Peripherisierung, was als Ausgrenzung und soziale Deklassierung erfahren wird und mit einer verstärkten innergesellschaftlichen Verhaltensdifferenzierung einher geht.

Das politische Herrschaftssystem ist gekennzeichnet durch eine kaum überschaubare Zahl von Machtebenen und Machtzentren, die vor allem damit beschäftigt sind, immer aufs Neue ihre Machtbalancen auszutarieren, was durch Kriege und offene Fehden geschieht und im hohen Maße personalisiert und durch unmittelbare körperliche Gewaltanwendung gekennzeichnet ist (Elias 1996: I/263 ff. und I/283 ff.). Die vier Hauptmachtzentren – Kaisertum, Papsttum, Königtum und Fürstenherrschaft bzw. Grafschaftsordnung –, nur wenig strukturiert durch das sich ohnehin erst im Laufe des Mittelalters herausbildende Lehnswesen, ,schweben‘ über einer nicht einheitlich strukturierten ,Basis‘ der ,einfachen Leute‘, d.h. der Landbevölkerung, deren Lebensgrundlage in Mittel- und Westeuropa nach der nachantiken Periode der Reruralisierung und Entmonetarisierung weitgehend wieder die agrarische Subsistenzwirtschaft ist, in der unmittelbare Herrschaft durch Grundbesitz ausgeübt wird (Feudalwesen) und ein wachsender Bevölkerungsteil in persönlicher Abhängigkeit und Unfreiheit (Leibeigenschaft, Bindung an den Boden) lebt. Teilweise konkurrieren die auf persönlichen Klientelbindungen beruhenden Machthierarchien, vor allem auch die kirchliche und die kaiserliche Macht, die auch dadurch eine Vereinheitlichung oder dauerhafte Institutionalisierung verhindern. Jedoch kann in gewissem historischen Kontext jedes der genannten Machtzentren für sich genommen ,Staatscharakter‘ annehmen und wird in historischen Untersuchungen als ,Staat‘ bezeichnet (Kaiserreich, Königreich, Fürstentum, Grafschaft, Kirchenstaat...), obwohl diese Einheiten weder funktional eindeutig aufeinander bezogen noch als Machteinheiten über die Beschreibung der persönlichen Macht hinaus in Bezug auf ihre Machtansprüche und Machtreichweite eindeutig abgrenzbar sind.

Diese prinzipielle Uneindeutigkeit der Macht- und Herrschaftsprozesse in einer früheren Stufe der Zivilisations- und Staatsbildungsprozesse gilt auch noch, wie Muchembled (1990: 21) feststellt, für die Zeit der Herausbildung des französischen Absolutismus vor der Französischen Revolution. Waldhoff (1995: 77) charakterisiert dies sehr anschaulich: „Frankreich im Sinne des heutigen Nationalstaates, wie man es unter dem Einfluss nationaler Selbstbilder unwillkürlich mit dem Klang dieses Namens assoziiert und in die Vergangenheit zu projizieren neigt, besteht im 15. und 16. Jahrhundert nicht. Es wird als eine zersplitterte Welt gegeneinander abgeschlossener Gemeinden geschildert, in Rituale nicht abreißender Gewalttätigkeiten zwischen den Bewohnern benachbarter Dörfer zerstritten, die ‚vorgeben, einem Gefälle unterschiedlicher Verhaltensweisen zu folgen, die es in Wahrheit nicht gibt‘.“ 22

5. Das Problem einer historischen Dialektik
von Staat und Staatsgesellschaft

Nachdem deutlich geworden ist, dass unsere heutige Vorstellung vom ,Staat‘ gegenwartszentriert und in vielen Fällen damit den tatsächlichen Zeitbezügen nicht entsprechend und ahistorisch ist, und in gewisser Weise einer eurozentrischen Perspektiven entspringt, muss in den Sozialwissenschaften, 23 vor allem aber im für die Entwicklung gesellschaftlichen Bewusstseins wichtigen Politikunterricht, sehr viel differenzierter und vielfältiger mit diesem Begriff umgegangen werden: es ist das Konkrete zu benennen, wenn das Konkrete gemeint ist, ist die Verallgemeinerung und theoretische Distanzierung gemeint und gefordert, ist eine distinkte adäquate Begrifflichkeit zu entwickeln, zu verwenden und klar zu definieren. Umgangssprachliche Bezeichnungen, wozu die oftmals historiographisch undifferenzierte Verwendung des Begriffes ,Staat‘ gehört, sind nur mit zusätzlichen Erläuterungen und Konkretisierungen und mit äußerster Vorsicht – wenn überhaupt, wenn es die Verständlichkeit erfordert – zu gebrauchen, um zu verhindern, dass missdeutende Bedeutungsinhalte ,mittransportiert‘ werden.

Ist der ,Staat‘ das Ergebnis konkreter gesellschaftlicher Vorgänge und Prozesse – des ,Staatenbildungsprozesses‘ –, so sind einmal die Voraussetzungen und Charakteristiken dieser Prozesse zu klären und zum andern sind die parallelen gesellschaftlichen Entwicklungen des ,Zivilisationsprozesses‘ – z.B. der Prozesse der Durchsetzung des Gewaltmonopols und der Entwicklung des kulturellen Zeichen- und Bedeutungsinventars – und die zum Verständnis notwendigen Prozesse der Veränderung der materiellen Lebensbedingungen und ökonomischen Produktionsverhältnisse zu erörtern.

Ein solcher konkreter ,Staatsbegriff‘ setzt damit aber auch die Kenntnis und Analyse der ebenso konkret zu beschreibenden ,Staatsgesellschaft‘ voraus, bedarf zu seiner Bestimmung daher einer historisch-sozialwissenschaftlichen Methodik. ,Staat‘ wird damit von einem ehedem normativ-ethischen oder idealistischen Begriff der Staatsphilosophie (Utopien des gerechten ,Philosophenkönigtums‘ bei Platon, ,Utopia‘ von Thomas Morus, der ,Sonnenstaat‘ von Campanella, aber auch der ,Gesellschaftsvertrag‘ bei Rousseau oder die ,Klassenlose Gesellschaft‘ bei Karl Marx) zu einem analytisch distinkten Begriff, der einen bestimmten Aspekt der Gesellschaftsentwicklung in Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung der Herrschaftsbeziehungen kennzeichnet.

Die Herausbildung des Staates und der Staatsgesellschaft ist das Ergebnis mehrerer aufeinander folgender – in den einzelnen Phasen durchaus auch widersprüchlicher und mit gegenläufigen Unterströmungen versehener – Modernisierungsschübe in den mittel- und westeuropäischen Gesellschaften. Äußerliche historisch fassbare Marksteine sind sicherlich einmal die mit der Renaissance, der Reformation und dem Humanismus 24 eingeleitete Säkularisierung der Gesellschaft, sodann aber vor allem die Zivilisierungsschübe einer ,höfischen Kultur‘, die vor allem von Elias untersucht wird und die dann in der Aufklärung ,Topos‘ der politischen und kulturellen Kritik wird. 25 Diese zwei ,Großphasen‘ der Modernisierung, die einhergehen mit der stärkeren und differenzierteren sozialen Stratigraphierung der Gesellschaft lösen das vorherige stärker personalisierte ständische System ab, und führen zu einer machtpolitischen Durchdringung und Zentralisierung, d.h. institutionellen Hierarchisierung der Gesellschaft. Aber letztlich drücken sich in diesen Modernisierungsschüben auch die grundlegenden Veränderungen in den materiellen Lebensbedingungen der Bevölkerung aus, die durch Wachstum der Bevölkerungszahl,26 höhere Bevölkerungsdichte, Entstehen überregionaler struktureller Interdependenzen 27 und Infrastrukturen, Merkantilisierung und Monetarisierung der Ökonomie und letztlich der Einleitung der industriellen Produktionsformen und Arbeitsteiligkeiten zu beschreiben sind. 28

Indem neue, städtische Lebensformen und gesellschaftliche ,Aktivzentren‘ des Handels und der Kommunikation z. B. in den verschiedenen sich von der Feudalherrschaft schrittweise emanzipierenden Städtebünden wie der Hanse entstehen, verändern sich die Anforderungen des Einzelnen an die Herrschaft und ihre Fähigkeit und Funktion Ordnungssicherheit, Zukunftssicherheit und überörtliche Handelssicherheit zu gewähren. Dazu ist die durch persönliche Machtfehden strukturierte Adels- und Kriegerherrschaft immer weniger in der Lage; an ihre Stelle muss die abstraktere, institutionalisierte Herrschaft durch Gesetze treten, die die allgemeine Gültigkeit von privaten (Handels-) Verträgen durch Anwendung eines zentralen Gewaltmonopols durchsetzt und sichert und damit die alten städtischen und ständischen Privilegien und Stadtrechte ablöst, d.h. also letztlich: der Staat.

Eng verbunden ist dieser Prozess mit einer in Kämpfen durchgesetzten phasenhaften Verschiebung der innergesellschaftlichen Machtbalancen, wobei sich letztlich die zentralen Mächte gegenüber den dezentralen Machtzentren der alten Feudalordnung durchsetzen. Dieser Prozess ist in Europa nicht widerspruchsfrei, sondern verläuft in typischen Wellenbewegungen. Zentralistische Bewegungen weltlicher Herrschaft knüpfen an antike Herrschafts- und Reichsvorstellungen an, sind aber im Mittelalter regional unterschiedlich wirksam, da sie sich an dem konkurrierenden Machtsystem der katholischen Kirche aufreiben. In der Stauferzeit im 13./14. Jahrhundert werden Modernisierungsschübe vor allem in Süditalien und Sizilien im Sinne des Durchgriffs direkter Herrschaftsgewalt des Kaisers und des Reiches durchgesetzt, also gerade in der Region, die erst kurz zuvor von der Herrschaft der Araber und der Normannen übernommen wurde und wo sich schon modernere gesellschaftliche Entwicklungen abzeichneten und die Lehensherrschaft des Feudalismus in keiner älteren historischen Tradition stand.

Genau in der selben Zeit musste Friedrich II., der Staufer, zur Sicherung der Reichseinheit in den deutschen Reichsgebieten die Fürstenprivilegien gegen die regionalen Zentralisierungstendenzen des deutschen Königtums erneut durchsetzen und sichern. In der Folgezeit wurde das diffizile Machtsystem des Reiches immer neu austariert, wobei Kaiserwahlen und die Durchsetzung von städtischen Handelsprivilegien, letztlich auch die Erringung der Reichsunmittelbarkeit, immer wieder Zäsuren setzten. Am Ende des Mittelalters konzentrierte sich der Machtkampf auf die Auseinandersetzung zwischen der Fürstenherrschaft und dem Versuch der lokalen Ritterschaft, alte Privilegien und Machtpositionen zu erhalten: also ein Kampf zwischen höherem und niedrigerem Adel, wie er auch für die englische Geschichte so bezeichnend geworden ist.

In den deutschen Reichsgebieten kann dieser Prozess historisch beispielhaft gezeigt werden an den Fehden und dem letztlichen Untergang von Franz von Sickingen, bei denen der Versuch gemacht wurde, die zuletzt aussichtslose Machtposition der Ritterschaft durch ein – von Luther nicht gerade freudig begrüßtes – Bündnis mit der Reformation noch einmal zu retten. Besonders anschaulich wird dieser Vorgang geschildert von Fritz Wolff (1997): „Am 6. Mai 1523 wurde die von hessischen, kurpfälzischen und kurtrierischen Söldnerscharen eingeschlossene Burg Landstuhl, auf die sich der Ritter Franz von Sickingen nach seinem gescheiterten Überfall auf die Erzbischofsstadt Trier zurückgezogen hatte, nach einwöchiger Kanonade sturmreif geschossen und musste kapitulieren. Am nächsten Morgen begaben sich die siegreichen Fürsten, Kurfürst Ludwig von der Pfalz, der Trierer Erzbischof Richard von Greiffenklau und Landgraf Philipp von Hessen, persönlich in die zusammengeschossene Burg. Dort fanden sie ihren Gegner auf den Tod verwundet in einem unterirdischen Gewölbe. Zu den letzten Worten, die er mit ihnen wechselte, gehört der Ausspruch, er wisse wohl, dass nicht er, Franz von Sickingen, die Braut sei, um die man tanze...

Der Sinn dieser Worte war ohne weiteres klar. Es ging nicht um die Bestrafung eines einzelnen landfriedensbrüchigen Ritters, sondern in ihm sollte der gesamte Ritterstand getroffen werden. Und in der Tat: Mit der Brechung der Burg Landstuhl war auch die Kraft der Ritterschaft gebrochen, und das Ende Sickingens bedeutete das Ende ihres Verzweifelungskampfes gegen den sich ausformenden modernen Territorialstaat. Den Arrondierungsbestrebungen der fürstlichen Landesherren mit ihrem Anspruch auf Steuer- und Gerichtshoheit hat sich der Ritterstand mit dem hartnäckigen Festhalten am eigenen hergebrachten Recht – das war vor allem das Recht der ritterlichen Fehde 29 – von Anfang an widersetzt. Weitere Faktoren haben die Krise, in die die Ritterschaft durch die Festigung des Territorialstaates geraten war, verschärft. Mit der Einführung neuer Waffentechniken und dem Aufkommen der Söldnerheere hatte sie ihre einstige militärische Bedeutung verloren; zugleich sah sie sich in ihrer ökonomischen und sozialen Stellung durch die wachsende wirtschaftliche Kraft der Städte bedroht. Neue Aussichten schienen sich dann mit der Ausbreitung der reformatorischen Bewegung zu eröffnen. Ulrich von Hutten, der auch als Humanist und Publizist die Ansprüche seines Standes vertrat, hat in Luther vor allem den Verbündeten gegen Rom und die ‚Pfaffenherrschaft‘ gesehen, deren sichtbare Repräsentanten für ihn und seine Standesgenossen die geistlichen Fürsten im Reiche waren. Der Angriff, den Sickingen dann nicht wie Hutten mit der Feder, sondern mit dem Schwert gegen sie führte, wurde als Bedrohung des ganzen Fürstenstandes, auch des weltlichen, aufgefasst. Mit der Einnahme von Landstuhl war diese Bedrohung auf Dauer beseitigt“ (Hervorhebungen G.V.).

Bemerkenswert ist in diesem Text, dass die beiden dominanten Determinanten des gesellschaftlichen und machtpolitischen Wandels sehr klar angesprochen werden: einmal, dass der Sieg über den Ritterstand ein Schritt zur Territorialherrschaft und der Überwindung des feudalen Lehenssystems war, damit also im Sinne der Entstehung des Staates ein Modernisierungsschub, und dass dieser Schritt dialektisch verbunden ist mit materiellen Veränderungen in der Gesellschaft, die hier durch den Fortschritt in der Waffentechnik angesprochen werden. Dabei ist hervorzuheben, dass militärischer Fortschritt immer zwiegesichtig ist und auf der einen Seite die materielle Weiterentwicklung der Waffen durch technische Innovation – im Europa des Spätmittelalters auch durch technische Übernahmen aus dem weiter entwickelten arabisch-islamischen Orient, zu dem der (kriegerische) Kontakt während der Kreuzzüge hergestellt worden war – meint, auf der anderen Seite aber, interdependent damit verbunden, in der Kriegstechnik, d.h. damit auch in der sozialen Verankerung und dem sozialen Habitus der Kriegführenden selbst begründet liegt.

Ein weiterer politisch bezeichnender Modernisierungsschub auf diesem Weg ist die Französische Revolution, deren gesellschaftlicher Kern durch die spektakuläre politische Oberfläche oftmals verdeckt wird, und die eher die Kontinuität der Verschiebung der Machtbalancen und der Fortentwicklung des Zivilisationsprozesses kennzeichnet als den grundlegenden ,Umsturz‘. Sie muss im Kontext gesehen werden mit den genannten Prozessen der Merkantilisierung und Monetarisierung der Gesellschaft und dem Beginn zunächst manufaktureller, später dann industrieller Produktionsformen und der Durchsetzung der Arbeitsteilung.

Im Weltsystem wird dieser Vorgang mit der Bildung der europäischen Kolonialreiche und der Verdrängung älterer politischer und ökonomischer Zentren z.B. in Asien und der Entwicklung einer globalen europäischen Hegemonie, die im Globalisierungsprozess, unter Einbeziehung der USA und heute auch Japans zum ökonomischen Zentrum der Weltwirtschaft, strukturell fortbesteht.

Die Gesamtheit dieses Prozesses kristallisiert sich – bei aller Kontingenz der einzelnen Elemente – in einer nationalstaatlichen Synthese, deren gesellschaftliche Grundlage die entwickelte Staatsgesellschaft ist, die in Westeuropa idealtypisch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts herausgebildet worden ist. 30

6. Determinanten und Charakteristiken der
Entwicklung der Staatsgesellschaft

Haben wir zunächst, konzentriert auf einige exemplarische Problemzusammenhänge, die den notwendigen begrifflichen und kategorialen Paradigmenwechsel der Staatstheorie besonders deutlich machen konnten, was vor allem auch für die politikdidaktische Intention dieser Ausführungen wichtig ist, den konkreten gesamtheitlichen Prozess der Modernisierung Mittel- und Westeuropas in den Vordergrund gestellt, um zu verdeutlichen, dass sich dessen Konkretheit gegen die Beliebigkeit eines offenen Staatsbegriffes oder auch eine rein normative Staatsauffassung richtet, so müssen jetzt in systematischerer Sicht die einzelnen Elemente dieser Entwicklung angesprochen werden.

Ihre Verbindung und Interdependenz ist gleichwohl nicht beliebig oder unerheblich, sondern muss letztlich wieder auf einem höheren Syntheseniveau in einer Staatstheorie zusammengeführt werden. Wichtigste strukturierende Elemente sind dabei die zu untersuchenden Machtbalancen, die sich als Steuerung von Zivilisationsprozessen und Figurationsbildungen herausstellen.

Eine historische Analyse des Staatenbildungsprozesses in Europa muss verschiedene Einzelprozesse und Determinanten berücksichtigen, die aber im Rahmen des Gesamtprozesses miteinander interdependent verbunden sind. Als Stichworte und Ausgangsfragen eingehender Analysen lassen sich dabei nebeneinander stellen: die materiellen Veränderungen der Lebensbedingungen, die Veränderungen der Realitätswahrnehmungen und Realitätsdeutungen, die Verschiebungen der Machtbalancen sowohl im zentral-peripheren Bezugsrahmen als auch im Verhältnis der sozialen Schichten zueinander bzw. zwischen den Gruppen der Etablierten und der Außenseiter, die Veränderungen der Institutionalisierungsformen von Macht und Herrschaft, die verbunden ist mit den Prozessen der Zentralisierung und der gesellschaftlichen Homogenisierung, und schließlich die Veränderungen der zivilisatorischen Verhaltens- und Habitusformen in der Gesellschaft.

6.1. Die materiellen Voraussetzungen der Soziogenese

Die Lebensformen in Europa machen im und seit dem Mittelalter einen fundamentalen Wandel durch. Der langsame Zusammenbruch des römischen Imperiums in und seit der Zeit der Völkerwanderung lässt antike Ansätze des Staatenbildungsprozesses zurücktreten und führt in Mitteleuropa zu einer dramatischen Phase der Reruralisierung und Entmonetarisierung. Lebensgrundlage war allein die subsistenzwirtschaftliche bäuerliche Lebensform, Macht und Reichtum fundierten auf Grundbesitz, Lebensform und Vorstellungswelt war örtlich gebunden, immobil und von geringer zeitlicher und räumlicher Reichweite. Das Monopol der Realitätsdeutung übernahm die Kirche, wie überhaupt das Bildungs- und Zivilisationsmonopol.

Daher war auch die Kirchenhierarchie der einzige gesellschaftliche Sektor, in dem noch historische Kontinuität zurück zur Antike, räumliche Kontinuität durch die Herrschaftsinstitutionen von Kurie, Bistümern und Ordensstrukturen, machtpolitische Kontinuität durch eine auf das Papsttum konzentrierte Zentralherrschaft hin aufrecht erhalten wurde. In den Machtbalancen des Frühmittelalters war zunächst einmal in Westeuropa die römisch-katholische Kirche der Gewinner und Erbe des römischen Imperiums. Erst parallel zur kirchlichen Macht etablierte sich in fränkischer Zeit ein erster Ansatz einer weltlichen Zentralmacht und Reichsvorstellung. 31

Diese überaus verkürzte historische Perspektive soll hier keine neue geschichtliche Deutung vorbereiten, sondern allein deutlich machen, von welcher sozialgeschichtlichen Ausgangslage sich die gesellschaftlichen und ökonomischen Wandlungen in Europa entwickelten. Deutlich wird aber vor allem auch, dass im Mittelalter von einem Staat und erst recht von Staatsvorstellungen im modernen Sinne nicht die Rede sein konnte. Dass dabei Italien nicht ebenso weit zivilisatorisch zurückgefallen war und nicht nur in Rom Reste urbanen Lebens und Handels aufrecht erhalten konnte, dass in Westeuropa Paris durchaus als Stadt weiter existierte und dass schließlich der arabisch-islamische Raum gleichzeitig eine städtische Handelskultur entwickelte, die zivilisatorisch Europa um Jahrhunderte voraus war und später auch im direkten Kontakt mit Europa – ungeliebte – Vorbildfunktion einnahm, differenziert das Bild zwar, lässt aber den grundsätzlichen Befund einer lang andauernden europäischen Dezivilisationsphase nicht in Frage stellen.

Ausgehend von einer äußerst geringen Bevölkerungszahl in Mitteleuropa – die bäuerliche Bevölkerung siedelte vor allem in verstreuten und durch breite Waldgürtel voneinander getrennten Dörfern – führte erst die relative Konsolidierung der Machtverhältnisse, die zeitweise Verbesserung der Erträge in der Gunstphase des hochmittelalterlichen Klimaoptimums 32 zu einem erneuten Bevölkerungswachstum und damit zu einer höheren Bevölkerungsdichte. Dies war die Grundlage für mehrere Rodungsphasen und ermöglichte eine im Interesse der Machtausweitung der Regionalherrschaft wie konkurrierend auch des Reiches stehenden expansiven Politik, deren Folge einerseits die Kreuzzüge, andererseits aber auch die so genannte ,Ostkolonisation‘ war.

Dass die reine Subsistenzwirtschaft des Frühmittelalters als materielle Basis der kriegerischen Expansion nicht mehr ausrichte, zeigte sich für die ,Adels- und Ritterkaste‘ 33 ebenso bald wie für das Reich selbst. Ökonomischer Wandel und Wachstum, zum Kauf von Waffen und Kriegsgerät ebenso notwendig wie für die wachsenden Lebensansprüche einer auch zahlenmäßig expandierenden Feudalschicht, verlangte unabdingbar nach einer erneuten Monetarisierung der Ökonomie und der zumindest teilweisen und lokalen Ablösung der Subsistenzwirtschaft. Erste Schritte in diese Richtung war die Vergabe von Stadtrechten und Stadtprivilegien, die sich hierarchisierten nach den ökonomischen Potentialen dieser Städte, die sich durch den Zusammenschluss zu Städtebünden z.B. in der Hanse oder im Oberitalienischen Städtebund noch steigern und zu eigenem Machtgewinn ausbauen ließ. Hier deutet sich der gesellschaftliche Wandel an, der die Neuzeit und den modernen Staatenbildungsprozess eingeleitet hat.

