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Gerhard Voigt

Zur Notwendigkeit eines fachwissenschaftlichen und didaktischen Diskurses über die ,Staatsgesellschaft‘ und ihre Zukunft

„Gegen die Sphären des Privatrechts und Privatwohls, der Familie und der bürgerlichen Gesellschaft, ist der Staat einerseits eine äußerliche Notwendigkeit und ihre höhere Macht, deren Natur ihre Gesetze sowie ihre Interessen untergeordnet und davon abhängig sind; aber andererseits ist er ihr immanenter Zweck und hat seine Stärke in der Einheit seines allgemeinen Endzwecks und des besonderen Interesses der Individuen, darin, dass sie insofern Pflichten gegen ihn haben, als sie zugleich Rechte haben (§ 155).“ (Hegel HW 7:371)

„Ich betrachte das System der bürgerlichen Ökonomie in dieser Reihenfolge: Kapital, Grundeigentum, Lohnarbeit; Staat, auswärtiger Handel, Weltmarkt.“ (Marx MEW 13:7)

„Dies materielle, unmittelbar sinnliche Privateigentum ist der materielle sinnliche Ausdruck des entfremdeten menschlichen Lebens. Seine Bewegung - die Produktion und Konsumtion - ist die sinnliche Offenbarung von der Bewegung aller bisherigen Produktion, d.h. Verwirklichung oder Wirklichkeit des Menschen. Religion, Familie, Staat, Recht, Moral, Wissenschaft, Kunst etc. sind nur besondre Weisen der Produktion und fallen unter ihr allgemeines Gesetz. Die positive Aufhebung des Privateigentums, als die Aneignung des menschlichen Lebens, ist daher die positive Aufhebung aller Entfremdung, also die Rückkehr des Menschen aus Religion, Familie, Staat etc. in sein menschliches, d.h. gesellschaftliches Dasein.“ (Marx MEW 40:536)

„In der konzeptuellen Karte von Europa differenziert die West-Ost-Achse die Bedingungen der Staatenbildung, die Nord-Süd-Achse hingegen die der Nationenbildung. In dem zugrundeliegenden Entwicklungsmodell wird die Reformation als der erste wesentliche Schritt zur Definition territorialer Nationen interpretiert.“ (Rokkan 2000:181)

Grenzüberschreitungen sind der notwendige Inhalt des Paradigmenwandels der heutigen Gesellschaftswissenschaften – über die Grenzen der Fachbeschränkungen zwischen Politik- und Sozialwissenschaften, über die Grenzen zwischen ‚wissenschaftlicher‘ und ‚didaktischer‘ Perspektive und über die Grenzen traditioneller ‚Selbstverständlichkeiten‘ in Bezug auf die Grundkategorien der Realitätsdefinitionen und -wahrnehmungen hinaus. Die in diesem Band zusammengestellten Beiträge zu einer historisch-sozialwissenschaftlichen Diskussion über den Staat und die ‚Zivilgesellschaft‘ im Kontext der Globalisierungshypothese und der These vom ‚Staatsversagen‘ sollen an zentralen politischen und sozialwissenschaftlichen Kategorien die Notwendigkeit eines wissenschaftlichen und didaktischen Paradigmenwechsels verdeutlichen. Im Kontext zu grundlegenden Arbeiten zur ‚Krise der Politik und der Krise der Politischen Bildung‘ (Claußen u.a., Hrsg., 2001) soll durch die grundlegende Kritik an der in der Wissenschaft wie im politischen Bewusstsein verbreiteten Fokussierung politischen Denkens auf die historisch zu relativierende Kategorie des ‚Staates‘ hingearbeitet werden auf einen neue inhaltliche wie bewusstseinsmäßige ‚Plattform‘ politischen Denkens und politischer Bildung (wie sie u.a. auch vorbereitet wird durch Nettelmann/Voigt 1996, Claußen 2001a, Nettelmann 2001, Voigt 2001a und 2001b).

Sehen wir von frühen ‚Staatstheorien‘ ab, die Anderes meinen – nämlich Herrschaftsverbände, Imperien, Machtbegründungen und Ordnungsvorstellungen für ein ‚gutes Leben‘ –, nicht das, was wir unter ‚Staat‘ verstehen, so begegnen wir modernen Staatsvorstellungen einerseits im Kontext des bürgerlichen Idealismus, andererseits im Kontext revolutionärer Vorstellungen, die in der Französischen Revolution ihren Ausdruck und im Marxismus ihre rationale Konzipierung finden.

Staatswissenschaftliche Kategorien stützen sich zunächst auf rechtliche wie auf ethische Ideen und Konzepte. Hegel ist, wie das erste Motto dieser Einleitung nachklingen lässt, von der Dialektik von Rechten und Pflichten überzeugt, deren Synthese er im Staat findet. Damit gewinnt der Staat eine Allgemeingültigkeit und Absolutheit, die ihn letztlich über die geschichtliche und gesellschaftliche Verfügbarkeit hinausheben. Die historische und ideengeschichtliche Stellung dieser Postulate, die nicht nur auf Hegel zu fokussieren sind, ist mit der Entwicklung des bürgerlichen Rechts in der neuzeitlichen Ablösung von der Feudalherrschaft verbunden.1 Bei Hegel wird der Kontext von ethischen Forderungen nach Rechtssicherheit, die ein Grundanliegen des aufkommenden Bürgertums ist, von der Forderung nach Institutionalisierung der Verwaltung, die mit dem Aufkommen einer eigenen loyalen Beamtenschaft zu den Kernpunkten der sich entwickelnden modernen Staatsvorstellung wird und der Durchsetzung des Gewaltmonopols beim institutionalisierten Staat, die später auch bei Norbert Elias im Zentrum seiner Zivilisationsvorstellung steht, deutlich:

„Dieser Übergang von Verwaltung eines Privatbesitzes in Verwaltung von Staatsrechten ist einer der wichtigsten, welcher durch die Zeit eingeleitet worden und der auch das Verhältnis der Beamten nicht mehr in der Bestimmung gelassen hat, welche zur Zeit der vormaligen württembergischen Verfassung statthatte; – es ist eine der Veränderungen, welche dann mit dem allgemeinen Übergange eines nicht souveränen Fürstentums in einen Staat sich befestigt und vollendet hat. – Da das positive Staatsrecht, welches die ständische Versammlung sich vornehmlich zur Basis ihrer Ansprüche machte, die Geschichte zu seiner Basis hat, so kann die allgemeine Bemerkung hier angefügt werden, dass es gerade die Geschichte ist, welche die Umstände erkennen lehrt, unter denen eine Verfassungsbestimmung vernünftig war, und hier zum Beispiel das Resultat gibt, dass, wenn die Ausschließung der königlichen Beamten von den Landständen früherhin vernünftig war, nunmehr unter anderen Umständen es nicht mehr ist“ (Hegel HW 4:478).

Dadurch dass Hegel hier deutlich den Bezug zur geschichtlichen Relativierung einer gesetzlichen Entwicklung postuliert, letztlich Staatsrecht aber idealistisch begründet, bietet er damit den Ansatzpunkt für die Kritik von Marx, der das oben zitierte erste Motto dieser Einleitung für seine Kritik an Hegel zitiert (Marx MEW 1:203).

Indem Marx den Staat selbst in die Reihe der historischen Determinanten hineinstellt, entwickle er die Gegenthese zu Hegel, deren Synthese auf einer neuen theoretischen Ebene, wie wir noch andeuten werden, den heutigen Paradigmenwandel des sozialwissenschaftlichen Staatsbegriffes ausmacht.

Eine der zentralen Unterschiede der Staats- und Geschichtsauffassung von Marx gegenüber der kategorial-rechtlichen Begriffsbestimmung von Hegel ist die Betonung des Menschen als Subjekt der Geschichte und die Kritik an einer ‚idealistischen Abstraktion‘ des Geschichtsbildes:

„Es ist vor allem zu vermeiden, die ‚Gesellschaft‘ wieder als Abstraktion dem Individuum gegenüber zu fixieren. Das Individuum ist das gesellschaftliche Wesen. Seine Lebensäußerung – erscheine sie auch nicht in der unmittelbaren Form einer gemeinschaftlichen, mit andern zugleich vollbrachten Lebensäußerung – ist daher eine Äußerung und Bestätigung des gesellschaftlichen Lebens. Das individuelle und das Gattungsleben des Menschen sind nicht verschieden, so sehr auch – und dies notwendig – die Daseinsweise des individuellen Lebens eine mehr besondre oder mehr allgemeine Weise des Gattungslebens ist, oder je mehr das Gattungsleben ein mehr besondres oder allgemeines individuelles Leben ist“ (Marx MEW 1:203).

Dennoch bleibt, wie wir nachfolgend noch ausführen wollen, auch die Marx’sche Geschichtstheorie ihrer Zeit verhaftet und konkludiert letztlich doch wieder feste, wenn auch auf Abläufe statt auf zeitlose Entitäten bezogene Geschichtsbilder, wenn auch seiner Zeit und Gesellschaft kritisch-revolutionär gegenüber tretend. Es ist nun zu erörtern, warum ein Rekurs auf die klassische Auseinandersetzung über Staats- und Gesellschaftskonzepte zwischen Hegel und Marx für eine aktuelle Kritik des mitteleuropäischen Staatskonzeptes sinnvoll ist. Warum muss die Theoriegeschichte mitgedacht werden, oder muss sie gar als Sozialwissenschaft ‚kaputtgedacht‘ werden? (‚Unthinking Social Sciences‘ nach Wallerstein 1995.)

Grenzüberschreitungen sind es auch, das ‚Selbstverständliche‘, den common sense in Bezug auf die Wahrnehmung, Deutung und Bewertung der gesellschaftlichen und damit heute gerade der ‚staatlichen‘ Realität in Frage zu stellen. Zwei Erfahrungs- und Rezeptionsebenen leiten dadurch zu einer kritischen Perspektive gegenüber der gesellschaftlichen Realität über, da sie Distanz schaffen und Distanz ermöglichen. Zum einen ist es die Erfahrung der wachsenden Dissonanz zwischen Anspruch und Funktionalität der staatlichen Machtorganisation und Funktionalität, die sich als Krisenwahrnehmung zunehmend in das öffentliche Bewusstsein einschreibt. 2 Diese Krisenwahrnehmung bedient sich immer wieder des Begriffs des Staatsversagens, wobei ein zunehmendes Auseinanderklaffen zwischen den – im Laufe der jüngsten Geschichte ohnehin ins fast unermessliche gewachsenen – „Ansprüche“ an den Staat in funktionaler, politisch-regulierender, ökonomischer und ethischer Hinsicht bis hin zur Forderung an den Staat, Sinnstiftungsinstanz sein zu können, und den tatsächlichen, sich eher restringierenden Möglichkeiten des Staatshandelns auftun. 3

Die zweite Distanzebene ergibt sich aus der historischen Fragestellung, wie das ‚Selbstverständliche‘ im historischen Prozess selbstverständlich geworden ist. Die bewusste Infragestellung des Postulates, den Staat als ‚selbstverständliche Wesenheit‘ erfahren zu können, impliziert die Grundeinsicht, dass jede gesellschaftliche wie kulturelle Erscheinungsform historisch geworden, oder besser noch: gesellschaftliches Artefakt ist. Dies würde auch einer modernen marxistischen bzw. historisch-dialektischen Geschichtsauffassung entsprechen, wenn die heute ebenfalls als zeittypisch zu erkennenden Mythologeme von der immanenten Gesetzmäßigkeit der Geschichte und dem verabsolutierenden Naturbegriff des Marxismus nicht mehr in den philosophischen Vordergrund gestellt werden, wie sie gerade in den politischen Umsetzungsversuchen des Marxismus-Leninismus als Nukleus ihres Scheiterns zu erkennen gewesen sind.

Grenzüberschreitungen durch distanzierende Realitätsmodelle beinhalten die Frage danach, wer die Selbstverständlichkeit als solche durchgesetzt hat. Die diese Frage angehende Perspektive der gesellschaftlichen und historischen Funktionalität steht im Mittelpunkt der Arbeiten dieses Sammelbandes wie auch, wie es vor allem im ersten Aufsatz nachgewiesen werden soll, im Zentrum der zivilisationstheoretischen historisch-soziologischen Ansätze, die sich auf Norbert Elias berufen.

Nur hier in der Einleitung sei auf eine gesondert zu bearbeitende Fragestellung hingewiesen, die in den Aufsätzen nur am Rande auftaucht: die Frage nach der Funktion der intellektuellen Eliten bei der Durchsetzung des Selbstverständlichkeitspostulates von Staat und Staatssouveränität. Die Quellenbezüge in der Zivilisationstheorie von Norbert Elias mit ihrer Betonung der Schriften von Erasmus weisen dieser Fragestellung den Weg. In unserem Sammelband wird dieses Problem der ideologenetischen Funktion der Intellektuellen aber im ganz konkreten Kontext bei Peter R. Gleichmann aufgegriffen, indem der die Frage stellt: „Das berufliche und gesellschaftliche Erkenntnisinteresse Intellektueller kennt angeblich keinerlei soziale Tabus; weshalb scheut sich nahezu die gesamte sozialwissenschaftliche Intelligenz der industriellen Staaten, auch nur den tatsächlichen Gebrauch der Tötungsgewalt durch die Inhaber der staatlichen Gewaltmonopole zu untersuchen?“

Die Staatsaffinität sozialwissenschaftlichen Denkens auch der kritischen Intellektuellen ist eine Konstante mitteleuropäischer Realitätswahrnehmung, andererseits aber auch Bedingung für die Durchsetzung der Wahrnehmung des Staates als ‚Selbstverständlichkeit‘ in der Politischen Kultur Mitteleuropas.

Indem der Prozess des neuzeitlichen nation building den modernen Nationalstaat zum ubiquitären Organisationsmodell der Herrschaftssysteme in der ‚Staatsgesellschaft‘ gemacht hat, ist im zwanzigsten Jahrhundert die Universalisierung dieses Modelles zu beobachten. Vorläufer dieser Universalisierungstendenzen ist die globale Machtausweitung und Einflusspräsenz Europas im Zeitalter des Kolonialismus und des Imperialismus.

Im zwanzigsten Jahrhundert erweitert sich dieser europäische Zentralismus 4 zunächst zur Bipolarität Europa und US-Amerika und dann zu einem geographischen Polyzentrismus, der zentrale Industrienationen wie Kanada, Australien und Japan mit einbezieht, dem aber im ökonomisch-politischen Interesse keineswegs polyzentrale Strukturen unterlegt sind. Die vierzigjährige historische Episode des West-Ost-Konfliktes berührt diese Idee der Globalisierung einer zentral-peripheren Struktur weit weniger, als es im politischen Bewusstsein der Beteiligten verankert war oder ist. Der ökonomisch-politische Nachholbedarf der heutigen Transformationsländer Osteuropas weist diesen eine durchaus systemadäquate Rolle als mehr oder weniger semiperiphere Region zu, deren Kontinuität in das letzte Jahrhundert zurückweist, wie es Untersuchungen von Wallerstein und seiner Schüler nachweisen, und deren heutige Differenzierung an Hand der Modellvorstellungen von Stein Rokkan konkretisiert werden können.

Dieser langfristige historische Prozess, in dem sich unser heutiges Staatsmodell herausbildet, das durch die Internationalisierung des Völkerrechts auch im Rahmen der UNO globale Verbindlichkeit beansprucht und auch weitgehend in der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts durchsetzen konnte, verlangt nach einer nicht nur zeitbezogenen ideologischen Absicherung und Legitimation.