Das führt zu einem Zurückdrängen der ökonomischen und politischen Bedeutung der Agrarwirtschaft. Die Machtressource ,Boden‘ verliert an Bedeutung gegenüber ,Geld‘, das zunächst als Handelskapital, später dann als Industriekapital die gesellschaftlichen Prozesse bestimmt.

Mit dem Handel einher geht die Vergrößerung der ökonomisch und politisch verflochtenen Räume, die Entwicklung von Infrastruktur. Bezeichnend ist hier der Übergang vom Präsenzhandel zum Distanzhandel,34 der erst die Gründung von machtpolitisch relevanten Handelshäusern wie der Fugger in Augsburg oder der Medici in Florenz, aber auch der Handelsorganisation der Hanse ermöglicht und die vorherige Dominanz der sporadisch aus dem Orient hereinkommenden arabischen und jüdischen ,Abenteurer-Händler‘ ablösen kann.

6.2. Veränderungen der Realitätswahrnehmungen
und Realitätsdeutungen

6.2.1. Erfahrung und Enkulturation

Nicht nur die äußeren Lebensbedingungen und die materiellen Lebensumstände, wie sie im letzten Kapitel beschrieben wurden, veränderten sich in Mittel- und Westeuropa vom Mittelalter zur Neuzeit und zur Herausbildung der modernen Staatsgesellschaft. Auch die Haltung von Menschen und der Gesellschaft zu ihrer natürlichen und sozialen Umwelt machte einen dramatischen Wandel durch. Äußerlich hat dies die Historiographie vor allem im Wandel der Bedeutung der Religion für das Alltagsleben der Menschen wie für die Kultur der Gesellschaft deutlich zu machen versucht; der Prozess wurde als Übergang vom religiös-mythischen zum aufgeklärt-säkularisierten Denken beschrieben. Doch sollte dieser Prozess, den die Zivilisationstheorie seit Elias eingehender zu analysieren sucht, grundsätzlicher erörtert werden als Veränderung der Realitätswahrnehmung, der Realitätsdefinitionen und der als wahr und unbestreitbar erlebten Weltbilder. Dies ist ein zentraler Aspekt des gesellschaftlichen Wandels, der zwar zunächst der marxistischen These zu folgen scheint, nach der das Bewusstsein dem Sein folgt, doch diese Grundeinsicht wesentlich differenzierter und uneindeutiger, selbstreferentieller verfolgen und erklären will und sich vor allem vor undifferenzierten Widerspiegelungstheoremen absetzen soll.

Realitätsdeutungen und Weltbilder der Einzelnen wie der Gesellschaft entstehen im Spannungsfeld von persönlicher Erfahrung, der biographischen Dimension, die sich zumeist in einer bestimmten und konkreten gesellschaftlich-historischen Situation und Umwelt sich durchaus durch überpersönliche Gleichsinnigkeit und Regelhaftigkeit beschreiben lässt, die es berechtigt erscheinen lassen, von kollektiven Erfahrungshorizonten zu sprechen, und den Enkulturationsprozessen, in denen Sinngebungen und gesellschaftliche kollektive Erfahrungen und Erinnerungen im Sinne einer Alltagskultur intergenerationell vermittelt werden. 35

Wesentliches inhaltliches Element der gesellschaftlichen Enkulturationsbedingungen sind die Durchsetzung gemeinsamer Sinnverständnisse, gemeinsamer kollektiver Symbolinventare und die Entwicklung gemeinsamer sprachlicher Normen. War im Mittelalter die Kirche für diesen mentalen kulturellen Bereich verantwortlich, 36 so zeigt diese Situation fundamentale Unterschiede zur heutigen staatsgesellschaftlichen Situation. Da der Herrschaftsanspruch der Kirche im Mittelalter durch den Glauben und im Rahmen des Glaubens durchgesetzt wurde bzw. durchgesetzt werden sollte, konzentrierte sich der kirchliche Machtprozess auf die Hoheit im Bereich der Realitätsdefinitionen und der christlichen Symbolinventare. Uninteressant war dagegen die Problematik der äußeren Gewalt und der weltlichen Herrschaftszentrierung, ganz im Gegenteil, dezentrale weltliche Machtzentren waren eine Voraussetzung für eine zentrale kirchliche Macht. Gleichermaßen war eine Homogenisierung der politischen Alltagskultur und der Volkssprache – zentralisiert war nur das Latein als Kultussprache, die allein den Klerikern verfügbar war – nicht nötig und nicht intendiert. 37

Erst indem sich die weltliche Macht von der kirchlichen Macht im Prozess der Säkularisierung emanzipierte und auf eigene neue Machtressourcen zurückgreifen musste, um sich gegen das kirchliche Definitionsmonopol durchsetzen zu können, rückten Machtzentralisierung und die Durchsetzung von kulturellen und sprachlichen Homogenisierungsprozessen in den Vordergrund und bildeten die Grundlage für eine säkulare Religion des Staates, der Nation und der Kultur. Dies waren die mentalen Voraussetzungen des eurozentrischen Vorherrschaftsanspruches des Kolonialismus und des Imperialismus, der sich nur ephemerer und im zeitlichen Verlauf abnehmend noch christlicher Legitimationen und Missionierungsideen zu bedienen wusste, letztlich aber gerade dieses christliche Korsett zu Gunsten eines europäischen Nationalismus abstreifte.

Dieser Prozess ist inhaltlich nicht denkbar, ohne den maßgeblichen gestalterischen Anteil der herrschaftsabhängigen Intellektuellen hervorzuheben, deren Wirken es letztlich gelang, das Definitionsmonopol des Klerus abzulösen und weltliche Mythen von Volk und Nation, von erfundener Geschichte zu formulieren und in der Alltagskultur durchzusetzen. So machte sich die weltliche Intelligenz für die Herrschaft des entstehenden Nationalstaates ebenso unentbehrlich, wie es das kaufmännisch-wirtschaftliche Bürgertum für die ökonomische Fundierung der Entstehung des Staates gewesen war. Genau durch diese Doppelgesichtigkeit der Hilfsorgane der Herrschaft entsteht das, was gesellschaftsgeschichtlich als Ambivalenz und Uneindeutigkeit bürgerlichen Bewusstseins zwischen Kampf um Bürgerrechte und Liberalität einerseits, grundsätzlicher Staatsorientierung andererseits hervortritt.

6.2.2. Zentral-periphere Disparitäten der Realitätswahrnehmung

Dass entsprechend den unterschiedlichen vorfindlichen Gesellschaftsformationen grundlegend voneinander abweichende Realitätsverständnisse in den einzelnen Gesellschaften und gesellschaftlichen Entwicklungsstufen auftreten, ist auch im Sinne der Beurteilung der konkreten Handlungsoptionen und politischen Entwicklungsmöglichkeiten von großer historischer Bedeutung.

Lebenserfahrungen sind in hohem Maße abhängig von der regionalen und sozialen Reichweite alltäglicher Kontakte, der Verfügbarkeit oder Nichtverfügbarkeit von Informationen, die über den eigenen alltäglichen und familialen Sozialbereich hinaus reichen, und von der Art der Erfahrung sozialer Abhängigkeiten, entweder in direkter personaler Hierarchie z.B. im Familienverband oder in „längeren, abstrakteren und institutionalisierteren Interdependenzketten“.

So unterscheiden sich Realitätsdeutungskonzepte und Weltbilder grundsätzlich auf der einen Seite in ,geschlossenen‘, immobilen agrarischen Gesellschaften – historisch zu subsumieren unter der Kategorie der ,Feudalgesellschaften 38 – und den ,modernen, offenen‘, mobilen und institutionalisierten Handels- und Industriegesellschaften.39

Wie sich aus der einen Gesellschaftsformation die andere historisch entwickelt hat und entwickeln kann, ist die Fragestellung, die in unseren Überlegungen zur Entstehung einer ,Staatsgesellschaft‘ und des ,modernen Staates‘ im Mittelpunkt steht. Doch auch in einem gegenwartsbezogenen Ansatz sind diese Überlegungen und die mit ihnen verbundenen Fragestellungen relevant. Die europäisch-mittelalterliche Gesellschaftsformation des ,Feudalismus‘ hat in Bezug auf die Prägung der Biographien vor allem in den Unterschichten und der, zahlenmäßig dominierenden ländlichen Bevölkerung große strukturelle Übereinstimmungen mit der gesellschaftlichen Situation in den Ländern der globalen Peripherien und in den binnenperipheren Regionen der Semiperipherien der Gegenwart.

Aus den zentral-peripheren Spannungen im sozialräumlichen Kontext der Gegenwart lassen sich die Entwicklungsprobleme und Konflikte der eigenen geschichtlichen Entwicklung im Zivilisationsprozess ablesen. Dabei ist das zunächst historisch-soziologisch konzipierte Erklärungsmodell der Zivilisationstheorie durchaus geeignet, heutige zentral-periphere Konflikte und Strukturdisparitäten in ihrer Auswirkung auf die Bewusstseinsentwicklung der Menschen, vor allem aber auch die individuellen und gruppenspezifischen Akkulturations- und Zivilisierungsprobleme von Migranten aus den peripheren und semiperipheren Regionen in die Länder der ökonomischen Zentren zu verstehen und zu erklären.

In sehr detaillierter und aufschlussreicher Weise hat dies Waldhoff in seiner schon mehrfach herangezogenen Studie ,Fremde und Zivilisierung‘ am Beispiel türkischer Arbeitsmigranten in der Bundesrepublik Deutschland und ihren sozialen, familialen und mentalen Akkulturationsproblemen und den ausgrenzenden Verhaltensformen der deutschen Mehrheitsgesellschaft exemplarisch erarbeitet. Diesen Untersuchungen folgend, lassen sich einige dominante Charakteristiken in der Entwicklung der Realitätsverständnisse und Weltbilder festmachen.

An dieser Stelle kann keine umfassende Darstellung der Vorstellungswelten in feudalen oder peripheren Gesellschaften in ihren typischen Zivilisationsstufen gegeben werden; dazu ist einmal auf die grundlegenden Schriften von Elias zu verweisen und natürlich auf die Studie von Waldhoff, der weitere Quellen- und Literaturverweise zu entnehmen sind (vgl. Muchembled 1990, Tan / Gomani 1997, Wendorff 1985).

Drei Erfahrungsbereiche des Alltagslebens sollen im Folgenden angesprochen werden, an denen sich die grundlegenden Unterschiede in der Realitätswahrnehmung zwischen den feudalen bzw. peripheren Gesellschaften und der Staatsgesellschaft der europäischen Moderne exemplarisch darstellen lassen, wobei aber deutlich bleiben muss, dass diese Differenzierung in Erfahrungsbereiche ein analytisch-methodisches Instrument ist, eine letztlich zusammenhängende, undifferenziert wahrgenommene Weltsicht verständlich und erklärbar zu machen. Die handlungs- und affektleitenden Unterschiede dieser Realitätswahrnehmungen in unterschiedlichen Gesellschaften und sozialen Umwelten sind mit Waldhoff (S. 186 ff.) als Zivilisationsdifferentiale zu bezeichnen; diese sind eine der wesentlichen Ursachen der gegenseitigen Fremdheitserfahrungen beim Kontakt von Migrantengruppen in den heutigen Unterschichtungsprozessen der Arbeitsmigration in die Länder der globalen Peripherien.

In der Fremdwahrnehmung besonders auffallend ist die grundsätzliche Differenz der Zeitwahrnehmung und des kulturellen Zeitbegriffs. Das gilt sowohl für die alltägliche Arbeitszeit, für die die Biographie bestimmende Lebenszeit ebenso wie für die geschichtliche Zeitvorstellung, die Einbindung der real erlebbaren Zeit in sinngebende Zusammenhänge. Typisches Charakteristikum der Alltagszeitwahrnehmung des frühen Mittelalters wie aller ruralen Gesellschaften ist, dass die Tagesabläufe nicht durch Uhrzeiten gegliedert, sondern durch die Regelmäßigkeit und Periodizität der Tageszeiten und der mit ihnen verbundenen Verrichtungen, Arbeiten und Pflichten bestimmt sind. Diese ,Zeit‘ wird nicht als verfügbar, sondern als das Leben selbst erlebt. Im Jahresgang bestimmen christliche Festtage wie die regelmäßige sonntägliche Messe für eine Periodisierung der Erfahrung und tragen damit zu der Ordnungssicherheit des Lebens bei. Gleichzeitig symbolisieren sie die Gottgegebenheit der Lebens-Zeit wie auch die alleinige göttliche Verfügbarkeit von Zeit. „Alles, was auf der Erde geschieht, hat seine von Gott bestimmte Zeit: geboren werden und sterben, einpflanzen und ausreißen, töten und Leben retten, niederreißen und aufbauen, weinen und lachen, wehklagen und tanzen, Steine werfen und Steine aufsammeln, sich umarmen und sich aus der Umarmung lösen, finden und verlieren, aufbewahren und wegwerfen, zerreißen und zusammennähen, schweigen und reden. Das Lieben hat seine Zeit und auch das Hassen, der Krieg und der Frieden. Was hat der Mensch von seiner Mühe und Arbeit? Ich habe die fruchtlose Beschäftigung gesehen, die Gott den Menschen auferlegt hat. Er hat für alles eine Zeit vorherbestimmt, zu der er es tut; und alles, was er tut, ist vollkommen“ (Buch der Prediger 3.1-11 40).

Dass diese Zeiterfahrung gleichzeitig eine umfassende Realitäts-Definitionsgewalt für die Kirche bedeutete, ist unverkennbar, was sich auch in einem anderen Zeitbegriff innerhalb des Klerus, insbesondere des Mönchtums mit seinen regelmäßigen Gebetsstunden erkennen lässt. „Die Mönche als die Bildungsschicht jener Jahrhunderte waren sensibler als das Laienvolk, um solche formalen Gesetzlichkeiten innerlich zu verarbeiten und sich an die künstliche Vervollkommnung eines von der Natur im gröberen Rahmen vorgezeichneten Zeitnetzes zu gewöhnen. Während bei der ländlichen Bevölkerung die Zeit langsam und mit gewissen Unregelmäßigkeiten im Laufe gewohnter Rhythmen verlief und einzelne Stunde und ihre Präzisierung keinen Eigenwert hatten, galt in den Klöstern ein höheres Niveau der Zeitwertung: künstliche, mechanische Gliederung der Zeit ersetzte hier weitgehend den natürlichen Rhythmus, und die Zeitgliederung wurde feinmaschiger“ (Wendorff 1980: 107-108).

Der Umbruch der gültigen Zeitvorstellungen wird bedingt durch den Wandel der Lebensverhältnisse und das Aufkommen der neuen sozialen Schicht bzw. Gruppe der Händler, die einen anderen als den ruralen Gebrauch der Zeit benötigten. Waldhoff (1995: 152 passim) stellt diesen Transformationsprozess dar, um damit auch die aktuellen Unterschiede der Zeitwahrnehmung zwischen den Menschen in peripheren und zentralen Regionen begründen zu können. Er bezieht dabei ein Zitat von LeGoff (1977: 394) ein: „Eine Ökonomisierung menschlicher Zeit bedeutet eine Ökonomisierung menschlicher Affekte. ‚[...] allgemein baut der Kaufmann seine ganze Tätigkeit auf Hypothesen, deren Raster die Zeit ist: Hortung in Erwartung von Hungersnöten, 41 An- und Verkauf zu günstigeren Zeitpunkten, praktische Folgerungen aus der Kenntnis der ökonomischen Konjunktur und der Gesetzmäßigkeiten des Lebensmittel- und Silbermarktes (was ein Netz von Informationen und Nachrichten voraussetzt). Dieser Zeit des Händlers ist die Zeit der Kirche entgegengesetzt, die allein Gott gehört und nicht Gegenstand von Gewinnsucht sein kann.‘ Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass Zeit kein Ding ist, obwohl der Gebrauch des Substantivs als sprachliches Symbol es so erscheinen lässt. Wir neigen zur Verdinglichung menschlicher Tätigkeiten. Vielleicht erscheint uns das Unwandelbare höherwertiger als das Wandelbare, als Prozesse, weil es uns weniger an unsere verrinnende Lebenszeit erinnert.“ An diese Überlegungen sollten wir uns, Verständnis dadurch gewinnend, erinnern, wenn in diesem Aufsatz immer wieder das Primat statischer Gesellschafts-, Herrschafts- und Staatsvorstellungen und der damit verbundenen falschen Vorstellung von der relativ ,unbeweglichen‘ Geschichte kritisch hinterfragt und ein prozessorientiertes, dynamisches Geschichts- und Gesellschaftsverständnis dagegen gestellt wird (vgl. S. 32, 36, 62).

Der zweite Bereich der Zeiterfahrung, die sich im gesellschaftlichen Entwicklungsprozess entschieden gewandelt hat, ist die Lebenszeit, die in der eigenen Biographie erfahren wird. Biographische Erfahrung misst sich an der Beobachtung der Biographien der Älteren, die den Maßstab für die Erwartungen, die der Mensch an das eigene Leben zu stellen in der Lage ist, bereit stellt. In den gleichmäßigen Zeitläuften der ruralen Gesellschaft, gegliedert in die Rhythmen der Natur und des Ackerbaus und mit Sinn erfüllt durch Glaubensvorstellungen, die sich in der festen Folge von Feiertagen und durch die Vorbilder der Heiligenmythen symbolisieren und damit die Lebenszeit gliedern, ist wenig Raum für die Entstehung von Vorstellungen eines Lebenslaufes als zielgerichtete, Veränderung bewirkende Entwicklung, ist genauso wenig Raum für eine bewusste Individuation. Die – soziale, d.h. familiale und dörfliche – Umwelt ist alleinige Bezugsgröße des Menschen und Orientierung für Werte und Handlungsoptionen.

Diese enge, zyklisch-statische Zeiterfahrung bietet die notwendige Ordnungssicherheit in einem immer existentiell bedrohten Leben, dessen Überdauern immer vom Funktionieren der schützenden (Familien-)Gemeinschaft abhängig ist, die damit auch nicht in Frage gestellt werden kann. Der Verstoß durch die Familie ist nahezu ein Todesurteil. 42 Erst die beginnende Neuzeit führt zu einer zunehmenden Differenzierung des Lebenslaufes und zu einer differenzierteren Erfahrung der Phase der eigenen Biographie. War im Mittelalter wie in vielen rural-undifferenzierten Gesellschaften allein der Anfang des Lebens als Säugling noch als besondere, beschützte Phase angesehen, wenngleich diesen kleinen Wesen keine eigene Rechtspersönlichkeit zuerkannt war – sie waren je nach familiären Umständen, Last, Hoffnung, Spielzeug oder Objekt mütterlich-animalischer Zuwendung, bei der hohen Säuglingssterblichkeit und der Größe der Familien aber niemals emotionaler Mittelpunkt –; später wurden sie im Alter, das wir heute als Kindheit betrachten, nur als kleine, noch dumme und unvollkommene Erwachsene angesehen, die je nach wachsender Fähigkeit in den Haushalt und die Produktionsstruktur des Haushalts einbezogen wurden.

Philippe Ariès schildert in seiner grundlegenden Arbeit zur ,Geschichte der Kindheit‘, wie in der europäischen Geschichte nach und nach ein Bewusstsein für die Besonderheiten dieses Lebensabschnittes entsteht, und er beschreibt den gesellschaftlichen Wandel, der dieses Bewusstsein ermöglicht. Die Kindheit wird im Lauf der größer werdenden gesellschaftlichen Differenzierung, mit den immer größeren Ansprüchen an das Lernen und die Sozialisations- und Enkulturationsprozesse, die erreichten Zivilisationsstandards und das damit verbundene Verhaltensrepertoire zu internalisieren und die immer komplexer werdenden Symbolinventare zu erlernen, länger – und differenziert sich bald in Kindheit und Jugend, später noch ergänzt durch die Postadoleszenz, die heute bis in die Mitte des dritten Lebensjahrzehnts geführt wird. Da diese komplexen Enkulturationsaufgaben von der Sozialisationsinstanz Familie nicht mehr zu bewältigen sind, entstehen gesellschaftliche Sozialisationsinstitute wie die Schule und die Universität. Diese Entwicklung läuft, interdependent verbunden, parallel zur Entstehung des Staates als Herrschaftsinstitution und zur Entwicklung der Staatsgesellschaft. Damit wird auch deutlich, dass Enkulturation, vor allem auch in schulischen Institutionen, immer auch in funktionaler Verknüpfung zum Machtprozess steht und die Aufgabe der gesellschaftlichen und kulturellen Homogenisierung übernimmt. So kann einmal der Stand der Entwicklung einer modernen Staatsgesellschaft auch an dem Stand der Durchsetzung der Schulpflicht gemessen werden, wie es Waldhoff (1995: 185 f.) für die Türkei ausführt, andererseits kann fundamentale Gesellschafts- und Staatskritik gerade auch an den Widersprüchlichkeiten in der Funktionsbestimmung der staatlichen Schulen festgemacht werden, wie es Ivan Illich in seiner provokanten Studie von der „Entschulung der Gesellschaft“ im interkulturellen Ansatz belegt.

Der zweite Bereich der differenten Alltagserfahrungen liegt in der Wahrnehmung der sozialen Umwelt. Wesentliche Elemente dieses Erfahrungsbereiches erschließen sich schon aus den Ausführungen zur Veränderung der Gesellschaft selbst. In der ruralen Gesellschaft wird räumlich-natürliche und soziale Umwelt nicht distinktiv wahrgenommen; das Erlebnis eines Mensch-(Kultur-) Natur-Gegensatzes ist erst das Ergebnis späterer differenzierender Wahrnehmungsmuster, gleichzeitig auch eine Folge der Projektion gesellschaftlicher Konflikt- und Dissonanzerfahrungen auf sogenannte Naturgesetzlichkeiten, die den Absolutheitsanspruch religiöser Weltdeutungen abgelöst haben (vgl. S. 52). Rurale Gesellschaften erleben den Raum als durch bedeutungsvolle Symbole bestimmten Lebens- und Sozialraum. Im Grundsatz ist das auch heute noch der Fall, wenn auch die individuellen und gruppenspezifischen Distanzierungsfähigkeiten zu einer fallweisen Infragestellung und Relativierung der symbolisierten Bedeutungsstrukturen von Orten ermöglichen, die in den ruralen Gesellschaften nicht zur Verfügung stehen und die in den ,modernen‘ Gesellschaften individualisierte Besetzungen und Handlungsentscheidungen ermöglichen.

Doch sollte dieser soziologische Zusammenhang, der in den Bereich der symbolischen Interaktion fällt, hier noch etwas näher charakterisiert werden. Werner Durth, Stadtsoziologe und scharfer Kritiker heutiger städtebaulicher Konzeptionen schreibt in dem Kapitel ,Urbanität als Rollenspiel‘ seiner Studie Die Inszenierung der Alltagswelt über den Symbolgehalt der städtischen Umwelt: „Wenn nun aber aufgrund wachsender Komplexität und Widersprüchlichkeiten gesellschaftlicher Strukturen und kultureller Ordnungen sogar die täglichen Handlungsabläufe und -situationen den Individuen gesteigerte Aufmerksamkeit und Bewusstseinsleistung abverlangen, wird es immer schwieriger, mittels der bewährten Typisierungsschemata die jeweils angetroffenen Bedingungen auf frühere Erfahrungen zu beziehen und vor diesem Hintergrund zu interpretieren. Andererseits können nur bei ‚richtiger‘ Interpretation und Bestimmung von Situationen angemessene Verhaltensformen ermittelt und dabei bezüglich der räumlichen Gegebenheiten ebenfalls nur auf ‚eine begrenzte Zahl möglicher Interpretationsschemata für Räume‘ zurückgegriffen werden kann, so ‚tritt Desorientierung ein‘ (H.P. Bahrdt, 1974: 38), sobald keines von ihnen ‚passt‘ und damit ein konfliktfreier Handlungsverlauf verhindert wird. ‚Die Definition einer Situation, die wesentlich durch Interpretation räumlicher Tatsachen mitkonstruiert wird, und zwar derart, dass sie durch typisiertes Verhalten beantwortet werden kann, darf man als Aktualisierung von Umwelt verstehen. Anders ausgedrückt: Umwelt entsteht durch verhaltensrelevante Interpretation von Raumtatsachen im Zuge der fortlaufenden Definition immer neuer, aber kohärenter Situationen. Das ist eine allgemeine anthropologische Betrachtung“ (Durth 1977: 166-172).