Durch eine kategoriale und ethisch motivierte Objektivation des Staatsbegriffes in der klassischen Staatstheorie entsteht das Mythologem von der Überzeitlichkeit des Staates. So konnte die Antike als philosophische Bezugsebene z.B. mit Rekurs auf die Werke von Platon und Aristoteles rezipiert und damit verfälscht werden. Davon wird später noch eingehender die Rede sein. Auch utopisch-moralische politische Werke wie ‚Utopia‘ oder der ‚Sonnenstaat‘ wurden an Basis für aktualisierende Staatsverständnisse rezipiert. Die historische Funktion dieser neuzeitlichen Staatsphilosophie ist es nun aber gerade, die ‚Selbstverständlichkeit‘ des Staates und des Gewaltmonopols in der Politischen Kultur der entstehenden Staatsgesellschaft durchzusetzen. Dies geschieht einmal durch eine konsequente Bindung des Staatsbegriffes an normativ-ethische und rechtliche Wertkategorien, wie sie bei Hegel im Vordergrund stehen, sowie der Mythologisierung der Geschichtsbilder, deren letzte Konsequenz nationalistische, ethnizistische und aggressiv-abgrenzende ‚Nationalidentitäten‘ sind, aus denen die Kriegspotentiale des zwanzigsten Jahrhunderts zu erklären sind, und schließlich die Verabsolutierung von Geschichts- und Naturkonzepten, wie sie bei Marx und seinen Nachfolgern zu erkennen ist.

In der heute prägenden Politischen Kultur Mitteleuropas sind in der seriösen Staatstheorie zwei Traditionen präsent, wenn auch durchaus nicht immer bewusst: die Hegelianische Tradition und die marxistischen Gesellschaftsvorstellungen. Beide Traditionen werden zwar in aktuellen sozialwissenschaftlichen Diskursen als anachronistisch abgewehrt oder auch anathematisiert; dabei geht jedoch die notwendige Einsicht verloren, in welch tiefgreifender Weise und auch die Sozialwissenschaften fundamentierend die Kontroverse zwischen hegelianischen und marxistischen Gesellschafts- und Geschichtsbildern die Politische Kultur der mitteleuropäischen Staatsgesellschaft geprägt hat und in wie hohem Maße beide Realitätssichten gleichermaßen intellektuell verfügbar sind.

Daher erscheint es mir sinnvoll und durchaus nicht überlebt, einen Sammelband mit aktuellen Aufsätzen zur Staatsgesellschaft scheinbar „abgehoben“ mit einem Rekurs auf Hegel und Marx einzuleiten.

Doch welche neuen Perspektiven können diese tief in der Politischen Kultur verankerten Realitätssichten aufheben oder zumindest so distanzieren, dass sozialwissenschaftlich ein notwendiger Paradigmenwechsel in der Analyse von Staat und Staatsgesellschaft einzuleiten ist? ;

Grenzüberschreitungen zu thematisieren, ist unser einleitender und der Konzeption dieses Bandes zu Grunde liegender Ansatz. Zivilisationstheorie, Weltsystemtheorie und die Interdependenz von Peripherisierungs- und Globalisierungsprozessen lassen sich den klassischen sozial-, politik-, geschichts- und raumwissenschaftlichen und staatsphilosophischen Disziplinen nicht mehr eindeutig zuordnen. Und gerade dies macht sie geeignet, neue gesellschaftliche und globale Problemlagen zu verstehen und verständlich zu machen. 5

Die klassischen staatsphilosophischen wie die politologischen Diskurse über den Staat sind, wie in den Aufsätzen in diesem Band ausgeführt wird, durch die Rezeption der zivilisationstheoretischen Ansätze von Norbert Elias in den Sozialwissenschaften im deutschen Sprachbereich wie auch durch den Eingang der Theoreme und Kategorien der »Weltsystemtheorie« nach Immanuel Wallerstein in eine Phase des Paradigmenwandels eingetretenen, der durch die aktuelle Rezeption von Stein Rokkan in Deutschland vorangetrieben werden kann. Rokkan, der vor Abschluss seiner theoretischen Arbeiten schon 1979 früh verstorben ist, gilt in der angelsächsischen Welt als Vordenker einer differenzierteren globalen Analyse der von Wallerstein und anderen postulierten zentral-peripheren Antagonismen, die seine Ansätze gerade in der Diskussion der Globalisierungs- und Universalisierungshypothese fruchtbar werden lässt. 6

Mit Norbert Elias wird der Zusammenhang zwischen sozialpsychologischen Entwicklungen und historisch-politischen Prozessen aufgegriffen, die lange entweder nur als normative oder ethisch-moralische Sitzung oder als ‚Basis-Überbau-Problem‘ thematisiert worden sind. Elias’ Ansatz könnte so auch als dialektische Synthese des Antagonismus idealistischer und marxistischer Realitätsvorstellungen verstanden werden.

Wallerstein und Rokkan thematisieren die Problematik der regionalen und globalen zentral-peripheren Disparitäten und Antagonismen, die einmal von den Raumwissenschaften beschreibend oder mit Hilfe von Alltagstheorien erklärend, zum anderen von der ‚Dritte-Welt-Theorie‘ insbesondere in der Imperialismustheorie und der Dependenztheorie im Sinne eines marxistischen Herrschafts- und Ausbeutungsverhältnisses vermittelt und verstanden worden sind. Auch hier erfolgt eine Synthese auf einer anderen Theorieebene, die der notwendigen dynamischeren Realitätssicht der Gegenwart adäquat sein kann. Elias und Wallerstein liegen daher auch den Ansätzen der beiden Grundsatzartikel zur Staatsgesellschaft in diesem Bande zu Grunde, während die intensivere Auseinandersetzung mit Rokkan noch ein Desiderat für spätere Publikationen bleibt.

Gerade aber die Differenzierungen, die Rokkan am Begriff der Peripherisierungen vornimmt, indem er in der Geschichte der europäischen Peripherien – Süd- und Nordeuropas, wie der Ränder Übergangszonen Mitteleuropas – die Besonderheiten und Entwicklungdifferenzierungen aufzeigt und ihre Gründe herausarbeitet, dabei einen bedeutenden Beitrag auch zum Begriff der Kultur und der Sprachen leistend, 7 regt dazu an, diese Differenziertheit auf die bislang eher pauschal untersuchten Länder der Semiperipherien wie Türkei, Iran oder Südamerika anzuwenden, oder auch auf die Transformationspobleme der ehemaligen RGW-Länder in Europa. Hiervon sind fruchtbare neue Aufschlüsse zu erwarten, die aber einen grundlegenden Paradigmenwechsel in Bezug auf die herrschenden Staats- und Nationsvorstellungen voraussetzt. Auch hier ist die Differenzierung von Rokkan, die im letzten Motto zu dieser Einleitung aufscheint, ein bemerkenswerter Ansatz, der sich sowohl von dem Postulat eines Antagonismus von Staat und Gesellschaft, wie er in der konservativen, kategorial bestimmten Staatstheorie zu finden ist, wie auch von der funktionalen Zusammenbindung von nation building und Staatentstehung, wie er auch noch in den Aufsätzen dieses Bandes anzutreffen ist, deutlich und fruchtbar absetzt.

So soll abschließend noch die inhaltliche Konzeption des hier eingeleiteten Sammelbandes in Hinblick auf die hier versammelten Aufsätze charakterisiert werden.

Der Band erscheint in einer Reihe, die den Sozialwissenschaften wie ihrer Didaktik gleichermaßen verpflichtet ist und zwischen diesen notwendige Grenzüberschreitungen initiieren will, die für beide Seiten innovativen Charakter tragen und neue Diskurse anregen sollen.