Zwei wesentliche Einsichten können aus diesem Kontext gewonnen werden. Einmal wird deutlich, dass sich Sinnverständnisse der Gesellschaft wie des Einzelnen in Symbolen manifestieren, die dem Sinn gesellschaftliche Persistenz und – nonverbale – Kommunizierbarkeit geben; Symbole sind daher im Alltag unmittelbar verhaltensrelevant. In der ruralen Gesellschaft sind diese Symbolinventare, die den gesamten – natürlichen und sozialen – Raum strukturieren und definieren traditionell und aus ,undenkbaren Vorzeiten‘ überkommen und durch einen religiösen Kontext verabsolutiert, sie sind ein unantastbares ,sacrum‘. Die eigentliche soziale Funktion dieser Symbolinventare als kultureller Kontext bleibt sich jedoch bis heute gleich: Herstellung von – räumlicher wie sozialer – Orientierungsfähigkeit, Sinngebung und Verstetigung sozialer Handlungsoptionen, letztlich also eine Ritualisierung des Alltags, die der sozialen wie individuellen Komplexitätsreduzierung und Konfliktvermeidung dient und damit einen hohen sozialen Wert darstellt.

Andererseits wird für die moderne Zeit bei Durth aber deutlich, dass auch der ,öffentliche Raum‘ alltäglicher symbolbesetzter Raum für den einzelnen geworden ist, der durchaus auch einer bewussten, die sozialen Kontexte einbeziehender Gestaltung offen steht. Im Gegensatz zur ruralen Gesellschaft werden in der Moderne die Bedeutungen des – natürlichen wie sozialen – Raumes verfügbar und gestaltbar, sie werden vor allem im Prozess der Herrschaftszentralisierung und der kulturellen Homogenisierung in den Machtprozess mit einbezogen und verlieren dadurch ihren Charakter als ,sacrum‘ und ihre religiös-transzendentalen Bezüge. Auch dies ist ein Teil des Prozesses, in dem sich der Staat bzw. die Nation als säkulare Religion der Moderne etabliert (vgl. S. 52). Die städtische Umwelt wird zeitweise zu einem machtgesteuerten ,Labor‘ für ,soziale Experimente‘, ein Raum zur Steuerung und Manipulation von Sozialverhalten ebenso wie für die damit verbundene Legitimation und Festigung der sich etablierenden Staatsherrschaft. Der ländliche Raum sperrt sich auch in Mitteleuropa dieser Inanspruchnahme natürlich mehr als der urbane Raum; Moderne und Urbanität sind funktional eng miteinander verknüpft. Durth beschreibt diese urbanen Steuerungsprozesse, die ein Charakteristikum modernen Bewusstseins sind vor dem Hintergrund der sozialen Zerfallsprozesse, die immer mehr das Bedürfnis nach einer Sozialreparatur durch ,Social engineering‘ entstehen lassen, dessen Erfolgschancen aber dennoch mehr als zweifelhaft sind: „Dass die Steuerung des Prozesses der Interpretation und Definition von Handlungssituationen im Zuge wachsender Desintegration (steigender Kriminalität etc.) gerade in den USA für Sozialarbeit und -forschung an praktischer Bedeutung gewann, lässt sich nicht nur an den Arbeiten von J. Jacobs zeigen, für die die stete Suggestion sozialer Kontrolle die einzige Garantie der ‚inneren Sicherheit‘ der Städte zu sein scheint. War im Europa des vorigen Jahrhunderts noch die ‚Methode Haussmann‘ 43 – die Möglichkeit militärischer Beherrschung der Arbeiterquartiere durch den Durchbruch breiter Straßenschneisen – probates Mittel zur Disziplinierung der Bewohner, so wird dies inzwischen durch internalisierte Gewaltverhältnisse und wechselseitige soziale Kontrolle der Bewohner weitgehend durch diese selbst gewährleistet“ (Durth 1977: 171).

Der Gegensatz zwischen der ruralen und der modernen Zivilisation wird gerade in diesem Erfahrungsbereich mehr als deutlich. Erst durch das Entstehen des Staates, der durchaus richtig als Territorialstaat zu kennzeichnen ist, wird der natürliche Raum als Herrschafts-, Ordnungs- und Lebensraum und als Raumkontinuum entdeckt und in Besitz genommen. Wie die Zeit, die in der ruralen Gesellschaft als Gotteszeit und Zeit der Kirche außerhalb der Verfügbarkeit durch den Einzelnen und die soziale Gruppe blieb und daher immer auch als drohend und unvorhersehbar empfunden wurde und erst im Prozess der Neuzeit als verfügbare, messbare und kontinuierliche Entität wahrgenommen wurde, ist auch der natürliche und soziale Raum der ruralen Gesellschaft außerhalb der befriedeten Familie oder der dörflichen Gemeinschaft unkontrollierbar, nicht zu befrieden und damit als unmittelbar bedrohend empfunden. Die Befriedung des öffentlichen Raumes ist eine Folge der Herausbildung des Herrschaftsanspruchs des Territorialstaates, das heißt damit, eine Funktion der Institutionalisierung und Zentralisierung der Herrschaft in der Neuzeit. In den Ländern der Peripherien existiert bis heute kein sicherer öffentlicher Raum, die Menschen sind auf den existentiellen Schutz durch die Familie und die soziale Ordnung des Dorfes angewiesen (Tan/Gomani 1997: S. 30-34 44).

Ein Staat, der Rechtssicherheit gewähren könnte, existiert nicht. Im Gegenteil: der Staat tritt in diesen Regionen als Unsicherheit und Bedrohung erzeugende Usurpation auf, er wird als bekämpfensnotwendiger Oktroi wahrgenommen. Gerade unter diesen Voraussetzungen ist z.B. der Konflikt in Südostanatolien zu verstehen (Voigt 1995, 1996a). 45

Der dritte Bereich, in dem sich die Alltagserfahrungen der Menschen grundlegend gewandelt haben, ist die Verfügung über die eigenen Affektstrukturen, die Elias in seinen Untersuchungen zur Psychogenese der Zivilisation beschrieben hat. In unseren Überlegungen werden wir zusammenfassend diesen Bereich etwas anders fokussieren, indem wir festhalten, dass es eine Entwicklung von sozial evozierten Affektinventaren zu individuellen Affekthaushalten gegeben hat. Für die heutige Zeit kann dieser Prozess, der sich einem empathischen Verständnis noch stärker sperrt als die Wahrnehmungsbereiche der Zeitvorstellungen und der sozialen Umwelt, in Untersuchungen zu der schichtspezifischen Differenz mit dem Umgang mit Affekten nachvollzogen werden. Elliot Liebow schreibt in seiner faszinierenden teilnehmenden Beobachtung bei den ,Eckenstehern‘ an ,Tally’s Corner‘,46 dass dazu zu bemerken sei, dass Angehörige der Unterschicht „ununterbrochen dem Bewusstsein ihrer eigenen Unwichtigkeit ausgesetzt sind“. Lee Rainwater, 1965, 47 beleuchtet außerdem noch einen anderen Aspekt der Art, auf die Arme ‚arm‘ sind: „Verglichen mit den Identitätsproblemen der Angehörigen der Unterschicht ist die ‚Suche nach der Seele‘ der Jugendlichen und Erwachsenen der Mittelschicht demonstrativer Konsum von psychischen Reichtümern“. In diesem Sinne sind die Angehörigen undifferenzierterer Zivilisationen und ruraler Gesellschaftsformen auch „arm“, auch wenn gerade in diesen Gesellschaften die Armutswahrnehmung ganz anders ist und mit dem Leidensdruck der Verelendung heutiger Krisengesellschaften nicht zu vergleichen ist. 48

Zu den sozial induzierten Affektinventaren der ruralen Gesellschaften gehört an zentraler Stelle der Wert der ,Ehre‘, an den sich ein ganzes Universum zugehöriger Verhaltensregelungen und Sinnverständnisse anknüpft, die sich der individuellen Verfügbarkeit und opportuner Verhaltensmodifikation weitgehend entziehen. Aus der ,Ehre‘ lässt sich auch die Blutrache ableiten, die sich erst durch die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols als gesellschaftlich anerkanntes Institut zurückdrängen ließ. In wie weit die Affektstruktur der ,Ehre‘ in ruralen Zivilisationen bis heute auch Rechtfertigung sonst tabuisierter Verhaltensweisen ist und sogar gegebenenfalls das Tötungstabu außer Kraft setzt, zeigen die Ausführungen bei Waldhoff (1995: S. 135 passim) und Tan/Gomani (1997: S. 35, 37-39). Gerade in den Ausführungen der letzteren wird sehr deutlich, dass nicht, einem weit verbreiteten modernen Vorurteil folgend, die Ehre Ausdruck und Vollzug eines ,religiösen Gebotes‘ ist und dass vor allem der Islam diese ,unzivilisierten Verhaltensweisen‘ fordere, sondern dass die Religion ein „kulturelles System“ ist (Tan/Gomani 1997: S. 19 ff.), das den zivilisatorischen Entwicklungsstand der jeweiligen Gesellschaft zum Ausdruck bringt und mit gesellschaftlichem Sinn versieht. Eine Religion ist so ,altertümlich‘ wie die Gesellschaft, in der sie existiert. Wie lange noch auch in Europa das soziale Institut der Ehre gegen die dominierenden Prozesse der Durchsetzung der Affektkontrolle und des Gewaltmonopols wirksam blieb, nämlich in Deutschland bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts, 49 zeigt die tiefe psychische Verankerung dieses traditionellen Ehrenkodex in den Menschen, die wesentlich zur personalen Identität beiträgt und daher erst im Laufe der Generationen zurückgedrängt werden kann. Vergleiche dazu den Tagungsbericht der Körber-Stiftung (Hrsg.): Ehre und Würde / Şeref ve Onur, Hamburg 2000.

Der Begriff der ,Ehre‘ hat historisch und gesellschaftlich gesehen eine Doppelbedeutung. Zunächst haben wir ihn thematisiert als ,persönliche Ehre‘, die vor allem der Strukturierung des Individualverhaltens in Familienbezügen und rural-lokalen gesellschaftlichen Kontexten dient und in dieser Form in der heutigen Staatsgesellschaft anachronistisch und dysfunktional ist. Diese Konfliktebene wird für die Türkei und die türkischen Migranten in der Bundesrepublik Deutschland von Waldhoff analysiert. Dass daher gerade bei Migranten der Ehrbegriff und das Ehrverhalten zu den massivsten Sozialkonflikten mit der neuen sozialen Umwelt führt, wobei sich beide Seiten als völlig im Recht befindlich verstehen und eine gegenseitige Empathie verhindert, gehört zu den zentralen Bildungs- und Enkulturationsproblemen in Migrationsgesellschaften. Tragisch wird es dann, wenn sich diese Konfliktlinie des gegenseitigen Unverständnisses zwischen den Generationen durch die Migrantenfamilien zieht und oft zum offenen Ausbruch von Gewalttätigkeiten führt, die nicht vordergründig als ,kriminelles Verhalten‘ stigmatisiert werden dürfen.

Daneben wird jedoch der ,Ehrbegriff‘ in Europa parallel zum Zivilisations- und Staatenbildungsprozess in einen neuen gesellschaftlichen Kontext transponiert und wiederum im System der Machtprozesse funktionalisiert. Diese gesellschaftliche ,Ehre‘ verbindet sich mit den nationalistischen Ideologien, z.T. in einer Sonderform, die an mittelalterlicher Ritterideologien und ‑mythen anknüpft,50 auch als besondere Ehre des Militärs und des Krieges, und ist ein Element mentaler Kontinuität, durch die historische Identität 51 gewahrt werden kann und an die machtpolitische Funktionalisierungen bis hin in die Gegenwart anknüpfen. Gerade in gesellschaftlich-politischen Umbruch- und Transformationsphasen haben nationale Mythologeme, die sich eines kollektiven Ehrbegriffes bedienen, eine gesellschaftlich stabilisierende, integrierende, nach außen hin aber auch aggressive und konflikterzeugende Funktion. Sie sind ein Element der Abwehr des Fremden und der Selbstversicherung der eigenen Gruppe.

In den mitteleuropäischen Regionen haben tradierte Formen des Ehrbegriffs sogar den Versuchen der sozialistischen Staaten zur Umdefinition und Neubelegung widerstanden. In der Endphase der realsozialistischen Machtausübung wurde er z.B. 1980/81 in Polen instrumentalisiert in den Auseinandersetzungen um die Erneuerung, die ,Odnowa‘, oder auch in der Phase der Umwandlung des gesamten Herrschaftsgefüges am Ende der achtziger Jahre. 52

Ein bis heute nicht gelöster Konflikt als Folge der Bevölkerungsverschiebungen während des Zweiten Weltkrieges besteht auf der Ebene der ,Ehre‘, verbunden mit Regional- bzw. Nationalidentitäten in Südtirol fort. Im Jahre 1942 wurde eine Gruppe Südtiroler ‚freiwillig‘ als Folge deutsch-italienischer Absprachen in das damalige Protektorat Böhmen und Mähren umgesiedelt. Fast alle kehrten 1945 nach Italien zurück. Ein Teil konnte in Südtirol bleiben, andere wurden unter Zwang in Süditalien angesiedelt. Die Rückkehrer, wie auch die in Italien verbliebenen konservieren ihre Konflikte auf der Ebene der ,Ehre‘. Man wirft der jeweils anderen Gruppe ,nationalen Verrat‘ vor.

Einen ähnlich gelagerter Konflikt – zweifellos unter anderen Voraussetzungen – gibt es in Ungarn zwischen den Flüchtlingen von 1956 und den damals im kommunistischen Staat verbliebenen Intellektuellen. Der Konflikt äußert sich z.B. bei der Besetzung von Hochschullehrerstellen durch Rückkehrer. Ausgetragen werden die Machtkämpfe über die Instrumentalisierung von ,Ehre‘. Wesentlich ist in beiden Konflikten der Realbezug zur Gegenwartspolitik. Wir haben es bei der Kategorie der ,Ehre‘ zwar scheinbar mit einem individuell wahrgenommenen Affekt, in Wirklichkeit aber mit einer gesellschaftlichen Funktionalisierung zu tun.

Außerhalb dieser Funktionalisierungskontexte ist dem heutigen Angehörigen der Staatsgesellschaft dieser Ehrbegriff fremd, er erscheint ihm nicht, wie dem Angehörigen der ruralen Zivilisation, als soziale Entität, sondern bestenfalls als individuelle, subjektive Emotion, wie Liebe oder Eifersucht, die in öffentlichen Situationen nur in ganz bestimmten zugelassenen Kontexten handlungsleitend werden kann und darf und ansonsten der zivilisatorischen Affektkontrolle unterworfen ist. Auch hier sollte als Résumé betont werden, dass die wahrgenommene Realität in den unterschiedlichen Zivilisationsstufen jeweils eine andere ist und dass diese Realität subjektiv nicht als Interpretation, sondern als Wahrheit erfahren wird. Erst die Entwicklung von Selbstdistanz kann hier zu einer intersubjektiven Kommunizierbarkeit und Relativierbarkeit dieser sozialen Realitäten führen.

Diese Ausführungen zu den an der Entwicklung der Zeitvorstellungen, der Wahrnehmung der sozialen Umwelt und der Strukturierung des eigenen Affekthaushaltes könnte nun, gegen die Intention dieses Aufsatzes, eine wertende Perspektive gegenüber den verschiedenen Zivilisationsstufen oder Kulturen nahe legen. Dann muss man sich die Überlegung wieder vor Augen führen, dass der Zivilisationsprozess eine notwendige Reaktion auf die realen Veränderungen der Lebensverhältnisse und die Wandlungen der sozio-ökonomischen Strukturen der Gesellschaft darstellen. Differenzierung oder Undifferenziertheit der Realitätsdeutung, distanzierte Rationalität oder phantasieorientierte Wahrnehmungskonzepte sind keine qualitativen Merkmale sondern zeigen unterschiedliche Möglichkeiten des Menschen, mit den existentiellen Probleme des Lebens fertig zu werden. Dass ein westeuropäischer Städter in einer ruralen, geschlossenen Gesellschaft ebenso wenig existieren und Konflikte vermeiden könnte, wie die Enkulturationsprobleme in der anderen Richtung bei den türkischen Migranten in Deutschland vermeidbar wären oder gar ,Schuld‘ der Migranten sei, dürfte einsichtig sein und wird bestärkt durch die Untersuchungen von Waldhoff.

Das Problem ist, dass menschliche Geschichte immer Kulturkontakt und damit auch von außen evozierte Veränderung der sozialen Umwelt bedeutet, dass Migrationen seit jeher der Normalfall, abgeschlossene Sesshaftigkeit aber die historisch eng begrenzte Ausnahme ist; dadurch gehört der interkulturelle Kontakt mit all seinen Problemen, Konflikten und Anpassungsbrüchen zu den normalen Erfahrungen der menschlichen Zivilisation. Wir sollten unsere Konflikte im zentral-peripher strukturierten Weltsystem nicht als neue und unlösbare Problematik sondern als normale Phase im zivilisatorischen Anpassungsprozeß verstehen, der eine grundsätzliche Wertung der Kulturen ausschließen sollte, ohne damit notwendige Anpassungs- und Veränderungsprozesse, gar noch aus einer romantisch-musealen und damit auch arroganten Fürsorglichkeit, 53 verhindern zu wollen.

6.2.3. Träger des Zivilisationsprozesses

Sowohl die historische europäische Entwicklung vom ,Feudalismus‘ zur ,Moderne‘ als auch die zentral-peripheren Spannungen und Dichotomien der Gegenwart können nicht ohne die Berücksichtigung ihrer Machtprozesse verstanden werden. Zivilisations- und Modernisierungsprozesse werden von den Mächtigen eingeleitet. Erst wenn im Prozess der Verschiebung der Machtbalancen Machtressourcen durch die Veränderung der materiellen Lebensvoraussetzungen 54 oder durch Machtgewinn ,neuer‘, privilegierter Sozialgruppen wie der Städter und Händler zu Beginn der Neuzeit von der Herrschaft auf die so genannten ,Hilfsorgane der Macht‘ 55 übertragen werden, deutet sich langfristig auch eine grundlegendere Umschichtung der Herrschaftsstrukturen an.

Doch sollte das personelle Überdauern der Gruppe der ,Mächtigen‘ und der Eliten nicht unterschätzt werden, wie das Vorhanden-, Angesehen- und immer noch soziale Privilegiertseins des im Frühmittelalter mächtig gewordenen europäischen Hochadels auch in der heutigen ,republikanischen‘ Zeit zeigt.

Die soziologische Theorie stellt fest, dass der Übergang von unmittelbarer Macht zu dauerhafter Herrschaft sowohl in informellen Kleingruppen wie in großen sozialen Einheiten, zu denen auch die Staaten zu zählen sind, in einem typischen Machtprozess verlaufen, in dem sich das Machtzentrum durch Privilegierung von Hilfsorganen der Macht 56 ausweitet und durch fortschreitende Institutionalisierung der sozialen Differenzierung festigt und verselbstverständlicht. Mit der Festigung einher geht die fortschreitende Legitimierung der Herrschaft, was hier bedeuten soll, dass der Selbstanerkennung der Gruppe der Herrschenden die Anerkennung der Herrschaftsordnung durch die Beherrschten als gerechtfertigt (d.h. selbstverständlich, fraglos, sinnvoll) folgt.

Eine Schlüsselrolle für die Legitimation der Herrschaft in diesem Machtprozess kommt dabei den Hilfsorganen der Macht zu, die einerseits zunächst die privilegierten aber abhängigen ausführenden Organe des sich durchsetzenden Gewaltmonopols der zentralen Herrschaft sind oder werden (Militär, Polizei, Beamtenschaft) und andererseits als Intellektuelle Träger der ideologischen Rechtfertigung bestehender Herrschaft sind, Staats- und Realitätsverständnisse durchsetzen, als Wissenschaftler Definitionsgewalt entwickeln oder als Lehrer die intergenerationelle Stabilität und Persistenz der Herrschaftsordnung sichern. 57

Schon Elias schildert anschaulich, wie der Zivilisationsprozess ,von oben nach unten‘, vom Hofe ausgehend, durchgesetzt wird. Die Prozesse der Staatenbildung und der Herausbildung der Staatsgesellschaft (Soziogenese) fußen zwar auf umfassenderen historischen, sozio-ökonomischen Wandlungsprozessen, wie sie im letzten Kapitel beschrieben wurden, welche auch Verschiebungen in den Machtbalancen ermöglichten und evozierten, sie sind aber gleichzeitig auch Ausdruck des Herrschaftswillens und der Durchsetzung von Machtprozessen. Dadurch wird die besondere Bedeutung der sozialpsychologischen Veränderungen und der jeweiligen Enkulturationsbedingungen in der Gesellschaft hervorgehoben, die die Sozialisation des Einzelnen über die Ebene der kontingenten biographischen Erfahrungsbereiche zu einem bis zu einem gewissen Grade regelhaften gesellschaftlichen Vorgang macht, der in der fortschreitenden Durchdringung der Gesellschaft durch den Machtprozess zur Voraussetzung der herrschaftssichernden Homogenisierung der Gesellschaft im Zivilisations- und Staatenbildungsprozess wird.

Politisches Interesse, politische Handlungsintention auf der einen Seite, längerfristige gesellschaftliche Entwicklung- und Transformationsprozesse von historischer Regelhaftigkeit, um nicht Notwendigkeit zu sagen, wie es materialistische Geschichtstheoretiker oft formuliert haben, bedingen einander, sind miteinander interdependent verbunden, dürfen jedoch je nicht zu Gunsten des anderen korrespondierenden Agens vernachlässigt werden. Die eindeutige, deterministisch oder dialektisch verstandene Basis-Überbau-Beziehung vereinfachter marxistischer Geschichtsinterpretationen ist zu undifferenziert und vernachlässigt den oftmals selbstreferentiellen Charakter von Interdependenzbeziehungen, die keineswegs so einfachen Ablaufmustern gehorchen, dass sich gültige gesellschaftliche Prognosen oder zutreffende Entwicklungsszenarien daraus ableiten ließen. 58 Der Prozess der Bewusstseinsbildung und der daraus sich entwickelnden auch individuellen Handlungsmotivationen ist so komplex, dass er sich einer einfachen Beschreibung und Erklärung grundsätzlich entzieht. Daher enthalten historisch-soziologische Modelle immer ein Element der Kontingenz und bezogen auf konkrete Gesellschaften das Charakteristikum der regelhaften Einmaligkeit – um hier mit einem begrifflichen Paradoxon zu résumieren.