In dieses Konzept stellt sich die vorliegende Auseinandersetzung mit dem Problem der aktuellen Bedeutung des ‚Staates‘ vor dem Hintergrund von Krisenerfahrungen und Globalisierungstendenzen, indem ganz bewusst eine Abwendung von normativ-kategorialen wie auch funktionalistischen politikwissenschaftlichen Staatskonzepten betrieben wird. Die Kritik an diesem Konzepten ist alt und hat eine traditionsreiche Literatur hinter sich. Eine Neuorientierung, d.h. ein notwendiger Paradigmenwandel, scheint in diesen Diskursen längst als vollzogen. Gerade diese Einleitung sollte aber belegen, dass dieses Bewusstsein eines Paradigmenwandels weitgehend auf eine entsprechend orientierte wissenschaftliche Gruppierung beschränkt bleibt und in anderen sozialwissenschaftlichen Kontexten und erst recht in der politischen Öffentlichkeit und in der didaktisch-praktischen Umsetzung erschreckend wenig Resonanz und Aufmerksamkeit gefunden hat. 8

Wichtige sozialwissenschaftliche Anstöße, sich erneut und kritisch mit den mitteleuropäischen Staatskonzepten und ihrer Geschichte auseinander zusetzen, bot die verspätete Rezeption von Norbert Elias und Immanuel Wallerstein. Der erste Aufsatz dieses Bandes soll nun belegen, wie umfangreich die wissenschaftlichen Ansätze heute schon sind und wie differenziert und distanzierend Mehrebenenmodelle der staatlich-gesellschaftlichen Realität zu entwickeln sind. Es soll in diesem Aufsatz vor allem eine Bestandsaufnahme erfolgen, die fächerübergreifende Rezeption der Thematik und Fundamentierung didaktischer Konzepte ermöglichen und anregen soll. Ganz deutlich soll hier hervorgehoben werden, dass hier keine Rezeptionshilfe für die Zivilisationstheorie von Norbert Elias intendiert ist, erst recht keine Exegese oder Apologie der Theoriekonzepte von Elias und Wallerstein, wenn auch beiden Autoren eine große Bedeutung für den Anstoß eines sozialwissenschaftlichen Paradigmenwandels eingeräumt wird. Die Faktur dieses Aufsatzes ist in gewisser Weise, den praktischen Bedürfnissen des Didaktikers folgend, im traditionellen Sinne historischer und konkreter. Dabei spiegeln sich hier andeutungsweise aber auch die Forschungsinteressen des Autors an den Ländern der Semiperipherien, insbesondere an der Türkei, dem Iran und den nahöstlichen Ländern, aber auch der Transformationsländer Ost- und Südosteuropas, in denen der Autor praktisch gearbeitet hat.

Für mich – um hier eine persönliche Erfahrung mit einzubringen – hat dann der Aufsatz von Peter R. Gleichmann über die Frage, ob Menschen das Töten von Menschen beenden können, eine ganz entscheidende Bedeutung bekommen. Die Frage nach den Rede- und Denkverboten, denen auch der Sozialwissenschaftler unterworfen ist, ganz konkret über das Töten und nicht nur strukturell abgehoben über Krieg und Kriegsverbrechen zu reden, betrifft uns als Herausgeber und Leser sozialwissenschaftlicher und politikdidaktischer Werke ganz direkt und unmittelbar. Dass aus dem Umkreis der Arbeit von Gleichmann, für den diese Thematik ein Thema späteren wissenschaftlichen Denkens geworden ist, das sich durch seine Publikationen hinzieht, einige Arbeiten hervorgegangen sind, die diese Thematik aufgreifen und historisch konkretisieren und sich nicht den angedeuteten Sprachtabus mehr unterwerfen, stimmt in Ansätzen hoffnungsvoll. Genannt sei hier nur als Beispiel der Aufsatz von Elçin KürÕat-Ahlers über die Gewaltgenese in den osmanischen Balkankriegen (KürÕat-Ahlers 1995). Die Perspektive von Peter R. Gleichmann ist bis hin zum titelgebenden Zitat Norbert Elias verpflichtet. Gerade dieser Aufsatz beweist eindringlich die wissenschaftlichen und didaktischen Potentiale, die mit der Zivilisationstheorie verbunden sind.

Die immanente Widersprüchlichkeit der Staats- und Gesellschaftsvorstellungen in der Politischen Kultur drückt sich auch in widersprüchlichen politischen Handlungsoptionen und Zukunftsperspektiven aus, die dennoch in ihrer Gesamtheit die derzeitige Transformationssituation der mitteleuropäischen Staatsgesellschaft ausmachen. Das ‚Unbehagen am Staat‘ wurde in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts durch den Rekurs auf anachronistische Ordnungs- und Identifikationsmodelle, die von reaktionärem politischen Romantizismus über ständestaatliche Ordnungsvorstellungen in den Faschismus führten, oder über marxistisch-leninistische Fortschrittsvorstellungen ausgedrückt.

Beide Optionen drücken damit schon eine Krise des nation building und des europäischen Zivilisationsprozesses aus und sind in der eigenen Politischen Kultur verwurzelt und aus ihr heraus zu erklären. Nach den Katastrophenerfahrungen der beiden Weltkriege und der atomaren Konfrontation der Politik des Gleichgewichts des Schreckens im West-Ost-Konflikt sind beide Krisenlösungsangebote als gesellschaftlich-politische Handlungsangebote fragwürdig, wenn nicht – außer für randständige Minderheiten – obsolet geworden. Die Krise des Selbstverständnisses des Nationalstaates und seine Funktionalitätsproblematik haben aber dagegen eher zugenommen.

Vorstellungen über Krisenlösungen und die Zukunft des Staates sind zunehmend  vage, fließend und fragmentiert, nichtsdestoweniger in ihren kulturellen und traditionellen Fundierungen kontrovers. Theorie wird immer mehr durch die Unüberschaubarkeit der gesellschaftlichen Realitäten durch nachvollziehenden Pragmatismus und tendenziell journalistisch-feuilletonistische Realitätsbeschreibungen ersetzt. Dabei spielt der Markt für ‚Modetheorien‘ und eingängige Schlagworte eine große Rolle, also die ‚Vermarktung der Wissenschaft‘ selbst. Das ist für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft sehr bedenklich und entzieht gleichermaßen einer aufklärungsorientierten Politischen Bildung den Boden, ist als auch eine Bankrotterklärung der Didaktik.

Diese in der politischen Öffentlichkeit gerne aufgenommenen Schlagworte verlieren selbst oft den unmittelbaren Bezug zum theoretischen Konzept, in dem sie von sozialwissenschaftlichen Autoren entwickelt worden sind und erhalten eine abgeflachte, affirmative ‚öffentliche Bedeutung‘. Dieses Schicksal haben in der ersten Hälfte des Jahrhunderts Psychologie und Psychoanalyse durchgemacht, wo seither ‚jeder weiß‘, an welchen ‚Komplexen‘, ‚Neurosen‘ oder ‚Bindungsproblemen‘ er und seine Mitmenschen leiden und wie dies durch die ‚Psychopathologie des Alltagslebens‘ (‚Freud’sche Fehlleistungen‘) oder die ‚Traumdeutung‘ nachzuweisen ist – möglicherweise ohne jemals die entsprechenden Werke von Freud oder anderen  in der Hand gehabt zu haben.

In der Gegenwart sind Popularisierungen sozialwissenschaftlicher Begriffe und Kategorien in der Medienöffentlichkeit und im ‚politischen small talk‘ zu verfolgen; dazu gehören neben der auch von uns mehrfach herangezogenen ‚Politischen Kultur‘ – bei der die Ambivalenz des analytischen wie wertenden Kulturbegriffes (vergleiche dazu die Ausführungen von Norbert Elias!) auch auf diesen aus den USA stammenden Begriff übertragen wird – vor allem die Begriffe ‚Globalisierung‘, ‚Universalisierung‘ und ‚Identität‘ zu nennen.

Ein oftmals unzureichend verstandenes Schlagwort, das im Kontext der Überlegungen zur Zukunft der Staatsgesellschaft eine besondere konzeptionelle Bedeutung erlangen kann, ist die Kategorie der ‚Zivilgesellschaft‘. In den USA hat die Konzeption der civil society eine lange theoretische Tradition, die diesen Begriff zu einem Gegenentwurf zur der Staatsgesellschaft machen kann. Historisch und gesellschaftsgeschichtlich ist dieser Antagonismus aber keinenfalls zwingend, da beide Konzeptionen dem gleichen Zivilisationsprozess und dem gleichen Umfeld des nation building zuzuschreiben sind.

Im Kern geht es beim Konzept der Zivilgesellschaft um die Frage, wieweit und mit welchen Konsequenzen der Staat das Gewaltmonopol beanspruchen und damit bis in den Alltag hinein gegenüber dem Individuum Regelungskompetenzen und damit unmittelbar wirksame Herrschaft ausüben darf, muss und soll.

Diese Frage nach der individuellen Autonomie oder der Autonomie subsidiärer Gruppen ist konstituierend für die Entstehung der ‚Staatsgesellschaft‘ und ist in den verschiedenen historischen Entwicklungsstufen unterschiedlich zu beantworten. In der vorstaatlichen Gesellschaft, wie sie in den peripheren Regionen auch heute noch anzutreffen ist, liegt die gesellschaftliche Verhaltensautonomie bei subsidiären Traditionalgruppen. Das wird in den folgenden Aufsätzen noch eingehender zu erörtern sein. Hier von einer ‚Zivilgesellschaft‘ sprechen zu wollen, wäre ebenso verfehlt wie ihre Einordnung als ‚Staatsgesellschaft‘.

Die Entwicklung der Staatsgesellschaft im Zivilisationsprozess wird nach Elias wesentlich geprägt von der Durchsetzung des Gewaltmonopols, dessen Träger nun staatliche Gewaltinstitutionen, das Militär und die Polizei, sind, verbunden mit der Durchsetzung des Steuermonopols.

Die traditionalen Konzepte der Zivilgesellschaft verweigern sich andererseits oftmals vollständig oder tendenziell der Anerkennung einer umfassenden staatlich gelenkten zentralen Polizeigewalt gegenüber den Bürgern und insistieren auf – erhoffte oder auch nur gedachte – Selbstregulierungsprozesse, letzteres als Ausdruck modernen Utopiedenkens. Dies ist jedoch qualitativ etwas anderes als die Ignorierung von staatlichen Integrations- und Homogenisierungsprozessen in peripheren Räumen wie z.B. in Südostanatolien oder das Fehlen überhaupt moderner Staatskonzeptionen und -ansätze in weiten Teilen Afrikas.

Andererseits rekurriert der zivilgesellschaftliche Freiheits- und Individualbegriff nicht auf die rural-standesrechtlichen Freiheits- und Autonomievorstellungen z.B. in der Geschichte Polens, die eindeutig vorstaatsgesellschaftlich traditional geprägt sind und seit dem 19. Jahrhundert zunehmend ihren Charakter als Anachronismen und Modernisierungshemmnisse erwiesen haben, auch wenn sie als Mythologeme bis heute Option in der polnischen Politischen Kultur geblieben sind und für die Besonderheiten der polnischen Gesellschaft mit verantwortlich sind.

Die vor allem aus der politischen Geschichte der USA abzuleitende Konzeption einer civil society ist damit eine ‚Gegenthese‘ zur Staatsgesellschaft, 9 aber ohne deren Entwicklung weder verständlich noch politisch einzuordnen. Die Übernahme der Kategorie der Zivilgesellschaft in Mitteleuropa hat zwar dem Kern nach ihren kritischen Charakter gegenüber den staatlichen Gewaltmonopolen bewahrt, konkretisiert sich aber differenzierter und uneinheitlicher, ohne sich als Gegenentwurf gegenüber dem modernen Nationalstaat zu etablieren, der in den europäischen Integrationsprozessen und im Zeichen ökonomischer Globalisierungen als abzulehnende institutionelle Entität ohnehin einen gravierenden Bedeutungsverlust erleidet.

Mit der meist ethisch-kategorial fundierten Forderung, die Zivilgesellschaft zu verwirklichen, richtet sich diese Kritik innenpolitisch gegen vermutete oder erwartete polizeistaatliche 10 oder zentralstaatliche Gefahren und berührt sich mit der ökonomisch liberalistisch begründeten Entstaatlichungsforderung, die in anderem Kontext zu problematisieren ist.

Häufiger ist jedoch die außenpolitische Zielrichtung, wenn Regierungen und Gesellschaften damit kritisiert werden, dass zivilgesellschaftliche Defizite sichtbar seien. Konkret hat diese Kategorie mit dem Konzept der Zivilgesellschaft wenig zu tun und kritisiert ohne weitere historische Fundierung gerade die Defizite im nation building oder in der Herausbildung der Staatsgesellschaft. Getroffen sind hiervon daher vor allem periphere oder semiperiphere Regionen, in denen traditionale Gesellschaftsgefüge und Loyalitäten persistent sind und der staatliche Institutionalisierungsgrad noch nicht mitteleuropäischen Erwartungen entspricht. Die semantische Mehrdeutigkeit des Begriffes ‚zivil‘ sowohl als analytischer Kategorie wie als ethischer Norm bewirkt die Problematik dieser Defizitdiagnose, die in den betroffenen Ländern wohl kaum widerspruchsfrei akzeptiert werden kann.

Diese Mehrdeutigkeit zentraler sozialwissenschaftlicher Begriffe ist ohnehin ein fundamentales Problem im interkulturellen wissenschaftlichen Austausch, der auch auf der didaktischen Ebene brisant wird, wenn in den Lerngruppen der Politischen Bildung oder des schulischen Politikunterrichts Personen unterschiedlicher kultureller und nationaler Herkunft, insbesondere auch aus den angesprochenen Ländern Osteuropas oder des Nahen Ostens, zusammenkommen und in einen gemeinsamen gesellschaftlichen Diskurs eingeführt werden sollen. Sehr leicht wird die analytische Kategorie der ‚Semiperipherien‘, der ‚zivilisatorischen Standards‘ oder der ‚Zivilgesellschaft‘ als ethisch-moralischer Vorwurf verstanden, der eigene ‚Minderwertigkeit‘ oder ‚Rückständigkeit‘ bezeichnen soll. Gerade der Didaktiker, der letztlich verantwortlich dafür ist, dass sozialwissenschaftliche Erkenntnisse gesellschaftlich nicht folgenlos bleiben, benötigt ein hohes Maß an semantischer Differenzierungsfähigkeit, Distanz und kommunikativer Sensibilität.

Um die vom Begriff der ‚Zivilgesellschaft‘ ausgehende Erörterung abzuschließen, sei auf eine letzte Bedeutungsfaçette hingewiesen, die auf der begrifflichen Dichotomie von zivil und militärisch beruht. Politisch durchaus wirksam ist die Forderung nach zivilgesellschaftlichen Standards gegenüber militaristischen Staats- und Herrschaftsformen, d.h. die auch außenpolitisch vertretbare Forderung an Militärdiktaturen, die Macht an zivile Regierungen zu übertragen.