So haben gesellschaftswissenschaftliche Ansätze des Kulturrelativismus durchaus ihre innere Stringenz, wenn aus ihnen nicht der Fehlschluss gezogen würde, Kulturprozesse und Zivilisationsprozesse wären beliebig und zufällig und diese Beliebigkeit und Zufälligkeit entbinde von einer kritisch-rationalen Auseinandersetzung mit den Realitätswahrnehmungen und Sinngebungsprozessen im interkulturellen Vergleich. Nicht Beliebigkeit, sondern Respekt und höfliche Distanz – als Fähigkeit ein Ergebnis unserer eigenen zivilisatorischen Entwicklung! –, positiv ausgewogen durch Empathiefähigkeit, sind die Grundforderungen im Umgang mit fremden Kulturen und den Menschen, die Träger dieser Kulturen sind.

Das demokratische Ideal der modernen westlichen Staatsgesellschaften der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts postuliert, dass, da alle Gewalt vom Volke ausgeht, Entwicklungs- und Transformationsprozesse ebenso vom ganzen Volk getragen werden. Die Realität sieht anders aus: Transformationsprozesse werden von der Mehrheit der Bevölkerung eher ertragen als positiv mitbestimmt. Entwicklungsanstöße gehen in der Regel von der Herrschaftsebene aus und werden durch die loyalen ,Hilfsorgane der Herrschaft‘ umgesetzt, d.h. gegenüber den Beherrschten durchgesetzt und mit einer vertretbaren Sinnstruktur versehen. Wahlen sind in diesem Kontext gesellschaftliche Selbstvergewisserungen über die bestehende Legitimität der Ordnung, weniger aber substantielle Chance zur Verschiebung realer Machtbalancen. Wahlen sind vor allem symbolische Handlungen in gegebenen Sinnkontexten.

Zusammenfassend sei also noch einmal hervorgehoben, dass die soziale Trägerschaft des europäischen Staatenbildungsprozesses und der mit ihm verbundenen Soziogenese auf der Herrschaftsebene – zunächst des Adels und des Klerus, dann des Hofes und schließlich der politischen Eliten des Nationalstaates – liegt, auch wenn diese sicherlich nicht frei von äußeren Einflüssen, materiellen Zwängen und im Rahmen ihrer eigenen tradierten Sinnverständnisse handeln konnte und handeln kann, und dass die Schlüsselfunktion des ideologischen Konzeptes des Nationalstaates und des Prozesses des ,nation building‘ in der Schicht der ,Hilfsorgane der Herrschaft‘, das heißt des Bürgertums, der Intelligenz und der Beamtenschaft liegt, ohne die die für die Staatsentwicklung notwendigen Homogenisierungs- und Zentralisierungsprozesse nicht hätten durchgesetzt und wirkungsvoll werden können.

6.2.4. Nationalstaat als säkulare Religion

In unserem Erklärungskonzept ist eine wesentliche Frage noch offen geblieben: warum die Nationsidee und das heutige Staatsverständnis in der west- und mitteleuropäischen Kultur einen derartigen Absolutheitscharakter eingenommen hat, dass nations- oder staatslose gesellschaftliche Zustände bestenfalls für ,primitive‘ Jäger- und Sammlerkulturen vorstellbar erscheinen, dass auf der anderen Seite auch die gesellschaftlichen Zukunftsentwürfe diese Institutionen kaum je in Frage gestellt haben. Vielleicht ist gerade die, jedoch kaum konkretisierte und vorstellbar gemachte Idee von Karl Marx, dass das Ziel der Geschichte das ‚Absterben des Staates‘ sei, das eigentlich revolutionäre Element des Marxismus, das gerade auch zu seiner Ablehnung und politikwissenschaftlichen Infragestellung geführt hat: als Utopie, der Realisierungsansprüche nicht nahe kommen können. 59

Es ist kaum ein Zufall, dass gerade die Diskussion über ,das Ziel der Geschichte‘ sowohl im Marxismus als auch in der Auseinandersetzung mit der Geschichte strukturell und semantisch oft Züge einer religiösen Disputation um eschatologische Vorstellungen annimmt, also eher Glaubensdiskussion als politikwissenschaftlicher Diskurs ist. Diese Überlegungen sollen an dieser Stelle durchaus nicht eine Auseinandersetzung mit dem Marxismus einleiten, sondern im Gegenteil den Glaubenscharakter des abendländischen Staatsmodells verdeutlichen.

Hier sei ein veranschaulichendes Gedankenexperiment eingeschoben. Wir haben in unserer Untersuchung vor allem deutlich zu machen versucht, inwieweit gesellschaftliche Erfahrungen und zeitbedingte Enkulturation gesellschaftliche Realitätsdefinitionen, Sinnverständnisse und Weltbilder bedingen und begrenzen und damit den Rahmen für die Politische Kultur ebenso wie für die den Menschen zur Verfügung gesellschaftlichen Handlungsoptionen abgeben. Innerhalb dieser gesellschaftlichen Situation ist Zweifel an der unbestreitbaren Realität nicht vorstellbar. Feudale Ordnung, christliches Weltbild und räumlich und sozial eng begrenzte Alltagserfahrungen sind in der mittelalterlichen Gesellschaft selbstverständlich. Erst von Außen, aus der räumlichen, gesellschaftlichen oder zeitlichen Distanz heraus, werden die Begrenzungen dieser Weltbilder erkennbar – und kritisierbar. Das gleiche gilt für die peripheren ruralen Lebensformen der Gegenwart, in denen westliche (Menschen-)Rechts-, Emanzipations- oder Partizipationsvorstellungen nicht denkbar sind, solange nicht Distanzerfahrungen z.B. durch erzwungenen oder freiwilligen Kulturkontakt, durch erzwungene oder freiwillige Mobilität eine Relativierung der eigenen Herkunft erzwingen. Welche der dann konkurrierenden Realitätskonzepte für die Menschen akzeptabel sind oder werden, ist generell nicht vorhersehbar. Nun zu unserer eigenen westlichen und staatsgesellschaftlichen Situation. Von einer fiktiven Außensicht her sind der Staat als rechtliches Konstrukt und erst recht die Nation keine real vorfindbaren Entitäten. Staat und Nation spielen sich nur im Bewusstsein der Menschen als kulturell vermittelte gemeinsame Sinnverständnisse ab, die zu ihrer Sicherung des äußeren staatlichen Symbolinventars ebenso bedürfen wie der ständigen Selbstversicherung der gemeinsamen Sinnverständnisse durch symbolische Interaktion und gemeinsame Alltagsrituale. Demokratische Herrschaftsbegrenzung, funktionierende Rechtssicherheit, überhaupt das Funktionieren von Staat und Verwaltung setzt den Komment über den Realitätsgehalt der eigenen Staatsvorstellung voraus – und nicht, wie es das herrschende Staatsverständnis will, einen gemeinsamen Wertbezug.

Somit ist der Staat heute unzweifelhaft, vergleichbar dem christliche Weltbild des Mittelalters für die damalige Gesellschaft. Dies ist das Ergebnis des mit der Genese des Staates verbundenen beschriebenen Zivilisationsprozesses, des späteren ,nation building‘ und der Soziogenese der Staatsgesellschaft, die damit, wie es schon Elias ausgeführt hat, gleichzeitig eine Psychogenese ist: im Staat entsteht ein neues Muster menschlichen Verhaltens, das in seinem alle psychischen Strukturen umfassenden Charakter auch als Typ eines neuen ‚Menschseins‘ zu bezeichnen ist. Wir stehen aber heute am Ende der Entwicklungs- und Funktionsmöglichkeiten des traditionellen Nationalstaates – gekennzeichnet durch Staatsversagen, Legitimationskrise, Globalisierungs- und Universalisierungstendenzen bei gleichzeitiger aggressiver Renationalisierung und Ethnifizierung – und müssen uns daher die Frage stellen, welche rationale Distanz wir zum herkömmlichen Staatsmodell aufbauen können, um ein realistischeres und der neuen, sich ‚rational‘ definierenden ‚Moderne‘ adäquateres Staatsverständnis zu entwickeln. Kaum vorstellbar ist es, an den herkömmlichen Vorstellungen der Nation, des Volkes oder des ius sanguinis anzuknüpfen. Staatsvorstellungen müssen zweifellos entideologisiert und von vielen traditionellen Symbolen entkleidet werden.

Historisch verständlich wird aber durch diese Überlegungen, warum gerade die hervorragenden Staatstheoretiker der europäischen Neuzeit den Absolutheitscharakter des Staates so deutlich ausgedrückt haben. Das christliche Weltbild des Mittelalters konnte seine Universalität behaupten durch den Anspruch auf die Wahrheit der christlichen Offenbarung. Letztlich wurzelten alle Aussagen über die christlichen Lebensformen in diesem grundlegenden Absolutheitsanspruch der Wahrheit der una sancta. Die Relativierungen und die wachsende Distanzfähigkeit der beginnenden Neuzeit, in der wieder konkurrierende Realitätskonzepte der Antike (Platon, Aristoteles), des feindlichen Islams und der innerchristlichen Reformation wahrnehmbar wurden, führten keineswegs zu einer Aufgabe der Suche nach der unbestreitbaren Wahrheit, nach dem Absoluten. Die abendländische Philosophie emanzipiert sich von der christlichen Theologie durch die Frage nach der Wahrheit vor und jenseits des Glaubens. So auch die Staatsphilosophie, die den christlichen Begründungsrahmen schrittweise ablöst durch die Entwicklung von Naturrechtsvorstellungen, von anthropologischen Grundannahmen, aus denen absolut gesetzte Staatskonzepte entwickelt werden 60 oder von ethischen Setzungen, die das menschliche Handeln leiten sollen (Kant).

Nicht vorstellbar war bis zum Marxismus ein Staats- und Gesellschaftsmodell, das dem philosophischen Bezug auf das Absolute entsagte, in welcher Form auch immer es einbezogen wurde. Staatsphilosophie war somit grundsätzlich normativ-kategorial, nicht jedoch im modernen Sinne gesellschaftswissenschaftlich. Erst der Marxismus öffnete durch die Erkenntnismethode der Dialektik relativistischere, distanziert-rationale Gesellschaftsanalysen, wenngleich das marxistische Welt- und Geschichtsmodell des dialektischen Materialismus noch sehr deutlich den Absolutheitsanspruch der klassischen Philosophie mit sich führt – vom Kopf auf die Füße gestellt. Das Konzept der historischen Soziologie im Sinne der Zivilisationstheorie von Norbert Elias muss aber auch dieser letzten Reste eines Absolutheitsbezuges entsagen und muss als Synthesemethode Rationalität 61 und Distanz an die Stelle des ,Glaubens an den Staat‘, dieser letzten großen neuzeitlich-säkularen Religion und des mit ihr verbundenen Mythos von der Nation, setzen.

6.3. Verschiebungen der Machtbalancen sowohl im zentral-peripheren Bezugsrahmen als auch im Verhältnis der sozialen Schichten zueinander bzw. zwischen den Gruppen der Etablierten und der Außenseiter

6.3.1. Verschiebungen der sozialen Stratigraphie im Zivilisationsprozess

Die historischen Voraussetzungen einer neuen Herrschaftsordnung in Europa war die Verschiebung der Machtbalancen zwischen Reich, Königtum, Fürsten und Kirche. Steigende Kosten für Kriege und Fehden, verbesserte und teurere Militärtechnologien machten, wie schon ausgeführt, eine Fortentwicklung der ökonomischen Bedingungen und Strukturen notwendig. Dies führte zu Machtgewinnen der Handwerker, Händler und Stadtbürger, Berufsgruppen, die in der ruralen Feudalgesellschaft eher verachtet waren, nun aber für den Adel und die ,Kriegerkaste‘ 62 der Ritter und unteren Adligen immer unverzichtbarer wurden. 63

Diese ,neuen Gruppen‘ in der mittelalterlichen Gesellschaft wussten ihren wachsenden Einfluss durch Zusammenschlüsse, Erwerb von Privilegien und Rechten – Stadtrechte, Markt- und Handelsprivilegien, Zunftrechte – zu sichern und auszubauen und wurden damit zu Trägern einer ersten gesellschaftlichen Modernisierungsphase.

Entgegen landläufigen Vorstellungen von einer konsistenten, bipolar geistlich-weltlichen Machthierarchie im mittelalterlichen Römischen Reich, wie es sich über die idealisierenden Bildern von Papst und Kaiser tief in der mitteleuropäischen Politischen Kultur eingegraben hat und damit Reichsideologien mit antiker und christlicher Verwurzelung widerspiegelt, die mit den gesellschaftlichen Realitäten des Mittelalters wenig zu tun hatten, muss eine historisch-soziologische Analyse der mittelalterlichen Gesellschaften grundsätzlich von einer Uneinheitlichkeit der Herrschaftssysteme, von einer Vielzahl dezentraler Machtzentren und einer weitgehenden Alltagsautonomie der Regionen und der einzelnen Sozialverbände ausgegangen werden. Die Vielzahl der dadurch entstehenden Machtkonkurrenzen und schwer stabil zu haltenden lokalen Machtbalancen führte zu einer andauernden Folge von Fehden und Konflikten, die das heutige Bild von durch Staaten geführter Kriege als anachronistisch erscheinen lassen: es erweist, dass auch ansatzweise noch keine staatlichen und zentralen Gewaltmonopole durchgesetzt worden sind. 64

Auch für die ,zentralen Reichs- und Kircheninstanzen‘, Kaisertum und Papst, die selbst in ständiger Machtkonkurrenz standen, ideologisch-legitimatorisch aber voneinander abhängig waren, mussten permanent um ihren Machterhalt kämpfen. Wo dies im Kampf im Innern nicht möglich war, wurden in vorhersehbarer Weise äußere Bedrohungszenarien entwickelt und als Integrationsstrategie nach Innen äußere Feind- und Kriegssituationen provoziert. Hier bot sich, anknüpfend an ältere Orientstereotypen 65 der Islam als ,Todfeind‘ an. So traten das Reich und parallel dazu konkurrierend auch das Papsttum in die Phase der innenpolitisch funktionalisierten, kostenaufwendigen Kreuzzüge. 66 Die militärische Konfrontation mit dem Nahen Osten bei gleichzeitiger Erfahrung der kulturellen und zivilisatorischen Unterlegenheit Europas führte aber sehr bald auch zu zivilen Kontakten. So sind einige  gesellschaftliche tiefgreifende Veränderungen auch im Rahmen unseres Themas hervorzuheben:

  • das Äbhängigwerden der Feudalherrschaft vom Fernhandel, um die Kreuzzüge zu finanzieren und um eine der fortgeschritteneren arabischen Kultur adäquate Bewaffnung aufzubauen, 67

  • ein gestiegener Anspruch des Adels und des Rittertums an materielles Wohlergehen, das sich unter anderem an den in den Kreuzzügen erfahrenen höheren Lebensstandards im Nahen Osten orientierte 68 und christlich-asketischen Lebensidealen entsagte,

  • eine Übernahmen von Kulturtechniken, 69 die über den Warenaustausch durch den Fernhandel, der über Venedig und Genua und durch die Stromsysteme Osteuropas zum Schwarzen Meer führte, hinausgingen und einen weiteren gesellschaftlich-zivilisatorischen Modernisierungsschub einleitete.

So findet im Hochmittelalter eine ökonomische Expansion und in den europäischen Oberschichten eine mit einem Modernisierungsschub einhergehende einsetzende neue Zivilisationsphase statt, die materiell-ökonomisch fundiert war.

Die sozioökonomische Entwicklung verläuft in Wellenbewegungen. Neben den internen dynamisierenden und retardierenden Wirkungsfaktoren, die die historische Soziologie zu analysieren sucht, treten auch unvorhergesehene, zufällige Ereignisse und Bedingungen auf, die sich unlösbar mit den gesellschaftlichen Entwicklungstrends und -zyklen verbinden.

Nach der intensiven Siedlungsphase im 13. Jahrhundert auf Grund des Bevölkerungszuwachses in der Zeit agrarische Gunst im ,spätmittelalterlichen Klimaoptimum‘ 70 folgt eine dramatische Verschlechterung der Nahrungsmittelversorgung bis ins 16. Jahrhundert hinein, die sowohl durch die einsetzende relative Überbevölkerung als auch durch häufiger werdende Missernten in der ,kleinen Eiszeit‘ und durch Erschöpfung der Böden und Ausweichen auf wenig ertragreiche und ertragsunsichere Grenzböden verursacht wurden. Dass damit soziale und regionale Auseinandersetzungen an Zahl wie an Intensität zunahmen, dass erste Bauernaufstände und Hungerrevolten die Stabilität der überkommenen Machtbalancen in Frage stellten, ist eine politische Folge dieser Prozesse.

Die Lebensverhältnisse in den modernen städtischen Sektoren und den verarmenden und peripherisierten ländlichen Regionen entwickeln sich weiter auseinander, das Modernitätsgefälle drückt sich in zunehmenden zentral-peripheren Disparitäten aus, die die überkommene Herrschaftsordnung destabilisieren. Dabei wird dieser Prozess noch verstärkt durch die Ressourcenvernichtung auf Grund der ständigen Kriege. Armut und Seuchenrisiko sind, wie wir heute wissen, miteinander verbunden. Die mittelalterliche Realitätsdeutung begreift jedoch Pest, Hungersnöte, Kriege als göttliche Fügung, Schicksal und Prüfung. Doch reicht dieses Deutungsmuster in der Zeit eingeleiteten gesellschaftlichen Wandels nicht mehr aus. Vor allem von den modernisierten Bevölkerungsgruppen ausgehend entwickelt sich der Bedarf neuer Realitätsdefinitionen und Weltbilder und leitete die Reformation und später die Säkularisierung ein.

Dies hatte unmittelbare gesellschaftliche Konsequenzen zur Folge. Die mittelalterliche ,Kriegerkaste‘ 71 verliert ihre ökonomische Basis und wird ,verhöflicht‘. Standesgliederung wird durch differenziertere soziale Stratigraphierung zurückgedrängt und durch interne Schichtdifferenzierungen als Vorform der Arbeitsteilung (Gilden, Zünfte etc.) ersetzt, die Ausdruck der wachsenden funktionalen Differenzierung der Gesellschaft ist.

Die wachsende existentielle Bedeutung des Fernhandels, der damit die Machtbalance von Adel und entstehendem Bürgertum in der Phase des Übergangs vom ,Präsenzhandel‘ (fahrende Händler des 10./11. Jahrhunderts, oft orientalischer und jüdischer Herkunft) zum ,Distanzhandel‘ (Handelshäuser [Fugger, Medici], Kontore und Städtebünde [Oberitalien, Hanse] seit dem 12. Jahrhundert) zu seinen Gunsten verschieben kann, erzwingt:

  • das Vordringen und die Privilegierung städtischer Lebensformen als Vorformen des Bürgertums,

  • die Veränderung des kulturellen Symbolinventars: Geld als Wertäquivalent, neue Zeiterfahrungen, 72 Verschriftlichung des Geschäftsverkehrs,73

  • Vergrößerung der sozialen Interdependenzketten,74

  • Notwendigkeit der Entwicklung von Distanzierungsfähigkeit und Rationalität: Voraussetzung der Handelskalkulation, Naturbeherrschung, Wissenschaft und Technik.

Das Vordringen des Vertragsdenkens in der Neuzeit, das sich zunehmend von metaphysisch fundierten Wertsystemen absetzt, findet seit der Renaissance seinen expliziten Ausdruck in der politischen Theorie. Konzeptionen der Staatsvertragstheorien sind ebenso wie die Idee des Naturrechtes Zeichen für die zunehmende und dominant werdende Säkularisierung der mitteleuropäischen Gesellschaft. Das soll ein Beispiel 75 exemplarisch zeigen: Hugo Grotius, eigentlich Huig de Groot, veröffentlichte 1625 sein Werk ‚De jure belli ac pacis‘. Er fasst die Souveränität als Macht auf, die keiner legalen Kontrolle unterworfen ist und er unterscheidet zwischen einem allgemeinen Souverän, dem Staat, und einem besonderen Machthaber, dem Herrscher, oder auch der Herrschergruppe, in persona, die übereinstimmen müssen mit den Gesetzen und der Verfassung des willigen Staates. 76 Grotius beruft sich auf vorchristliche, klassische Naturrechtslehren, wenn er einige Grundrechte des Menschen – Recht auf Eigentum, Ehrlichkeit und gerechte Behandlung – von der Verfügbarkeit und der Wählbarkeit auch beim Urvertrag ausschließt, und das ganze Vertragsdenken erst als Überbau über die Grundrechte und als Folge dieser sekundär in Erscheinung treten lässt. Der Vertrag folgt den Notwendigkeiten.

Denn auch Gott – und erst recht kein Vertrag zwischen Menschen – kann das Naturrecht nicht ändern. Das ist implicite eine Antwort auf einige mittelalterliche Scholastiker, die eine Allmächtigkeit Gottes annahmen, der nicht den Naturgesetzen unterworfen sei, aus dem die Naturgesetze als freie göttliche Willensentscheidungen hervorgehen. Hugo Grotius schreibt: „Sogar Gott kann nicht veranlassen, dass zwei mal zwei nicht vier ergeben; so kann Er auch nicht veranlassen, dass das, was unbestreitbar böse ist, nicht böse sei“. 77

Bei Grotius finden wir also engste Verknüpfung des Vertragsgedankens mit dem Naturrecht. Besonders interessierte er sich für das Verhältnis zwischen den Staaten in Krieg und Frieden, in Hinblick auf die Frage, ob es zwischen Staaten, die nicht vertraglich gebunden seien, einen rechtsfreien Raum gäbe. Er verneint dies und stellt alle zwischenstaatlichen Beziehungen den zwischenmenschlichen Beziehungen gleich, insofern, als auch hier die Grundrechte in Form eines natürlichen Völkerrechtes herrschen, die unbedingt, also auch im Kriege, Grundlage des menschlichen Handelns sein müssen.

Das Vertragsdenken ist Ausdruck des Wandels der sozioökonomischen Grundlagen der Gesellschaft, es ist Ausdruck der neuen Dominanz, die Handel, Warenaustausch und beginnende Arbeitsteilung in der Alltagskultur Europas erringen. In allen Lebensbereichen leitet das aufkommende Händlertum tief greifende Veränderungen ein. Der ,Händler in der Fremde‘ ist daher auch ein Element der Transformation vorstaatlicher phantasieorientierter (undistanzierter) Fremdheits- und Angsterfahrungen in der Konsequenz des geringeren Zivilisierungsgrades der ansässigen Gesellschaft, 78 die die Fernhändler ausgrenzen und nur widerwillig materiell motivierte Privilegierungen durch die Herrschaft akzeptieren lassen und damit zur internen Gruppenabschließung der Händlergemeinden (z.B. in den Handelskontoren der Hanse in Bergen [,Duitse Brügg‘], in Gent oder in London) mit eigenen zivilisatorischen Norm- und Symbolsystemen zwingen, was historisch eine Vorstufe der Entwicklung ,nationaler‘ Identitätserfahrungen ist. 79

6.3.2. Die Reaktionen auf der Herrschaftsebene

Persönliche Herrschaft wird von abstrakter, institutioneller Herrschaft zurückgedrängt, die größere, strukturiertere Herrschaftsverbände kontrollieren kann. Damit wird auch der Anteil der unmittelbaren körperlichen Gewalt in der Herrschaftsausübung geringer und ersetzt von struktureller Gewalt, insbesondere in der Einübung von Selbstzwängen im machtgesteuerten Zivilisationsprozess.