Das hat zwar mit der eingangs beschriebenen Konzeption der Zivilgesellschaft wenig zu tun und meint eher, demokratische Regierungsformen europäischen Musters innerhalb einer zu entwickelnden Staatsgesellschaft durchzusetzen – was durchaus auch als eurozentrische Anmaßung verstanden werden kann! Es ist in vielen Fällen daher als legitim zu verstehen, dass sich diese kritisierten Regime selbst auf ihre staatsgesellschaftlichen Modernisierungsvorstellungen berufen, wie z.B. in der kemalistischen Grundordnung der Türkei, oder ihre Macht aus der engen militärisch-strategischen Verbindung mit den westlichen Industriestaaten gewonnen haben und daher gerade nicht als autochthone Vertreter ihrer regionalen Kultur und Geschichte zu verstehen sind, wie dies z.B. bei Diktatoren wie Saddam Hussein in Iraq oder vielen zeitgeschichtlichen Militärdiktaturen Mittel- und Südamerikas zu bewerten ist.

Im philosophischen Kern, der in den politischen Diskkursen kaum aufscheint, kann dennoch etwas von der Wechselbeziehung alternativer und in der Tendenz möglicherweise antagonistischer zivil- und staatsgesellschaftlicher Konzeptionen erkannt werden, da es sich bei dieser Wertauseinandersetzung um die Institution des Militärs als Träger des staatlichen Gewaltmonopols handelt, deren Monopolstellung und Kontrolle in Frage steht 11.

Für die Geschichte Mitteleuropas ist Militär- und Kriegsgeschichte weitaus tiefer charakteristisch, als es in der Analyse der Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols in der europäischen Neuzeit im Prozess des nation building allein zu erwarten wäre. Das Militär und die Dominanz militärischer Herrschaftsformen ist historisch älter als die Institutionalisierung des Gewaltmonopols im Militär. Auch wenn Waffengewalt eine allgemeine menschliche Kulturerscheinung ohne regionale Begrenzungen ist, so ist doch die Geschichte Europas stärker an militärische Gewalt gebunden, als andere Kulturkreise, wie es am pointiertesten von Krippendorff (1985) ausgeführt worden ist. Die Frage ist hier legitim, ob der Prozess des nation building und der korrespondierende Zivilisationsprozess nicht auch den Charakter einer Institutionalisierung und Verfestigung ohnehin vorhandener Herrschaftsstrukturen gewesen ist. 12

Kontrolle militärischer Gewalt ist hier auch mit der Frage verbunden, in wie weit das Militär legitimer Repräsentant der Geschichte und Gesellschaft eines Landes ist, in dem es das Gewaltmonopol beansprucht. Die Handlungsmöglichkeiten des Militärs zivilisatorisch zu begrenzen, ist eben auch der Kern der Frage von Peter R. Gleichmann, ob Menschen das Töten von Menschen einstellen können. Eine weitere Stufe des Zivilisationsprozesses und der Schritt über die dem Nationalstaat verhaftete Staatsgesellschaft hinaus ist eine politisch-gesellschaftliche Forderung, die sich aus einer intensiveren Auseinandersetzung mit den politischen Dimensionen und Implikationen des Konzeptes der ‚Zivilgesellschaft‘ ergibt, wobei auf neuere Arbeiten von Bernhard Claußen verwiesen werden soll [Claußen 2001b].;

Schon mehrfach wurde die Grenzüberschreitung zwischen sozialwissenschaftlicher Forschung und ihrer Didaktik als notwendiger Schritt hin zu einem Paradigmenwandel angesprochen. Die benannten drei Aufsätze, aus dem sozialwissenschaftlichen Arbeitszusammenhang heraus entwickelt, geben einerseits Grundlagen für einen weiterführenden didaktischen Diskurs, weisen aber in großer Deutlichkeit schon immanent auf ihre didaktischen Implikationen und Konsequenzen hin.

Die sachgerechte Auseinandersetzung, das zeigt vor allem der erste Grundsatzaufsatz, mit zivilisationstheoretischen Konzepten zur Erschließung gesellschaftlicher Realitäten kann nur im Kern diskursiv und nicht rezeptiv erfolgen. Damit wird wissenschaftliches Arbeiten an die Einbeziehung der Rezeptionsmuster selbst gebunden und damit in ihrem Wesen didaktisch.

Um diesen gedanklichen Ansatz noch weiter zu konkretisieren, enthält dieser Sammelband einen abschließenden Aufsatz, der einige entstehungsgeschichtlichen und konzeptionellen Besonderheiten aufweist, dadurch aber vielleicht für die Weiterarbeit besonders anregend sein kann.

Ausgehend von der Auffassung, dass eine neue distanzierte Behandlung der Staatsproblematik neben aktuellen Bezügen auch eine veränderte konzeptionelle und wissenschaftliche Fundierung erforderlich macht, wird die didaktische Reduktion zivilisationstheoretischer Erklärungskonzepte untersucht. Im Kern dieses Aufsatzes steht die schülergerechte Umsetzung der Thematik ‚Staatsgesellschaft‘, wie sie in der Praxis in einem Politik-Leistungskurs der Sekundarstufe II (der gymnasialen Oberstufe) entwickelt und in Zusammenarbeit mit zwei Schülerinnen dieses Kurses in eine veröffentlichungsfähige Form gebracht wurde. Diese Textgestaltung aus doppelter thematischer Rezeption, soll ganz bewusst die Insiderperspektive sozialwissenschaftlichen Denkens aufbrechen und dabei vermitteln, dass hier didaktische Reduktion nicht Banalisierung und Entdifferenzierung heißen darf, auch nicht die Aufgabe sozialwissenschaftlicher Erkenntnisstandards, sondern dass diese ‚Reduktion‘ sich auf eine konsequente diskursive und konkretisierende Wahrnehmungsperspektive bezieht, die ihren Anknüpfungspunkt in der Lebenswirklichkeit und im konkreten schulischen Hintergrund der Lernenden findet.

Zur Veröffentlichung war ein argumentative Einklammerung durch den Herausgeber (und Mitautor) notwendig, um einleitend die didaktische Konzeption und die Zielsetzung der didaktischen Arbeit zu verdeutlichen und abschließend die Möglichkeiten und potentiellen Wirkungsperspektiven des Politikunterrichts in der Politischen Kultur unseres Landes anzusprechen.

Dieses Abschlussüberlegung, die eine letzte Grenzüberschreitung von der didaktisch strukturierten Unterrichtssituation hin zur gesellschaftlichen Wirksamkeit avisiert, rundet damit auch das Konzept des gesamten Buches ab und knüpft damit an die Reflexionen dieser Einleitung an.

Gerhard Voigt, 28.08.2002

Literatur und Zitatnachweise klassischer Texte

Claußen, Bernhard / Donner, Wolfgang / Voigt, Gerhard, Hrsg., 2001a: Krise der Politik – Politische Bildung in der Krise? Diskussionsbeiträge aus der Arbeit der Akademie für Politik, Wirtschaft und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit dem Verband der Politiklehrer. Demokratie und Aufklärung: Kritische Sozialwissenschaften und Politische Bildung im Diskurs – Materialien, Band 1. Glienicke / Cambridge/Mass.

Claußen, Bernhard, 2001b: Plädoyer für problemorientierte Politische Bildung im Interesse menschenwürdigen Überlebens durch materiale Demokratie, soziale Gerechtigkeit und ökologische Verantwortung: Überlegungen zu einer theoretischen Plattform. In: »politik unterricht aktuell« (Verband der Politiklehrenden), Heft1-2/2001 Supplement.  

Claußen, Bernhard, 2001: Zivilgesellschaft im Kontext von Politik und Bildung. Fachliche und didaktische Konturen einer sozialwissenschaftlichen Analyse zum Demokratisierungsprozess moderner Staatswesen. In: Wellie, Birgit, Hrsg., 2001: Zivilgesellschaftliche Demokratieerneuerung und europäische Integration als Aspekte der Systemtransformation. Herausforderungen für Politik und Politische Bildung im Globalisierungsprozess. Glienicke / Cambridge.

Hegel, Georg W. F.: Werke. Auf der Grundlage der Werke von 1832-1845 neu edierte Ausgabe. Redaktion Eva Moldenhauer und Karl Markus Michel, Frankfurt a. M. 1979.

Hegel, Georg W. F.: [Beurteilung der] Verhandlungen in der Versammlung der Landstände des Königreichs Württemberg im Jahr 1815 und 1816. Aufsätze aus den Heidelbergischen Jahrbüchern der Literatur, 1817, S. 51-255 (vgl. Hegel, 1979: Werke, Bd. 4, S. 462-597).Hegel, Georg Wilhelm Friedrich, 1821: Grundlinien der Philosophie des Rechts, S. 371. (vgl. Hegel-Werke, Bd. 7, S. 407-408).

Hufer, Klaus-Peter / Wellie, Birgit, Hrsg., 1998: Sozialwissenschaftliche und bildungstheoretische Reflexionen: fachliche und didaktische Perspektiven zur politisch-gesellschaftlichen Aufklärung. Festschrift für Bernhard Claußen. Glienicke / Cambridge/Mass.

Illich, Ivan, 1982: Vom Recht auf Gemeinheit. Reinbek bei Hamburg

Kaldor, Mary, 2000: Neue und alte Kriege. Organisierte Gewalt im Zeitalter der Globalisierung. Edition Zweite Moderne. Hrsg. Ulrich Beck. Frankfurt am Main.

Krippendorff, Ekkehart, 1985: Staat und Krieg. Die historische Logik politischer Unvernunft. Frankfurt am Main.

KürÕat-Ahlers, Elçin, 1995: Die Brutalisierung von Gesellschaft und Kriegsführung im Osmanischen Reich während der Balkankriege (1903-1914). Brutalisierung der Gesellschaft und literarische Intelligenz. In: Gestrich, A., Hg., 1995: Gewalt im Krieg: Ausübung, Erfahrung und Verweigerung von Gewalt in Kriegen des 20. Jahrhunderts. Jahrbuch für Historische Friedensforschung 4. Münster 1995. S. 51-74.

Marx, Karl: Ökonomisch-philosophische Manuskripte aus dem Jahre 1844, S. 135 ff. (vgl. MEW Bd. 40, S. 536 ff.).

Marx, Karl: Ökonomisch-philosophische Manuskripte aus dem Jahre 1844, S. 135 ff. (vgl. MEW Bd. 40, S. 536 ff.).

Marx, Karl: Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie, S. 2. (vgl. MEW Bd. 1, S. 203).

Marx, Karl: Zur Kritik der politischen Ökonomie, S. 2 ff. (vgl. MEW Bd. 13, S. 7 ff.).

Nettelmann, Lothar / Voigt, Gerhard, 1996: Reflexionen über den Begriff der Krise. In: »politik unterricht aktuell« (Verband der Politiklehrer) Heft 1-2/1996: 19-38

Nettelmann, Lothar, 2001: Thesen zur „Wende“. Probleme der Wahrnehmung, Bewertung und Bewältigung sozio-ökonomischer Transformationsprozesse. In: »politik unterricht aktuell« (Verband der Politiklehrenden), Heft 1-2/2000.

Rokkan, Stein, 2000: Staat, Nation und Demokratie in Europa. Die Theorie Stein Rokkans aus seinen gesammelten Werken rekonstruiert und eingeleitet von Peter Flora. Frankfurt am Main.

Tan, Dursun, 1998: Menschenrechte – eine fixe Idee des Abendlandes? Zur Kritik der Kritik an den Menschenrechten. Internationaler Arbeitskreis Sonnenberg. Tagungsbericht Menschenrechte. Braunschweig.

Voigt, Gerhard, 2001a: Politische Bildung in der Gegenwartsepoche: Krisenbefunde als Grundlage und Paradigmenwechsel als Perspektive. In: Claußen, Bernhard / Donner, Wolfgang / Voigt, Gerhard, Hrsg., 2001: Krise der Politik – Politische Bildung in der Krise? Diskussionsbeiträge aus der Arbeit der Akademie für Politik, Wirtschaft und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit dem Verband der Politiklehrer. Demokratie und Aufklärung: Kritische Sozialwissenschaften und Politische Bildung im Diskurs – Materialien, Band 1. Glienicke / Cambridge/Mass.

Voigt, Gerhard, 2001b: Widerständigkeit als Gültigkeitsproblem Politischer Bildung zwischen Universalisierungsanspruch und Nationfixierung. In: Claußen, Bernhard / Donner, Wolfgang / Voigt, Gerhard, Hrsg., 2001: Krise der Politik – Politische Bildung in der Krise? Diskussionsbeiträge aus der Arbeit der Akademie für Politik, Wirtschaft und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit dem Verband der Politiklehrer. Demokratie und Aufklärung: Kritische Sozialwissenschaften und Politische Bildung im Diskurs – Materialien, Band 1. Glienicke / Cambridge/Mass.

Wallerstein, Immanuel, 1995: Die Sozialwissenschaft »kaputtdenken«. Die Grenzen der Paradigmen des 19. Jahrhunderts. (Orig. Unthinking Social Science.) Weinheim.

Anmerkungen:

1        Die heutigen Menschenrechtsdiskurse machen diese historische Stellung wieder deutlich, indem Menschen- und Völkerrecht in Europa als erkämpfte Allgemeingültigkeit wahrgenommen, in Ländern der Semiperipherien aber gerade als kultureller Oktroy bekämpft wird. Diese Diskussion wird nachgezeichnet z.B. bei Tan 1998. – Im geschichtlichen Kontext ist vor allem auf die Parallelität der Entwicklung von Handelsbürgertum und Völkerrecht zu verweisen, die z.B. an dem Werk von Hugo Grotius exemplifiziert werden kann.

2        Die grundsätzliche Problematik des Krisenbegriffes kann hier nicht weiter erörtert werden. Es genügt der Hinweis darauf, dass Krise nicht eine objektivierbare gesellschaftliche Entität ist – auch wenn der ökonomische marxistische Krisenbegriff (Konjunkturzyklentheorie) dies letztlich postuliert –, sondern eine Bewertungskategorie im gesellschaftlichen Bewusstsein darstellt. Der Verfasser hat diese Zusammenhänge ausgeführt in Voigt, 2001a, und in Nettelmann / Voigt 1996.

3        Der (westliche National-) Staat ist in seinem historische Zwickmühle geraten, gerade dadurch, weil er historisch erfolgreich war und damit nicht nur als institutionale Herrschaftsorganisation, sondern als quasi omnipotente Wesenheit dem Staatsbürger gegenüber trat. Dies gehört immanent zu den Charakteristiken der tragenden und legitimierenden Staats- oder zum Nations-Mythos,  der sich im neuzeitlichen Prozess des nation building herausgebildet hat oder im Machtprozess durchgesetzt wurde. Davon wird im ersten Aufsatz dieses Bandes ausführlicher die Rede sein. Wir berühren hier den sensiblen Bereich der Dialektik von Staat und Staatsgesellschaft. Das leitet zur zweiten, der historischen Perspektive über, die Grundlage und Aufgabe des vorliegenden Sammelbandes ist.

4        Über die zur historisch-soziologischen Analyse anzuwendenden wissenschaftlichen Konzepte z.B. der Weltsystemtheorie nach Immanuel Wallerstein oder der eingehenderen Systematisierung der peripheren Entwicklungen in Europa bei Stein Rokkan wird sowohl in dieser Einleitung an anderer Stelle Weiteres ausgesagt, vor allem aber werden im ersten Aufsatz dieses Sammelbandes grundlegende Reflexionen dazu angeschossen.