Die funktionale Differenzierung erfordert die kulturelle Entdifferenzierung, um die Chancen der Durchsetzung von Gegenmacht in einem auf Selbstzwängen fußenden Machtprozess zu verringern. Das geschieht durch Homogenisierungsprozesse, Sprachpolitik 80 und Durchsetzung der höfischen Verhaltensnormen. Die Homogenisierung entspricht zunächst durchaus auch den Interessen des Fernhandels an einheitlichen, sicheren, überregional gleichen Rahmenbedingungen und herrschaftlichem Schutz. Aus dieser Interessenkongruenz, die zunächst die Privilegierung auch im Interesse der Herrschaft erscheinen lässt (Händler und entstehende Handelsinfrastruktur als ,Agenturen der Homogenisierung und Zentralisierung‘), entwickelt sich aber in einem nächsten Schritt des Staatenbildungsprozesses eine nachhaltige Verschiebung der Machtbalancen zu den entstehenden und zunehmend mit eigenem Selbstbewusstsein auftretenden ,bürgerlichen Schichten‘. Das hat wesentliche Konsequenzen:

  • Städtische Privilegien (Stadtrechte, die zunächst durchaus noch im Weltbild des feudalen Lehenswesens konzeptualisiert sind 81) werden zur Keimzelle von Machtpartizipation und Demokratievorstellungen. 82

  • Das händlerisch-bürgerliche Realitätsverständnis (Planbarkeit und Zukunftsorientiertheit des Handelns in Raum und Zeit; Spekulation und Kalkulation; Berechenbarkeit der Warenwelt) erfordert die Rationalisierung und Verrechtlichung der Herrschaftsstrukturen, letztlich damit den Verfassungsstaat, den funktionalen Republikanismus und das Völkerrecht.

  • Der Zivilisationsschub in den veränderten Figurationen von Herrscher und Beherrschtem, Staat und Staatsbürger, was als gerichteter historischer Prozess zu verstehen ist, drängt phantasieorientierte, undistanzierte und religiöse Realitätskonzepte zurück und leitet eine umfassende gesellschaftliche Säkularisierung ein. Die Reformation ist der Versuch, die funktionale Säkularisierung in das religiöse Lebenskonzept einzubeziehen, um damit ,den Glauben zu retten‘.

  • Die katholische Gegenreformation greifen diese Intention der Reformation und dieses zivilisatorische Konzept mit historisch adäquaten Methoden zur Sicherung der Macht und der Einheit der Kirche in einem konkurrierenden und parallelen Prozess auf.

  • Der Dreißigjährige Krieg setzt schließlich die neuen Machtbalancen einer säkularisierten Gesellschaft durch.

Widersprüchlich verläuft jedoch die innere Konzeptualisierung des Homogenisierungs- und Modernisierungsprozesses, in dem nicht nur die inneren Disfunktionalitäten und interessengeleiteten Gegenströmungen aufscheinen, sondern die grundsätzliche zeitliche Dissynchronisierung des gesellschaftlichen Modernisierungsschubes zur Durchsetzung adäquater zivilisatorischer Standards und neuer kultureller Zeichen- und Wertsysteme deutlich wird. Die Institutionalisierung und Zentralisierung der Herrschaft erfordert, wie schon gesagt, die gesellschaftliche und kulturelle Homogenisierung; diese durchzusetzen erfordert die Einbeziehung vorhandener Verständigungskontexte, die auf einer niedrigeren Zivilisierungsstufe verblieben sind. Die diese Wandlungen für die Betroffenen begründenden neuen akzeptanzerzeugenden Diskurse verlaufen daher – z.T. bis heute – nicht auf der Ebene des Verständnisses der gesellschaftlichen Realitäten, sondern auf einer weitgehend vorrationalen, undistanzierten und phantasieorientierten Ebene. So wird die ,Verlängerung der Interdependenzketten‘, in die der Einzelne eingebunden ist 83 und das funktionale Aufeinanderangewiesensein immer größerer Personengruppen als ,natürliche Zusammengehörigkeit‘ uminterpretiert und emotional verankert. Daraus entsteht anstelle einer rationalen Einsicht in das Verflochtensein in einer sich entwickelnden Staatsgesellschaft das Konzept der Nation als Schicksals- oder Abstammungsgemeinschaft.

Der Aspekt der ,biologisch‘ verstandenen ,Verwandtschaftslegende‘ tritt umso stärker in den Vordergrund, je intensiver der herrschaftsgesteuerte Homogenisierungsprozess auf Vereinheitlichung der Sprache, die Entwicklung einer allgemeinverbindlichen ,Hochsprache‘ basiert. 84 Durch die pseudowissenschaftlichen Konzepte des Rassismus und der europäischen Völkerkunde, die eine verdrängte Krise der Legitimation und Akzeptanz des europäischen Nationalstaatskonzeptes (in der Restauration nach dem Wiener Kongress und im Wilhelminismus) symptomatisieren, radikalisiert sich das Nationenkonzept zur Volkstumsideologie und zum Ethnizismus.

Es ist daher durchaus historisch konsequent, dass heute in Regionen der Peripherien und Semiperipherien, aber auch in den Binnenperipherien der ökonomischen Zentren des Weltsystems, in denen das Konzept der Staatsgesellschaft und des Nationalstaates seine mangelnde Krisenlösungspotentiale für die Probleme der ,Postmoderne‘ offensichtlich macht, vorhandene Zivilisationsdifferentiale zur anachronistischen und gewalttätigen ,Krisenlösungskonzepten‘ führen, die pauschalisiert unter den Stichworten der Protest-Ethnogenese und der Ethnifizierung von Sozialkonflikten ebenso wie unter dem Schlagwort ,fundamentalistischer‘ Ideologien zusammenzufassen sind.

6.3.3. Die Staatsgesellschaft im Weltsystem

Der Staat, wie er in der heutigen Staatsrechtskonzeption der UN universalisiert ist und von dessen Existenz für die betroffenen Herrschaftsverbände und Menschengruppe internationales Gehör und Repräsentation in den Gremien der UN und anderer internationaler Institutionen abhängt, ist das strukturelle Herrschaftspendant der Staatsgesellschaft, die sich zwar unter konkreten sozioökonomischen und demographischen Bedingungen seit dem 14. Jahrhundert in Europa entwickelt hat und damit einen spezifischen Zivilisationsprozess ermöglichte, durch die Universalisierung des europäischen Staatskonzeptes aber ebenfalls zum zu universalisierenden Gesellschaftskonzept avanciert.

Ansätze zur Entwicklung von Staatsgesellschaften im genannten strukturellen und funktionalen Rahmen, die jedoch aus unterschiedlichen, meist in der Entwicklung der materiellen Lebens- und Produktionsbedingungen liegenden Gründen vor der endgültigen Konsolidierung abbrachen, obwohl sie von durchaus vergleichbaren Zivilisationsprozessen begleitet wurden, die dann später von Dezivilisationsprozessen abgelöst wurden, gab es in der Weltgeschichte einige, von denen die folgenden exemplarisch herausgegriffen werden sollen:

  • Die antike griechische Polis, die sich jedoch letztlich nicht weiter ökonomisch-funktional ausdifferenzieren konnte. 85

  • Die Handelskultur der Phönizier und Karthager entwickelte eine ausgeprägte Handelsrationalität und erreichte erste zivilisatorische Distanzierungsschritte, die jedoch kaum sozial durchdrangen; die Entwicklung wurde von den Römern in den Punischen Kriegen abgebrochen.

  • Die römische Republik und das römische Imperium, die sehr weit in der Monetarisierung und inneren Gesellschaftsdifferenzierung fortschritten und deren Zivilisationsniveau in den darauf folgenden Jahrhunderten nicht mehr erreicht wurde, erstarrte durch sein Militärprimat und der mangelnde Fähigkeit, letztlich auch eine Zivilisierung der militärischen Gewalt durchzusetzen.

  • Das arabisch-islamische Kalifat, das in der Entwicklung der Selbstdistanzierung sehr weit fortgeschritten war und erstmals eine empirisch orientierte Realitätswahrnehmung und Naturbeherrschung im modernen Sinne entwickelte – nicht zufällig wie in der europäischen Neuzeit basierend auf Fernhandel, großräumigen funktionalen und strukturellen Verflechtungen, Monetarisierung des Warenaustauschs und der Verbreitung städtischer Lebensformen (wenn auch ohne die für Europa entscheidenden rechtlichen Differentiale und Emanzipationsbestrebungen der Stadt von der rural-kriegerischen Feudalherrschaft 86) bei gleichzeitigem Wachstum der Bevölkerungsdichte –, bleibt in der Staatsentwicklung zurück; eine nachhaltige Homogenisierung und die Durchsetzung eines Gewaltmonopols erfolgte nicht. Damit sind auch die Voraussetzungen eines Zivilisationsprozesses im westlichen Sinne nicht gegeben. Die Ansätze werden durch türkische bzw. turkmenische Eroberung und teilweise Überschichtung abgebrochen. 87

Parallelen in den genannten Beispielen sieht man vor allem darin, dass es sich eigentlich immer im Beginn der Entwicklung des Herrschaftsverbandes um eine Eroberungs- und Überschichtungsprozess handelte – wie in der Zeit der europäischen Völkerwanderung auch! –, der zu einer klaren dichotomen Zweiteilung der Gesellschaft in eine kriegerische Oberkaste (Militärschicht) über der zunächst landwirtschaftlich organisierten und in Subsistenzwirtschaft lebenden beherrschten Unterschicht führt. Diese als Raub- und Eroberungsherrschaft funktionierende Kriegerkaste, die teilweise der eroberten Kultur zivilisatorisch unterlegen war, definierte sich durch ihre Fähigkeit zur unmittelbaren Gewaltanwendung, zur Kriegführung, meist auch in der Regelung der Konflikte untereinander.

Erst als sich diese alltägliche Gewalt bei einer regionalen und zeitlichen Konsolidierung des größeren Herrschaftsverbandes als zunehmend destruktiv und herrschaftsbedrohend erweist, werden erste Schritte einer Zivilisierung der Kriegerkaste durch die gegenseitige Selbstanerkennung der Herrschenden eingeleitet. 88 Diese Zähmung der Kriegerkaste erfolgt (nach Elias) durch die Herausbildung der fürstlichen bzw. königlichen Höfe, sie sind daher auch als Verhöflichung der Gesellschaft zu bezeichnen. Schlüsselfunktion kam bei der erfolgreichen Durchsetzung der innergesellschaftlichen Pazifizierung die materielle Entwicklung der Gesellschaft und die beginnende Verschiebung der Machtbalancen durch das Entstehen neuer Machtressourcen in Handel und Stadtwesen zu, der materiellen Voraussetzung der Satifizierung und der Entwicklung nichtgewalttätiger Machtressourcen.

Durchgesetzt wird das durch die funktionale Differenzierung der Gesellschaft, die Zentralisierung der Herrschaftsgewalt und die kulturelle, insbesondere auch sprachliche Homogenisierung 89 der Gesellschaft.

Damit ist auch verdeutlicht, dass die Universalisierung des europäischen Staatsbegriffes parallel zur Ausschließlichkeit, mit der europäisches Völkerrecht das europäische Staatsrecht wie selbstverständlich voraussetzt z.B. in den internationalen Verträgen und multilateralen Vertretungsinstitutionen (UNO), einen entsprechenden ökonomischen Unterbau im Sinne der Globalisierung voraussetzt oder zumindest nach sich zieht.

  • Ob die damit zwangsweise verbundene Zumutung gesellschaftlicher Homogenisierung der Welt als Universalisierungs- und Globalisierungsfolge akzeptabel und ethisch tolerierbar ist, oder sogar – so in der ,westlichen‘ Perspektive – als Globalisierung der Menschenrecht unabdingbar und erwünscht, sei hier ausdrücklich offen gelassen und einer weiteren Diskussion anheim gestellt.

  • Dass die Globalisierung aber auf noch zivilisatorisch weniger differenzierte und distanzierte Gesellschaften stößt, ist in seinen politischen und kulturellen Folgen ein existentielles Problem, das noch kaum in seiner Gesamtheit abzusehen ist. Die schon erwähnten Gegen- und Unterströmungen des Zivilisationsprozesses, der in seiner auf die europäische Geschichte konzentrierten Form eine ebenso europäische Vorstellung von gesellschaftlicher Modernisierung, von ,Modernisierungsschüben‘ beinhaltet, treten weltpolitisch immer stärker ins aktuelle ,Krisenbewusstsein‘, sei es als gesellschaftliche Auseinanderbrüche bis hin zu Bürgerkriegen und Terrorismus vor allem in den von den Globalisierungszumutungen besonders betroffenen Ländern der Semiperipherien, sei es im Staatsversagen in den Zentren des Weltsystems: offensichtliche Dezivilisationsprozesse stellen den Modernisierungsansatz der Zivilisationstheorie immer deutlicher in Frage, was zu intensivem Umdenken vor allem in den Zivilisierungs- und Sozialisationsinstanzen dieser Länder (Schule 90, Universität, Medien), in den öffentlichen Diskursen 91 und in der heutigen Konzeption des Nationalstaates führen muss. Der europäische Integrationsprozess einerseits und das Ende der nationalstaatlichen Verhärtungen im Ost-West-Konflikt andererseits könnten die Chance für eine solche Neubesinnung eröffnen, von der aber, zumindest in Deutschland, noch sehr wenig zu spüren ist.

7. Der Perspektivwechsel der Staatstheorie unter
Einbeziehung der Analyse der ,Staatsgesellschaft‘

Unsere Überlegungen sollten verdeutlicht haben, dass auch heute noch gängige, für das Alltagsbewusstsein wie für die Inhalte der Politischen Bildung bezeichnende Vorstellungen vom Staat zu kurz greifen und aus historisch-sozialwissenschaftlicher Sicht als obsolet zu charakterisieren sind. Diese Vorstellungen vom Staat beschränken sich in ihrem Kern auf die Frage nach den Formen der Institutionalisierung von Macht und Herrschaft, wobei die Urteilskriterien wesentlich nicht analytischer sondern ethisch-normativer Natur sind. Gefragt wird weniger nach den Ursachen, warum sich Gesellschaften in Staaten organisieren, wobei also die Frage nach dem Zusammenhang von Soziogenese und Staatenbildung in den Mittelpunkt zu stellen ist, sondern nach den Kriterien für einen ,guten Staat‘, wobei also letztlich die ethische Legitimierung eines als gegeben angesehenen Instituts ,Staat‘ zu thematisieren ist. Verzichtet man auf die explizite normative Deutung, reduziert sich die Fragestellung doch nur auf das Problem des Wandels der Staatsformen und ihrer politischen, sozioökonomischen und kulturellen Voraussetzungen und Folgen.

Eine Fundamentalkritik an der begrifflichen Kategorie ,Staat‘ setzt jedoch empirisch an drei in der gängigen Staatstheorie kaum wahrgenommenen Tatsachen an:

  1. dass gegenwärtig eher das – im Alltag wahrgenommene und als solches definierte bzw. unterstellte – Staatsversagen 92 als Staatsfunktionen die öffentlichen Diskurse bestimmen und dass über die Staatsinstitutionen ausgreifende Prozesse wie der Globalisierung, der europäischen Integration oder, gegenläufig dazu auch, der Neubestimmung von Föderalität und Subsidiarität für die Sozialwissenschaften eine zentralere Rolle zu spielen beginnen als die Fragen nach der Entwicklung und der rechtlichen Ausgestaltung der Staatsinstitutionen;

  2. dass in globaler Perspektive zwar das ,westliche Staatsmodell‘ durch die völkerrechtlichen Folgen der Dominanz der ökonomisch-politischen Zentren vor allem für die politisch führenden Schichten in vielen Teilen der Welt normative Funktionen übernommen hat, unterstützt auch durch das Partizipations- und Souveränitätsmodell, wie es in der UNO-Charta festgelegt und universalisiert worden ist, dass aber gleichwohl die Mehrzahl der ,Staaten‘ in den Peripherien und Semiperipherien weder strukturell, noch in ihren rechtlichen Legitimationsbestrebungen und erst recht nicht in ihrer sozialstrukturellen Verankerung mit den ,klassischen‘ westlichen Nationalstaaten zu vergleichen sind und es auch nicht ausgemacht ist, ob sie dies überhaupt jemals erreichen können oder wollen;

  3. dass für frühere historische Phasen auch in Mittel- und Westeuropa, eigentlich bis zur Französischen Revolution, die Herrschaftsorganisation und die gesellschaftliche Strukturierung in keiner Weise dem entspricht, was wir heute als ,Staat‘ bezeichnen würden.

Da in diesem Zusammenhang der Gebrauch der Kategorie ,Staat‘ in der üblichen undifferenzierten inhaltlichen und normativen Konnotation grundsätzlich als hinfällig anzusehen ist, die umgangssprachliche Verwendung des Staatsbegriffes jedoch Mangels durchsetzbarer sprachlich-begrifflicher Alternativen nicht vermindert werden kann, muss ernsthaft über sinnvolle Auswege aus diesem Dilemma nachgedacht werden. Ein grundlegender Perspektivwechsel im wissenschaftlichen Umgang mit der Kategorie ,Staat‘ wird notwendig, der vor allem ,Staatsgesellschaft‘ und ,Staat‘ als zwei Seiten eines komplexen Entwicklungsprozesses versteht und das eine nicht ohne das andere thematisieren kann.

In der aktuellen Diskussion über Charakter und Zukunftsbedeutung der Globalisierung nimmt z.B. Ulrich Beck (1998) eine typische Position im Sinne einer fundamentalen Staatsskepsis ein, die die Chancen der Globalisierung positiv hervorhebt. Dieser Auffassung wird mit guten Gründen von Rudolf Walther (1998) widersprochen, der in dem Beckschen Ansatz einen utopischen Kosmopolitismus erkennt, der die Konfliktpotentiale und die Gegenströme der Globalisierung ausblendet und dabei die noch immer bestehenden Chancen für die Rechtssicherheit und die Ausbreitung des Menschenrechtsgedankens, die im Festhalten an einer staatlichen – was nicht unbedingt heißen muss: nationalstaatlichen – Organisation der Herrschaft übersieht, die zur Zeit jedoch noch ohne reale Alternative sei. Die Struktur dieses Diskurses ist problematisch, weil auch hier auf beiden Seiten analytische und wertende Kategorien nicht deutlich getrennt und voneinander abgesetzt werden. Es wäre notwendig, diesen Diskurs weiterzuführen, indem viel deutlicher der Prozesscharakter der Staatsorganisation wie auch der Globalisierung in den Vordergrund gestellt werden müsste, die damit in ein interdependentes Balancesystem einzufügen wären, das ein ,Entweder-Oder‘ als unhistorisch zurückweisen müsste.

Konsequenzen werden sich dabei vor allem für die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Staatsgeschichte ergeben wie auch für die darauf aufbauenden gesellschaftswissenschaftlichen und historischen Diskurse; gleichermaßen einschneidend müssen aber auch die Konsequenzen für die Politische Bildung sein, der die Aufgabe zukommt, einen wissenschaftlichen Paradigmenwechsel in das Bewusstsein der Politischen Kultur zu überführen.

Sowohl eine normzentrierte wie eine rein historiographische Behandlung des Themas Staat greift zu kurz und ist zu überwinden. Der notwendige sozialwissenschaftliche Paradigmenwandel konzentriert sich darauf, den ,Staat‘ als Prozess zu beschreiben und ihn im Kontext mit der gesellschaftlichen Entwicklung zu verstehen. Soziogenese, Staatenbildungsprozess, ,Nation building‘ und Zivilisationsprozess sind Teilaspekte eines komplexen, einmaligen historischen Entwicklungsprojektes, das etwas pointiert auch als ,das Projekt Neuzeit‘ bezeichnet werden könnte, wenn Neuzeit nicht nur als äußerer Zeitrahmen verstanden und abgesteckt wird.

In dieses ,Projekt Neuzeit‘ sind die großen kulturellen Umwälzungen der Modernisierung, Säkularisierung, Aufklärung eingebunden, die sich in den Veränderungen der materiellen Lebensverhältnisse, der strukturellen Verschiebungen der Machtbalancen und der grundlegenden Veränderungen der Realitätskonzepte, der Zivilisationsstandards und der Politischen Kultur fokussieren. Nur wenn diese verschiedenen Veränderungen als Aspekte eines historischen Vorgangs verstanden werden, relativieren sich aktualistische und anachronistische Vorstellungen vom Staat.

Genau dies umzusetzen und einen differenzierenderen Blick auf die gesellschaftliche Entwicklung werfen zu können, wird die zentrale Aufgabe der Politischen Bildung der Gegenwart sein, die vor einem gravierenden Bedeutungs- und Akzeptanzverlust in der Gesellschaft steht, weil von ihr zunehmend nicht mehr erwartet wird (vgl. dazu Voigt 2001a), gültige Erklärungskonzepte für die Krisen der Gegenwart anbieten zu können und erst recht keine umsetzbaren Beiträge im Rahmen der eigentlich immer notwendigen Politikberatung liefern zu können. 93 Aber gerade in dem Versuch, umfassendere, differenziertere und komplexere gesellschaftliche Deutungsmodelle zu entwickeln, wie es die historische Soziologie und die Zivilisationswissenschaften gegenwärtig in Überwindung versagender normzentrierter und systemtheoretischer Modelle diskutieren, dabei rein aktualistische Krisentheoreme relativierend (Nettelmann /Voigt 1996), liegt eine berechtigte Chance und Hoffnung, wieder eine aufklärerische und rationale Basis für eine politische Handlungsorientierung zurückzugewinnen.

Literaturhinweise

Ariès, Philippe, 1978: Geschichte der Kindheit. München (L’enfant et la vie familiale sous l’ancien régime. Paris 1960).

Assmann, Aleida, 1991: Das Eigene im Licht des Anderen. „Gegenseitige Übersetzbarkeit von Kulturen“: eine Tagung in Jerusalem. Frankfurter Rundschau, Nr. 269, 19./20.11.1991. S.25.

Bahrdt, H. P., 1969: Die moderne Großstadt. Hamburg 19692.

Bahrdt, H. P., 1974: Umwelterfahrung. München.

Beck, Ulrich, 1998: Thesen für ein kosmopolitisches Manifest. DIE ZEIT, Nr. 30/98.

Bitterli, Urs, 1982: Die ‚Wilden‘ und die ‚Zivilisierten‘. Grundzüge einer Geistes- und Kulturgeschichte der europäisch-überseeischen Begegnung. München.

Bleckmann, Albert, 1985: Zur Entwicklung des modernen Souveränitätsdenkens. Aus Politik und Zeitgeschichte, B 43/85. Bundeszentrale für politische Bildung. Bonn. S. 3-13.

Bobek, Hans, 1959: Die Hauptstufen der Gesellschafts- und Wirtschaftsentwicklung in geographischer Sicht. Die Erde 90. S. 259-298.

Bosau, Helmold von, 1152: ‚Vom Markte zu Lübecks‘ , in: Slawenchronik, cap. 76 (Lübisches Stadtarchiv).

Braudel, Fernand, 1979: Das Mittelmeer und die mediterrane Welt in der Epoche Philips II. 3 Bände. Frankfurt am Main (La Méditerranée et le monde méditerranéen. Paris 1966/1979. Erstausgabe 1949).

Breit, Gotthard, Hg., 1994: Globale Schlüsselprobleme im Politikunterricht. Stuttgart.

Brumlik, M., 1973: Der Symbolische Interaktionismus und seine pädagogische Bedeutung. Frankfurt/M.

Claußen, Bernhard, 1990: Bemerkungen zum Verhältnis von Theorie und Praxis in Politikdidaktik und politischer Bildung. In: Cremer, Will / Commichau, Imke, Hg., 1990: Zur Theorie und Praxis der politischen Bildung. Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Band 290. Bonn. S. 277-283.

Claußen, Bernhard, 1993: Von der nationfixierten Systemapologetik zum interkulturellen Lerndiskurs. Historisch-systematisch orientierte Anmerkungen zu paradigmatischen Wandlungstendenzen in der Politischen Bildung. In: Voigt, Gerhard, Hg., 1993: Interkulturelles Lernen. Schriftenreihe des UNESCO-Clubs für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule Hannover, Heft 5. Hannover. S. 55-76.

Claußen, Bernhard, 1994: Strukturveränderungen politischer Herrschaft, Sozialisation und Politische Bildung: Prospektive Reflexionen über ihren Zusammenhang. In: Voigt, Gerhard, Hg., 1994: Wandlungen der Politischen Bildung Heft 1. politik unterricht aktuell 2/1994 (Verband der Politiklehrer). Hannover. S. 3-15.

Durth, Werner, 1977: Die Inszenierung der Alltagswelt. Zur Kritik der Stadtgestaltung. Bauwelt Fundamente 47. Braunschweig.

Elias, Norbert / Scotson, John I., 1993: Etablierte und Außenseiter. Frankfurt am Main.

Elias, Norbert, 1976: Über den Prozess der Zivilisation. Soziogenetische und psychogenetische Untersuchungen. Zwei Bände. Frankfurt am Main (Nachdruck der erweiterten Ausgabe 1968. Erstausgabe 1936. Zitiert nach der 15. Aufl. 1990).

Elias, Norbert, 1981: Soziale Prozeßmodelle auf mehreren Ebenen. In: Schulte, W., Hg., 1981: Soziologie in der Gesellschaft. Tagungsberichte Nr. 3 beim 20. Deutschen Soziologentag 1980. Bremen.

Elias, Norbert, 1983: Engagement und Distanzierung. Arbeiten zur Wissenssoziologie 1. Hg. M. Schröter. Frankfurt am Main.

Elias, Norbert, 1989: Der Paukboden der satisfaktionsfähigen Gesellschaft. In: Elias, Norbert, 1989: Studien über die Deutschen. Frankfurt am Main. S. 125-133.

Esposito, Helena, 2002: Soziales Vergessen. Formen und Medien des Gedächtnisses der Gesellschaft. Mit einem Nachwort von Jan Assmann. suhrkamp taschenbuch Wissenschaft stw 1557, Frankfurt am Main.

Favier, Jean, 1992: Gold und Gewürze. Der Aufstieg des Kaufmanns im Mittelalter. Hamburg.

Ferber, Rafael, 1998: Philosophische Grundbegriffe. Eine Einführung. München.

Filipp, Karlheinz, 1987: Kritische Didaktik der Geographie. Prolegomena zur Emanzipation einer Disziplin. Frankfurt am Main.

Flohr, Heiner, 1990: Die Bedeutung biokultureller Ansätze für die Institutionentheorie. In: Göhler, Gerhard u.a., Hg., 1990: Die Rationalität politischer Institutionen. Interdisziplinäre Perspektiven. Baden-Baden. S. 21-57.

Gellner, E., 1990: Pflug, Schwert und Buch. Grundlinien der Menschheitsgeschichte. Stuttgart.

Gholamasad, Dawud, 1985: Iran: Die Entstehung der ‚Islamischen Revolution‘. Hamburg

Greussing, Kurt, 1981: Religion und Politik im Iran. mardom nameh – Jahrbuch zur Geschichte und Gesellschaft des Mittleren Ostens. Hg. v. Berliner Institut für vergleichende Sozialforschung. Frankfurt am Main.

Grotius, Hugo, 1625: De iure belli ac pacis, Paris.

Hatschikjan, Magarditsch A. / Weilmann, Peter R., Hg., 1995: Nationalismen im Umbruch – Ethnizität, Staat und Politik im neuen Osteuropa. Köln.

Hobbes, Thomas, 1642: De Cive or The Citizens. Ed. by Lamprecht, P. Sterling, New York 1949 (englische Fassung).

Hobbes, Thomas, 1651: Leviathan, oder: Wesen, Form und Gewalt des kirchlichen und bürgerlichen Staates. Hg. Mayer-Tasch, Peter Cornelius. Reinbek bei Hamburg 1965 (deutsche Fassung).

Horst, Eberhard, 1978: Friedrich II. Kaiser, Feldherr, Dichter. Heyne Biographien 43. München.

Hunke, Sigrid, 1965: Allahs Sonne über dem Abendland. Unser arabisches Erbe. Frankfurt am Main.

Hunke, Sigrid, 1978: Kamele auf dem Kaisermantel. Deutsch-arabische Begegnungen seit Karl dem Großen. Frankfurt am Main.

Illich, Ivan, 1982: Vom Recht auf Gemeinheit. Reinbek bei Hamburg.

Jacobs, Jane, 1963: Tod und Leben großer amerikanischer Städte. Gütersloh.

Kaldor, Mary, 2000: Neue und alte Kriege. Organisierte Gewalt im Zeitalter der Globalisierung. Edition Zweite Moderne, Hg. von Ulrich Beck. Frankfurt am Main.

Kippenberg, Hans G., 1981: Jeder Tag ’Ashura, jedes Grab Kerbala. Zur Ritualisierung der Straßenkämpfe im Iran. In: Kurt Greussing: Religion und Politik im Iran. mardom nameh – Jahrbuch zur Geschichte und Gesellschaft des Mittleren Ostens. Hg. v. Berliner Institut für vergleichende Sozialforschung. Frankfurt am Main. S. 217-256.

Klafki, Wolfgang, 1994: Schlüsselprobleme als inhaltlicher Kern internationaler Erziehung. In: Seibert, Norbert / Serve, Helmut J., Hg., 1994: Bildung und Erziehung an der Schwelle zum dritten Jahrtausend. Multidisziplinäre Aspekte, Analysen, Positionen, Perspektiven. München. S. 135-161.

Klafki, Wolfgang, 1990: Allgemeinbildung für eine fundamental-demokratisch gestaltete Gesellschaft. In: Cremer, Will / Klein, Ansgar, Hg., 1990: Umbrüche in der Industriegesellschaft. Herausforderungen für die politische Bildung. Opladen. S. 297-310.

Klingelhöfer, Erich, 1955: Die Reichsgesetze von 1220, 1231/32 und 1235. Ihr Werden und ihre Wirkung im deutschen Staat Friedrichs II. Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte Bd. 8, Heft 2. Weimar. Auszüge (S. 1-2, 209-211, 212-228) abgedruckt in: Wolf, Günther, 1966: Stupor Mundi. Zur Geschichte Friedrichs II. von Hohenstaufen. Wege der Forschung Band CI. Darmstadt: 396-419.

Körber-Stiftung, Hrsg., 2000: Ehre und Würde Şeref ve Onur. Deutsch-Türkisches Symposium 1999. Hrsg. Türkei-Programm der Körber-Stiftung. Red. Aydan Özoğuz. Edition Körber-Stiftung. Hamburg.

Krieg, Peter, 1981: Der Mensch stirbt nicht am Brot allein... Lesebuch zum Film ,Septemberweizen‘. Wuppertal.

Krippendorff, Ekkehart, 1985: Staat und Krieg. Die historische Logik politischer Unvernunft. Frankfurt am Main.

Kürşat-Ahlers, Elçin, 1994: Zur frühen Staatenbildung von Steppenvölkern. Über die Soziogenese der eurasiatischen Nomadenreiche am Beispiel der Hsiung-Nu und Göktürken, mit einem Exkurs über die Skythen. Berlin.

Läpple, D., 1991: Essay über den Raum. In: Häußermann, H., Hrsg., 1991: Stadt und Raum. Soziologische Analysen. Pfaffenweiler. (Zitiert nach Waldhoff 1995).

LeGoff, J., 1977: Zeit der Kirche und Zeit des Händlers im Mittelalter. In: Bloch, M. / Braudel, F. / Febvre, L., Hg., 1977: Schrift und Materie der Geschichte. Vorschläge zur systematischen Aneignung historischer Prozesse. Frankfurt am Main.

Leng, Günther, 1974: ‚Rentenkapitalismus‘ oder ‚Feudalismus‘? In: Geographische Zeitschrift 62 S. 119-136.

Liebow, Elliot, 1967: Über die schlechte Arbeitsmoral und die mangelnde Zukunftsperspektive der sozial Ausgeschlossenen. Auszug (S. 50-71) aus: Liebow, Elliot, 1967: Tally’s Corner. Boston. (Titel des Auszugs von Heinz Steinert. Übersetzt von Herbert Leirer. Abgedruckt nach: Heinz Steinert, Hg., 1973: Symbolische Interaktion. Arbeiten zu einer reflexiven Soziologie. Stuttgart. S. 213-225).

Lübeck, Urkundenbuch der Stadt, 1856: ,Lübeck wird reichsunmittelbar‘, 1226. Bd. I, Nr. 35, S. 45.

Luhmann, Niklas, 1986: Ökologische Kommunikation: Kann die moderne Gesellschaft sich auf ökologische Gefährdungen einstellen? Opladen.

Luhmann, Niklas, Hg., 1985: Soziale Differenzierung. Zur Geschichte einer Idee. Opladen.

Lumer, Christoph, 1997: Habermas’ Diskursethik. In: Zeitschrift für philosophische Forschung, Band 51 (1997), 1: 42-64.

mardom nameh, 1981: Jahrbuch zur Geschichte und Gesellschaft des Mittleren Ostens. Hg. v. Berliner Institut für vergleichende Sozialforschung. – Folge 1981: Kurt Greussing: Religion und Politik im Iran. Frankfurt am Main.

Massarrat, Mohssen, 1977: Gesellschaftliche Stagnation und die asiatische Produktionsweise. Dargestellt am Beispiel der iranischen Geschichte, Göttingen.

Muchembled, R., 1990: Die Erfindung des modernen Menschen. Gefühlsdifferenzierung und kollektive Verhaltensweisen im Zeitalter des Absolutismus. Reinbek bei Hamburg.

Näf, Werner, 1951: Frühformen des ‚Modernen Staates‘ im Spätmittelalter. Historische Zeitschrift 171, 1951: 225-243. Abgedruckt in: Wolf, Günther, 1966: Stupor Mundi. Zur Geschichte Friedrichs II. von Hohenstaufen. Wege der Forschung Band CI. Darmstadt: 244-265.

Nettelmann, Lothar, 1997: Polnische Intellektuelle und Arbeiter 1980/81. Hannover.

Nettelmann, Lothar / Voigt, Gerhard, 1986: Polen – Nation ohne Ausweg? Eine Einführung in Politik, Wirtschaft, Kultur und Umwelt. Geschichte und Staat, Bd. 274. München.

Nettelmann, Lothar / Voigt, Gerhard, 1996: Reflexionen über den Begriff der Krise. In: politik unterricht aktuell. 1/2-1996 (Verband der Politiklehrer e.V.). Hannover. S. 19-38.

Nettelmann, Lothar, 2000: Aspekte zur Anwendung des Prinzips der Macht im Politikunterricht. Bisher vernachlässigt: Machttheoretische Ansätze im Politikunterricht. politik unterricht aktuell (Verband der Politiklehrer e.V., Hannover), Heft 1-2/2000: 61-65. Mit einem Anhang: Voigt, Gerhard: Merksätze zu Popitz. Hinweise für die Diskussion des Textes im Unterricht: 66-70.

Nettelmann, Lothar / Voigt, Gerhard / Plavšić, Vesna / Holm, Helena, 2002: Zur Bestimmung des Begriffes einer ,Staatsgesellschaft‘. In: Voigt, Gerhard, Hg., 2002: Staatsgesellschaft. Hannover (in vorliegendem Band): 81-113.

Papcke, Sven, 1974: Wandel oder Zwangswandel? Marx und das Problem der Revolution. In: Jahrbuch Arbeiterbewegung. Band 2: Marxistische Revolutionstheorien. Frankfurt am Main. S. 11-32.

Popitz, Heinrich, 1968: Prozesse der Machtbildung. Recht und Staat in Geschichte und Gegenwart. 362/363. Tübingen. S. 5 – 42.

Rahnema, Majid, 1995: ‚Dann stürzen sie ins Elend‘. Armut im Gesellschaftsmodell der Moderne. In: Der Überblick. Zeitschrift für ökumenische Begegnung und internationale Zusammenarbeit. Quartalsschrift der Arbeitsgemeinschaft Kirchlicher Entwicklungsdienst (AGKED) der Evangelischen Kirche in Deutschland. 1/1995. S. 5-8.

Rainwater, Lee, 1965: Work and Identity in the Lower Class. Mimeographed, S. 3; zitiert bei Liebow 1967.

Reljic, Dušan, 1996: Eine notwendige Reise ins Ungewisse. Ein Sammelband über den Nationalismus untersucht das Zusammenspiel von Ethnizität, Staat und Politik in Osteuropa (Nation, Ethnie und Kulturwissenschaft. Zwei Rezensionen). Frankfurter Rundschau, Nr. 45, Donnerstag, 22. Februar 1996, S. 5. Bücher von Heute. (Vgl. Hatschikjan / Weilmann, 1995).

Rippel, Johann Karl, 1958: Die Entwicklung der Kulturlandschaft am nordwestlichen Harzrand. Schriften der wirtschaftswissenschaftlichen Gesellschaft zum Studium Niedersachsens e.V. Neue Folge. Band 69. Veröffentlichungen des Niedersächsischen Amtes für Landesplanung und Statistik. Reihe A: Forschungen zur Landes- und Volkskunde. I. Natur, Wirtschaft, Siedlung und Planung. Hannover.

Rousseau, Jean-Jaques, 1963: Der Gesellschaftsvertrag oder Die Grundsätze des Staatsrechtes (Du contrat social ou principes du droit politique, 1762). In der verbesserten Übersetzung von H. Denhardt herausgegeben und eingeleitet von Heinrich Weinstock. Stuttgart.

Rousseau, Jean-Jaques, 1755: Discours sur l’origine de l’inégalité parmi les hommes.

Sabine, George H., 1950: A History of Political Theory. Revised Edition. New York (Erstausgabe 1937).

Said, Edward W., 1981: Orientalismus. Berlin und Wien (Orientalism, 1978).

Schiller, Dietmar, 1993: Vom Sedantag zum ‚Heldengedenktag‘ Über die Ritualisierung des Nationalen: Der 3. Oktober im Spiegel politischer Feiertage. Frankfurter Rundschau, Nr. 229, 2. Okt. 1993. S. 14: Dokumentation

Schmücker, Reinhold / Hering, Rainer, 1994: Über Patriotismus, Nationalpatriotismus und die Suche nach Identität als Ausweg aus Unübersichtlichkeiten. Rechtsphilosophische Hefte, Juni 1994. Gekürzter Nachdruck in: Frankfurter Rundschau, Nr. 142, Mi., 22. Juni 1994, S. 10. Dokumentation.

Schrader, Erich, 1966: Zur Deutung der Fürstenprivilegien von 1220 und 1231/32. In: Wolf, Günther, 1966: Stupor Mundi. Zur Geschichte Friedrichs II. von Hohenstaufen. Wege der Forschung Band CI. Darmstadt: 420-454. Neufassung des Aufsatzes: Ursprung und Wirkungen der Reichsgesetze Friedrichs II. von 1220, 1231/32 und 1235. In: Zeitschrift der Savigny Stiftung für Rechtsgeschichte. 1991, Bd. 68: 354 ff.

Schramke, Wolfgang, 1975: Zur Paradigmengeschichte der Geographie und ihrer Didaktik. Göttingen.

Seibert, Norbert / Serve, Helmut J., Hg., 1994: Bildung und Erziehung an der Schwelle zum dritten Jahrtausend. Multidisziplinäre Aspekte, Analysen, Positionen, Perspektiven. München.

Smajlovics, Ljiljana, 1995: Desintegration, Ethnisierung, Krieg: Der Fall Bosnien. In: Hatschikjan, Magarditsch A. / Weilmann, Peter R., Hg., 1995: Nationalismen im Umbruch – Ethnizität, Staat und Politik im neuen Osteuropa. Köln.

Smolicz, J. J., 1983: Verinnerlichte Werte und kulturelle Identität. In: Volker Nitzschke, Hg., 1983: Multikulturelle Gesellschaft – multikulturelle Erziehung? Brennpunkte der Bildungspolitik 10. Stuttgart. S. 29-48.

Steinert, Heinz, Hg., 1973: Symbolische Interaktion. Arbeiten zu einer reflexiven Soziologie. Stuttgart.

Tan, Dursun / Gomani, Corrina, 1997: Zur Rolle des religiösen Diskurses in der Erziehung unter besonderer Berücksichtigung der deutschen türkisch-muslimischen Minderheit in Deutschland. politik unterricht aktuell 1-2/1997 (Verband der Politiklehrer e.V.). Hannover. S. 14-41.

Torberg, Friedrich, 1984: Kaffeehaus war überall. Briefwechsel mit Käuzen und Originalen. Herausgegeben von David Axmann und Marita Torberg. München.

Treuheit, Werner / Otten, Henrik, 1986: Akkulturation junger Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland. Opladen.

Vester, Heinz-Günter, 1995a: Geschichte und Gesellschaft. Ansätze historisch-komparativer Soziologie. Berlin / München.

Vester, Heinz-Günter, 1995b: Affekte, Macht und Zivilisation Norbert Elias. Zur Staatstheorie von Norbert Elias. In: Vester, Heinz-Günter, 1995: Geschichte und Gesellschaft. Ansätze historisch-komparativer Soziologie. Berlin / München: 24-32.

Voigt, Gerhard, 1994: Zur Geschichte des türkischen Schulwesens. In: politik unterricht aktuell 1/1994 (Verband der Politiklehrer e.V.). Hannover. S. 1-21.

Voigt, Gerhard, 1995: Südostanatolien als internationaler Konfliktherd – Ursachen und Perspektiven. In: politik unterricht aktuell 2/1995 (Verband der Politiklehrer e.V.). Hannover. S. 14-27.

Voigt, Gerhard, 1996a: Probleme der Nationalstaatsbildung und Modernisierung an der Peripherie Europas. Gesellschaftlich-historische Anmerkungen zur Türkei. In: politik unterricht aktuell 1-2/1996 (Verband der Politiklehrer e.V.). Hannover. S. 39-62.

Voigt, Gerhard, 1996b: War diese Polemik wirklich notwendig? Eine Stellungnahme zum Beitrag von Dieter Richter: gegen Polemik und für eine innovative Diskussion über die Zukunft der Geographie. In: Praxis Geographie 26/4. S. 46-47.

Voigt, Gerhard, 1996c: Ökologische Fragen im Unterricht: ein integrativ-sozialwissenschaftliches Umwelt-Curriculum für Gymnasien und Gesamtschulen. In: Claußen, Bernhard / Wellie, Birgit (Hg.): Umweltpädagogische Diskurse. Sozialwissenschaftliche, politische und didaktische Aspekte ökologiezentrierter Bildungsarbeit. Materialien zur sozialwissenschaftlichen Forschung (MaSoFo) – Band 10. Frankfurt am Main. S. 299-324.

Voigt, Gerhard, 2001a: Politische Bildung in der Gegenwartsepoche: Krisenbefunde als Grundlage und Paradigmenwechsel als Perspektive. In: Claußen, Bernhard / Donner, Wolfgang / Voigt, Gerhard, 2000: Krise der Politik – Politische Bildung in der Krise? Diskussionsbeiträge. Demokratie und Aufklärung: Kritische Sozialwissenschaften und Politische Bildung im Diskurs – Materialien, Band 1. Glienicke und Cambridge.

Voigt, Gerhard, 2001b: Widerständigkeit als Gültigkeitsproblem der Politischen Bildung. Zwischen Universalisierungsanspruch und Nationfixierung. In: Claußen, Bernhard / Donner, Wolfgang / Voigt, Gerhard, 2000: Krise der Politik – Politische Bildung in der Krise? Diskussionsbeiträge. Demokratie und Aufklärung: Kritische Sozialwissenschaften und Politische Bildung im Diskurs – Materialien, Band 1. Glienicke und Cambridge.

Voigt, Gerhard, 2002: Aspekte von Kultur und Zivilisation: Die kulturelle Dimension des Transformationsprozesses. Lothar Nettelmann / Dariusz Adamczyk, Hrsg., 2002: Zur Frage einer Polnischen Nationalkultur. Polen in Europa: Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft. Schriftenreihe des UNESCO-Club für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule Hannover, e.V., Sonderheft 1/2002: Texte aus der Arbeit der Deutsch-Polnischen Gesellschaft Hannover e.V.

Waldhoff, Hans-Peter, 1995: Fremde und Zivilisierung. Frankfurt am Main.

Wallerstein, Immanuel, 1974: The Modern World-System: Capitalist Agriculture and the Origins of the European World-Economy in the Sixteenth Century. New York.

Wallerstein, Immanuel, 1995: Die Sozialwissenschaft ‚kaputtdenken‘. Die Grenzen der Paradigmen des 19. Jahrhunderts. [Unthinking Social Science.] Weinheim

Wallerstein, Immanuel / Decdeli, Hale / Kasaba, Resat, 1984: Die Inkorporation des Osmanischen Reiches in die Weltwirtschaft, in Jahrbuch zur Geschichte und Gesellschaft des Vorderen und Mittleren Orients. S. 397-417.

Walther, Rudolf, 1998: Weltbürger, gebt den Staat nicht auf! Um den Problemen der Globalisierung zu begegnen, muss zuerst einmal zwischen Propaganda und Realität unterschieden werden. DIE ZEIT, Nr. 31, 23. Juli 1998, S. 35. Themen der Zeit.

Wendorff, Rudolf, 1985: Zeit und Kultur. Geschichte des Zeitbewußtseins in Europa. Opladen.

Wiegenstein, Roland H., 1998: Konstruktionen der Erinnerung. ‚Mythen der Nationen‘ beschäftigen eine Ausstellung im Deutschen Historischen Museum. Frankfurter Rundschau, Nr. 70, Dienstag, 24. März 1998, S. 8. Feuilleton.

Wittfogel, Karl A., 1938/1980: Die Theorie der orientalischen Gesellschaft. In: Zeitschrift für Sozialforschung. Hg. im Auftrag des Instituts für Sozialforschung von Max Horkheimer. Jahrgang II/1938, S. 90-122 [Librairie Felix Alcan, Paris] {reprographischer Nachdruck: München 1970 [Kösel] und München 1980 [dt]}

Wittfogel, Karl A., 1962: Die orientalische Despotie. Neuauflage. Köln.

Wolf, Günther, 1966: Stupor Mundi. Zur Geschichte Friedrichs II. von Hohenstaufen. Wege der Forschung Band CI. Darmstadt

Wolf, Jürgen / Voigt, Gerhard, 1978: Soziale Ungleichheit. Leistungskurs Soziologie. [Nichtveröffentlichter Handreichungskurs]. Materialdienst 1/78. GEW Niedersachsen, Hannover.

Wolff, Fritz, 1987: Franz von Sickingen und die Reichsritter 1522. Sammelblatt [DG 1522/09711] Deutsche Geschichte. Braunschweig 1987.