5        Den Zusammenhang zwischen gesellschaftlicher Krisenwahrnehmung und einem notwendigen Paradigmenwechsel in den Sozialwissenschaften wie in der Politikdidaktik thematisieren die vielfältigen Aufsätze und Ansätze in den Sammelbänden Hufer / Wellie, Hrsg., 1998, und Claußen u.a., Hrsg., 2000.

6        Die erste in Deutschland verfügbare größere Arbeit von Rokkan ist daher auch ein editorisches Kuriosum, das von Peter Flora kompiliert und systematisiert wurde, dennoch als erste deutschsprachige Näherung an das Gesamtwerk durchaus seine Meriten hat und die sozialwissenschaftlichen Diskurse voranbringen kann.

7        Hier trifft sich seine Problemstellung mit Anregungen, die Ivan Illich, 1982, am Beispiel der spanischen Geschichte und ihrer auf Sprachendiktat beruhenden gesellschaftlichen Homogenisierung gegeben hat.

8        Dies scheint ein bedenkliches Charakteristikum unserer bundesdeutschen wissenschaftlichen Kultur zu sein, dass sie doch weitgehend, von einigen Modethemen einmal abgesehen, in jeweils spezifischen intellektuellen Milieus stattfindet und dass notwendige grenzüberschreitende Diskurse kaum je initiiert und nachhaltig durchgeführt werden. Es erweist sich in den Sozialwissenschaften gerade auch dadurch, mit welch bornierter Verspätung wissenschaftliche Werke aus der französischsprachigen oder der angelsächsischen Welt rezipiert werden und dass sie sogar dann, wenn sie sich gemessen an den Auflagenzahlen übersetzter „klassischer“ Werke – wie bei Elias, Wallerstein, Rokkan, Bourdieu oder Foucault – im Wissenschaftsbetrieb jeweils ‚Forschungsspezialität‘ ihnen zugeordneter ‚Schulen‘ bleiben. Dass gerade hier grenzüberschreitende und auch interdisziplinäre Diskurse dringend notwendig wären, zeigt gerade die deprimierende Folgenlosigkeit der wissenschaftlichen Diskurse für die Entwicklung der Politikdidaktik und der Politischen Bildung, gerade auch in Hinblick auf die katastrophale Stagnation und Provinzialität des Politikunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland. Es genügt auf keinen Fall, ab und zu die Begriffe ‚Globalisierung‘ oder ‚Universalisierung‘ in didaktische Materialien oder Rahmenrichtlinien einfließen zu lassen, ohne die Didaktik und die Schulrealität in die Diskurse um den notwendigen sozialwissenschaftlichen Paradigmenwandel aktiv mit einzubeziehen (vgl. dazu insbesondere Claußen 2001a).

9        Gegenwärtig erscheinen diese Gegensätze zumindest auf ihre formalen Gesellschaftsvorstellungen bezogen, ‚antagonistisch‘ zu sein. Lothar Nettelmann weist in einer kritischen Anmerkung zu Recht darauf hin, dass historisch-soziologisch dieser Eindruck jedoch irreführend ist – wie wir noch ausführen werden –, da diese ‚Zivilgesellschaft‘, auf deren Utopie sich ihre heutigen Theoretiker beziehen, über die Entwicklung der Staatsgesellschaft erreicht und gestützt wird. Es sind daher inhaltlich alternative Modelle bzw. Modellvorstellungen, die sich überlagern, wenn nicht gar bedingen. Es scheint, dass das Modell der ‚Zivilgesellschaft‘ noch weniger definitionsfähig ist und nicht konsensual gesehen wird (und kann). Es kann und wird auch nicht (allein) über zivilisationstheoretische Ansätze definiert. Diese würden notwendig die Rolle des Staates mit einschließen. Es gibt noch einen großen Diskussions- und Definitionsbedarf, der u.a. von Bernhard Claußen zu einer grundsätzlichen kritischen Auseinandersetzung mit zivilstaatlichen Ansätzen genutzt wird (Claußen 2001b).

10      Wobei dieser für Mitteleuropa wenig sinnvolle Vorwurf eher auf Tendenzen der Verrechtlichung und Überregulierung des Alltagslebens angewendet wird. Die politische Gegenposition ist aber in den Medien zur Zeit stärker präsent, die nach einem ‚starken Staat‘ gegenüber inneren oft irrationalen Bedrohungsängsten ruft.

11      In Westeuropa ist das Militär ein Träger des staatlichen Gewaltmonopols und heute funktional und institutionell in die Staatsorganisation eingebunden. In den Semiperipherien und Transformationsländern wie den meisten Nachfolgestaaten der Sowjetunion, deren staatsgesellschaftliche Durchstrukturierung (noch) defizitär ist, wird das Militär selbst zum Träger der Gewalt und der Macht. Machtkonkurrenzen entstehen dann auch dadurch, dass nicht einmal das Militär für sich ein Gewaltmonopol durchsetzen kann, sondern in Herrschaftskonkurrenz zu nicht integrierten bewaffneten Gruppen steht, die sich mafiös strukturieren und auf verschiedene Weise, z.B. ethnisch, legitimieren, wie es Mary Kaldor (2000) in ihrer These von den „Neuen Kriegen“ unter anderem am Beispiel der jugoslawischen Nachfolge- und Zerfalls-Kriegen anschaulich darlegt.

12      Eine differenzierte historische Analyse muss hier die Dialektik der Trägerschaft von Macht und Herrschaft in den europäischen Gesellschaften thematisieren, in denen eine Machtverschiebung zum neu entstehenden Bürgertum der Persistenz militärischer Institutionen und Herrschaft gegenübersteht. Die Machtressourcen verschieben sich im Übergang vom mittelalterlichen Feudalismus zur modernen Staatsgesellschaft gravierend. Neu zu thematisieren ist hier das Aufkommen ökonomischer Macht, die sich in der Gegenwart zunehmend auch von Staat und Militär emanzipiert.  Theoretische Erklärungskonzepte des Marxismus und der Kritischen Theorie dürften trotz zeitbedingter Einschränkungen nicht als obsolet oder anachronistisch verworfen werden

Internet Publikation von: Gerhard Voigt: Zur Begriffsbestimmung von ‚Staat‘ und ‚Staatsgesellschaft. Anmerkungen zur begrifflichen Differenzierung. Schriftenreihe des UNESCO-Clubs für die UNESCO-Schule am Maschsee,
Bismarckschule Hannover, e.V., ISSN 0945-1536

Materialien zur Didaktik der Interkulturellen Bildung Heft 1

Hannover 2002

Durchgesehen Fassung. - Alle Rechte vorbehalten. Verwendung im Schul- und Bildungsbereich zugestanden. Jede weitere Verwendung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Herausgebers, UNESCO-Club für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule Hannover, e.V. – Verantwortlich für die Internet-Publikation: Gerhard Voigt, eMail: <bismarckschule.voigt@gmx.de>.

Übernommen auf diese Homepage (http://www.voigt-bismarckschule.de) von http://www.pu-aktuell.de/Staatsgesellschaft/titel1.htm am 05.05.2010.

Impressum der Buchveröffentlichung:

Voigt, Gerhard, Herausgeber:

»Staatsgesellschaft« : Historisch-sozialwissenschaftliche Beiträge zur Diskussion von Entwicklungen,  Problemen und Perspektiven. / Gerhard Voigt. –  Hannover : UNESCO-Club für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule Hannover, e.V. 2002 (Schriftenreihe des UNESCO-Clubs für die UNESCO-Schule am Maschsee, Bismarckschule Hannover, e.V., ISSN 0945-1536 - Materialien zur Didaktik der Interkulturellen Bildung Heft 1). 2. verbesserte Auflage.

ISBN 3-930307-12-X (Buchausgabe vergriffen)

   
   

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Letzte Bearbeitung: 05.05.2010

   
   

 

     
   

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Info über die Verbandstätigkeit unter: http://www.politiklehrerverband.org