Anmerkungen

*         Dieser Aufsatz entstand zunächst mit der Absicht, eine umfassende Rezension und Würdigung des Buches von Hans-Peter Waldhoff: Fremde und Zivilisierung (1995) vorzulegen. Die Beschäftigung mit diesem Thema und der Kontakt zu Hans-Peter Waldhoff – dem dafür mein herzlicher Dank gilt – waren dann aber so anregend, dass sich der Aufsatz verselbständigte, was dadurch noch gefördert wurde, weil zeitlich parallel dazu ein didaktischer Zugang zum Thema ‚Zivilisationstheorie und Staatsgesellschaft‘ erfolgte, der dann in Zusammenarbeit mit meinem Kollegen Lothar Nettelmann (sowie meinen damaligen Schülerinnen Vesna Plavšić und Helena Holm) zu einem weiteren eigenständigen Aufsatz führte, der ebenfalls in diesem Band zu finden ist. Lothar Nettelmann hat dann freundlicherweise auch diesen Aufsatz kritisch gegengelesen und durch wichtige inhaltliche Anregungen und Ergänzungen bereichert. Dafür gebührt ihm mein Dank.

1        Vgl. die diesbezüglichen differenzierteren und anders akzentuierten Ausführungen des Verfassers in dem Aufsatz von Nettelmann/Voigt/Plavšić/Holm 2002 in diesem Band und in Voigt 2001a; Voigt 2001b.

2        Vgl. dazu noch einmal Fußnote 1, insbesondere aber Voigt 2002.

3        Deutsches Historisches Museum, Unter den Linden, Berlin-Mitte, bis 9.6.98; mit Katalog. Im Zeughaus-Kino wird gleichzeitig das Thema ‚Völker im Film‘ in 70 Filmen aus mehreren Kontinenten behandelt.

4        Anm. G.V.: Es handelt sich hier um ,Gehilfen der Herrschaft‘, von Popitz, 1968, in seinem Werk Prozesse der Machtbildung als ,Hilfsorgane der Macht‘ bezeichnet. Die ambivalente Rolle der Intelligenz im Machtprozess, einmal als in den eigenen Lebensperspektiven von der Herrschaft abhängig, zum anderen als in ihrem Wert für jede Herrschaft von bestimmten Herrschaftskontexten unabhängig und letztlich in den verfügbaren ,Produktionsmitteln‘ d.h. in ihrer Intelligenz und Kompetenz nicht zu enteignen (nur zu vernichten) und in diesem Sinne für die Herrschaft immer suspekt und potentiell subversiv, wäre einer eingehenderen Untersuchung wert.

5        Vgl. Fußnote 4.

6        Ljiljana Smajlovics ist eine aus Sarajevo stammende Publizistin. Zum Zitat vgl. auch Reljic, 1996.

7        Vgl. dazu: Voigt 2001a und u.a. Voigt 2002 (Kritik des Identitätskonzeptes).

8        Für die Gegenwart anhand der türkischen Unterschichtung der deutschen Gesellschaft untersucht von Waldhoff, 1995, z.B. S. 63 ff.

9        Die gegenwärtige Ausländerpolitik der Bundesrepublik Deutschland zeigt dies sehr deutlich. Thesen wie ‚Deutschland ist kein Einwanderungsland‘ oder ‚Ausländer sind Gäste, die sich den deutschen Sitten anzupassen haben‘, zeigen einmal eine Vorstellung von einer realen und gültigen Unterscheidbarkeit von ‚Ausländern‘ und ‚Inländern‘, zum andern aber auch den enormen Anpassungs- und Homogenisierungsdruck, dem die so ausdefinierten ,Ausländer‘ ausgesetzt sind.

10      Die Besonderheiten früherer Zentralisierungsphasen z.B. in Spanien im Zusammenwirken von Reconquista und katholischer Inquisation oder in den frühen Phase des Parlamentarismus oder der Cromwell-Herrschaft in Großbritannien erforderten eine eigene historische Untersuchung, die hier nicht geleistet werden kann.

11      Dass die politischen Vorstellungen und Ideologien dieser realen Entwicklung noch nicht durchgängig gefolgt sind, zeigt sich in der tagespolitischen Auseinandersetzung in allen europäischen Ländern sehr deutlich, ist bei dem Beharrungspotential von Vorstellungen und Realitätsdefinitionen nicht weiter verwunderlich. Hier muss jedoch der aufklärerisch-realistische Wirkungsauftrag der Politischen Bildung einsetzen!

12      Es ist einfach unmöglich und unvorstellbar, Platons Idee des ,gerechten Staates‘, den er in seiner politeia begründet und konkretisiert, auf einen Reichsverband wie das Perserreich als politisch-militärischem Gegner Athens zu übertragen und anzuwenden; seine Voraussetzungen sind eine konkret überschaubare Stadtgemeinde, in der die Notablen sich nicht nur kennen sondern letztlich innerlich und familiär verbunden sind.

13      Es sollte diskutiert werden, ob die Durchsetzung des Gewaltmonopols im Rahmen des Zivilisationsprozesses nicht weniger als bisher als gesamtgesellschaftliches Phänomen oder als abstraktes rechtsphilosophisches Problem zu fassen ist, denn als konkrete Verschiebung von gesellschaftlichen Machtbalancen zu Lasten der Autonomie der Familienverbände (,Haushalte‘) und damit vor allem der ländlichen und regionalen Autonomien, die sich in der familialen Grundherrschaft realisieren. Damit wäre das Gewaltenteilungskonzept von Montesquieu, das die reale Gewaltverteilung der französischen Ständegesellschaft der vorrevolutionären Zeit zum Muster nimmt (Monarchie als Exekutive, autonomer und jurisdiktionsberechtigter Landadel als Judikative und steuerzahlendes städtisches Handelsbürgertum als Legislative), weniger ein Vorläufer moderner Einheitsstaatsvorstellungen, denn Gegenpart der Durchsetzung des Gewaltmonopols und damit Vertreter einer älteren Staatsvorstellung. Die Durchsetzung des Gewaltmonopols ist damit im gesellschaftlichen Kontext die Voraussetzung der Vorstellung der Autonomie des Individuums und damit die Voraussetzung von Menschenrechtskonzepten. Das macht die Schwierigkeiten in der Rezeption von Menschenrechtsvorstellungen in Gesellschaften verständlich, die noch weitgehend auf familialen Verbänden und Autonomien beruhen, wie z.B. in der islamisch-arabischen Welt.

14      Was mit den Staatsrechtsvorstellungen der europäischen Aufklärung korrespondiert, in denen Staatsrecht vor allem als Kriegsrecht gefasst wird (Hugo Grotius: De iure belli ac pacis, Paris 1625, stellt die Frage nach dem ,gerechten Krieg‘ und dem ,gerechten Frieden‘).

15      Es sollte aber hier deutlich gemacht werden, dass einerseits, z.T. politisch bedingte, ,Grauzonen‘ existieren, wie die völkerrechtliche Anerkennung staatlich noch nicht endgültig etablierter Herrschaftsverbände wie der der palästinensischen Autonomiegebiete in Israel unter Herrschaft der PLO, oder umgekehrt der Nichtanerkennung der nach klassischer Definition durchaus existenter ,Staaten‘ wie Nationalchina (Taiwan) oder Nordkorea, und andererseits diese klassische Definition substaatliche Interessenvertretungen von Gruppen, die ein durchaus legitimes internationales Vertretungsbedüfnis, aber politisch als Minderheiten oder territoriale Randgebiete keine reale Chance haben, eigene Staatsgründungen durchzusetzen, wie dies z.B. bei den Konflikten in Nordirland, im Baskenland oder im Kurdengebiet Südostanatoliens und Nordiraqs der Fall ist. Hier ist auf längere Sicht eine politische Lösung nur denkbar, wenn Vertretungsrechte und internationale Partizipation abgekoppelt werden von den klassischen Staatsrechtsdefinitionen und Nationalstaatskonzepten. Sich ethnifizierende Konfliktpotentiale können wohl nur gelöst, und nicht nur durch staatliche Gewalt unterdrückt werden durch überstaatliche Integration und rechtliche Herabstufung des Nationalstaatskonzeptes. Hier sind die supranationalen Institutionen wie UNO oder EU gefragt.

16      Vgl. Fußnote 4.

17       Welche gesellschaftlichen Probleme die politische Funktionalisierung von aktualistischen Geschichtskonzepten und der Reaktualisierung von Geschichtsmythen nach sich zieht, erweist die zerstörerische und wertdestruktive Konsequenz nationalistischer Geschichtsfunktionalisierungen vom Nationalsozialismus über die Reethnifizierungskonzepte des Antikolonialismus bis hin zu den nationalistischen Separatismen in den Ländern der Semiperipherien, die wir am Beispiel Jugoslawiens in den letzten Jahren ,hautnahe‘ miterleben mussten.

18      Vgl. die Gegenüberstellung der Begriffe Gesellschaft und Gemeinschaft bei Tönnies oder auch das vor allem in der deutschen Politischen Kultur als Widerspruch verstandene Begriffspaar Zivilisation und Kultur, das von Elias eingehend analysiert worden ist.

19      Dies ist eine Aufteilung, die sich jedoch gut aus der universitären Tradition heraus erklären und ableiten lässt, in der die Fächer zu unterschiedlichen Zeitpunkten und aus unterschiedlichen, wissenschaftlichen wie politischen Interessen heraus konstituiert und in den universitären Bildungskanon einbezogen worden sind.

20      vgl. Hans-Peter Waldhoff 1995: 53 mit Verweis auf Läpple 1991: 166f; vom Fach Geographie aus gesehen, wird die grundlegende Problematik eines abstrakten Raumbegriffes und seine ideologiegeschichtliche Einbindung ausführlich erörtert bei Schramke und Filipp.

21      Man denke daran, wie im 13. Jahrhundert in der Regierungszeit Friedrichs II. des Staufers in Sizilien eine Entmachtung der Nobilität zugunsten einen fast modern erscheinenden ,Beamtenstaates‘, dessen machtpolitische Bedeutung die unmittelbare Abhängigkeit und Loyalität zum Kaiser war, stattfand, während Friedrich II. gleichzeitig in Deutschland eine Stärkung dezentraler Fürstenmacht zu Lasten des Königtums betrieb: von einer Einheitlichkeit der Herrschaftskonzeption oder Staatsidee kann also keineswegs die Rede sein (Horst 1978: 79 ff., 163 ff., 238 ff.; Näf 1951; Klingelhöfer 1955; Schrader 1966).

22      Von Waldhoff herangezogenes Zitat nach Muchembled 1990: 21.

23      Die universitären Fachbezeichnungen sind uneinheitlich und nicht sicher definiert. Wir sprechen hier von Sozialwissenschaften, die u.a. Politologie und Soziologie umfassen, gebrauchen aber den Begriff Politikdidaktik als Grundlage des schulischen Politikunterrichts, der ebenfalls einem begrifflichen Wandel unterworfen war und ist (Staatsbürgerkunde, Sozialkunde, Gemeinschaftskunde, Gesellschaftslehre u.a.), in dem Sinne, dass er die didaktische Umsetzung interdisziplinärer gesellschaftlicher Sachverhalte umschließt, die von den Sozialwissenschaften und anderen ‚Menschenwissenschaften‘ (vgl. Elias) im Bereich von Wirtschaft, Recht, Kultur, Ethnographie, Geschichte und in den Erdwissenschaften vertreten werden.

24      Elias (1976: z.B. 89 ff.) nennt in diesem Zusammenhang als exemplarische Quelle für diesen entscheidenden Schritt vor allem Erasmus von Rotterdam. Vgl. auch Favier 1992.

25      vgl. z.B. Moliéres ,Menschenfeind‘ oder den Erziehungsroman ,Émile‘ von Jean-Jaques Rousseau (1762, gleichzeitig erschienen mit seinem zentralen politischen Werk ,Du Contract Social; ou Principes Du Droit Politique‘).

26      Es ist bezeichnend, dass Jean-Jaques Rousseau (1762 in seinem Werk ,Du Contract Social‘) im Kapitel III/9 ,Von den Kennzeichen einer guten Regierung‘ das Ermöglichen vom Wachsen der Bevölkerungszahl eines Landes als ausschlaggebendes Kriterium für eine ,gute Regierung‘ ansieht, was unserer, von der Erfahrung der ,Grenzen des Wachstums‘ und der weltweiten ,Überbevölkerung‘ geprägten modernen Anschauung recht fremd klingt!

27      Wir werden noch darauf zurück kommen, dass Waldhoff dies unter dem Aspekt der verlängerten Abhängigkeits- und Interdependenzketten, in die der Einzelne gesellschaftlich einbezogen wird, zu einem zentralen topos seiner Untersuchungen macht. Die Verbindung dieses Prozesses mit der Entwicklung eines korporierten Begriffs des ,Fremdens‘ und damit letztlich der ,Nation‘ analysiert historisch anschaulich Favier 1992: 121-137.

28      In der globalen Perspektive einer heutigen ,Weltsystemtheorie‘ (nach Wallerstein 1974) wird dies als Inkorporation in die Weltwirtschaft zu bezeichnen sein, die im 17./18. Jahrhundert gerade durch den sich durchsetzenden europäischen Kolonialismus und Imperialismus im Entstehen begriffen ist und ältere ,weltweite‘ Handelsimperien wie die Nahöstlichen Reiche ablöst und verdrängt oder ,inkorporiert‘. Exemplarisch für die Türkei ist dies dargestellt bei Wallerstein/Decdeli/Kasaba 1984.

29      Die Fehde stellt letztlich die Legitimierung eines ritualisierten Machtkampfes dar. (Anm. G.V.)

30      Dass gleichzeitig die Unterschiede in den konkreten Staats- und Herrschaftsformen, wie in den staatspolitischen Zielsetzungen der politischen Parteien, gewaltig waren und sind – kommunistische, sozialistische und faschistische Herrschaft, Republiken und Monarchien, repräsentative Demokratien, Präsidialdemokratien und Gewaltherrschaften existieren nebeneinander und kennzeichnen eine Spannweite der konkreten Ausprägungen, die letztlich auch wieder eine weitere Stufe der Konkretisierung und Differenzierung des Staats- und Staatsgesellschaftsbegriffes notwendig macht, wenn auch einige, noch zu spezifizierende Charakteristiken der Staatsgesellschaft zumindest als Entwicklungsziel in allen diesen Gesellschaften aufzuweisen sind und zwar im deutlichen Gegensatz zu den gesellschaftlichen Charakteristiken der Länder der sogenannten Peripherien des Weltsystems.

31      Das Bildungsmonopol des Klerus führte zu einer eigentümlich widersprüchlichen Rezeption der sozialen Wertvorstellungen gegenüber den Trägern der Bildung in der mittelalterlichen Gesellschaft, die einerseits in der Politischen Kultur Deutschlands bis heute Spuren hinterlassen hat und die andererseits aber auch Vorurteile gegenüber den schrift- und bildungsorientierten Kulturen des Judentums und des Islam bestärkt hat. Friedrich Torberg (1984: 275) hat dies in einem Brief an Victor von Kahler 1948 aphoristisch pointiert und aktualisiert: „Es gibt nur zwei prinzipielle Lebenshaltungen: entweder die dem weltlichen Genus gänzlich und unbekümmert zugewandte – oder die ebenso gänzlich und unbekümmert ihm abgekehrte. Also entweder die aristokratische Lebenshaltung oder die mönchisch-talmudische. Daher ja auch die Aristokraten ,dumm‘ sind, d.h. auf arrogante Weise uninteressiert an den im weitesten Sinn mönchisch-talmudischen Genüssen, – wie die Mönche und Talmudisten vice versa uninteressiert an den weltlichen, und zwar mit der gleichen Arroganz. Die Verachtung für den ,schickeren Goj‘ steht der Verachtung für den ,Bücherwurm‘ um nichts nach. Beide wissen nicht, was ihnen entgeht.“ – Die zivilisatorische Bedeutung der ,Bildung‘ als Unterscheidungsmerkmal der Zivilisationsprozesse in Deutschland und in Frankreich hat Elias (1976: 26 ff., 43 ff.) zum Ausdruck gebracht.

32      Ein Zeitraum, in dem sich der Weinbau bis zur Nordseeküste und nach Südengland ausbreiten konnte – wenn auch über die Qualität dieser vor allem als Messwein gebrauchten Gewächse kaum Aussagen zu machen sind.

33      Dieser Begriff der ,Kaste‘, der eigentlich der traditionalen indischen Gesellschaft vorbehalten ist, wird hier, Krippendorf folgend, verwendet, um die soziale und intergenerationelle Abgeschlossenheit herauszustreichen, die vor allem im statusmäßigen Eigenbewusstsein über das Rechtsinstrument der feudalen Ständegesellschaft hinaus gegangen ist. Dabei soll nicht übersehen werden, dass bei Krippendorf in dieser Kategorie auch eine gewisse auf aktuelle Traditionsverständnisse zielende Polemik erfasst wird.

34      Der Zusammenhang dieses grundlegenden Wandels der Handelsorganisation mit den sich verändernden gesellschaftlichen Lebensformen und den damit verbundenen Siedlungsstrukturen, vor allem den damit verbundenen Urbanisierungsprozessen, zeigt Rippel 1958 detailliert und anschaulich am konkreten regionalen Beispiel des nordwestlichen Harzrandes um die Stadt Seesen.

35      Vgl. Fußnote 1 und die Ausführungen im Abschnitt 6.2.3. Träger des Zivilisationsprozesses

36      Vgl. Fußnote 31.

37      Interessant sind Parallelen zum Gesellschafts- und Staatsverständnis der Islamischen Revolution in Iran, in der rigide Durchsetzung islamischer Realitätsdeutung und Omnipräsenz shiitischer Symbolinventare und Alltagsrituale durchaus mit relativ autonomen weltlichen und privaten Lebenssektoren einhergehen können. Kippenberg (1981) beschreibt dabei sehr aufschlussreich die Verbreitung der ’Ašura-Prozessionen, Trauerfeste und Ta’ziyah-Rituale, die in ritueller Form die Erinnerung an das Martyrium Husseins wach halten und verhaltensrelevant aktualisieren. Hier wird auch das für diese Form religiöser Herrschaft charakteristische Element betont, das auch für das europäische Mittelalter gilt, dass die religiösen Zeremonien vornehmlich zu einer vertikalen Gliederung der Gesellschaft – in Sozialverbände, Gentes oder regionale Gruppierungen, die sich im neuzeitlichen Transformationsprozess oft als Ethnien oder Volksgruppen umdefinieren  und nicht wie im sich entwickelnden europäischen Nationalstaat zu einer horizontalen Sozialstratigraphierung in Schichten und Klassen beitragen.

38      Inwieweit diese Kategorie ohne konkreten Bezug zur mitteleuropäisch-mittelalterlichen ,Lehensgesellschaft‘ sinnvoll angewendet werden kann, ist umstritten; für die außereuropäische Region, in der Grundherrschaft mit entstehender Geld- und Handelswirtschaft verflochten war, entwickelt Marx den auch im Marxismus umstrittenen Begriff der ,asiatischen Produktionsweise‘, der von einigen Autoren abgewandelt wird zur eher durch die Herrschaftsform zu kennzeichnenden ,orientalischen Despotie‘, üblich vor allem seit Wittfogel (Neuauflage 1962): Die orientalische Despotie; in jüngerer Zeit auch bei Gholamasad 1985; parallel dazu gebraucht Massarat 1977 in seinen Untersuchungen zu Iran weiterhin den marxistischen Begriff der ,asiatischen Produktionsweise‘. Bobek 1959 bezeichnet diese umstrittene Gesellschaftsform aus geographischer Sicht als ,Rentenkapitalismus‘, einer Terminologie, die seither in der Geographie weit verbreitet ist, aber z.B. von Günther Leng 1974 – mit der exemplarischen Titelfrage: ‚Rentenkapitalismus‘ oder ‚Feudalismus‘? – zugunsten der traditionell-historischen, an Europa orientierten Feudalismuskategorie abgewiesen wird.

39      Zu der auf Popper zurückgehenden Kategorie der ,Offenen Gesellschaft‘ vgl. den Einleitungsabschnitt bei Nettelmann/Voigt/Plavšić/Holm 2002 – Die mit dieser Entwicklung einhergehende sozioökonomische Strukturveränderung lässt sich äußerlich verfolgen an den sich wandelnden Beschäftigungszahlen in den Produktionssektoren und der dadurch ausgedrückten Verschiebung ihrer ökonomisch-gesellschaftlichen Bedeutung. Dass dies auch unter einem positiv wertenden Entwicklungsbegriff verstanden werden kann, zeigt Fourastié in seinem Werk Die große Hoffnung des 20. Jahrhunderts. – Die hier ausgedrückte positive Bewertung der Dienstleistungsberufe steht jedoch völlig unter einem idealisierenden europäisch-bürgerlichen Wertpostulat, der übersieht, dass Dienstleistungen nicht nur angesehene soziale Dienste, akademische und innovative Tätigkeiten umfassen, sondern, in Europa lange Zeit nicht ins Bewusstsein gedrungen, ebenso niedrigste Aushilfs- und Randgruppentätigkeiten bis hin zur außerhalb der ökonomischen und sozialen Rechtsordnung stehenden Kriminalität. Die ,Dienstleistungsgesellschaft‘ in den Ländern der Peripherien und Semiperipherien – Schuhputzer, Kinderarbeit, Drogenhandel etc. – ist Ausdruck der mangelnden sozialen Sicherung, der mangelnden Produktivität der Wirtschaft und der Prozesse der regionalen und sozialen Binnenperipherisierung, also letztlich ein Charakteristikum für die Situation der Modernisierungsverlierer und für eine nur ephemer einsetzende Entwicklung zum modernen Staat und zur Staatsgesellschaft. Das geht so weit, dass auch die Abhängigkeit vom Tourismus als ein recht sicheres Zeichen für die ökonomische Strukturschwäche einer Region ist.

40      In der ökumenischen Einheitsübersetzung der Deutschen Bibelgesellschaft 1972.

41      Da die alttestamentarische Josefslegende von den 7 fetten und den 7 mageren Jahren in Ägypten so ,modern‘ erscheint, wurde Josef zum ,Schutzheiligen‘ der Börse, wie die Monumentalfigur an der Chicagoer Weizenbörse deutlich macht. Vgl. dazu den exzellenten Film von Peter Krieg ,Septemberweizen‘ (1980. Ausleihbar in Landesbildstellen. Begleitbuch: Krieg 1981).

42      Im europäischen Mittelalter wäre diese Person dann ,vogelfrei‘ und stünde unter keinerlei Rechtsschutz. Im arabischen Bereich ist dieses alte Instrument die Hiğra, die erst durch die Verstoßung Muhammads aus der Familie der Koraisch in Mekka und der anschließenden Aufnahme in Yatrib/Medina eine religiöse Umdeutung erfuhr. Im arabisch-persischen Epos von Madjnun und Leila, bei Nizami eine der schönsten Liebesgeschichten der Weltliteratur, wird die Situation des verstoßenen Madjnun, des ,Verrückten‘, der durch seine unmögliche Liebe zu Leila verrückt geworden ist und nun lebenslang im Liebeswahn in der Wüste vegetiert, dichterisch-romantisch überhöht, wie auch in der europäischen Literaturgeschichte der Ausgestoßene und Vogelfreie ein durchgängiges romantisch-emotionales Motiv ist.

43      Nach Friedrich Engels. Haussmann legte die großen Boulevards in Paris an.

44      Wichtig ist in dieser beispielhaften Untersuchung auch, dass aus diesen Grundeinsichten ein gültiges Interpretationsmuster für die Sozial- und Enkulturationskonflikte ruraler Migranten aus der Türkei z.B. in der Bundesrepublik Deutschland gewonnen werden. Diese Studie bietet bemerkenswerte Ansätze für die Didaktik der Interkulturellen Bildung und der Politischen Bildung.

45      In Europa sind zu diesem Prozess Parallelen z.B. in der Geschichte Polens zu finden, das deutliche Entwicklungsmerkmale eines semiperipheren Prozesses des ,nation building‘ aufweist (vgl. u.a. die Ausführungen bei Nettelmann/Voigt 1986).

46      Zitat in Anmerkung 8 in dem bei Steinert 1973 abgedruckten Auszug (in der Übersetzung von Herbert Leirer).

47      Lee Rainwater, 1965: Work and Identity in the Lower Class. mimeographed, S. 3; zitiert bei Liebow 1967.

48      Vgl. Lothar Nettelmann und Gerhard Voigt: Reflexionen über den Begriff der Krise

49      Elias (1989) zeigt in seinen Untersuchungen zum Duell in seinen Studien über die Deutschen, wie stark bestimmte traditionale Gruppen der gesellschaftlichen Oberschichten – Militär, Adel – sich dem Staatenbildungsprozess zu entziehen suchten und in anachronistischer Weise das Privileg, in bestimmten, aber schon ritualisierten Situationen das Gewaltmonopol des Staates zu missachten, wahrnahmen. Der Umgang mit der Ehre kann als Indikator verwendet werden für den Wechsel des symbolischen Machtzugangs (‚Satisfaktionsfähigkeit‘) vom Adel zum Bürgertum. Nicht zuletzt wird über die Begriffe ‚Held‘ machtärmeren Schichten die Legitimität staatlichen Tötens sowie der (scheinbare) Zugang zur Nation suggeriert. Vgl. dazu die Ausführungen von Gleichmann mit entsprechenden Quellen- und Literaturbelegen in diesem Band.

50      Dass dieses mittelalterliche Rittertum in historisch meist verdrängter Beziehung zu arabisch-islamischen Ritterlichkeitsvorstellungen steht, kann hier nicht vertieft werden. Europäische Ritterepen des Mittelalters, wie vor allem die Parzivalsage, sind als Quellen dazu ebenso heranzuziehen wie die Vorstellungen von der Minne und der damit verbundenen Minnelieder (Hunke 1978: 27 ff.; 63 ff.; 132 ff.). Es macht aber deutlich, dass die Inhalte der ,Ehr-Ideologien‘ im orientalischen Bereich und in Europa nicht nur Parallelentwicklungen in vergleichbaren rural-feudalen gesellschaftlichen Situationen sind, sondern im historischen Kontext entstanden sind und aus gleichen kulturellen Quellen gespeist werden.

51      Wobei hier noch einmal darauf hingewiesen werden soll, dass diese ,historische Identität‘ nicht als ,historische Tatsache‘, sondern als gesellschaftliche Interpretation und Sinngebung der Geschichte, das heißt also, als Teil des eigenen Nationalmythos verstanden wird.

52      Vgl. Nettelmann 1997: 222 ff. und Lothar Nettelmann: Polnische Intellektuelle und Arbeiter 1980/81 (Dissertation 1996)

53      Die Bemühungen zur Rettung bedrohter Kulturen geht oft von einem romantisch-rückwärtsgewandten Zivilisationsverständnis aus, das in der Konsequenz andere Sozialgruppen bevormunden will, um ihnen den angeblichen Schaden durch die Moderne zu ersparen, deren ,Segnungen‘ selbst natürlich in Anspruch genommen werden. Hier werden Menschen in einer ihre Würde und Selbstbestimmung verletzender Weise musealisiert und tendenziell in einen ,Kulturzoo‘ gesperrt. So sind die problematische Folgen des Kulturkontaktes und der Globalisierung nicht zu beheben.

54      Hier ist durchaus an die marxistische Analyse der Veränderung der Produktionsverhältnisse anzuknüpfen, wenn auch das darauf aufbauende Klassenkampf- und Revolutionsmodell ebenso eine anachronistische Verallgemeinerung neuzeitlicher mitteleuropäischer Erfahrungen ist wie die gleichzeitigen ,bürgerlichen‘ Fortschrittsvorstellungen, die in gleicher Weise nicht als Erklärungsmodelle hinreichen.

55      Vgl. Fußnote 4.

56      Wir folgen hier wieder den klaren Aussagen bei Popitz 1968 (Vgl. Fußnoten 4 und 39). Dieser soziologische Ansatz der Machttheorie unter Bezug auch auf Popitz wurde schon 1977 als theoretisches Basiskonzept und methodologische Ausgangstheorie für einen Kursentwurf für das Fach Politik/Soziologie in der Sekundarstufe II mit dem Thema ,Soziale Ungleichheit‘ gewählt, der typischerweise vom damaligen Auftraggeber der Kursarbeit, dem niedersächsischen Kultusminister, zurückgezogen und nicht veröffentlicht worden ist. Die GEW Niedersachsen hat diesen Entwurf dann herausgegeben (Wolf/Voigt 1978; vgl. auch Nettelmann 2001: „Aspekte zur Anwendung des Prinzips der Macht im Politikunterricht“). Die ,Anathematisierung‘ der kritischen Behandlung des Problems der Sozialen Ungleichheit unter Einbeziehung der Machtprozesse ist bezeichnend für die undistanzierten, affirmativen Staatsvorstellungen, wie sie der traditionellen Institutionenkunde des Faches Staatsbürgerkunde etc. zu Grunde liegen und wie sie damit als von konstituierender Bedeutung für den Erhalt der Staatsherrschaft begriffen werden.

57      Diesen ,Hilfsorganen der Herrschaft‘ wird im Sinne des ,do ut des‘ durch ihre Privilegierung und soziale Absicherung umfassende Loyalität gegenüber der Herrschaft, wie sie auch heute noch im deutschen Beamtengesetz verankert ist, abverlangt. Je weniger im Laufe des Staatenbildungsprozesses die Zentralmacht über eigene, durchsetzungsfähige ökonomische, politische und – im Sinne durchgesetzter höfischer Alltagskultur – kulturelle Machtressourcen verfügt, desto umfassender muss die Privilegierung gerade dieser ,Hilfsorgane der Herrschaft‘ erfolgen, vor allem derjenigen, die wie Hochschulprofessoren oder Lehrer über eine gewisse Schlüsselmacht in den Realitätsdefinitionsprozessen verfügten,. Die weltweit einmalige, von der individuellen Leistung unabhängige soziale, rechtliche und ökonomische Absicherung der deutschen Professoren- und Lehrerschaft und ihr bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts hohes Sozialprestige ist ein Symptom für die strukturelle Schwäche des deutschen Nationalstaates, der sich erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts etablieren konnte. Starke Staaten wie Frankreich, in denen sich das Gewaltmonopol und die Nationalstaatsideologie spätestens seit der Französischen Revolution nach langen vorangegangenen Entwicklungen dahin unwiderruflich durchgesetzt hatten, konnten viel eher höhere Privilegierung an den unmittelbaren Nutzen, den eine Person, wie die Absolventen der grande écoles, der staatlichen Herrschaft garantierte, knüpfen, während die Masse der Lehrer und Professoren nach deutschem Maßstab eher unterbezahlt ist.

58      Aus der neomarxistischen Literatur der ,Neuen Linken‘ ist hier eine kritische und aufschlussreiche theoretische Auseinandersetzung mit dem marxistischen Basis-Überbau-Modell heranzuziehen, die Sven Papcke 1974 unter dem Titel Wandel oder Zwangswandel? vorgelegt hat und das auch heute noch mit Gewinn zu lesen ist.

59      Letztlich wäre es ein Pleonasmus, nach der ‚Realität einer Utopie‘ zu fragen; aber gerade da setzt eine missverstehende oberflächliche Marxismuskritik meist ein. Es ist daher notwendig, differenzierend nach den realen gesellschaftlichen Ausgangssituationen einer Utopie ebenso zu fragen, wie nach den möglichen, die Realität verändernden Handlungsleitungen, die sich aus dem Verständnis einer Realität herleiten lassen. Eine Utopie ist eine geistige Realität, die in einem dialektischen Verhältnis zu den materiellen Entitäten steht – sie ist aber sicher kein ‚Parteiprogramm‘.

60      Vgl. dazu die diesem Aufsatz als widersprüchliche Motti vorangestellten Zitate von Hobbes und Rousseau.

61      Der Begriff der Rationalität ist kein originärer Eliasscher Begriff; aber im Kontext dieser Untersuchung ist er unverzichtbares Kriterium, das insoweit auch nicht den genannten Grundlagen widersprechen soll.

62      Vgl. Fußnote 33.

63      Ein differenziertere historische Analyse müsste hier genauer zeitlich und regional unterscheiden, wann und wo, nämlich im 9. bis 11. Jahrhundert in den eher peripheren mitteleuropäischen Regionen, Händler und Handel tatsächlich ,verachtet‘, d.h. sozial randständig, z.T. rechtlich nicht geschützt (,vogelfrei‘) waren und wann ihre soziale Akzeptanz stieg. Genau dies ist aber in der Darstellung der Anfänge der Zivilisations- und Staatenbildungsprozesse erläutert worden. Mit diesem Wandel im sozialen Status der Händlerschaft verbindet sich der Übergang vom Präsenz- zum Distanzhandel (vgl. Fußnote 34 und 39) und auch eine Wandlung der sozialen Trägerschaft des Handels der in der genannten frühmittelalterlichen Zeit, wie Quellen und Münzfunde erweisen, vor allem in jüdischer und arabischer Hand gewesen ist. Vgl. auch Hunke 1965 und 1978.

64      Kaldor 2000: „Neue und alte Kriege. Organisierte Gewalt im Zeitalter der Globalisierung“. – Vgl. dazu auch die differenzierenden Ausführungen bei Gleichmann in diesem Band.

65      Said 1981. – Die zeitalterüberdauernde Persistenz, die Said für die Vorurteile gegen den ,Orient‘ nachweist, die aber auch allgemeiner als West-Ost- oder Nord-Süd-Stereotypen bis in die Antike zurückzuverfolgen ist, müsste für die Entwicklung der Politischen Kultur Europas und die ,verinnerlichten Werte‘, die die nationalen Selbstbilder bzw. die ,kulturelle Identität‘ nach Smolicz (1983) ausmachen, als kollektive Erinnerungen und Geschichtsmythen noch differenzierter untersucht werden. Vgl. dazu die aufschlussreiche Studie von Esposito, 2002, über das „Soziale Vergessen“.

66      Vor allem in der historischen Würdigung des Wirkens des Stauferkaisers Friedrich II. ist dies differenziert und auch in der Beurteilung oft widersprüchlich aufgearbeitet worden. Vgl. dazu die Aufsätze in Wolf, 1966 und in der Biographie von Horst, 1978.

67      Die wertvollsten Waffen wurden von den Arabern gekauft, wie z.B. die Schwerter aus Damaszenerstahl aus Damaskus. Die Internationalität des Waffenhandels über die aktuellen ‚Fronten‘ hinweg ist eine bekannte historische Tatsache, die für die Gegenwart wieder von Kaldor (2000) bestätigt wird.

68      Ebenfalls aus Damaskus stammt der Damast, der zunehmend zusammen mit aus dem Orient vor allem auch durch venezianische und Genueser Händler importierte Gewürze und Purpurstoffe, Goldwaren und Parfums als Handelsgüter den wachsenden Luxusbedürfnisse des europäischen Adels entgegenkam.

69      Inhaltlich wird dies vor allem bei Hunke 1965 und 1978 beschrieben, deren Urteilsperspektive ihrem Gegenstand gegenüber jedoch recht emphatisch-unkritisch ist.

70      Vgl. Fußnote 32.

71      Krippendorff 1985; vgl. auch Waldhoff 1995: 115 ff. – Vgl. Anm. 33.

72      Waldhoff 1995: 149 ff. – Wendorff 1985: 634 u.a. – Vgl. Zeit

73      Dies läuft parallel zum verweltlichten Vertragsgedanken, übernimmt aber auch den im Orienthandel von den Arabern übernommenen geschäftlichen Usus, der verbunden ist mit der ebenfalls von den Arabern übernommenen Verrechtlichung des Geschäftsverkehrs. Dieser kann sich durch die Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mit Scheck und Wechsel, sowie der Einführung der formalisierten Buchhaltung mit Hilfe der arabischen Ziffern den Zufälligkeiten mittelalterlicher Privilegien und fürstlicher Schutzzusicherungen entziehen.

74      Vgl. Waldhoff 1995: passim. – Vgl. Anm. 27.

75      Folgt einem unveröffentlichten Referat des Verfassers, dessen Text als Unterrichtsmaterial vervielfältigt wurde.

76      Sabine 1950: 420.

77      Grotius: De jure belli ac pacis. Buch I/1/10, zitiert nach Sabine 1950: 424 (aus dem Engl. vom Vf.).

78      Also gerade des gegenteiligen Zivilisationsdifferentials, das die heutige unterschichtende Migration von den Semiperipherien in die Zentren kennzeichnet, die Waldhoff am Beispiel der Migration aus der Türkei nach Deutschland untersucht!

79      Favier 1992: S. 121-137.

80      Vgl. ,Das Recht auf die gemeine Sprache‘ und ,Die warenhafte Muttersprache‘ in Illich, 1982: 11-29, 30-48. Für die Türkei vgl. Voigt 1994 und 1996a.

81      Vgl. ,Vom Markte zu Lübecks‘ 1152, in Helmold von Bosau, Slawenchronik, cap. 76; oder ,Lübeck wird reichsunmittelbar‘, 1226, Urkundenbuch der Stadt Lübeck (1856) I, Nr. 35, S. 45.

82      Dies unterscheidet auch das mittelalterliche Stadtwesen in Mitteleuropa von den, äußerlich viel weiter entwickelten Städten im Nahen Osten, die eine solche gesellschaftlich hervorgehobene Rolle im Herrschaftsverband nie gespielt haben, was natürlich auch damit zusammenhängt, dass diese Region insgesamt als Handelsraum im Mittelalter viel weiter fortgeschritten und integriert gewesen ist. Als Machtgegensatz tritt im Nahen Osten an die Stelle der mitteleuropäischen Stadt-Land-Disparitäten der Widerspruch zwischen sesshafter Bevölkerung und Beduinentum, der schon von Ibn Khaldun als Charakteristikum für die Entwicklungsperioden der arabischen Geschichte bezeichnet worden ist. Die daraus resultierenden Unterschiede Sinn der Soziogenese und Staatenbildung zwischen Nahem Osten und Mitteleuropa sind gravierend, können aber hier nicht eingehender dargestellt werden. Vgl. S. 42.

83      Vgl. Fußnote 27.

84      Vgl. Fußnote 80 .

85      Volksglauben und Philosophie basieren, und das macht die Entwicklungsbegrenzung offensichtlich, weitgehend noch auf phantasiebegründeten, wenig distanzierten Realitätskonzepten; die griechische Wissenschaft hat den Schritt zur Naturbeobachtung und Empirik nicht mehr vollzogen – bei aller Großartigkeit der philosophischen Entwürfe der klassischen athenischen Zeit.

86      Vgl. Fußnote 33.

87      Hier beginnt dann die osmanisch-türkische Geschichte, mit der sich Hans-Peter Waldhoff unter zivilisationstheoretischen Gesichtspunkten beschäftigt. Gleichzeitig zeigt das Beispiel aber auch, dass im interkulturellen Kontext analysierte Zivilisationsformen nicht nur – wie es der Ansatz von Waldhoff zeigt – durch Zivilisationsdifferentiale zur fortschreitenden ,westlichen‘ Zivilisation zu verstehen sind, sondern durchaus auch eigensinnige Entwicklungsrichtungen und qualitativ unterschiedene Zivilisationsausprägungen aufweisen. Hier besteht auch gegenüber den Eliasschen Ansätzen der Zivilisationstheorie ein Fortentwicklungs- und Konkretisierungsbedarf. Der einfache Dualismus von sozialer Außensteuerung des Verhaltens und differenzierten und distanzierten, internalisierten Steuerungsformen greift hier nicht immer weit genug.

88      Diesen Machtprozess wird besonders klar in verallgemeinerter Form als Stufenfolge von Selbstanerkennung der Herrschenden, Entwicklung gemeinsamer Machtressourcen, charismatische Suggestion der ,Herrschaftslegende‘ (Max Weber) auf die Unterworfenen und letztlich Anerkennung und Legitimierung des Machtapparats mit der Tendenz zur Institutionalisierung von Herrschaft erläutert von Heinrich Popitz (1968), womit die sozialpsychologischen Grundlagen der Zivilisationstheorie partiell schon dargestellt werden.

89      Vgl. Fußnote 80.

90      Vgl. Claußen 1990, 1993, 1994 passim. – Klafki 1994.

91      Vgl. Luhmann, 1986. – Lumer 1997

92      Staatsversagen ist kein objektiver Tatbestand, solange die Handlungsziele des Staates nicht definiert sind. Dies ist jedoch, rational und konsensfähig, nicht möglich, da der Staat ein Ergebnis historischer Prozesse ist, die wir in unserem Aufsatz nachzuzeichnen versucht haben, und kein rationales Instrument, bestimmte Sachaufgaben zu erfüllen. Dennoch ist die Wahrnehmung eines Staatsversagens politisch und gesellschaftlich äußerst aufschlussreich und relevant, spiegelt sich darin doch Wahrnehmungen gesellschaftlicher Regelungsdefizite, für die geeignete Institutionalisierungen zu finden sind. Dabei spielt es auch eine entscheidende Rolle, welche Staatsaufgaben in der politischen Kommunikation die konkreten Handelnden in der Politik und der Staatsverwaltung als notwendig, möglich oder selbstverständlich formulieren und inwieweit darüber temporärer kollektiver Konsens erzeugt werden kann: der Prozess der politischen Meinungs- und Willensbildung.

93      Hier ausgespart bleibt die – in anderem Kontext überaus fruchtbare – Auseinandersetzung mit politologischen und gesellschaftswissenschaftlichen Krisenbefunden, wie z.B. dem Konzept der Risikogesellschaft bei Beck, oder den zahlreichen aktuellen Werken, die sich mit der Globalisierung und Universalisierung befassen. Diese Ansätze sind ,mitgedacht‘, aber als für die zentrale Fragestellung der begrifflichen Klärung der Kategorien Staat und Staatsgesellschaft als weniger erheblich ausgeklammert worden

Inhalt dieses Aufsatzes

1. Nationalmythen: Die Entstehung des Staates in der Vorstellung

2. Die erfundene Nation

3. Staatsversagen: Die fundamentale Kritik am Nationalstaatskonzept

4. Kritik des üblichen Begriffsgebrauchs  und seiner didaktischen Umsetzung

5. Das Problem einer historischen Dialektik  von Staat und Staatsgesellschaft

6. Determinanten und Charakteristiken der  Entwicklung der Staatsgesellschaft

6.1. Die materiellen Voraussetzungen der Soziogenese

6.2. Veränderungen der Realitätswahrnehmungen  und Realitätsdeutungen

6.2.1. Erfahrung und Enkulturation

6.2.2. Zentral-periphere Disparitäten der Realitätswahrnehmung

6.2.3. Träger des Zivilisationsprozesses

6.2.4. Nationalstaat als säkulare Religion

6.3. Verschiebungen der Machtbalancen sowohl im zentral-peripheren Bezugsrahmen als auch im Verhältnis der sozialen Schichten zueinander bzw. zwischen den Gruppen der Etablierten und der Außenseiter

6.3.1. Verschiebungen der sozialen Stratigraphie im Zivilisationsprozess

6.3.2. Die Reaktionen auf der Herrschaftsebene

6.3.3. Die Staatsgesellschaft im Weltsystem

7. Der Perspektivwechsel der Staatstheorie unter  Einbeziehung der Analyse der ,Staatsgesellschaft‘

Literaturhinweise

Anmerkungen

Impressum

Zu den weiteren Aufsätzen des Bandes

Internet Publikation von: Gerhard Voigt: Zur Begriffsbestimmung von ‚Staat‘ und ‚Staatsgesellschaft. Anmerkungen zur begrifflichen Differenzierung. Schriftenreihe des UNESCO-Clubs für die UNESCO-Schule am Maschsee,
Bismarckschule Hannover, e.V., ISSN 0945-1536

Materialien zur Didaktik der Interkulturellen Bildung Heft 1

Hannover 2002

Durchgesehen Fassung. - Alle Rechte vorbehalten. Verwendung im Schul- und Bildungsbereich zugestanden. Jede weitere Verwendung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Herausgebers, UNESCO-Club für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule Hannover, e.V. – Verantwortlich für die Internet-Publikation: Gerhard Voigt, eMail: <bismarckschule.voigt@gmx.de>.

Übernommen auf diese Homepage (http://www.voigt-bismarckschule.de) von http://www.pu-aktuell.de/Staatsgesellschaft/titel1.htm am 05.05.2010.

Impressum der Buchveröffentlichung:

Voigt, Gerhard, Herausgeber:

»Staatsgesellschaft« : Historisch-sozialwissenschaftliche Beiträge zur Diskussion von Entwicklungen,  Problemen und Perspektiven. / Gerhard Voigt. –  Hannover : UNESCO-Club für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule Hannover, e.V. 2002 (Schriftenreihe des UNESCO-Clubs für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule Hannover, e.V., ISSN 0945-1536 - Materialien zur Didaktik der Interkulturellen Bildung Heft 1). 2. verbesserte Auflage.

ISBN 3-930307-12-X (Buchausgabe vergriffen)

   
   

Verantwortlich für diese Seite
Gerhard Voigt, OStR i.R. - Kontakt vgl. Impressum

bismarckschule.voigt@gmx.de
Bearbeitungsstand: 2002 / 05.05.2010
Letzte Bearbeitung: 06.05.2012

   
   

 

     
   

top

   

Navigation:

 Der Homepage untergeordnete Seiten:  Was gibt's Neues? ] Inhalt ] Begrüßung ] Biographie ] UNESCO-Club ] Reisen ] Türkei ] Skandinavien ] Osteuropa ] Ungarn ] Naher Osten ] Iran ] In memoriam ] Schule und Politik ] Publikationen ] Soziologie ] Deutschland ] Staatsgesellschaft ] Globalisierung ] Artist's page ] Ronnenberg ] Weblinks ] Impressum ]

Übergeordnete Ebene: Home ] Was gibt's Neues? ] Inhalt ] Begrüßung ] Biographie ] UNESCO-Club ] Reisen ] Türkei ] Skandinavien ] Osteuropa ] Ungarn ] Naher Osten ] Iran ] In memoriam ] Schule und Politik ] Publikationen ] Soziologie ] Deutschland ] Staatsgesellschaft ] Globalisierung ] Artist's page ] Ronnenberg ] Weblinks ] Impressum ]

Übergeordnete Seite: Zurück ] Nach oben ] Weiter ]

Gleiche Ebene und Homepage: Home ] Nach oben ] Vorwort: Didaktische Diskurse ] [ Zum Begriff der Staatsgesellschaft ] Gleichmann: Krieg ] Entstehung des modernen Staatsbegriffes ] Elias: Schema der Zivilisationsprozesse ]

Untergeordnete Ebene:

Web-Fassung: 31.01.2006 / rev. 13.05.2012- Verantwortlich: Gerhard Voigt <bismarckschule.voigt@gmx.de>
Texte aus der der Verbandszeitschrift »politik unterricht aktuell« unter www.pu-aktuell.de
Info über die Verbandstätigkeit unter: http://www.politiklehrerverband.org